{"id":"bgbl1-2006-17-2","kind":"bgbl1","year":2006,"number":17,"date":"2006-04-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/17#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2006-17-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2006/bgbl1_2006_17.pdf#page=12","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation","law_date":"2006-03-31T00:00:00Z","page":808,"pdf_page":12,"num_pages":10,"content":["808                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Kaufmann\nfür Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation*)\nVom 31. März 2006\nAuf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des                 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nBerufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I                     1.5 Umweltschutz;\nS. 931) und mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgeset-\nzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem                   2.   Arbeitsorganisation, Informations- und Kommuni-\nOrganisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I                         kationssysteme:\nS. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft               2.1 Arbeitsorganisation,\nund Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes-\n2.2 Projektorganisation,\nministerium für Bildung und Forschung:\n2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen,\n§1                                  2.4 Informations- und Kommunikationssysteme;\nStaatliche                               3.   Kommunikation und Kooperation:\nAnerkennung des Ausbildungsberufes\n3.1 Kommunikation,\nDer Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommu-                  3.2 Teamarbeit und Kooperation,\nnikation/Kauffrau für Marketingkommunikation wird\nstaatlich anerkannt.                                                  3.3 Kundenbeziehungen,\n3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;\n§2                                  4.   Marketing- und Kommunikationsstrategien:\nAusbildungsdauer                              4.1 Marktbeobachtung und -analyse,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                  4.2 Zielgruppen,\n4.3 Markenführung,\n§3\n4.4 Budgetplanung;\nZielsetzung der Berufsausbildung\n5.   Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kom-\nDie in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,                        munikationsmaßnahmen:\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden,\ndass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizier-               5.1 Briefing,\nten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 des                 5.2 Konzeptionierung,\nBerufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbeson-\n5.3 Steuerung der kreativen Umsetzung,\ndere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrol-\nlieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prü-             5.4 Feinplanung des Medieneinsatzes,\nfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen.                              5.5 Rechte und Lizenzen;\n6.   Durchführung und Kontrolle von Marketing- und\n§4\nKommunikationsmaßnahmen:\nAusbildungsberufsbild\n6.1 Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern,\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die                6.2 Organisation interner und externer Herstellungs-\nfolgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:                        prozesse,\n1.   Der Ausbildungsbetrieb:                                          6.3 Medieneinsatz,\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,                                6.4 Kontrolle und Abschluss der Maßnahme;\n1.2 Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Mar-               7.   Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:\nketing- und Kommunikationswirtschaft,\n7.1 Rechnungs- und Finanzwesen,\n1.3 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grund-\nlagen,                                                           7.2 Controlling.\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des                                §5\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister                   Ausbildungsrahmenplan\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum     Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4\nBundesanzeiger veröffentlicht.                                     sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen An-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006               809\nleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der           (3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:\nBerufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt\n1. im Prüfungsbereich Entwicklung von Marketing- und\nwerden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abwei-\nKommunikationskonzepten:\nchende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbil-\ndungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebs-         In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbe-\npraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.               zogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den\nfolgenden Gebieten:\n§6                                   a) Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung,\nAusbildungsplan                              b) Marketing- und Kommunikationsplanung,\nDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des                c) Maßnahmenkonzeption        und   Feinplanung    des\nAusbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen                   Medieneinsatzes,\nAusbildungsplan zu erstellen.\nd) Budgetplanung und Kalkulation\n§7                                   bearbeiten und dabei zeigen, dass er Sachverhalte\nund Zusammenhänge analysieren sowie Marketing-\nSchriftlicher Ausbildungsnachweis\nund Kommunikationskonzepte ergebnis- und kunden-\nDie Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbil-           orientiert entwickeln kann;\ndungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben,\n2. im Prüfungsbereich Umsetzung und Steuerung von\nden schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Aus-\nMarketing- und Kommunikationsmaßnahmen:\nbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schrift-\nlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.               In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbe-\nzogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den\n§8                                   folgenden Gebieten:\nZwischenprüfung                              a) Beauftragung von Dienstleistern,\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine             b) Herstellung und Medieneinsatz,\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des          c) Maßnahmencontrolling\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nbearbeiten und dabei zeigen, dass er Arbeitsabläufe\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den          organisieren und steuern, Ergebnisse kontrollieren\nAnlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführ-          und daraus kaufmännische Schlussfolgerungen ab-\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf            leiten kann. Ferner soll er zeigen, dass er rechtliche\nden im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff,          Vorschriften beachten und Aspekte der Wirtschaftlich-\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.                