{"id":"bgbl1-2006-34-6","kind":"bgbl1","year":2006,"number":34,"date":"2006-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/34#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-34-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_34.pdf#page=33","order":6,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz","law_date":"2006-07-12T00:00:00Z","page":1625,"pdf_page":33,"num_pages":8,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006              1625\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 15. Juli 2006\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nSigmar Gabriel\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz\nVom 12. Juli 2006\nAuf Grund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2         tionalen Wettbewerbs entwickeln zu können und dabei\ndes Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005                   die ökonomische, ökologische und soziale Dimension\n(BGBl. I S. 931) und in Verbindung mit § 1 des Zustän-         eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.\ndigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002                 Hierzu gehört, insbesondere nachfolgende Aufgaben\n(BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom              ausüben zu können:\n22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das\nBundesministerium für Bildung und Forschung nach               1. Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer\nAnhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts                   nachhaltigen Unternehmensführung,\nfür Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesmi-            2. Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingun-\nnisterium für Wirtschaft und Technologie:                           gen des Unternehmens unter Nutzung moderner In-\nformations- und Kommunikationstechniken,\n§1\n3. Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen\nZiel der Prüfung                               Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,\nund Bezeichnung des Abschlusses\n4. Leitung und Koordination der betrieblichen Leis-\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbil-              tungsprozesse unter Berücksichtigung der recht-\ndungsprüfungen zum Geprüften Betriebswirt/zur Ge-                   lichen Rahmenbedingungen.\nprüften Betriebswirtin nach den §§ 2 bis 10 durchfüh-\nren, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzie-        Der Betriebswirt soll auf der Basis eines an Werten\nlende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit           orientierten, strategisch ausgerichteten Verständnisses\nnachzuweisen ist.                                              des wirtschaftlichen Handelns diese Aufgaben mit be-\ntriebswirtschaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifika-       Methoden- und Sozialkompetenz wahrnehmen können.\ntion zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Be-\ntriebswirtin. Die Qualifikation umfasst die Befähigung,            (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum aner-\nunternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verant-           kannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Be-\nwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Pro-         triebswirtin. Die Zeugnisse der Anlagen 1 und 2 sind mit\nblemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zu-            folgender Fußnote zu versehen: Geprüfter Betriebswirt/\nsammenhang mit den Herausforderungen des interna-              Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsge-","1626             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006\nsetz für die Bereiche der Industrie, des Handels und der                                 §4\nDienstleistungen.                                                            Wirtschaftliches Handeln\nund betriebliche Leistungsprozesse\n§2                                  (1) Im Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und\nZulassungsvoraussetzungen                      betriebliche Leistungsprozesse“ soll die Fähigkeit\nnachgewiesen werden, der Dominanz des Marktes un-\n(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer                       ter den Bedingungen der Globalisierung Rechnung tra-\ngen zu können. Insbesondere sollen vertiefte Kennt-\n1. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungs-      nisse der Möglichkeiten einer auf betriebswirtschaft-\nprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine         lichen Kennzahlen gestützten finanzwirtschaftlichen\nvergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung\nSteuerung des Unternehmens, die den rechtlichen und\nnach dem Berufsbildungsgesetz nachweist                  steuerlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen\noder                                                     gerecht werden, nachgewiesen werden.\n(2) Der Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und\n2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich\nbetriebliche Leistungsprozesse“ gliedert sich in fol-\nanerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbil-\ngende Prüfungsbereiche:\ndung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und\neine anschließende mindestens dreijährige Berufs-        1. Marketing-Management,\npraxis nachweist.                                        2. Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens,\nDie Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätig-         3. Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens,\nkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen          4. Rechtliche Rahmenbedingungen         der   Unterneh-\nQualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Ge-            mensführung,\nprüften Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind.\n5. Europäische und internationale Wirtschaftsbezie-\n(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch             hungen.\nzugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\n(3) Im Prüfungsbereich „Marketing-Management“\noder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,\nsoll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Marketing als\nKenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfä-\nmanagementbetriebenen Prozess zu verstehen und an-\nhigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prü-\nwenden zu können. Marketingaspekte sollen metho-\nfung rechtfertigen.