{"id":"bgbl1-2006-43-2","kind":"bgbl1","year":2006,"number":43,"date":"2006-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/43#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-43-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_43.pdf#page=6","order":2,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk (Siebdruckermeisterverordnung - SiebdrMstrV)","law_date":"2006-09-05T00:00:00Z","page":2126,"pdf_page":6,"num_pages":4,"content":["2126            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 21. September 2006\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild\nund über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II\nder Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk\n(Siebdruckermeisterverordnung – SiebdrMstrV)\nVom 5. September 2006\nAuf Grund des § 51a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1              beitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Um-\nder Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntma-                  weltschutzes, einschließlich der Verwendung löse-\nchung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), der                 mittelarmer oder wasserbasierter, lösemittelfreier\ndurch Artikel 2 Nr. 24 des Gesetzes vom 23. März 2005               Produkte sowie von Informations- und Kommunika-\n(BGBl. I S. 931) geändert worden ist, in Verbindung mit             tionstechniken,\n§ 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,\nvom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Orga-\ndurchführen und überwachen,\nnisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I\nS. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirt-               4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\nschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bun-                 sichtigung von siebdruckspezifischen Fertigungs-\ndesministerium für Bildung und Forschung:                           techniken sowie konzeptionellen und gestalteri-\nschen Aspekten, berufsbezogenen rechtlichen Vor-\n§1                                      schriften, Richtlinien, Standards und technischen\nGliederung und Inhalt der Meisterprüfung                     Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln\nder Technik, Personal, Material und Geräten sowie\nDie Meisterprüfung im zulassungsfreien Siebdrucker-              Einsatzmöglichkeiten von Auszubildenden,\nHandwerk umfasst folgende selbständige Prüfungs-\nteile:                                                           5. manuelle und maschinelle Verfahren der Siebdruck-\ntechnik beherrschen, insbesondere der Siebdruck-\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätig-             vorstufe, der Siebdruckformherstellung, des Sieb-\nkeiten (Teil I),                                                druckprozesses sowie der Veredlung und Weiter-\n2. die Prüfung der besonderen fachtheoretischen                     verarbeitung von Siebdruckprodukten,\nKenntnisse (Teil II),\n6. analoge und digitale Datenverarbeitungsprozesse\n3. die Prüfung der besonderen betriebswirtschaftli-                 planen und organisieren,\nchen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse\n(Teil III) und                                               7. Standardisierungsverfahren betriebsbezogen ein-\nsetzen, Betriebsabläufe organisieren und kontrollie-\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-              ren,\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).\n8. Materialeinsatz, insbesondere von Druckfarben und\n§2                                      Bedruckstoffen, auf den Produktionsprozess ab-\nstimmen,\nMeisterprüfungsberufsbild\n9. Druckprodukte, insbesondere Strich- und Raster-\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, dass\ndrucke, herstellen, Druckergebnisse mit Vorgaben\nder Prüfling befähigt ist, einen Betrieb zu führen, tech-\nabstimmen, messen, prüfen und optimieren,\nnische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Lei-\ntungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durch-               10. spezifische Verfahrensbedingungen, insbesondere\nzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz ei-                des Bogen-, Rollen-, Körper-, Textil-, Glas- und Ke-\ngenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfsla-                 ramiksiebdrucks, des Technischen Siebdrucks, des\ngen in diesen Bereichen anzupassen.                                 großformatigen Digitaldrucks sowie des Tampon-\n(2) Im Siebdrucker-Handwerk sind zum Zwecke der                  drucks, analysieren und bewerten,\nMeisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse             11. Maßnahmen zur Instandhaltung von Werkzeugen,\nals ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:               Geräten, Maschinen und Systemen konzipieren\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Ser-                   und kontrollieren,\nviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen             12. Logistikkonzepte, insbesondere für Betriebsaus-\nführen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kal-            stattung und Lagerhaltung entwickeln und umset-\nkulieren und Angebote erstellen, Verträge schlie-              zen,\nßen,\n13. Fehler-, Mängel- und Störungssuche durchführen,\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und\nFehler, Mängel und Störungen beseitigen, Ergeb-\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-\nnisse bewerten und dokumentieren,\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Be-\ntriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Wei-        14. Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie\nterbildung, des Qualitätsmanagements, des Ar-                  Nachkalkulation durchführen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 21. September 2006                2127\n§3                                1. Kopiervorlagen für die Siebdruckformherstellung an-\nGliederung des Teils I                         fertigen und Qualität durch Prüfdrucke bewerten,\nDer Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-       2. Druckprodukt erstellen und Druckergebnis im Druck-\nfungsbereiche:                                                   prozess nach Qualitätsstandards messen, kontrollie-\nren und optimieren.\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-\nnes Fachgespräch,                                           (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe\nwird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertun-\n2. eine Situationsaufgabe.                                   gen nach Absatz 2 gebildet.