keit berücksichtigen kann;\n(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxis-     3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:\nbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten\nin folgenden Gebieten durchzuführen:                              In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\ngene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zei-\n1. Arbeitsgestaltung und Informationsverarbeitung,                gen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche\n2. Planung von Marketing- und Kommunikationsmaß-                  Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstel-\nnahmen,                                                       len kann;\n3. Kaufmännische Geschäftsprozesse,                           4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde.                                  Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgesprächs\nanhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxis-\n§9                                   bezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstel-\nlungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten\nAbschlussprüfung                              und präsentieren sowie kundenorientiert kommuni-\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der         zieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betrieb-\nAnlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-         liche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend\nkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermit-          ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling\ntelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung             ist nach Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von\nwesentlich ist.                                                   höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Fachge-\nspräch soll eine Dauer von 20 Minuten nicht über-\n(2) Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungs-\nschreiten.\nbereichen:\n1. Entwicklung von Marketing- und Kommunikations-                (4) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schrift-\nkonzepten,                                                lichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den\nübrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens\n2. Umsetzung und Steuerung von Marketing- und Kom-            „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des\nmunikationsmaßnahmen,                                     Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde,                              in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsberei-\nche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü-\n4. Fallbezogenes Fachgespräch.                                fung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für\nDie Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Num-        das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.\nmern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich Fallbe-       Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei\nzogenes Fachgespräch mündlich durchzuführen.                  der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbe-","810              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006\nreich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der           den die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit\nmündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu                  „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestan-\ngewichten.                                                           den.\n(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben                                            § 10\ndie einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:\nBestehende Berufsausbildungsverhältnisse\n1. Entwicklung von Marketing- und\nBerufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\nKommunikationskonzepten                      30 Prozent,\ndieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung\n2. Umsetzung und Steuerung von                                       der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vor-\nMarketing- und Kommunikations-                                   schriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die\nmaßnahmen                                    30 Prozent,         Vertragsparteien dies vereinbaren.\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde                  10 Prozent,\n§ 11\n4. Fallbezogenes Fachgespräch                    30 Prozent.\nZum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Ge-                                   Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nsamtergebnis und in mindestens zwei der in Absatz 2                    Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.\nNr. 1 bis 3 genannten Prüfungsbereiche sowie im Prü-                 Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbil-\nfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens                   dung zum Werbekaufmann/zur Werbekauffrau vom\nausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Wer-                28. November 1989 (BGBl. I S. 2095) außer Kraft.\nBerlin, den 31. März 2006\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nGeorg Wilhelm Adamowitsch","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006                    811\nAnlage 1\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung\nzum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation\n– Sachliche Gliederung –\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes              Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                         3\n1      Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 4 Nr. 1)\n1.1    Stellung, Rechtsform und Struktur        a) Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft\n(§ 4 Nr. 1.1)                               beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente\nund Tätigkeitsfelder darstellen\nb) Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen\nc) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern\nd) Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern\ne) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-\nganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Be-\nrufsvertretungen beschreiben\n1.2    Gesamt- und einzelwirtschaftliche        a) Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im\nFunktion der Marketing- und Kom-            Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen\nmunikationswirtschaft                    b) Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für\n(§ 4 Nr. 1.2)                               Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben\nc) Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes\nim gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben\nd) Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und\nKommunikationswirtschaft erläutern\ne) Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche von-\neinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen\nf) Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewer-\nbern ermitteln\ng) Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen\n1.3    Berufsbildung, arbeits- und sozial-      a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und\nrechtliche Grundlagen                       die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\n(§ 4 Nr. 1.3)                            b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung ver-\ngleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu\nseiner Umsetzung beitragen\nc) lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und\npersönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbil-\ndungsmöglichkeiten ermitteln\nd) Fachinformationen nutzen\ne) wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären\nf) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-\nwie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Rege-\nlungen beachten\n1.4    Sicherheit und Gesundheitsschutz         a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz\nbei der Arbeit                              feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 4 Nr. 1.4)                            b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-\nmen einleiten","812             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.5    Umweltschutz                        Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im berufli-\n(§ 4 Nr. 1.5)                       chen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-\nden Entsorgung zuführen\n2      Arbeitsorganisation, Informations-\nund Kommunikationssysteme\n(§ 4 Nr. 2)\n2.1    Arbeitsorganisation                 a) Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche\n(§ 4 Nr. 2.1)                          des Ausbildungsbetriebes erläutern\nb) Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen\nzu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen\nc) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kom-\nmunikationsmittel einsetzen\nd) eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berück-\nsichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher\nNotwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren\ne) Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv\ngestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten\n2.2    Projektorganisation                 a) Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle\n(§ 4 Nr. 2.2)                          Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen\nb) Instrumente des Projektmanagements anwenden\n2.3    Qualitätssichernde Maßnahmen        a) Qualitätssicherungsmaßnahmen            im   eigenen    Arbeitsbereich\n(§ 4 Nr. 2.3)                          anwenden\nb) Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qua-\nlitätssicherung situationsgerecht anwenden\n2.4    Informations- und                   a) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert\nKommunikationssysteme                  einsetzen\n(§ 4 Nr. 2.4)                       b) interne und externe Dienste und Netze nutzen\nc) Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Soft-\nwarekomponenten beachten\nd) Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der\nDatensicherung aufgabenorientiert anwenden\n3      Kommunikation und Kooperation\n(§ 4 Nr. 3)\n3.1    Kommunikation                       a) Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und\n(§ 4 Nr. 3.1)                          mediengerecht anwenden\nb) Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsge-\nrecht nutzen\nc) situationsgerecht kommunizieren\nd) Moderationstechniken anwenden\ne) Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006              813\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n3.2    Teamarbeit und Kooperation          a) Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik kon-\n(§ 4 Nr. 3.2)                          struktiv umgehen\nb) Strategien zur Konfliktlösung nutzen\nc) Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller\nFähigkeiten verteilen und bearbeiten\n3.3    Kundenbeziehungen                   a) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kunden-\n(§ 4 Nr. 3.3)                          orientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit be-\nrücksichtigen\nb) Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen\nc) Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnah-\nmen umsetzen\nd) kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berück-\nsichtigen\n3.4    Anwenden einer Fremdsprache         a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden\nbei Fachaufgaben                    b) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen\n(§ 4 Nr. 3.4)                          auswerten\nc) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache\n4      Marketing- und Kommunikations-\nstrategien\n(§ 4 Nr. 4)\n4.1    Marktbeobachtung und -analyse       a) Märkte beschreiben und eingrenzen\n(§ 4 Nr. 4.1)                       b) Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen\nbeschaffen und auswerten\nc) Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse aus-\nwählen\nd) Absatzpotenziale ermitteln\n4.2    Zielgruppen                         a) Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und\n(§ 4 Nr. 4.2)                          Märkten nutzen\nb) Konsumentenverhalten erfassen und analysieren\nc) Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kul-\nturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Nor-\nmen berücksichtigen\n4.3    Markenführung                       a) Merkmale einer Marke darstellen\n(§ 4 Nr. 4.3)                       b) Instrumente der Markenführung beschreiben\nc) Markenwert aufzeigen\nd) Markenessenz feststellen\n4.4    Budgetplanung                       a) Budgetplanungsarten unterscheiden\n(§ 4 Nr. 4.4)                       b) Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen\nc) Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketing-\nmix aufteilen\nd) Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Ver-\ntriebsplanung abgleichen\ne) Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufein-\nander abstimmen\n5      Vorbereitung und Planung von\nMarketing- und Kommunikations-\nmaßnahmen\n(§ 4 Nr. 5)\n5.1    