{"id":"bgbl1-2006-25-4","kind":"bgbl1","year":2006,"number":25,"date":"2006-05-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/25#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_25.pdf#page=24","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing","law_date":"2006-05-23T00:00:00Z","page":1228,"pdf_page":24,"num_pages":10,"content":["1228                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung\nzum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing*)\nVom 23. Mai 2006\nAuf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des                  1.  Der Ausbildungsbetrieb:\nBerufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,\nS. 931) und mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgeset\u0001\nzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem                    1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche\nOrganisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I                         Vorschriften,\nS. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft\nund Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesmi\u0001                      1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nnisterium für Bildung und Forschung:                                   1.4 Umweltschutz;\n2.  Dienstleistungsangebot;\n§1\nStaatliche                                3.  Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit;\nAnerkennung des Ausbildungsberufes                           4.  Betriebliche Prozessorganisation,       qualitätssi\u0001\nDer Ausbildungsberuf Kaufmann für Dialogmarke\u0001                          chernde Maßnahmen;\nting/Kauffrau für Dialogmarketing wird staatlich aner\u0001                 5.  Dialogprozesse:\nkannt.\n5.1 Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n§2                                   5.2 Kundenbetreuung,\nAusbildungsdauer\n5.3 Kundenbindung,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.\n5.4 Kundengewinnung;\n§3                                   6.  Informations\u0001 und Kommunikationssysteme:\nZielsetzung der Berufsausbildung                           6.1 Software, Netze und Dienste,\nDie in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,                    6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit;\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden,\ndass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizier\u0001                7.  Projekte:\nten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 des                  7.1 Projektvorbereitung,\nBerufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbeson\u0001\ndere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollie\u0001               7.2 Projektdurchführung,\nren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfun\u0001\n7.3 Projektcontrolling;\ngen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen.\n8.  Personal;\n§4                                   9.  Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:\nAusbildungsberufsbild\n9.1 Kosten\u0001 und Leistungsrechnung,\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\nfolgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:                    9.2 Controlling;\n10.  Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung;\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der     11.  Vertrieb und Marketing:\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah\u0001     11.1 Angebotserstellung und Verkauf,\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum\nBundesanzeiger veröffentlicht.                                     11.2 Vermarktung von Dienstleistungen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006               1229\n§5                               Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Num\u0001\nAusbildungsrahmenplan                       mern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich nach der\nNummer 4 mündlich durchzuführen.\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4\nsollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen An\u0001         (3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:\nleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der       1. im Prüfungsbereich Gestaltung und Vertrieb von\nBerufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt              Dienstleistungen:\nwerden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abwei\u0001\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbil\u0001            In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001\ndungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebs\u0001        gene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den\npraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.              Gebieten\na) Angebot und Verkauf von Dienstleistungen,\n§6\nb) Kernprozesse im Dialogmarketing\nAusbildungsplan\nbearbeiten und dabei zeigen, dass er die Instrumente\nDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des               und Techniken der Kundenbetreuung, Kundenbin\u0001\nAusbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen             dung und Kundengewinnung einsetzen und Leistun\u0001\nAusbildungsplan zu erstellen.                                    gen der Dialogmarketing\u0001Branche zielgruppenorien\u0001\ntiert gestalten und vermarkten sowie dabei rechtliche\n§7                                   Rahmenbedingungen berücksichtigen kann;\nSchriftlicher Ausbildungsnachweis                 2. im Prüfungsbereich Projektmanagement im Dialog\u0001\nDie Auszubildenden haben einen schriftlichen Aus\u0001             marketing:\nbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu             In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001\ngeben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während             gene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Ge\u0001\nder Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben            bieten\nden schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig\ndurchzusehen.                                                    