{"id":"bgbl1-2007-2-5","kind":"bgbl1","year":2007,"number":2,"date":"2007-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/2#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2007-2-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2007/bgbl1_2007_2.pdf#page=11","order":5,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk (Rollladen- und Sonnenschutzmeisterverordnung - RollSonnMstrV)","law_date":"2007-01-22T00:00:00Z","page":51,"pdf_page":11,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2007                51\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild\nund über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II\nder Meisterprüfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk\n(Rollladen- und Sonnenschutzmeisterverordnung – RollSonnMstrV)\nVom 22. Januar 2007\nAuf Grund des § 51a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1            4. Ausschreibungen recherchieren, Kalkulationen auf-\nder Handwerksordnung in der Fassung der Bekannt-                     grund von Leistungsbeschreibungen unter Beach-\nmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074,                     tung der Vertragsbedingungen durchführen,\n2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 146 der Ver-\nordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geän-              5. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\ndert worden ist, verordnet das Bundesministerium für                 sichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie von\nWirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem                   Konstruktions-, Fertigungs-, Befestigungs- und\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                         Montagetechniken, berufsbezogenen rechtlichen\nVorschriften, technischen Normen und der allge-\nmein anerkannten Regeln der Technik, Personal,\n§1\nMaterial und Geräten sowie Einsatzmöglichkeiten\nGliederung und Inhalt der Meisterprüfung                      von Auszubildenden,\nDie Meisterprüfung im zulassungsfreien Rollladen-              6. branchenspezifische Marketingkonzepte, insbe-\nund Jalousiebauer-Handwerk umfasst folgende selb-                    sondere unter Berücksichtigung von Vertriebsfor-\nständige Prüfungsteile:                                              men, entwickeln und umsetzen; Medien einsetzen,\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätig-\nkeiten (Teil I),                                              7. Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen\nsowie Schaltpläne und Aufrisse, auch unter Einsatz\n2. die Prüfung der besonderen fachtheoretischen                      von rechnergestützten Systemen, anfertigen,\nKenntnisse (Teil II),\n8. Rollabschlüsse, nicht rollbare Abschlüsse, Tore und\n3. die Prüfung der besonderen betriebswirtschaftli-\nSonnenschutzanlagen entwerfen, herstellen sowie\nchen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse\nMontage planen, durchführen und überwachen,\n(Teil III) und\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-            9. Rollladen- und Fensterkombinationen entwerfen,\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).                              herstellen sowie Montage planen, durchführen und\nüberwachen,\n§2                                 10. Maschinen, Werkzeuge, Werk- und Hilfsstoffe so-\nMeisterprüfungsberufsbild                           wie Zubehör auswählen und lagern, deren Einsatz\nfestlegen und Bezugsquellen ermitteln,\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob der\nPrüfling befähigt ist, einen Betrieb zu führen, techni-          11. Konzepte für den Einsatz von Automatisierungs-\nsche, kaufmännische und personalwirtschaftliche Lei-                 und Steuerungsanlagen entwickeln sowie Montage\ntungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durch-                    planen, durchführen und überwachen,\nzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz\neigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfs-              12. Sicherheitskonzepte zur Vermeidung von Perso-\nlagen in diesen Bereichen anzupassen.                                nen- und Sachschäden entwickeln; Sicherheitsein-\nrichtungen auswählen, herstellen, prüfen, montie-\n(2) Im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk sind                 ren, instand halten und dokumentieren,\nzum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten\nund Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu be-          13. Sicherungskonzepte erstellen, Maßnahmen zur Si-\nrücksichtigen:                                                       cherheit und Einbruchhemmung durchführen,\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Ser-               14. Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung sowie zur\nviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen                  Wärme- und Schalldämmung durchführen,\nführen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kal-\nkulieren und Angebote erstellen, Verträge schlie-           15. Werkzeuge, Vorrichtungen, Geräte, Maschinen und\nßen,                                                            technische Anlagen prüfen und instand halten,\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und                16. Fehler- und Störungssuche durchführen, Maßnah-\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-               men zur Beseitigung von Fehlern und Störungen\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der                    beherrschen, Ergebnisse bewerten und dokumen-\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und                tieren,\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, des\nArbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Um-            17. Konzepte für Betriebsstätten, einschließlich Be-\nweltschutzes sowie von Informations- und Kommu-                 triebs- und Lagerausstattung, sowie für logistische\nnikationstechniken,                                             Prozesse entwickeln und umsetzen,\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,           18. Leistungen abnehmen, protokollieren und dem\ndurchführen und überwachen,                                     Kunden übergeben, Nachkalkulation durchführen.","52              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2007\n§3                                                             §6\nGliederung des Teils I                                           Situationsaufgabe\nDer Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-           (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und\nfungsbereiche:                                                vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die\nMeisterprüfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Hand-\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-          werk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meister-\nnes Fachgespräch,                                         prüfungsausschuss.