\ndisch und strukturiert auf die spezifischen Rahmen-\nbedingungen des Unternehmens übertragen und um-\n§3                               gesetzt werden. In diesem Rahmen können folgende\nQualifikationsinhalte geprüft werden:\nGliederung\nund Durchführung der Prüfung                    1. Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen\neines Unternehmens,\n(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:\n2. Formulierung eines strategischen und operativen\n1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leis-               Zielprogramms,\ntungsprozesse,                                           3. Formulierung zielgerichteter Marketingstrategien,\n2. Führung und Management im Unternehmen,                    4. Auswahl geeigneter Marketingaktivitäten und deren\nUmsetzung,\n3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachge-\nspräch.                                                  5. Bestimmung geeigneter Kontrollverfahren.\n(4) Im Prüfungsbereich „Bilanz- und Steuerpolitik\n(2) Im Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 1 ist schriftlich\ndes Unternehmens“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\nin Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellun-\nwerden, alle Kernbereiche der finanzorientierten Unter-\ngen gemäß § 4 zu prüfen. Im Prüfungsteil nach Absatz 1\nnehmensführung unter steuerlichen Gesichtspunkten\nNr. 2 ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form\ngestalten zu können. Das Ergebnis der Geschäftstätig-\nvon anwendungsbezogenen, integrierten Situationsauf-\nkeit soll unter Berücksichtigung der aktuellen Situation\ngaben nach § 5 zu prüfen. Im Prüfungsteil nach Ab-\nund Zielsetzung des Unternehmens durch Nutzung der\nsatz 1 Nr. 3 wird eine praxisorientierte Projektarbeit\nGestaltungsmöglichkeiten der Bilanzpolitik dargestellt\nmit kaufmännischem Hintergrund erstellt und ein Fach-\nwerden können. Dabei sind Kenntnisse des Steuer-\ngespräch nach § 6 durchgeführt.\nsystems sowie der nationalen und internationalen\n(3) Der Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 2 darf erst        Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden. In diesem\nnach Ablegen des Prüfungsteils nach Absatz 1 Nr. 1           Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft\ndurchgeführt werden.                                         werden:\n1. das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Un-\n(4) Die Prüfung nach Absatz 1 Nr. 3 darf erst nach\nternehmen,\nerfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile nach Ab-\nsatz 1 Nr. 1 und 2 durchgeführt werden.                      2. zielorientierter Einsatz der Instrumente der Bilanz-\nanalyse,\n(5) Mit dem Prüfungsteil nach Absatz 1 Nr. 3 soll\nspätestens ein Jahr nach dem letzten erfolgreichen Ab-       3. Unterstützung der Unternehmensziele durch Bilanz-\nschluss der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nr. 1 und 2              und Steuerpolitik,\nbegonnen werden.                                             4. internationale Rechnungslegungsvorschriften.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006              1627\n(5) Im Prüfungsbereich „Finanzwirtschaftliche Steue-           (8) Die Prüfung in den in Absatz 2 genannten\nrung des Unternehmens“ soll die Fähigkeit nachgewie-          Prüfungsbereichen ist schriftlich durchzuführen. Die\nsen werden, das Controlling des Unternehmens zielge-          schriftliche Prüfung in den in Absatz 2 genannten Prü-\nrichtet zur Planung, Steuerung und Kontrolle der finanz-      fungsbereichen soll insgesamt nicht länger als 720 Mi-\nwirtschaftlichen Prozesse einsetzen zu können. Dazu           nuten dauern. Sie besteht je Prüfungsbereich aus einer\ngehört, in der Lage zu sein, durch effiziente Auswahl         unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Im Prüfungsbe-\ngeeigneter Controlling-Instrumente ein Managementin-          reich „Europäische und internationale Wirtschaftsbezie-\nformationssystem einzuführen, das die gegenseitigen           hungen“ ist eine in der Fremdsprache Englisch formu-\nAbhängigkeiten zwischen Leistungs- und Finanzpro-             lierte Aufgabenstellung enthalten, die auf Deutsch zu\nzessen abbildet. Es soll gezeigt werden, aus den Er-          beantworten ist. Die Mindestprüfungszeiten betragen\ngebnissen die maßgeblichen Steuerungsinformationen            in den Prüfungsbereichen:\nfür die Mittelbeschaffung und die Mittelverwendung des        1. Marketing-Management                       90 Minuten,\nUnternehmens ableiten zu können. In diesem Rahmen\nkönnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:         2. Bilanz- und Steuerpolitik\ndes Unternehmens                         90 Minuten,\n1. Gestaltung des Controllings als Instrument der Un-\nternehmensführung,                                        3. Finanzwirtschaftliche Steuerung\ndes Unternehmens                         90 Minuten,\n2. Aufbau eines kennzahlengesteuerten Management-\ninformationssystems,                                      4. Rechtliche Rahmenbedingungen\nder Unternehmensführung                  90 Minuten,\n3. Steuerung der Beschaffung von Mitteln im Finanz-\nprozess,                                                  5. Europäische und internationale\nWirtschaftsbeziehungen                 120 Minuten.\n4. Lenkung der Mittelverwendung im Unternehmen.\n(9) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prü-\n(6) Im Prüfungsbereich „Rechtliche Rahmenbedin-            fungsleistungen nach Absatz 2 mangelhafte Prüfungs-\ngungen der Unternehmensführung“ soll die Fähigkeit            leistungen erbracht, ist darin jeweils eine mündliche Er-\nnachgewiesen werden, aus nationalen und internatio-           gänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren\nnalen rechtlichen Rahmenbedingungen ergebende Risi-           ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen be-\nken einordnen zu können. Die erforderliche unterneh-          steht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung\nmerische Risikobereitschaft und die damit verbunde-           soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und soll\nnen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen             je Prüfungsbereich in der Regel nicht länger als 20 Mi-\nsollen eingeschätzt und unternehmensspezifisch aus-           nuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prü-\ngewogen und sensibel umgesetzt werden können. In              fungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprü-\ndiesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte           fung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei\ngeprüft werden:                                               wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung\n1. Haftungstatbestände für Unternehmen und die Un-            doppelt gewichtet.