\n§4                                                             §7\nMeisterprüfungsprojekt                               Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt              (1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.           soll nicht länger als fünf Arbeitstage, das Fachgespräch\nDie auftragsbezogenen Kundenanforderungen werden             nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Si-\nvom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Vorschläge          tuationsaufgabe nicht länger als acht Stunden dauern.\ndes Prüflings für den Kundenauftrag sollen berücksich-\ntigt werden. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Prüf-          (2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Si-\nling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer Zeit-       tuationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prü-\nund Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor der            fungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im\nDurchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meis-           Fachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.\nterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.             Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese\nDer Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umset-            Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Si-\nzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenanforde-            tuationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\nrungen entspricht.                                              (3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-           Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nnungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.           chende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im\nMeisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine Projektpla-       der Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-\nnung auf der Grundlage von Kundenvorgaben zu erstel-         wertet worden sein darf.\nlen. Hieraus ist ein mehrfarbiges Siebdruckprodukt un-\nter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe, der Siebdruck-                                    §8\nformherstellung und der Weiterverarbeitung zu entwer-\nfen, zu kalkulieren und herzustellen. Für die Herstellung                   Gliederung, Prüfungsdauer\nkommen insbesondere Bogen-, Rollen-, Körper-, Textil-                        und Bestehen des Teils II\noder Glassiebdruck sowie technischer oder kerami-               (1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den\nscher Siebdruck in Betracht. Über die Durchführung           in Absatz 2 genannten Handlungsfeldern seine Hand-\nist eine Dokumentation zu erstellen.                         lungskompetenz dadurch nachweisen, dass er berufs-\n(4) Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunter-       bezogene Probleme analysieren und bewerten sowie\nlagen werden mit 30 vom Hundert, die durchgeführten          Lösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei\nArbeiten mit 50 vom Hundert und die Dokumentations-          aktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.\nunterlagen mit 20 vom Hundert gewichtet.                        (2) Handlungsfelder sind:\n1. Siebdrucktechnik,\n§5\n2. Auftragsabwicklung,\nFachgespräch\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.\nNach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der             (3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Auf-\nPrüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusam-           gabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss.\nmenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungs-            1. Siebdrucktechnik\nprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprü-\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprü-\nsiebdrucktechnische Aufgaben unter Berücksichti-\nfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme\ngung gestalterischer, wirtschaftlicher und ökologi-\nsowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in\nscher Aspekte in einem Siebdruckbetrieb zu bear-\nder Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.\nbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte\nanalysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufga-\n§6                                    benstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a\nSituationsaufgabe                             bis k aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und          a) Fertigungstechniken beschreiben; Werkstoffe,\nvervollständigt den Qualifikationsnachweis für die                  Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Systeme für\nMeisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk. Die Aufga-                  Fertigungstechniken auswählen und Auswahl be-\nbenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsaus-                   gründen,\nschuss.                                                          b) analoge und digitale Datenverarbeitungsprozesse\n(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend auf-              darstellen und Konzepte für die betriebliche Um-\ngeführten Arbeiten auszuführen:                                     setzung entwickeln,","2128         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 21. September 2006\nc) konzeptionelle und gestalterische Lösungen erar-           e) auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werk-\nbeiten, bewerten und korrigieren,                             und Hilfsstoffen, Geräten, Maschinen und Syste-\nmen bestimmen und begründen,\nd) Herstellungsprozesse für Siebdruckformen und\nKopiervorlagen sowie Mess- und Prüfverfahren               f) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\ndarstellen, Siebdruckformen und Kopiervorlagen             g) Mengen ermitteln und berechnen, Vor- und Nach-\nprüfen und bewerten,                                          kalkulation durchführen;\ne) Standardisierungsverfahren betriebsbezogen pla-        3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nnen,                                                       Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nf) Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbei-            Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorgani-\ntender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und             sation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-\nunter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen              schriften, auch unter Anwendung von Informations-\nVerwendungszwecken zuordnen; Mess- und                     und Kommunikationssystemen, in einem Siebdruck-\nPrüfmethoden darstellen,                                   betrieb wahrzunehmen; bei