a) Projektabwicklung,\nb) Ressourcensteuerung,\n§8\nc) Qualitätssichernde Maßnahmen,\nZwischenprüfung\nd) Betriebswirtschaftliche Kontrolle\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des            bearbeiten und dabei zeigen, dass er Projekte organi\u0001\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                           sieren, koordinieren und aus kaufmännischer Sicht\nsteuern, Technik\u0001 und Personaleinsatz planen, Pro\u0001\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den         jektpläne und \u0001ziele qualitätsgerecht umsetzen, Kenn\u0001\nAnlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführ\u0001         zahlen der Dialogmarketing\u0001Branche aufbereiten und\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf           auswerten kann. Ferner soll er zeigen, dass er Sicher\u0001\nden im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff,         heit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.               Umweltschutz berücksichtigen kann;\n(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde:\n120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei pra\u0001\nxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebie\u0001             In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezo\u0001\nten bearbeiten:                                                  gene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zei\u0001\ngen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesell\u0001\n1. Leistungsangebote im Dialogmarketing,\nschaftliche Zusammenhänge der Berufs\u0001 und Arbeits\u0001\n2. Kommunikationsprozesse,                                       welt darstellen kann;\n3. Arbeits\u0001 und Aufgabengestaltung,                          4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:\n4. Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde.                                 Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches\nanhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxis\u0001\n§9                                   bezogenen Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit\nAbschlussprüfung                             Auftraggebern systematisch führen, zielgruppenorien\u0001\ntiert kommunizieren und Gesprächsführungstechni\u0001\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der\nken situationsbezogen anwenden kann. Ferner soll er\nAnlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und\nnachweisen, dass er Aufgabenstellungen analysieren,\nFähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu\nZielstellungen erkennen, Aspekte des Marketings be\u0001\nvermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil\u0001\nrücksichtigen und betriebswirtschaftliche Zusammen\u0001\ndung wesentlich ist.\nhänge erläutern kann. Bei der Aufgabenstellung ist der\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs\u0001            Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu\nbereichen:                                                       berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm\n1. Gestaltung und Vertrieb von Dienstleistungen,                 gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchs\u0001\ntens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll\n2. Projektmanagement im Dialogmarketing,                         die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.\n3. Wirtschafts\u0001 und Sozialkunde,                               (4) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftli\u0001\n4. Fallbezogenes Fachgespräch.                               chen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den","1230              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nübrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens             Nr. 1 bis 4 genannten Prüfungsbereiche mindestens aus\u0001\n„ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des               reichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden\nPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses               die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit\nin einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsberei\u0001            „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.\nche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü\u0001\nfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das                                        § 10\nBestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der\nPrüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der                        Fortsetzung der Berufsausbildung\nErmittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich\nDie Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Service\u0001\nsind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der\nfachkraft für Dialogmarketing kann in dem Ausbildungs\u0001\nmündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu ge\u0001\nberuf Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialog\u0001\nwichten.\nmarketing nach den Vorschriften für das dritte Ausbil\u0001\n(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der            dungsjahr fortgesetzt werden.\nPrüfungsbereich Projektmanagement im Dialogmarke\u0001\nting gegenüber jedem anderen Prüfungsbereich das dop\u0001                                          § 11\npelte Gewicht.\nInkrafttreten\n(6) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im\nGesamtergebnis und in mindestens drei der in Absatz 2                 Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.\nBerlin, den 23. Mai 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nGeorg Wilhelm Adamowitsch","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                      1231\nAnlage 1\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing\n– Sachliche Gliederung –\nLfd. Nr.      