{"id":"bgbl1-2006-48-1","kind":"bgbl1","year":2006,"number":48,"date":"2006-10-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/48#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_48.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk (Konditormeisterverordnung - KondMstrV)","law_date":"2006-10-12T00:00:00Z","page":2278,"pdf_page":2,"num_pages":4,"content":["2278             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2006\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild\nund über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II\nder Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk\n(Konditormeisterverordnung – KondMstrV)\nVom 12. Oktober 2006\nAuf Grund des § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung in                tungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des\nder Fassung der Bekanntmachung vom 24. September                    Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von In-\n1998 (BGBl. I S. 3074), der durch Artikel 1 Nr. 39 des              formations- und Kommunikationstechniken,\nGesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934)                 3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,\ngeändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des               durchführen und überwachen,\nZuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August\n2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass               4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\nvom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet                   sichtigung von Herstellungsverfahren und Gestal-\ndas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie                tungsaspekten, berufsbezogenen rechtlichen Vor-\nim Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bil-                  schriften, auch für Lebensmittel, Personal- und Ar-\ndung und Forschung:                                                 beitshygiene, Richtlinien und technischen Normen,\nPersonal, Material und Geräten sowie Einsatzmög-\n§1                                    lichkeiten von Auszubildenden,\nGliederung                             5. Verkaufs-, Laden- und Cafékonzepte unter Berück-\nund Inhalt der Meisterprüfung                       sichtigung eines kundenorientierten Serviceange-\nbots entwickeln und umsetzen sowie Produktinfor-\nDie Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Kondi-               mationen erstellen,\ntoren-Handwerk umfasst folgende selbständige Prü-\nfungsteile:                                                      6. Logistikkonzepte, insbesondere für Betriebs- und\nLagerausstattung, entwickeln und umsetzen,\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der we-\nsentlichen Tätigkeiten (Teil I),                             7. Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse, auch\nunter Einsatz von Kühl- und Gefriertechnik, lagern\n2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen\nsowie Auswirkungen auf die Produktqualität prüfen,\nKenntnisse (Teil II),\n8. Verkaufsräume, Cafés sowie Schauflächen unter\n3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftli-\nBerücksichtigung von Gestaltungselementen sowie\nchen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse\nsaisonaler und regionaler Besonderheiten ausstat-\n(Teil III) und\nten; Konditorei- und Confiserieerzeugnisse präsen-\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-              tieren und nach Kundenwünschen dekorativ ver-\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).                             packen,\n9. Rezepturen für Konditorei- und Confiserieerzeug-\n§2\nnisse, insbesondere unter Berücksichtigung ernäh-\nMeisterprüfungsberufsbild                          rungswissenschaftlicher und diätetischer Grundla-\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, dass             gen, entwickeln, dokumentieren und umsetzen,\nder Prüfling befähigt ist, einen Betrieb selbständig zu         10. Skizzen und Zeichnungen für Dekorelemente ent-\nführen, technische, kaufmännische und personalwirt-                 werfen und umsetzen,\nschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Aus-\n11. Torten und Dessertvariationen entwerfen, herstellen\nbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungs-\nund gestalten,\nkompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an\nneue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.               12. feine Backwaren aus Teigen, insbesondere Hefe-,\nPlunder-, Blätter-, Mürbe- und Lebkuchenteig, so-\n(2) Im Konditoren-Handwerk sind zum Zwecke der\nMeisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse                 wie aus Massen, insbesondere Baumkuchen-,\nals ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:               Sand- und Bisquitmasse, entwerfen, herstellen\nund gestalten,\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Ser-\nviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen             13. Füllungen herstellen sowie Früchte haltbar machen\nführen und Auftragsziele festlegen, Leistungen und             und verarbeiten, insbesondere zu Gelees, Konfitü-\nPreise kalkulieren sowie Angebote erstellen, Ver-              ren und Marmeladen,\nträge schließen,                                           14. Schokolade, Marzipan und Nougat unter Beach-\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und                    tung gestalterischer Aspekte modellieren, schmin-\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-              ken, garnieren und dekorieren,\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Be-           15. Produkte aus Krokant sowie aus gegossenem, ge-\ntriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Wei-            blasenem und gezogenem Zucker planen, herstel-\nterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haf-                 len, gestalten und dekorieren,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2006             2279\n16. Pralinen mit verschiedenen Füllungen entwerfen,              (4) Die Entwurfs-, Planungs-, Kalkulations- und An-\nherstellen, garnieren und dekorieren,                    gebotsunterlagen werden mit 30 vom Hundert, die\n17. Speiseeiserzeugnisse und Süßspeisen entwerfen,            durchgeführten Arbeiten mit 60 vom Hundert und die\nherstellen, gestalten und garnieren,                     Dokumentationsunterlagen mit 10 vom Hundert ge-\nwichtet.\n18. pikante Konditoreierzeugnisse, insbesondere Fours\nund gefüllte Pasteten, planen, herstellen und gar-\n§5\nnieren,\nFachgespräch\n19. einfache Gerichte aus frischen Rohstoffen zuberei-\nten und garnieren,                                          Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der\n20. warme und kalte Getränke herstellen und dekorie-\nPrüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusam-\nren,\nmenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungs-\n21. Buffets mit Konditorei- und Confiserieerzeugnissen        projekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprü-\nnach Kundenwünschen und unter Berücksichti-              fungsprojekts begründen und mit dem Meisterprü-\ngung saisonaler sowie regionaler Aspekte planen,         fungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme\nherstellen, arrangieren und dekorieren,                  sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in\n22. Leistungen kontrollieren und dokumentieren sowie          der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.