\nternehmensleitung,\n§5\n2. Vertragstypen und deren Gestaltung,\nFührung und\n3. nationale Ansätze des Wettbewerbsrechts,\nManagement im Unternehmen\n4. Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmeri-\n(1) Im Prüfungsteil „Führung und Management im\nsche Entscheidungen,\nUnternehmen“ ist die Fähigkeit nachzuweisen, nach-\n5. Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf nationales            haltige, ethischer Verantwortung gerecht werdende\nRecht.                                                    Strategiefindungs- und -umsetzungsprozesse gestal-\n(7) Im Prüfungsbereich „Europäische und internatio-        ten zu können. Hierauf aufbauend ist insbesondere auf-\nnale Wirtschaftsbeziehungen“ soll die Fähigkeit nach-         zuzeigen, eine auf Flexibilität ausgerichtete Unterneh-\ngewiesen werden, zentrale wirtschaftspolitische Frage-        menspolitik durch wirtschaftliche Nutzung der Möglich-\nstellungen erfassen und in ihren Konsequenzen für das         keiten der Unternehmensorganisation und durch den\njeweilige Unternehmen auch unter Einbeziehung eng-            Einsatz personalpolitischer Steuerungsinstrumente un-\nlischsprachiger Dokumente auswerten zu können. Es             terstützen zu können.\nist ein tiefgehendes Verständnis der grundlegenden Zu-            (2) Der Prüfungsteil „Führung und Management im\nsammenhänge und Besonderheiten des internationalen            Unternehmen“ umfasst die Handlungsbereiche:\nWirtschaftsverkehrs sowie der zunehmenden Bedeu-\n1. Unternehmensführung,\ntung der Internationalisierung der wirtschaftlichen Ko-\noperation zu zeigen. In diesem Rahmen können fol-             2. Unternehmensorganisation       und     Projektmanage-\ngende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                        ment,\n1. Auswirkungen makroökonomischer Aspekte globa-              3. Personalmanagement.\nlisierter Märkte auf die Unternehmenspolitik,             Aus diesen drei Handlungsbereichen werden integrie-\n2. Aufbau- und Realisierung von Außenwirtschaftsbe-           rende Situationsaufgaben unter Berücksichtigung der\nziehungen,                                                Inhalte des Prüfungsteils „Wirtschaftliches Handeln\nund betriebliche Leistungsprozesse“ gestellt. Die drei\n3. Abwickeln der außenwirtschaftlichen Transaktionen          Situationsaufgaben sind insgesamt so zu gestalten,\nin verschiedenen Währungsgebieten,                        dass alle Qualifikationsschwerpunkte der Handlungs-\n4. Abwicklung des internationalen Warenverkehrs unter         bereiche mindestens einmal thematisiert werden. Die\nBerücksichtigung unterschiedlicher Wirtschaftskul-        Handlungsbereiche „Unternehmensführung“ und „Un-\nturen und rechtlicher Rahmenbedingungen.                  ternehmensorganisation und Projektmanagement“ bil-","1628              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006\nden jeweils den Schwerpunkt einer der beiden schrift-         der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen\nlichen Situationsaufgaben. Eine dritte Situationsauf-         und lösen zu können. Die Themenstellung kann alle der\ngabe mit dem Schwerpunkt aus dem Handlungsbereich             in den §§ 4 und 5 genannten Prüfungsanforderungen\n„Personalmanagement“ ist Gegenstand des situations-           umfassen. Sie soll die betriebliche Praxis des Prüfungs-\nbezogenen Fachgespräches nach Absatz 6. Die Prü-              teilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin berücksich-\nfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben be-           tigen.\nträgt jeweils mindestens 240 Minuten, höchstens\njedoch 300 Minuten. Das situationsbezogene Fachge-               (3) Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungs-\nspräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer in der Regel         ausschuss gestellt und soll Vorschläge des Prüfungs-\nmindestens 30 Minuten dauern. Den Prüfungsteil-               teilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin berücksich-\nnehmern ist eine Vorbereitungszeit von in der Regel           tigen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit\n30 Minuten zu gewähren.                                       anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang\nder Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt\n(3) Der Handlungsbereich „Unternehmensführung“             30 Kalendertage.\nenthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:\n1. Gestaltung der Strategiefindung, -umsetzung und               (4) Ausgehend von der Projektarbeit nach Absatz 2\n-controlling,                                             ist in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch\nnachzuweisen, Berufswissen in unternehmenstypi-\n2. Entwicklung und Umsetzung von Zielsystemen im              schen Situationen anwenden und sachgerechte Lösun-\nUnternehmen,                                              gen im Sinne der Unternehmenspolitik erarbeiten zu\n3. Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Planung,         können. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch\n4. Management einer kundenorientierten Qualitätspo-           soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern. Die\nlitik,                                                    Präsentationszeit soll dabei 15 Minuten nicht über-\nschreiten.\n5. Management einer nachhaltigen, umweltorientierten\nÖkologiepolitik.                                             (5) Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch ist\n(4) Der Handlungsbereich „Unternehmensorganisa-            nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens\ntion und Projektmanagement“ enthält folgende Qualifi-         ausreichende Leistungen erbracht wurden.\nkationsschwerpunkte:\n1. Organisation als strategischer Erfolgsfaktor des Un-                                  §7\nternehmens,\nBewerten der\n2. Gestaltung einer integrativen Organisationsentwick-               Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung\nlung,\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungs-\n3. wirtschaftliche Nutzung der Informations- und Kom-\nleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet wur-\nmunikationstechniken,\nden.