{"id":"bgbl1-2006-54--1","kind":"bgbl1","year":2006,"number":54,"date":"2006-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/54#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-54--1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_54.pdf#page=2","order":-1,"title":"Anlageband: Anlage zur Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 22. November 2006","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["Anlage 1\n(zu § 19 Abs. 1)\nKlasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen\nmit erläuternden Anmerkungen\nWaren\nKlasse 1\nChemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaft-\nliche Zwecke;\nKunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;\nDüngemittel;\nFeuerlöschmittel;\nMittel zum Härten und Löten von Metallen;\nchemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;\nGerbmittel;\nKlebstoffe für gewerbliche Zwecke.\nErläuternde Anmerkung\nKlasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche\nZwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.\nDiese Klasse enthält insbesondere:\n– Kompost, Mulch (als Düngemittel);\n– Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel.\nDiese Klasse enthält insbesondere nicht:\n– Naturharze im Rohzustand (Kl. 2);\n– chemische Erzeugnisse für die medizinische Wissenschaft (Kl. 5);\n– Fungizide, Herbizide und Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren (Kl. 5);\n– Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16);\n– Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30);\n– Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31).\nKlasse 2\nFarben, Firnisse, Lacke;\nRostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;\nFärbemittel;\nBeizen;\nNaturharze im Rohzustand;\nBlattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.\nErläuternde Anmerkung\nKlasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.\nDiese Klasse enthält insbesondere:\n– Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste;\n– Färbemittel für Kleidungsstücke;\n– Farben für Lebensmittel und Getränke.\nDiese Klasse enthält insbesondere nicht:\n– Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1);\n– Farben für die Wäsche (Kl. 3);\n– Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3);\n– Farbkästen (Schulbedarf ) (Kl. 16);\n– Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17).\n2\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de"]}