\nNachkalkulation durchführen.\n§6\n§3                                                    Situationsaufgabe\nGliederung des Teils I                         (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und\nDer Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-        vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die\nfungsbereiche:                                                Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufga-\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-          benstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsaus-\nnes Fachgespräch,                                         schuss.\n2. eine Situationsaufgabe.                                       (2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meis-\nterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag\n§4                                drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Ar-\nbeiten kommen insbesondere die Herstellung von\nMeisterprüfungsprojekt\n1. zwei Erzeugnissen aus Massen,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.              2. zwei Erzeugnisse aus Teigen,\nVorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen           3. zwei verschiedenen Desserts,\nberücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kun-\ndenanforderungen werden vom Meisterprüfungsaus-                 4. einem Speiseeiserzeugnis,\nschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der          5. pikanten Konditoreierzeugnissen, insbesondere ge-\nPrüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer               füllten Pasteten,\nZeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor             6. einer Teegebäckmischung aus vier Sorten,\nder Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem\nMeisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzule-               7. einer Mischung süßer oder pikanter Fours,\ngen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Um-             8. einer Pralinenmischung aus vier Sorten,\nsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenan-                 9. vier unterschiedlichen Marzipanarbeiten,\nforderungen entspricht.\n10. einer figürlichen Schokoladen- oder Krokantarbeit\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-\nnungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.            in Betracht.\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Buffet mit Kon-        (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe\nditorei- und Confiserieprodukten für acht bis zehn Per-       wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertun-\nsonen für einen besonderen Anlass zu entwerfen, zu            gen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.\nplanen und zu kalkulieren sowie ein Angebot zu erstel-\nlen. Auf dieser Grundlage sind die Produkte herzustel-                                     §7\nlen, anzurichten und verkaufsgerecht zu präsentieren                                Prüfungsdauer\nsowie die Rezepturen und die durchgeführten Arbeiten                           und Bestehen des Teils I\nzu dokumentieren. Der besondere Anlass wird vom\nPrüfling bestimmt. Hauptelemente des Buffets sind ein            (1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\nBaumkuchen als Großstück oder aus dem Großstück               soll nicht länger als drei Arbeitstage, das Fachgespräch\nerstellte Erzeugnisse mit anlassbezogener Dekoration,         nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Si-\nein Schaustück aus Kuvertüre, Karamell oder Zucker            tuationsaufgabe nicht länger als acht Stunden dauern.\nsowie süße oder pikante Fours. Außerdem umfasst                  (2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Si-\ndas Buffet mindestens sechs weitere unterschiedliche          tuationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prü-\nKonditorei- und Confiserieprodukte, die das anlassbe-         fungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im\nzogene Gesamtkonzept vervollständigen und die Be-             Fachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.\ndürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, insbe-           Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese\nsondere verschiedener Altersgruppen sowie diäteti-            Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der\nscher Vorgaben, berücksichtigen.                              Situationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.","2280           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2006\n(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des                 h) technologische Vorgänge und Herstellungs-\nTeils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-               schritte bei der Fertigung von Konditorei- und\nchende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im                 Confiserieerzeugnissen, insbesondere unter Be-\nMeisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in                 rücksichtigung leicht verderblicher Rohstoffe,\nder Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-                darstellen und beurteilen, Kontrollerfordernisse\nwertet worden sein darf.                                            begründen; physikalische und biologische Verän-\nderungsprozesse erläutern;\n§8                                2. Auftragsabwicklung\nGliederung,                              Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils II                   Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-\n(1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den     dung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-\nin Absatz 2 genannten Handlungsfeldern seine Hand-               und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchfüh-\nlungskompetenz dadurch nachweisen, dass er berufs-               rung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der\nbezogene Probleme analysieren und bewerten sowie                 jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der un-\nLösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei                ter Buchstabe a bis f aufgeführten Qualifikationen\naktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.                     verknüpft werden:\n(2) Handlungsfelder sind:                                     a) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\n1. Gestaltung und Herstellungsverfahren,                            len,\n2. Auftragsabwicklung,                                           b) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und\n(3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Auf-              -organisation unter Berücksichtigung der Her-\ngabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss:                   stellungstechnik, der Hygiene, gestalterischer\n1. Gestaltung und Herstellungsverfahren                             Aspekte sowie des Einsatzes von Material, Gerä-\nten und Personal bewerten, dabei qualitätssi-\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nchernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen\nAufgaben und Probleme der Gestaltung und des\nzwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,\nVerfahrensablaufs unter Berücksichtigung wirt-\nschaftlicher, lebensmittelspezifischer und ökologi-          d) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-\nscher Aspekte