Briefing                            a) Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren\n(§ 4 Nr. 5.1)                       b) Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren","814             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\nc) Briefing auf Vollständigkeit überprüfen\nd) Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten\n5.2    Konzeptionierung                    a) an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommuni-\n(§ 4 Nr. 5.2)                          kationsmaßnahmen mitwirken\nb) Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten\nc) Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen\nd) Produktion und Ressourcen planen\ne) Projektbudget kalkulieren und vorschlagen\n5.3    Steuerung der kreativen             a) kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen\nUmsetzung                           b) Vorgaben für die Kreation formulieren\n(§ 4 Nr. 5.3)\nc) Kreativitätstechniken nutzen\n5.4    Feinplanung des Medieneinsatzes     a) Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen\n(§ 4 Nr. 5.4)                       b) Einsatzplan entwickeln\nc) Optimierungsmöglichkeiten prüfen\n5.5    Rechte und Lizenzen                 a) berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschlie-\n(§ 4 Nr. 5.5)                          ßen und anwenden\nb) rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urhe-\nber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden\nc) bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rech-\nten und Lizenzen mitwirken\nd) zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch\nbeitragen\n6      Durchführung und Kontrolle von\nMarketing- und Kommunikations-\nmaßnahmen\n(§ 4 Nr. 6)\n6.1    Auswahl und Beauftragung von        a) Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsenta-\nDienstleistern                         tionen feststellen\n(§ 4 Nr. 6.1)                       b) Ausschreibung formulieren\nc) Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und aus-\nwählen\nd) Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren\n6.2    Organisation interner und externer  a) Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen\nHerstellungsprozesse                b) Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere\n(§ 4 Nr. 6.2)                          hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität\nc) Abnahme von Einzelleistungen durchführen\n6.3    Medieneinsatz                       a) Medieneinsatz steuern und überprüfen\n(§ 4 Nr. 6.3)                       b) Resonanz erfassen und dokumentieren\nc) Medieneinsatz optimieren\n6.4    Kontrolle und Abschluss der         a) Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme\nMaßnahme                               dokumentieren\n(§ 4 Nr. 6.4)                       b) Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkula-\ntion vornehmen\nc) Rentabilität ermitteln\nd) Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006              815\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                        2                                                      3\n7      Kaufmännische Steuerung\nund Kontrolle\n(§ 4 Nr. 7)\n7.1    Rechnungs- und Finanzwesen          a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und\n(§ 4 Nr. 7.1)                          Kontrolle beschreiben\nb) Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbil-\ndungsbetrieb darstellen\nc) Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungs-\nbetriebes anwenden\n7.2    Controlling                         a) betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden\n(§ 4 Nr. 7.2)                       b) betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden\nc) Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen\nd) Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen","816              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006\nAnlage 2\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung\nzum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation\n– Zeitliche Gliederung –\nErstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,\n1.2 Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,\n2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,\n2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,\n2.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,\n3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-\nten der Berufsbildpositionen\n3.1 Kommunikation, Lernziele a bis c,\n3.2 Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,\n3.3 Kundenbeziehungen, Lernziel a,\n4.3 Markenführung, Lernziel a,\n5.1 Briefing, Lernziele a und b,\n6.1 Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-\nten der Berufsbildpositionen\n1.3 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,\n1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.5 Umweltschutz,\n7.1 Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,\n7.2 Controlling, Lernziel a,\nzu vermitteln.\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n2.1 Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,\n2.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,\n3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,\n4.1 Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,\n4.2 Zielgruppen, Lernziele a und b,\n4.3 Markenführung, Lernziel b,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n2.2 Projektorganisation, Lernziel a,\n2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,\n3.2 Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2006          817\n5.1 Briefing, Lernziele c und d,\n5.2 Konzeptionierung, Lernziel a,\n5.3 Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,\n5.5 Rechte und Lizenzen\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.3 Kundenbeziehungen, Lernziel b,\n6.1 Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,\n6.2 Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,\n6.3 Medieneinsatz, Lernziele a und b,\n6.4 Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,\n7.1 Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,\n7.2 Controlling, Lernziel b,\nzu vermitteln.\nDrittes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,\n4.1 Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,\n4.2 Zielgruppen, Lernziel c,\n4.3 Markenführung, Lernziele c und d,\n4.4 Budgetplanung\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n2.2 Projektorganisation, Lernziel b,\n3.1 Kommunikation, Lernziele d und e,\n3.2 Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,\n3.3 Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,\n5.2 Konzeptionierung, Lernziele b bis e,\n5.3 Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,\n5.4 Feinplanung des Medieneinsatzes\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen\n6.1 Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,\n6.3 Medieneinsatz, Lernziel c,\n6.4 Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,\n7.2 Controlling, Lernziele c und d,\nzu vermitteln."]}