{"id":"bgbl1-2006-25-5","kind":"bgbl1","year":2006,"number":25,"date":"2006-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/25#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-25-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_25.pdf#page=34","order":5,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing","law_date":"2006-05-23T00:00:00Z","page":1238,"pdf_page":34,"num_pages":8,"content":["1238                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)\nVom 23. Mai 2006\nAuf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des                 1.    Der Ausbildungsbetrieb:\nBerufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,\nS. 931) und mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgeset\u0001\nzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem                   1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche\nOrganisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I                          Vorschriften,\nS. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft\n1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nund Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesmi\u0001\nnisterium für Bildung und Forschung:                                  1.4 Umweltschutz;\n2.    Dienstleistungsangebot;\n§1\n3.    Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit;\nStaatliche\nAnerkennung des Ausbildungsberufes                          4.    Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichern\u0001\nde Maßnahmen;\nDer Ausbildungsberuf Servicefachkraft für Dialogmar\u0001\nketing wird staatlich anerkannt.                                      5.    Dialogprozesse:\n5.1 Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n§2\n5.2 Kundenbetreuung,\nAusbildungsdauer\n5.3 Kundenbindung,\nDie Ausbildung dauert zwei Jahre.\n5.4 Kundengewinnung;\n§3                                  6.    Informations\u0001 und Kommunikationssysteme:\nZielsetzung der Berufsausbildung                          6.1 Software, Netze und Dienste,\nDie in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit;\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden,\ndass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizier\u0001               7.    Projekte:\nten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 des\n7.1 Projektvorbereitung,\nBerufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbeson\u0001\ndere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollie\u0001              7.2 Projektdurchführung,\nren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfun\u0001\n7.3 Projektcontrolling.\ngen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen.\n§4                                                              §5\nAusbildungsberufsbild                                             Ausbildungsrahmenplan\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die                   Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4\nfolgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:                   sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anlei\u0001\ntungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des    Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der     werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abwei\u0001\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister  chende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbil\u0001\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah\u0001\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum  dungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebs\u0001\nBundesanzeiger veröffentlicht.                                     praktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                1239\n§6                                   a) Leistungen im Dialogmarketing,\nAusbildungsplan                             b) Kernprozesse im Dialogmarketing\nDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des               bearbeiten und dabei zeigen, dass er seine Arbeit pla\u0001\nAusbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen             nen und organisieren, Aufträge prozessorientiert unter\nAusbildungsplan zu erstellen.                                    Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheits\u0001\nschutz bei der Arbeit bearbeiten, qualitätssichernde\n§7                                   Maßnahmen umsetzen, Instrumente und Kommunika\u0001\ntionstechniken zur Kundenbetreuung, Kundenbin\u0001\nSchriftlicher Ausbildungsnachweis\ndung und Kundengewinnung einsetzen sowie dabei\nDie Auszubildenden haben einen schriftlichen Aus\u0001             rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen\nbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu             kann;\ngeben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während\nder Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben        2. im Prüfungsbereich Projektabwicklung im Dialogmar\u0001\nden schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig                 keting:\ndurchzusehen.                                                    In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001\ngene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den\n§8                                   Gebieten\nZwischenprüfung                             a) Projektorganisation,\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine            b) Dialogsysteme\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                           bearbeiten und dabei zeigen, dass er Projekte vorbe\u0001\nreiten, Projektpläne und \u0001ziele qualitätsgerecht umset\u0001\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den         zen, Kennzahlen von Projekten aufbereiten und aus\u0001\nAnlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführ\u0001         werten, Informations\u0001 und Kommunikationstechniken\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf           sowie Datenbanken einsetzen und dabei Datenschutz\nden im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff,         und Datensicherheit berücksichtigen kann;\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde:\n(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens\n120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei pra\u0001          In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001\nxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebie\u0001             gene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zei\u0001\nten bearbeiten:                                                  gen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesell\u0001\nschaftliche Zusammenhänge der Berufs\u0001 und Arbeits\u0001\n1. Leistungsangebote im Dialogmarketing,\nwelt darstellen kann;\n2. Kommunikationsprozesse,\n4. im Prüfungsbereich Kundengespräch:\n3. Arbeits\u0001 und Aufgabengestaltung,\nDer Prüfling soll je ein Inbound\u0001 und ein Outboundge\u0001\n4. Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde.                                 spräch führen, die sich jeweils auf das gleiche Produkt\noder die gleiche Dienstleistung beziehen sollen. Dabei\n§9                                   soll er zeigen, dass er Kunden beraten, Kunden gewin\u0001\nAbschlussprüfung                             nen, Gespräche mit Kunden systematisch und situati\u0001\nonsbezogen führen, zielorientiert kommunizieren und\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der        Gesprächsführungstechniken einsetzen sowie Daten\nAnlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und               aus dem Gesprächsverlauf erfassen kann. Grundlage\nFähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu            beider Gespräche ist die Beschreibung eines Pro\u0001\nvermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil\u0001         dukts oder einer Dienstleistung. Der Prüfling bestimmt\ndung wesentlich ist.                                             entweder das Gebiet Produkte oder das Gebiet\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs\u0001            Dienstleistungen. Aus diesem Gebiet werden dem\nbereichen:                                                       Prüfling zwei Beschreibungen vorgelegt. Hieraus\nwählt er eine aus. Nach der Auswahl ist dem Prüfling\n1. Dienstleistungsangebot und Kommunikation,\neine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu\n2. Projektabwicklung im Dialogmarketing,                         gewähren. Die Kundengespräche sollen die Dauer von\n3. Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde,                                 insgesamt 20 Minuten nicht überschreiten.\n4. Kundengespräch.                                              (4) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftli\u0001\nchen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den\nDie Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Num\u0001       übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens\nmern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich nach der     „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des\nNummer 4 mündlich durchzuführen.                             Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\n(3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:      in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsberei\u0001\nche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü\u0001\n1. im Prüfungsbereich       Dienstleistungsangebot     und\nfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das\nKommunikation:\nBestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der\nIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001   Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der\ngene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den            Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich\nGebieten                                                 sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der","1240             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nmündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu ge\u0001             (6) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im\nwichten.                                                          Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Kundengespräch\n(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses sind die           und in mindestens zwei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 ge\u0001\nPrüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:                          nannten Prüfungsbereiche jeweils mindestens ausrei\u0001\nchende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die\n1. Dienstleistungsangebot                                         Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „unge\u0001\nund Kommunikation                          30 Prozent,         nügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.\n2. Projektabwicklung\nim Dialogmarketing                         20 Prozent,                                     § 10\n3. Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde               10 Prozent,                                 Inkrafttreten\n4. Kundengespräch                             40 Prozent.           Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.\nBerlin, den 23. Mai 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nGeorg Wilhelm Adamowitsch","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                      1241\nAnlage 1\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing\n– Sachliche Gliederung –\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes               Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                         3\n1      Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 4 Nr. 1)\n1.1    Stellung, Rechtsform                    a) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung\nund Struktur                                am Markt beschreiben\n(§ 4 Nr. 1.1)                           b) Aufbau\u0001 und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Aus\u0001\nbildungsbetrieb erläutern\nc) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\nd) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor\u0001\nganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun\u0001\ngen beschreiben\n1.2    Berufsbildung, arbeits\u0001,                a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen\nsozial\u0001 und tarifrechtliche                 und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nVorschriften                            b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\n(§ 4 Nr. 1.2)                               vergleichen\nc) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben\nd) arbeits\u0001, sozial\u0001 und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so\u0001\nwie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif\u0001 und Arbeitszeit\u0001\nregelungen beachten\ne) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages dar\u0001\nstellen\nf) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche\nEntwicklung begründen; berufliche Aufstiegs\u0001 und Weiterent\u0001\nwicklungsmöglichkeiten darstellen\n1.3    Sicherheit und Gesundheits\u0001             a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest\u0001\nschutz bei der Arbeit                       stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 4 Nr. 1.3)                           b) berufsbezogene Arbeitsschutz\u0001 und Unfallverhütungsvorschrif\u0001\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah\u0001\nmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver\u0001\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.4    Umweltschutz                            Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf\u0001\n(§ 4 Nr. 1.4)                           lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt\u0001\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie\u0001 und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen\u0001\nden Entsorgung zuführen","1242            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n2      Dienstleistungsangebot              a) Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamt\u0001\n(§ 