Teil des Ausbildungsberufsbildes               Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                          2                                                          3\n1       Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 4 Nr. 1)\n1.1     Stellung, Rechtsform                    a) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung\nund Struktur                                am Markt beschreiben\n(§ 4 Nr. 1.1)                           b) Aufbau\u0001 und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Aus\u0001\nbildungsbetrieb erläutern\nc) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\nd) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor\u0001\nganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun\u0001\ngen beschreiben\n1.2     Berufsbildung, arbeits\u0001,                a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen\nsozial\u0001 und tarifrechtliche                 und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nVorschriften                            b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\n(§ 4 Nr. 1.2)                               vergleichen\nc) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben\nd) arbeits\u0001, sozial\u0001 und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so\u0001\nwie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif\u0001 und Arbeitszeit\u0001\nregelungen beachten\ne) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages dar\u0001\nstellen\nf) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche\nEntwicklung begründen; berufliche Aufstiegs\u0001 und Weiterent\u0001\nwicklungsmöglichkeiten darstellen\n1.3     Sicherheit und Gesundheits\u0001             a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest\u0001\nschutz bei der Arbeit                       stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 4 Nr. 1.3)                           b) berufsbezogene Arbeitsschutz\u0001 und Unfallverhütungsvorschrif\u0001\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah\u0001\nmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver\u0001\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.4     Umweltschutz                            Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf\u0001\n(§ 4 Nr. 1.4)                           lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt\u0001\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie\u0001 und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen\u0001\nden Entsorgung zuführen","1232            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n2     Dienstleistungsangebot              a) Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamt\u0001\n(§ 4 Nr. 2)                            wirtschaftlichen Zusammenhang einordnen\nb) Leistungen der Dialogmarketing\u0001Branche unterscheiden\nc) das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen\n3     Arbeitsorganisation, Kooperation,   a) Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungs\u0001\nTeamarbeit                             betrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsberei\u0001\n(§ 4 Nr. 3)                            chen berücksichtigen\nb) Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren,\nArbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen\nc) mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen\nplanen, vorbereiten und durchführen\nd) Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen\nerforderliche Maßnahmen ergreifen\ne) Arbeits\u0001 und Organisationsmittel sowie Lern\u0001 und Arbeitstechni\u0001\nken einsetzen\nf) den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei\nder Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze\nund Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften,\nfür Arbeitsplätze in Call Centern beachten\ng) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und\nArbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen\nh) Aufgaben im Team bearbeiten\ni) neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen\nj) Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen\n4     Betriebliche Prozessorganisation,   a) dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungs\u0001\nqualitätssichernde Maßnahmen           kette einordnen\n(§ 4 Nr. 4)                         b) bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnitt\u0001\nstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen\nc) Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen\nd) Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen\nLösungsmöglichkeiten vorschlagen\ne) Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufrie\u0001\ndenheit berücksichtigen\nf) qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen\n5     Dialogprozesse\n(§ 4 Nr. 5)\n5.1   Sprachliche und schriftliche        a) Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst\nKommunikation                          formulieren, gliedern und gestalten\n(§ 4 Nr. 5.1)                       b) rhetorische Mittel einsetzen\nc) Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung be\u0001\nrücksichtigen\nd) Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen\ne) Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterlei\u0001\nten\nf) Inbound\u0001 und Outbound\u0001Gespräche führen\ng) Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen\nh) Maßnahmen des Stressmanagements anwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                1233\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n5.2   Kundenbetreuung                     a) Kundenwünsche analysieren und bearbeiten\n(§ 4 Nr. 5.2)                       b) Kunden\u0001 und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen\nund abrufen\nc) Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen\n5.3   Kundenbindung                       a) produkt\u0001 oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen\n(§ 4 Nr. 5.3)                       b) Zufriedenheitsbefragungen durchführen\nc) Haltegespräche nach Kündigungen durchführen\nd) Lieferungs\u0001 und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kun\u0001\nden überprüfen\ne) Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdema\u0001\nnagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen\nf) Instrumente der Kundenbindung anwenden\n5.4   Kundengewinnung                     a) neue Kunden akquirieren\n(§ 4 Nr. 5.4)                       b) Bedarf des Kunden ermitteln\nc) Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen\ndes Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten\nd) andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen an\u0001\nbieten\n6     Informations\u0001 und\nKommunikationssysteme\n(§ 4 Nr. 6)\n6.1   Software, Netze und Dienste         a) Kommunikationsanlagen nutzen\n(§ 4 Nr. 6.1)                       b) Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Soft\u0001\nware anwenden\nc) Informationsnetze und \u0001dienste nutzen\nd) branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungs\u0001\nfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden\ne) fremdsprachige Informationsquellen nutzen\nf) Kommunikationstarife und \u0001kosten vergleichen\n6.2   Datenbanken, Datenschutz            a) Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern\nund Datensicherheit                 