\n2. eine Situationsaufgabe.                                       (2) Als Situationsaufgabe sind\n1. Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steue-\n§4                                     rungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu behe-\nMeisterprüfungsprojekt                            ben und zu dokumentieren sowie\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt            2. ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.                unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstech-\nVorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen             niken, herzustellen oder fertig zu stellen.\nberücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kun-                (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe\ndenanforderungen werden vom Meisterprüfungsaus-               wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertun-\nschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der        gen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.\nPrüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer\nZeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor                                       §7\nder Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils I\nMeisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzule-\ngen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Um-              (1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\nsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenan-               soll nicht länger als 15 Arbeitstage, das Fachgespräch\nforderungen entspricht.                                       nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Si-\ntuationsaufgabe nicht länger als sechs Stunden dauern.\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-\nnungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.               (2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Si-\ntuationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prü-\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Konzept für die     fungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im\nAusstattung eines Gebäudes mit rollladen- und son-            Fachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.\nnenschutztechnischen Anlagen zu entwickeln, das min-          Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese\ndestens vier der folgenden Anlagen beinhalten muss:           Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Si-\n1. Rollladenanlage,                                           tuationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\n2. Toranlage,                                                    (3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nTeils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\n3. Verdunkelungsanlage,                                       chende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im\n4. Blend- und Sichtschutzanlage,                              Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in\nder Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-\n5. Sonnenschutzanlage,                                        wertet worden sein darf.\n6. Dreh-, Falt- oder Schiebeläden.\n§8\nFür das Konzept sind Entwurfs- und Kalkulationsunter-\nlagen zu erstellen. Aus diesem Konzept ist eine Anlage                                Gliederung,\noder eine Kombination aus zwei Anlagen mit elektri-                  Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II\nschem Antrieb und automatischer Steuerung zu planen,             (1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den\nherzustellen, zu montieren, die Funktions- und Sicher-        in Absatz 2 genannten Handlungsfeldern seine Hand-\nheitsprüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.            lungskompetenz dadurch nachweisen, dass er berufs-\n(4) Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunter-        bezogene Probleme analysieren und bewerten sowie\nlagen werden mit 40 Prozent, die durchgeführten Arbei-        Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei\nten, einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung,        aktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.\nmit 50 Prozent und die Dokumentationsunterlagen mit              (2) Handlungsfelder sind:\n10 Prozent gewichtet.                                         1. Fertigungs- und Montagetechnik,\n2. Auftragsabwicklung,\n§5\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.\nFachgespräch\n(3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Auf-\nNach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist          gabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss:\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der\nPrüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusam-            1. Fertigungs- und Montagetechnik\nmenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungs-                 Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprü-               gestalterische, konstruktions- und fertigungstechni-\nfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprü-                   sche Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftli-\nfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme                   cher und ökologischer Aspekte in einem Betrieb für\nsowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in                 Rollladen- und Sonnenschutztechnik zu bearbeiten;\nder Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.              dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysie-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2007                    53\nren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstel-             g) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\nlung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis k auf-           h) Schadensaufnahme an beschädigten Bauteilen\ngeführten Qualifikationen verknüpft werden:                       darstellen,\na) Materialien auswählen und bewerten, Materiallis-            i) Vor- und Nachkalkulation durchführen;\nten erstellen,\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nb) Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnun-\ngen anfertigen,                                             Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nAufgaben der Betriebsführung und Betriebsorgani-\nc) Bauarten, Konstruktionen und Herstellungstech-\nsation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-\nniken von Rollpanzern, Behängen und Ladenflü-\nschriften, auch unter Anwendung von Informations-\ngeln, Rollabschlüssen und Rolltoren, nicht rollba-\nund Kommunikationssystemen, wahrzunehmen; bei\nren Abschlüssen und Toren sowie