der jeweiligen Aufgaben-\nstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis h\ng) Druckprozess unter Berücksichtigung der Wech-              aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\nselwirkungen zwischen Druckfarbe, Bedruckstoff,\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nDruckform, Druckmaschine und Weiterverarbei-\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\ntung beschreiben sowie Kontroll- und Optimie-\nrungsmöglichkeiten darstellen,                             b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\ntriebliche Kennzahlen ermitteln,\nh) Druckergebnisse, insbesondere farbige Strich-\nund Rasterdrucke, mit Vorgaben abstimmen, be-              c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nwerten und Optimierungsmöglichkeiten darstel-                 Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\nlen, auch unter Berücksichtigung von Farbeinstel-             technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nlung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trock-                erarbeiten,\nnung; Mess- und Prüfmethoden darstellen,                   d) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\ndarstellen,\ni) spezifische Verfahrensbedingungen, insbeson-\ndere des Bogen-, Rollen-, Körper-, Textil-, Glas-          e) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;\nund Keramiksiebdrucks, des Technischen Sieb-                  den Zusammenhang zwischen Personalverwal-\ndrucks, des großformatigen Digitaldrucks sowie                tung sowie Personalführung und -entwicklung\ndes Tampondrucks, analysieren und bewerten,                   darstellen,\nj) Weiterverarbeitungstechniken beschreiben und               f) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\nVerwendungszwecken zuordnen,                                  der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\ndes Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-\nk) Maßnahmen zur Instandhaltung von Werkzeugen,                  ziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-\nGeräten, Maschinen und Systemen konzipieren;                  meidung und -beseitigung festlegen,\n2. Auftragsabwicklung                                            g) Betriebsausstattung und Lagerhaltung sowie lo-\ngistische Prozesse planen und darstellen,\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nAuftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-                h) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation\ndung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-                darstellen und beurteilen.\nund qualitätsorientiert zu planen, deren Durchfüh-           (4) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\nrung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der      Sie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei\njeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der un-        Stunden dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stun-\nter Buchstabe a bis g aufgeführten Qualifikationen        den täglich darf nicht überschritten werden.\nverknüpft werden:\n(5) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-         arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-\nlen,                                                   lungsfelder gemäß Absatz 2 gebildet.\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-            (6) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Ab-\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,               satz 2 genannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüf-\nlings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und          durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergän-\n-organisation unter Berücksichtigung der Herstel-      zungsprüfung), wenn dies das Bestehen des Teils II\nlungsprozesse von Siebdruckprodukten sowie             der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung\ngestalterischer Aspekte, des Einsatzes von Mate-       soll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. In\nrial, Geräten, Maschinen und Systemen sowie            diesem Handlungsfeld sind die Ergebnisse der schrift-\nPersonal bewerten, dabei qualitätssichernde            lichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhält-\nMaßnahmen darstellen sowie Schnittstellen zwi-         nis 2 : 1 zu gewichten.\nschen Arbeitsbereichen berücksichtigen,\n(7) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-       Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-           chende Prüfungsleistung. Ist die Prüfung in einem\ngeln der Technik anwenden, insbesondere Haf-           Handlungsfeld auch nach durchgeführter Ergänzungs-\ntung bei der Herstellung von Siebdruckprodukten        prüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden,\nund bei Serviceleistungen beurteilen,                  so ist die Prüfung des Teils II nicht bestanden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 21. September 2006               2129\n§9                                    Prüfung bis zum Ablauf des 31. Mai 2007, sind auf Ver-\nWeitere Anforderungen                             langen des Prüflings die bis zum 30. November 2006\ngeltenden Vorschriften anzuwenden.\nDie Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV\nsowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-                  (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\nprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-               30. November 2006 geltenden Vorschriften nicht be-\nmeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im                   standen haben und sich bis zum 30. November 2008\nHandwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom                   zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können auf\n18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), geändert durch die Ver-          Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis zum\nordnung vom 16. August 2004 (BGBl. I S. 2191), in der             30. November 2006 geltenden Vorschriften ablegen.\njeweils geltenden Fassung.\n§ 11\n§ 10\nÜbergangsvorschrift                                           Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Die bis zum 30. November 2006 begonnenen                      Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.\nPrüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vor-                 Gleichzeitig tritt die Siebdruckermeisterverordnung\nschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur              vom 3. Februar 1982 (BGBl. I S. 116) außer Kraft.\nBerlin, den 5. September 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba"]}