b) Datenbanken nutzen\n(§ 4 Nr. 6.2)\nc) Daten eingeben, pflegen und sichern\nd) Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und\nbetriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden\ne) Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Program\u0001\nmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen\n7     Projekte\n(§ 4 Nr. 7)\n7.1   Projektvorbereitung                 a) Projektpläne aus Projektzielen ableiten\n(§ 4 Nr. 7.1)                       b) Teilaufgaben entwickeln\nc) Informations\u0001 und Kommunikationsstrukturen für die Projektar\u0001\nbeit einrichten und nutzen\nd) Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten","1234            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n7.2   Projektdurchführung                 a) Ablaufpläne umsetzen\n(§ 4 Nr. 7.2)                       b) Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren\nc) betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der\nEntwicklung von Lösungsalternativen mitwirken\nd) Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern\nanpassen\ne) Arbeitszeitkonten führen\n7.3   Projektcontrolling                  a) Projektabläufe und \u0001ergebnisse dokumentieren\n(§ 4 Nr. 7.3)                       b) Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung\naufbereiten und weiterleiten\nc) Projektstatistiken erstellen\nd) Kosten ermitteln und erfassen\ne) an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken\n8     Personal                            a) an der Personalplanung und Teambildung mitwirken\n(§ 4 Nr. 8)                         b) bei Maßnahmen der Personalbeschaffung mitwirken, Bewerber\u0001\nvorauswahl durchführen\nc) neue Mitarbeiter einführen\nd) Personaleinsatz auftragsorientiert planen, dabei insbesondere\narbeitszeitrechtliche Vorschriften und Mitarbeiterbedürfnisse\nberücksichtigen, Schichtpläne erstellen\ne) Motivationsinstrumente einsetzen, Vorschläge zu Konzepten für\nAnreizmodelle entwickeln\nf) Vorschläge für Schulungs\u0001 und Fortbildungskonzepte entwi\u0001\nckeln, Mitarbeiterschulungen organisieren, Mitarbeiter\u0001Briefing\ndurchführen\n9     Kaufmännische Steuerung\nund Kontrolle\n(§ 4 Nr. 9)\n9.1   Kosten\u0001 und Leistungsrechnung       a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und\n(§ 4 Nr. 9.1)                          Kontrolle begründen\nb) Kosten überwachen\nc) Leistungen kalkulieren\nd) Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewer\u0001\nten\ne) Leistungsabrechnungen erstellen\n9.2   Controlling                         a) betriebliche Planungs\u0001, Steuerungs\u0001 und Kontrollinstrumente\n(§ 4 Nr. 9.2)                          anwenden, dabei branchenspezifische Kennzahlen ermitteln und\naufbereiten\nb) Statistiken auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Berichte\nerstellen\n10     Qualitätssicherung der              a) qualitätssichernde Maßnahmen organisieren, durchführen und\nAuftragsdurchführung                   auswerten sowie für den Auftraggeber dokumentieren\n(§ 4 Nr. 10)                        b) Projektabläufe überwachen und mit Mitarbeitern sowie Auftrag\u0001\ngebern rückkoppeln, Beschwerden berücksichtigen, Projektab\u0001\nläufe optimieren, Schlussfolgerungen für neue Projekte ziehen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006                1235\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n11     Vertrieb und Marketing\n(§ 4 Nr. 11)\n11.1   Angebotserstellung und Verkauf      a) Dialogmarketing\u0001Markt beobachten, Informationen auswerten\n(§ 4 Nr. 11.1)                         und nutzen\nb) Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern verglei\u0001\nchen\nc) Vorschläge zur Ausgestaltung und Verbesserung des Dienstleis\u0001\ntungsangebotes entwickeln\nd) Auftraggeberwünsche ermitteln\ne) Angebote erstellen\nf) Verträge anbahnen und Vertragsabschlüsse vorbereiten\ng) rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbe\u0001\ndingungen anwenden\n11.2   Vermarktung von                     a) über Dienstleistungen informieren, Dienstleistungen anbieten\nDienstleistungen                       und präsentieren, auch in einer Fremdsprache\n(§ 4 Nr. 11.2)                      b) Projektkonzepte erarbeiten\nc) Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln\nd) Auftraggeber\u0001Briefing beachten\ne) bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken, ver\u0001\nkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen","1236              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006\nAnlage 2\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing\n– Zeitliche Gliederung –\nErstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,\n1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,\n1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4 Umweltschutz,\n2.   Dienstleistungsangebot,\n5.1 Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,\n5.2 Kundenbetreuung,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziel c,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,\n5.3 Kundenbindung,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,\nzu vermitteln.\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n5.4 Kundengewinnung,\n6.1 Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,\n6.2 Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.2 Berufsbildung, arbeits\u0001, sozial\u0001 und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,\n4.   Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.   Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,\n7.1 Projektvorbereitung,\n7.2 Projektdurchführung,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006           1237\n7.3 Projektcontrolling,\n9.1 Kosten\u0001 und Leistungsrechnung, Lernziel a,\nzu vermitteln.\nDrittes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildposition\n8.   Personal\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n9.1 Kosten\u0001 und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,\n9.2 Controlling,\n10. Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufs\u0001\nbildposition\n4.   Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,\nzu vertiefen.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n11.1 Angebotserstellung und Verkauf,\n11.2 Vermarktung von Dienstleistungen\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufs\u0001\nbildposition\n5.4 Kundengewinnung, Lernziel c,\nzu vertiefen."]}