{"id":"bgbl1-2007-14-3","kind":"bgbl1","year":2007,"number":14,"date":"2007-04-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/14#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2007-14-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2007/bgbl1_2007_14.pdf#page=11","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2007-03-22T00:00:00Z","page":531,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 20. April 2007             531\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 22. März 2007\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsge-        nordwest, um 45 Grad abknickend für 140 Meter nach\nsetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I       Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter\nS. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des        nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für 95 m\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030)            nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Me-\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium        ter nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für\nder Finanzen:                                               116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um\n90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt\nArtikel 1                          dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und\ntrifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und\nIn der Verordnung über die Grenze des Freihafens\nBremerhaven. Jetzt knickt sie um 90 Grad nach Nord-\nBremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), zu-\nnordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen,\nletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom\nsie knickt nach 403 Metern für 36 Meter nach Westsüd-\n12. August 2005 (BGBl. I S. 2485), wird die Anlage 1\nwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest ab,\nwie folgt gefasst:\ntrifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der paral-\nlel zur Böschung der südlichen Rampe der Washing-\n„Anlage 1                                                   tonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in südliche\n(zu § 1)                                                    Richtung auch den Wendehammer entlang und trifft auf\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der        die Washingtonstraße. Sie folgt dieser Straße für 283\nKaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der           Meter, knickt dann für 129 Meter nach Süden ab, trifft\nMotorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt dessen Nord-           auf die vorhandene Zollgrenze und knickt dann für 269\ngrenze und schwenkt nach 67 Metern um 11 Grad nach          Meter in westliche Richtung ab. Danach knickt sie nach\nlinks bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße     186 Metern auf einer Länge von 278 Metern nach West-\nauf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 Metern      nordwest ab, läuft entlang der Südseite der Straße\nvon der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienst-       Amerikaring – dem Zollzaun folgend –, überquert das\ngebäudes „Zollamt Rotersand“ verlaufenden Ausfahrt          Eisenbahngleis, um dann nach 19 Metern mit 7 Meter\naus dem Freihafen auf der westlichen Seite in einem         die ehemalige Perimeterroad in nordwestlicher Rich-\nAbstand von 2,5 Metern von der Bordsteinkante, über-        tung zu kreuzen, knickt dann für 6 Meter nach Westen\nquert dabei die Straße Alter Fährweg, folgt dann für        ab, überspringt mit 10 Metern in Nordnordwest die ehe-\n10 Meter der westlichen Bordsteinkante der Franzius-        malige Massachusetts Avenue und knickt nach Westen\nstraße, verschwenkt dann um 75 Grad in östliche Rich-       ab. Sie biegt nach weiteren 8 Metern nach Nordnord-\ntung, überquert die Franziusstraße und knickt nach          west ab und folgt auf einer Strecke von 1 060 Metern,\netwa 14 Metern in südöstliche Richtung ab und folgt         die letzten 215 Meter im Bogen nach Nordnordosten\ndann der Grenze des Stadtbremischen Überseehafen-           verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen\ngebietes in einem mittleren Abstand von 1 Meter bis sie     Carl-Schurz-Kaserne. Sie wendet sich dann, die Sena-\netwa 30 Meter vor der Einmündung der Hansastraße in         tor-Borttscheller-Straße überspringend, für 64 Meter\ndie Batteriestraße etwa 10 Meter nach Westen zurück-        nach Westnordwest und folgt dieser Straße