{"id":"bgbl1-2006-23-5","kind":"bgbl1","year":2006,"number":23,"date":"2006-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/23#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-23-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_23.pdf#page=40","order":5,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk (Buchbindermeisterverordnung - BuchBMstrV)","law_date":"2006-05-05T00:00:00Z","page":1152,"pdf_page":40,"num_pages":4,"content":["1152              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2006\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild und über die\nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk\n(Buchbindermeisterverordnung – BuchBMstrV)\nVom 5. Mai 2006\nAuf Grund des § 51a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1             des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie\nder Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntma-                 von Informations- und Kommunikationstechniken,\nchung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), der             3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,\ndurch Artikel 2 Nr. 24 des Gesetzes vom 23. März 2005              durchführen und überwachen,\n(BGBl. I S. 931) geändert worden ist, in Verbindung\nmit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes             4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\nvom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Or-                  sichtigung von Fertigungs-, Veredelungs- und In-\nganisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I                   standsetzungstechniken sowie Gestaltungsaspek-\nS. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirt-                 ten, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften,\nschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bun-                technischen Normen und der allgemein anerkann-\ndesministerium für Bildung und Forschung:                          ten Regeln der Technik, Personal, Material und Ge-\nräten sowie Einsatzmöglichkeiten von Auszubilden-\n§1                                   den,\nGliederung                            5. Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\nund Inhalt der Meisterprüfung                   6. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung sowie\nDie Meisterprüfung im zulassungsfreien Buchbinder-              für logistische Prozesse entwickeln und umsetzen,\nHandwerk umfasst folgende selbständige Prüfungs-                7. Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen unter Be-\nteile:                                                             rücksichtigung arbeitstechnischer, werkstoffspezifi-\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätig-            scher, gestalterischer und historischer Gesichts-\nkeiten (Teil I),                                               punkte, auch unter Einsatz von rechnergestützten\nSystemen, erstellen,\n2. die Prüfung der besonderen fachtheoretischen\nKenntnisse (Teil II),                                       8. Arten und Eigenschaften zu verarbeitender Werk-,\nHilfs- und Betriebsstoffe, insbesondere von Papier,\n3. die Prüfung der besonderen betriebswirtschaft-\nKarton, Pappe, Kunststoffen, Folien, Geweben,\nlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse\nKlebstoffen, Leder und Pergament, bei der Pla-\n(Teil III) und\nnung, Konstruktion, Fertigung und Instandsetzung\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-             von Produkten der Buchbinderei berücksichtigen,\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).\n9. Daten für die Produkterstellung ermitteln, aufberei-\nten und anwenden,\n§2\n10. manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitungs-\nMeisterprüfungsberufsbild\nverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, dass            von elektronischen, elektrotechnischen und me-\nder Prüfling befähigt ist, einen Betrieb zu führen, tech-          chanischen Steuerungs-, Füge- und Trenntechni-\nnische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Lei-             ken, beherrschen,\ntungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung durch-\n11. Maschinen, Geräte und Werkzeuge, insbesondere\nzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz\nSchneide-, Falz-, Heft-, Rill-, Ritz- und Stanzma-\neigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfs-\nschinen sowie Pressen einrichten und auftragsbe-\nlagen in diesen Bereichen anzupassen.\nzogen einsetzen,\n(2) Im Buchbinder-Handwerk sind zum Zwecke der\n12. Bücher, Behältnisse und Bildeinrahmungen unter\nMeisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse\nBerücksichtigung kreativer Aspekte, insbesondere\nals ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:\nder Farben- und Formenlehre sowie der Stilkunde\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Ser-                 und historischer Techniken, entwerfen, herstellen\nviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen               und instand setzen; Druckerzeugnisse weiterverar-\nführen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kal-          beiten,\nkulieren und Angebote erstellen, Verträge schlie-\nßen,                                                     13. Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie\nNachkalkulation durchführen.\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-                                   §3\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und                          Gliederung des Teils I\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, der                Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-\nHaftungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes,           fungsbereiche:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2006                  1153\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-        drei unterschiedliche Maschinen einzurichten und je-\nnes Fachgespräch,                                       weils ein Probelauf mit Musterfertigung auszuführen.\n2. eine Situationsaufgabe.                                  Dafür kommen insbesondere in Betracht:\n1. Planschneidemaschine,\n§4                               2. Falzmaschine,\nMeisterprüfungsprojekt                      3. Buchfadenheftmaschine,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt          4. Drahtheftmaschine oder Sammelhefter,\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\nVorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen       5. Prägepresse,\nberücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kun-           6. Rill-, Ritz- oder Stanzmaschine.