{"id":"bgbl1-2007-31-4","kind":"bgbl1","year":2007,"number":31,"date":"2007-07-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/31#page=58","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2007-31-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2007/bgbl1_2007_31.pdf#page=58","order":4,"title":"Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank","law_date":"2007-07-16T00:00:00Z","page":1382,"pdf_page":58,"num_pages":1,"content":["1382 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2007\nAchtes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank\nVom 16. Juli 2007\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung des\nGesetzes über die Deutsche Bundesbank\nDas Gesetz über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), zuletzt geändert durch Artikel 6\ndes Gesetzes vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402), wird wie folgt geändert:\n1. § 7 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „vier“ ersetzt.\nb) In Absatz 3 werden in Satz 2 die Wörter „von zwei weiteren Mitgliedern“\ndurch die Wörter „eines weiteren Mitglieds“ und das Wort „vier“ durch das\nWort „drei“ ersetzt und nach Satz 2 wird folgender neuer Satz eingefügt:\n„Für die Bestellung des Vizepräsidenten kann der Bundesrat der Bundes-\nregierung einen Vorschlag zuleiten.“\n2. In § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 werden jeweils die\nWörter „Gesetzes über das Kreditwesen“ durch das Wort „Kreditwesenge-\nsetzes“ ersetzt.\n3. § 45 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n„§ 45\nWeitere Übergangsvorschriften“.\nb) Folgender neuer Absatz 4 wird angefügt:\n„(4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 in der ab dem 20. Juli 2007\ngeltenden Fassung kann der Vorstand bis zum 30. April 2009 aus dem\nPräsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern beste-\nhen.“\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 16. Juli 2007\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}