in nördli-\nspringt und dabei das zu den Hafengleisgruppen füh-         cher Richtung bis zum Bus-Wendeplatz, schwenkt\nrende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis)           nach Nordwest rechtwinklig auf die Vorstellgruppe\nkreuzt. Sie biegt dann im rechten Winkel ab und verläuft    „Weddewarder Tief“, bis sie den Dienstweg des Gleis-\nim Abstand von 3,6 Metern westlich dieses Gleises           körpers erreicht und diesem in Richtung Nordost bis\netwa 75 Meter in nordöstlicher Richtung. Hier entfernt      zur Wurster Straße folgt. Hier verläuft sie an der West-\nsie sich bis etwa 8 Meter vom Gleis, läuft dann wieder      seite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die\nan dieses heran und folgt dem Gleis in einem Abstand        Gleise überspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutz-\nvon 4 Metern etwa 785 Meter in nordnordöstlicher            wall, folgt dem Wall 390 Meter nach Südwesten und\nRichtung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis       anschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Süd-\nim rechten Winkel, folgt diesem Gleis in einem Abstand      seite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge von\nvon 6 Metern für 530 Meter in nordnordöstlicher Rich-       ca. 2 100 Metern bis zum Wendeplatz am Aussichts-\ntung, knickt dann um 90 Grad nach Westnordwest und          turm, verläuft in nördliche Richtung am Aussichtsturm\nnach weiteren 52 Metern in nördliche Richtung ab. Sie       vorbei, knickt dann nach 50 Metern nach Westen ab\ntrifft nach 47 Meter auf die südöstliche Grenze des Erb-    und trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der\nbaugrundstücks der Firma „BLG Auto-tec“, folgt dieser       Stromkaje, dieser 112 Meter in nördliche Richtung fol-\nGrenze, trifft nach 603 Metern auf die Grenze des Na-       gend. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach\nturschutzgebietes „Weserportsee“, knickt dann nach          Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach\n33 Metern um 45 Grad nach Westen und nach weiteren          Südsüdost, verläuft dann in einem Abstand von\n388 Metern nach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhan-       100 Metern vor der Kaje und trifft nach ca. 1 750 Metern\ndene Grenze und folgt dieser auf 170 Meter Westnord-        auf die Grenze des Stadtbremischen Überseehafenge-\nwest, um 45 Grad abknickend für 30 Meter nach Nord-         bietes Bremerhaven, folgt dieser Grenze als Gerade vor","532               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 20. April 2007\nder Stromkaje „Container-Terminal“ und vor der Colum-         neuen Zufahrt über das Außenhaupt Kaiserschleuse,\nbuskaje in einem Abstand von 100 Metern in der Au-            folgt dieser in einer Länge von 45 Metern, knickt um\nßenweser, verläuft bis zum Stromkilometer 67,56,              90 Grad in östliche Richtung ab, überspringt hierbei\nknickt hier rechtwinklig in östliche Richtung ab. Sie trifft  die Lohmannstraße in einer Länge von 21 Metern, trifft\nnach 111 Metern auf die südliche Spitze der östlichen         auf die östliche Straßenbegrenzung der neuen Loh-\nSpundwandkante des Schlepperliegehafens, verläuft in          mannstraße, folgt dieser in nördlicher Richtung für 56\ndieser Richtung für 65 Meter weiter und knickt dann um        Meter, knickt dann um 95 Grad nach Osten ab und trifft\n110 Grad in nördliche Richtung für 109 Meter ab und           nach 48 Metern auf die westliche Kajenkante des Kai-\nverläuft entlang der östlichen Spundwand. Sie knickt          serhafens I. Sie folgt dieser auf einer Länge von 417 Me-\nrechtwinklig nach Osten ab und verläuft danach entlang        tern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, über-\nder östlichen Kajenkante des Schlepperhafens. Danach          springt das Hafenbecken und trifft nach 162 Metern\nknickt sie wiederum um 110 Grad in östliche Richtung          auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens.“\nab, trifft nach 39 Metern auf den Deichfuß des Loh-\nmanndeiches, biegt rechtwinklig in nördliche Richtung\nab, folgt dem Deichfuß auf einer Länge von 137 Metern,                                  Artikel 2\ntrifft auf die nordöstliche Straßenbegrenzung der neuen\nZufahrt zum Schlepperhafen, folgt dieser 45 Meter, trifft         Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\ndanach auf die südwestliche Straßenbegrenzung der             in Kraft.\nBerlin, den 22. März 2007\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}