4 Nr. 2)                            wirtschaftlichen Zusammenhang einordnen\nb) Leistungen der Dialogmarketing\u0001Branche unterscheiden\nc) das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen\n3      Arbeitsorganisation, Kooperation,   a) Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungs\u0001\nTeamarbeit                             betrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsberei\u0001\n(§ 4 Nr. 3)                            chen berücksichtigen\nb) Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren,\nArbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen\nc) mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen\nplanen, vorbereiten und durchführen\nd) Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen\nerforderliche Maßnahmen ergreifen\ne) Arbeits\u0001 und Organisationsmittel sowie Lern\u0001 und Arbeitstechni\u0001\nken einsetzen\nf) den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei\nder Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze\nund Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften,\nfür Arbeitsplätze in Call Centern beachten\ng) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und\nArbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen\nh) Aufgaben im Team bearbeiten\ni) neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen\nj) Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen\n4      Betriebliche Prozessorganisation,   a) dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungs\u0001\nqualitätssichernde Maßnahmen           kette einordnen\n(§ 4 Nr. 4)                         b) bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnitt\u0001\nstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen\nc) Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen\nd) Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen\nLösungsmöglichkeiten vorschlagen\ne) Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufrie\u0001\ndenheit berücksichtigen\nf) qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen\n5      Dialogprozesse\n(§ 4 Nr. 5)\n5.1    Sprachliche und schriftliche        a) Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst\nKommunikation                          formulieren, gliedern und gestalten\n(§ 4 Nr. 5.1)                       b) rhetorische Mittel einsetzen\nc) Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung be\u0001\nrücksichtigen\nd) Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen\ne) Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterlei\u0001\nten\nf) Inbound\u0001 und Outbound\u0001Gespräche führen\ng) Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen\nh) Maßnahmen des Stressmanagements anwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                1243\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n5.2    Kundenbetreuung                     a) Kundenwünsche analysieren und bearbeiten\n(§ 4 Nr. 5.2)                       b) Kunden\u0001 und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen\nund abrufen\nc) Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen\n5.3    Kundenbindung                       a) produkt\u0001 oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen\n(§ 4 Nr. 5.3)                       b) Zufriedenheitsbefragungen durchführen\nc) Haltegespräche nach Kündigungen durchführen\nd) Lieferungs\u0001 und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kun\u0001\nden überprüfen\ne) Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdema\u0001\nnagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen\nf) Instrumente der Kundenbindung anwenden\n5.4    Kundengewinnung                     a) neue Kunden akquirieren\n(§ 4 Nr. 5.4)                       b) Bedarf des Kunden ermitteln\nc) Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen\ndes Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten\nd) andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen an\u0001\nbieten\n6      Informations\u0001 und\nKommunikationssysteme\n(§ 4 Nr. 6)\n6.1    Software, Netze und Dienste         a) Kommunikationsanlagen nutzen\n(§ 4 Nr. 6.1)                       b) Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Soft\u0001\nware anwenden\nc) Informationsnetze und \u0001dienste nutzen\nd) branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungs\u0001\nfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden\ne) fremdsprachige Informationsquellen nutzen\nf) Kommunikationstarife und \u0001kosten vergleichen\n6.2    Datenbanken, Datenschutz            a) Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern\nund Datensicherheit                 b) Datenbanken nutzen\n(§ 4 Nr. 6.2)\nc) Daten eingeben, pflegen und sichern\nd) Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und\nbetriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden\ne) Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Program\u0001\nmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen\n7      Projekte\n(§ 4 Nr. 7)\n7.1    Projektvorbereitung                 a) Projektpläne aus Projektzielen ableiten\n(§ 4 Nr. 7.1)                       b) Teilaufgaben entwickeln\nc) Informations\u0001 und Kommunikationsstrukturen für die Projektar\u0001\nbeit einrichten und nutzen\nd) Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten","1244            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n7.2    Projektdurchführung                 a) Ablaufpläne umsetzen\n(§ 4 Nr. 7.2)                       b) Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren\nc) betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der\nEntwicklung von Lösungsalternativen mitwirken\nd) Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern\nanpassen\ne) Arbeitszeitkonten führen\n7.3    Projektcontrolling                  a) Projektabläufe und \u0001ergebnisse dokumentieren\n(§ 4 Nr. 7.3)                       b) Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung\naufbereiten und weiterleiten\nc) Projektstatistiken erstellen\nd) Kosten ermitteln und erfassen\ne) an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken\nf) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und\nKontrolle begründen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006            1245\nAnlage 2\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing\n– Zeitliche Gliederung –\nErstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,\n1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,\n1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4 Umweltschutz,\n2.   Dienstleistungsangebot,\n5.1 Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,\n5.2 Kundenbetreuung,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziel c,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,\n5.3 Kundenbindung,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,\nzu vermitteln.\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n5.4 Kundengewinnung,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,\n4.   Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,\n7.1 Projektvorbereitung,\n7.2 Projektdurchführung,\n7.3 Projektcontrolling\nzu vermitteln."]}