\n4. Festlegung der Organisationsformen von Projekten,\n(2) Die Prüfungsteile „Wirtschaftliches Handeln und\n5. Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten.\nbetriebliche Leistungsprozesse“, „Führung und Ma-\n(5) Der Handlungsbereich „Personalmanagement“              nagement im Unternehmen“ und „Projektarbeit und\nenthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:                  projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ sind jeweils\n1. Bestimmung der Vorgaben für die quantitative und           gesondert zu bewerten.\nqualitative Personalplanung des Unternehmens,\n(3) Für den Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln\n2. situationsgerechte Auswahl der Formen der Perso-           und betriebliche Leistungsprozesse“ ist eine Note aus\nnalbeschaffung,                                           dem Durchschnittswert der Punktebewertungen der\n3. Planung, Steuerung und Kontrolle der Personalent-          Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen zu bil-\nwicklung im Unternehmen.                                  den.\n(6) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die              (4) Für den Prüfungsteil „Führung und Management\nFähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen             im Unternehmen“ ist eine Note aus dem Durchschnitts-\nanalysieren, strukturieren und einer begründeten Lö-          wert der Punktebewertungen der Leistungen in den ein-\nsung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag ist             zelnen Situationsaufgaben zu bilden.\nunter Einbeziehung von Präsentationstechniken zu er-\nläutern und zu erörtern.                                         (5) Für den Prüfungsteil „Projektarbeit und projektar-\nbeitsbezogenes Fachgespräch“ ist eine Note aus dem\n§6                                 Durchschnittswert der Punktebewertungen der Prü-\nProjektarbeit und                         fungsleistungen in der schriftlichen Projektarbeit und\nprojektarbeitsbezogenes Fachgespräch                 dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch zu bilden.\nDas projektarbeitsbezogene Fachgespräch ist nach In-\n(1) Der Prüfungsteil „Projektarbeit und projektar-         halt und Form gesondert zu bewerten; dabei wird der\nbeitsbezogenes Fachgespräch“ gliedert sich in fol-            Inhalt doppelt gewichtet.\ngende Prüfungsbereiche:\n1. Projektarbeit,                                                (6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\ngemäß der Anlage 1 sowie ein Zeugnis gemäß der An-\n2. projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.                      lage 2 auszustellen, aus dem die in den Prüfungsteilen\n(2) In einer fachübergreifenden Projektarbeit soll         erzielten Noten und die in den Prüfungsleistungen er-\nnachgewiesen werden, eine komplexe Problemstellung            zielten Punkte hervorgehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006             1629\n§8                                bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung\nAnrechnung                            angemeldet hat. Dabei können auch bestandene Prü-\nanderer Prüfungsleistungen                     fungsleistungen auf Antrag einmal wiederholt werden.\nIn diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.\nDer Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-\nrin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schrift-         (3) Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch\nlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den        nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung\nletzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer      die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.\nöffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsein-\nrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss\n§ 10\neine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anfor-\nderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach                             Übergangsvorschriften\ndieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von             Begonnene Prüfungsverfahren zum Betriebswirt\nden Prüfungsleistungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 und § 6         (IHK)/zur Betriebswirtin (IHK) können bis zum 30. Juni\nist nicht zulässig.                                          2010 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt\nwerden. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prü-\n§9                                fungsteilnehmers die Wiederholungsprüfung auch nach\nWiederholung der Prüfung                      dieser Verordnung durchführen; § 9 Abs. 2 findet in die-\n(1) Jeder Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann     sem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der\nzweimal wiederholt werden.                                   Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Dezem-\nber 2008 die Anwendung der bisherigen Vorschriften\n(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung\nbis zum 30. Juni 2010 beantragt werden.\nwird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-\nmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn\ndie darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten                                   § 11\nLeistungen mindestens ausreichend sind und der Prü-\nfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich in-                             Inkrafttreten\nnerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht           Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.\nBonn, den 12. Juli 2006\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nAnnette Schavan","1630                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006\nAnlage 1\n(zu § 1 Abs. 3 und zu § 7 Abs. 6)\nMuster\n..........................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin\nHerr/Frau ..........................................................................................................................................................................\ngeboren am ......................................................................... in .....................................................................................\nhat am ................................................................