\ndenanforderungen werden vom Meisterprüfungsaus-\n(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe\nschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der\nwird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertun-\nPrüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer\ngen nach Absatz 2 gebildet.\nZeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor\nder Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem\n§7\nMeisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzule-\ngen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Um-                               Prüfungsdauer\nsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenan-                              und Bestehen des Teils I\nforderungen entspricht.                                        (1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-          soll nicht länger als vier Arbeitstage, das Fachgespräch\nnungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.          nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Si-\ntuationsaufgabe nicht länger als acht Stunden dauern.\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Produkt der\nBuchbinderei zu entwerfen, zu planen und zu kalkulie-          (2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Si-\nren. Auf dieser Grundlage ist eine der folgenden Arbei-     tuationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prü-\nten durchzuführen und zu dokumentieren:                     fungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im\nFachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.\n1. eine Einzelanfertigung oder\nHieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese\n2. eine Musterentwicklung oder                              Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Si-\n3. eine maschinell gefertigte Buchbindearbeit oder          tuationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\n4. eine Instandsetzung.                                        (3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nTeils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\n(4) Für die Arbeiten nach Absatz 3 Nr. 1, 2 und 3\nchende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im\nwerden die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulations-\nMeisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in\nunterlagen mit 30 vom Hundert, die durchgeführten\nder Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-\nArbeiten mit 60 vom Hundert und die Dokumen-\nwertet worden sein darf.\ntationsunterlagen mit 10 vom Hundert gewichtet. Für\ndie Arbeit nach Absatz 3 Nr. 4 werden die Entwurfs-,\n§8\nPlanungs- und Kalkulationsunterlagen mit 20 vom Hun-\ndert, die durchgeführten Arbeiten mit 50 vom Hundert                                Gliederung,\nund die Dokumentationsunterlagen mit 30 vom Hundert                 Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II\ngewichtet.                                                     (1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den\nin Absatz 2 genannten Handlungsfeldern seine Hand-\n§5                               lungskompetenz dadurch nachweisen, dass er berufs-\nFachgespräch                           bezogene Probleme analysieren und bewerten sowie\nLösungswege aufzeigen und dokumentieren und dabei\nNach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist\naktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der\nPrüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusam-             (2) Handlungsfelder sind:\nmenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungs-           1. Buchbindetechnik,\nprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meister-\nprüfungsprojekts begründen und mit dem Meister-             2. Auftragsabwicklung,\nprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme          3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.\nsowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der          (3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Auf-\nLage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.            gabe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss:\n§6                               1. Buchbindetechnik\nSituationsaufgabe                            Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nbuchbindetechnische Aufgaben unter Berücksichti-\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und         gung wirtschaftlicher, gestalterischer, historischer\nvervollständigt den Qualifikationsnachweis für die              und ökologischer Aspekte in einem Buchbinderbe-\nMeisterprüfung im Buchbinder-Handwerk. Die Aufga-               trieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene\nbenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsaus-               Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der je-\nschuss.                                                         weiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter\n(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meis-           Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen ver-\nterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag                 knüpft werden:","1154            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2006\na) Arten und Eigenschaften von Werk-, Hilfs- und              schriften, auch unter Anwendung von Informations-\nBetriebsstoffen beurteilen, Verwendungszwecken             und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei\nzuordnen und berechnen,                                    der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der\nb) Probleme der Materialbe- und -verarbeitung be-             unter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen\nschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und               verknüpft werden:\nkorrigieren,                                               a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nc) Funktionsweise und Eigenschaften von Maschi-                  schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nnen, Geräten und Werkzeugen beschreiben und                b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\nbewerten,                                                     triebliche Kennzahlen ermitteln,\nd) Steuerungs-, Füge- und Trenntechniken be-                  