Rollladen- und\nder jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der\nFensterkombinationen beschreiben und bewer-\nunter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen\nten,\nverknüpft werden:\nd) Bauarten und Einsatzmöglichkeiten von Antrie-\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nben beschreiben, bewerten und Verwendungs-\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nzwecken zuordnen,\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\ne) Profile und Konstruktionen berechnen,\ntriebliche Kennzahlen ermitteln,\nf) Arten von Dämmmaßnahmen beschreiben, Ver-\nwendungszwecken zuordnen und begründen,                     c) Informations- und Kommunikationssysteme in\nBezug auf ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten\ng) Schaltpläne und Aufrisse anfertigen und verän-                 beurteilen,\ndern,\nd) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nh) Befestigungs- und Montagetechniken auftrags-                   Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\nbezogen auswählen, beschreiben und bewerten,                   technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\ni) Bauarten und Funktionen von Automatisierungs-                  erarbeiten,\nund Steuerungskomponenten beschreiben und                   e) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nbewerten,                                                      darstellen,\nj) Funktions- und Sicherheitsprüfungen anforde-                f) personalwirtschaftliche Aufgaben darstellen; den\nrungsbezogen festlegen, beschreiben und bewer-                 Zusammenhang zwischen Personalverwaltung\nten,                                                           sowie Personalführung und -entwicklung aufzei-\nk) Maßnahmen der Oberflächenbehandlung be-                        gen,\nschreiben und bewerten;\ng) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\n2. Auftragsabwicklung                                                arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen und des\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,            Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale\nAuftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-                    beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermei-\ndung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-                 dung und -beseitigung festlegen,\nund qualitätsorientiert zu planen, deren Durchfüh-             h) Betriebs- und Lagerausstattung planen und dar-\nrung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der              stellen,\njeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der un-\ni) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation\nter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen\ndarstellen und beurteilen.\nverknüpft werden:\n(4) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nSie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei\nlen,\nStunden dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stun-\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-          den täglich darf nicht überschritten werden.\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,\n(5) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und           arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-\n-organisation, insbesondere unter Berücksichti-         lungsfelder nach Absatz 2 gebildet.\ngung der Fertigungstechnik, der Montage sowie\ndes Einsatzes von Material, Geräten und Personal           (6) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Ab-\nbewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte dar-         satz 2 genannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüf-\nstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbe-        lings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nreichen berücksichtigen,                                durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergän-\nzungsprüfung), wenn dies das Bestehen des Teils II\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-        der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-            soll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. In\ngeln der Technik anwenden, insbesondere Haf-            diesem Handlungsfeld sind die Ergebnisse der schrift-\ntung bei der Herstellung, der Montage und bei           lichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhält-\nServiceleistungen beurteilen,                           nis 2 : 1 zu gewichten.\ne) auftragsbezogenen Einsatz von Materialien, Ma-             (7) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nschinen und Geräten bestimmen und begründen,            Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nf) Arbeitsablaufpläne erarbeiten, bewerten und kor-        chende Prüfungsleistung. Ist die Prüfung in einem\nrigieren,                                               Handlungsfeld auch nach durchgeführter Ergänzungs-","54             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2007\nprüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden,                ten zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung\nso ist die Prüfung des Teils II nicht bestanden.                   bis zum Ablauf des 30. September 2007, sind auf Ver-\nlangen des Prüflings die bis zum 31. März 2007 gelten-\n§9                                     den Vorschriften weiter anzuwenden.\nWeitere Anforderungen                                 (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\nDie Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV              31. März 2007 geltenden Vorschriften nicht bestanden\nsowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-                haben und sich bis zum 31. März 2009 zu einer Wieder-\nprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-                holungsprüfung anmelden, können auf Verlangen die\nmeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im                    Wiederholungsprüfung nach den bis zum 31. März\nHandwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom                    2007 geltenden Vorschriften ablegen.\n18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), geändert durch die Ver-\nordnung vom 16. August 2004 (BGBl. I S. 2191), in der                                           § 11\njeweils geltenden Fassung.\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n§ 10\nDiese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.\nÜbergangsvorschrift                               Gleichzeitig tritt die Rollladen- und Jalousiebauermeis-\n(1) Die bis zum 31. März 2007 begonnenen Prü-                   terverordnung vom 18. September 1989 (BGBl. I\nfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschrif-               S. 1746) außer Kraft.\nBerlin, den 22. Januar 2007\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba"]}