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin*)\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin\nnach dem Berufsbildungsgesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625)\nbestanden.\nDatum .................................................................................\nUnterschrift(en) ...................................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz für die Bereiche der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006                                                                   1631\nAnlage 2\n(zu § 1 Abs. 3 und zu § 7 Abs. 6)\nMuster\n..........................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin\nHerr/Frau ..........................................................................................................................................................................\ngeboren am ......................................................................... in .....................................................................................\nhat am ................................................................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin1)\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin\nnach dem Berufsbildungsgesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte2)               Note\n1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse                                                                                                      .................\n1.1 Marketing-Management                                                                                                                 ................\n1.2 Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens                                                                                           ................\n1.3 Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens                                                                                     ................\n1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung                                                                                 ................\n1.5 Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen                                                                                ................\n2. Führung und Management im Unternehmen                                                                                                                            .................\n2.1 Integrative, schriftliche Situationsaufgaben mit Schwerpunkt im\nHandlungsbereich: Unternehmensführung                                                                                             ................\nHandlungsbereich: Unternehmensorganisation und Projektmanagement                                                                  ................\n2.2 Situationsbezogenes Fachgespräch mit Schwerpunkt im\nHandlungsbereich: Personalmanagement                                                                                              ................\n3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch                                                                                                           .................\nProjektarbeit/Thema                                                                                                                      ................\n........................................................................................................................\n........................................................................................................................\nProjektarbeitsbezogenes Fachgespräch                                                                                                     ................\n(Im Fall des § 8: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 8 im Hinblick auf die am .......................................\nin .............................................. vor ......................................... abgelegte Prüfung im Prüfungsbereich/Handlungsbereich ................\nfreigestellt.“)\nDatum .................................................................................\nUnterschrift(en) ...................................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n1) Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz für die Bereiche der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen.\n2) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde:...............................................","1632                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. 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Juli 2006\nTag                                                                     Inhalt                                                                               Seite\n10. 7. 2006              Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepu-\nblik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzog-\ntum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Ver-\ntiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des\nTerrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration . . . . . . . . . .                                          626\nGESTA: XB003\n13. 6. 2006              Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Abkommens über Soziale\nSicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                653\n13. 6. 2006              Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI\ndes Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     653\n14. 6. 2006              Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung zu dem Übereinkommen vom 25. Sep-\ntember 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         654\n22. 6. 2006              Bekanntmachung der deutsch-ghanaischen Vereinbarung über den Rechtsstatus des Bundeswehr-\npersonals für den Fall der jeweils auf Antrag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geson-\ndert von der Regierung der Republik Ghana genehmigten vorübergehenden Stationierung deutscher\nTruppen oder Truppenteile auf dem Staatsgebiet der Republik Ghana . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            654\n23. 6. 2006              Bekanntmachung zu dem Sechsten Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und\nBefreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  657\n11. 7. 2006              Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeitsvertrag                                                        657"]}