in einem Konditoreibetrieb zu bear-               nische Normen sowie allgemein anerkannte Re-\nbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte               geln der Technik anwenden, insbesondere Haf-\nanalysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufga-             tung bei der Herstellung und bei Dienstleistungen\nbenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a                beurteilen,\nbis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:         e) Arbeitspläne erarbeiten, bewerten und korrigie-\na) Dekormuster rohstoffgerecht skizzieren, Orna-                ren,\nmente entwerfen sowie Torten und Formstücke               f) Mengen ermitteln und berechnen, Vor- und Nach-\nmit verschiedenen Garniermustern zeichnerisch                kalkulation durchführen;\ndarstellen,\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nb) dekorative Schrifttypen unterscheiden und Ver-\nwendungszwecken zuordnen sowie zeichnerisch               Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\ndarstellen,                                               Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorgani-\nsation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-\nc) Entwürfe und maßstabgetreue Zeichnungen für\nschriften, auch unter Anwendung von Informations-\nKonditorei- und Confiserieerzeugnisse, insbeson-\nund Kommunikationssystemen, wahrzunehmen; bei\ndere aus Kuvertüre und Zucker, anfertigen,\nder jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der\nd) Gießformen zur proportionsgerechten Formge-               unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen\nbung von feinen Backwaren, Schokoladen- und               verknüpft werden:\nSüßwaren zeichnen sowie Farbgebung von Tor-\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nten und Schaustücken darstellen und begründen,\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\ne) Konzepte für Warenpräsentationen und Schau-\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\nfenstergestaltungen mit Konditorei- und Confise-\ntriebliche Kennzahlen ermitteln,\nrieerzeugnissen unter Berücksichtigung von Ge-\nstaltungselementen entwickeln,                            c) auf der Grundlage von Rezepturen Kosten für\nKonditorei- und Confiserieerzeugnisse ermitteln\nf) Rezepturen für Speisen und Getränke darstellen\nund Preise unter Berücksichtigung der unter-\nund abwandeln, dabei ernährungswissenschaftli-\nschiedlichen Verkaufsorte Theke, Café und außer\nche und diätetische Grundlagen beachten; Kenn-\nHaus festlegen,\nzeichnungserfordernisse darstellen und begrün-\nden,                                                      d) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nGewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\ng) Eigenschaften von Rohstoffen sowie Halb- und\ntechnischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nFertigerzeugnissen beurteilen und Verwendungs-\nerarbeiten,\nzwecken zuordnen; Möglichkeiten der Lagerung\nund Qualitätserhaltung, auch unter Einsatz der            e) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nKühl- und Gefriertechnik, beurteilen,                        darstellen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2006                    2281\nf) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;                    prüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden,\nden Zusammenhang zwischen Personalverwal-                      so ist die Prüfung des Teils II nicht bestanden.\ntung sowie Personalführung und -entwicklung\ndarstellen,                                                                                §9\ng) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung                                     Weitere Anforderungen\nder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und                     Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV\ndes Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-                  sowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-\nziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-                prüfung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-\nmeidung und -beseitigung festlegen,                            meinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im\nh) Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische               Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom\nProzesse planen und darstellen,                                18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), geändert durch die Ver-\ni) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation                  ordnung vom 16. August 2004 (BGBl. I S. 2191), in der\ndarstellen und beurteilen.                                     jeweils geltenden Fassung.\n(4) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.                                     § 10\nSie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei\nStunden dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stun-                                       Übergangsvorschrift\nden täglich darf nicht überschritten werden.                             (1) Die bis zum 31. Dezember 2006 begonnenen\n(5) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem                  Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vor-\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-                 schriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur\nlungsfelder gemäß Absatz 2 gebildet.                                  Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2007, sind auf Ver-\nlangen des Prüflings die bis zum 31. Dezember 2006\n(6) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Ab-               geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.\nsatz 2 genannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüf-\nlings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses                         (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\ndurch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergän-                      31. Dezember 2006 geltenden Vorschriften nicht be-\nzungsprüfung), wenn dies das Bestehen des Teils II                    standen haben und sich bis zum 31. Dezember 2008\nder Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung                  zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können auf\nsoll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. In               Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis zum\ndiesem Handlungsfeld sind die Ergebnisse der schrift-                 31. Dezember 2006 geltenden Vorschriften ablegen.\nlichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhält-\nnis 2 : 1 zu gewichten.                                                                          § 11\n(7) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des                                   Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nTeils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-                   Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.\nchende Prüfungsleistung. Ist die Prüfung in einem                     Gleichzeitig tritt die Konditormeisterverordnung vom\nHandlungsfeld auch nach durchgeführter Ergänzungs-                    3. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1907) außer Kraft.\nBerlin, den 12. Oktober 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba"]}