c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nschreiben und bewerten,                                       Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\ne) Möglichkeiten der Ausstattung und Gestaltung,                 technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\ninsbesondere Prägen und Handvergolden sowie                   erarbeiten,\ndas Fertigen von Farb- und Metallschnitten, von            d) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nReliefs, Lederintarsien und Buntpapieren be-                  darstellen,\nschreiben und bewerten,\ne) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;\nf) stilistische und historische Entwicklung von Ma-              den Zusammenhang zwischen Personalverwal-\nterial, Druck- und Bindetechniken darstellen und              tung sowie Personalführung und -entwicklung\nbewerten,                                                     darstellen,\ng) Herstellungstechniken der Einzel- und Serienfer-           f) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\ntigung beschreiben,                                           der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\nh) Printmediengestaltung und Druckverfahren be-                  des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-\nschreiben und bewerten;                                       ziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-\n2. Auftragsabwicklung                                               meidung und -beseitigung festlegen,\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,        g) Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische\nAuftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-                   Prozesse planen und darstellen,\ndung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-             h) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation\nund qualitätsorientiert zu planen, deren Durchfüh-               darstellen und beurteilen.\nrung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der         (4) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\njeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der un-        Sie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei\nter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen        Stunden dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stun-\nverknüpft werden:                                         den täglich darf nicht überschritten werden.\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\n(5) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem\nlen,\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-         lungsfelder gemäß Absatz 2 gebildet.\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,\n(6) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Ab-\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und          satz 2 genannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüf-\n-organisation unter Berücksichtigung von Ferti-        lings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\ngungs-, Veredelungs- und Instandsetzungstech-          durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergän-\nniken sowie Gestaltungsaspekten, des Einsatzes         zungsprüfung), wenn dies das Bestehen des Teils II\nvon Material, Geräten und Personal bewerten,           der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung\ndabei qualitätssichernde Aspekte darstellen so-        soll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. In\nwie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen be-       diesem Handlungsfeld sind die Ergebnisse der schrift-\nrücksichtigen,                                         lichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhält-\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-       nis 2 : 1 zu gewichten.\nnische Normen sowie allgemein anerkannte                  (7) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nRegeln der Technik anwenden, insbesondere              Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nHaftung bei der Fertigung, Instandsetzung und          chende Prüfungsleistung. Ist die Prüfung in einem\nbei Serviceleistungen beurteilen,                      Handlungsfeld auch nach durchgeführter Ergänzungs-\ne) Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbei-         prüfung mit weniger als 30 Punkten bewertet worden,\nten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen            so ist die Prüfung des Teils II nicht bestanden.\nund Zeichnungen bewerten und korrigieren,\nf) auftragsbezogenen Einsatz von Material, Maschi-                                     §9\nnen und Geräten bestimmen und begründen,                                Weitere Anforderungen\ng) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,                 Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV\nh) Vor- und Nachkalkulation durchführen;                  sowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-\nprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation                  meinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,    Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom\nAufgaben der Betriebsführung und Betriebsorgani-          18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078) in der jeweils geltenden\nsation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-        Fassung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2006                 1155\n§ 10                                    den haben und sich bis zum 31. August 2008 zu einer\nWiederholungsprüfung anmelden, können auf Antrag\nÜbergangsvorschrift\ndie Wiederholungsprüfung nach den bis zum 31. Au-\n(1) Die bis zum 31. August 2006 begonnenen Prü-                gust 2006 geltenden Vorschriften ablegen.\nfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschrif-\nten zu Ende geführt. Bei der Anmeldung zur Prüfung bis                                       § 11\nzum Ablauf des 28. Februar 2007 sind auf Antrag des                           Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nPrüflings die bisherigen Vorschriften anzuwenden.\nDiese Verordnung tritt am 1. September 2006 in\n(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum                Kraft. Gleichzeitig tritt die Buchbindermeisterverord-\n31. August 2006 geltenden Vorschriften nicht bestan-              nung vom 14. Mai 1984 (BGBl. I S. 670) außer Kraft.\nBerlin, den 5. Mai 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nGeorg Wilhelm Adamowitsch"]}