{"id":"bgbl1-2005-71-10","kind":"bgbl1","year":2005,"number":71,"date":"2005-11-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/71#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-71-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_71.pdf#page=21","order":10,"title":"Organisationserlass der Bundeskanzlerin","law_date":"2005-11-22T00:00:00Z","page":3197,"pdf_page":21,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2005 3197\nOrganisationserlass\nder Bundeskanzlerin\nVom 22. November 2005\nGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger\nWirkung an:\nI.\n1. Es erhalten\na) das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundes-\nministerium für Wirtschaft und Technologie;\nb) das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-\nschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft\nund Verbraucherschutz;\nc) das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Bezeich-\nnung Bundesministerium für Gesundheit;\nd) das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Be-\nzeichnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.\n2. Es wird ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet.\n3. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zum Bundesminister für besondere\nAufgaben bestellt.\nII.\nDem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:\n1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teil-\nweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom\n27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziff. V., die Zuständigkeiten für\na) die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer\nECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Struktur-\npolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze;\nb) die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteu-\nropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirt-\nschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und\nKooperationen;\nc) das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik\nDeutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik;\n2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und For-\nschung die Zuständigkeiten für\na) den Verkehr und die Raumfahrt;\nb) die Patente und die Erfinderförderung;\nc) die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die\nKMU; die Unternehmensgründungen.\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.\nIII.\n1. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäfts-\nbereich des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter\nAufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober\n2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. I. 1. und 3., die Zuständigkeiten übertragen für\na) die Arbeitsmarktpolitik, die Ausländerbeschäftigung und die Arbeitslosen-\nversicherung;\nb) den Ombudsrat und die Projektgruppe Einführung SGB II;\nc) das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz;\nd) die Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik.","3198 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 71, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2005\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.\n2. Aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Gesundheit und\nSoziale Sicherung werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales\nunter Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom\n22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. II., die Zuständigkeiten übertragen für\na) die Sozialversicherung, das Sozialgesetzbuch, die Kriegsopferversorgung\nund das sonstige soziale Entschädigungsrecht einschließlich der Dienst-\naufsicht für das Bundesversicherungsamt; die Versorgungsmedizin;\nb) die Prävention und die Rehabilitation im Bereich der Politik für Menschen mit\nBehinderung und die Sozialhilfe.\nDie Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale\nBezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein. Zugeord-\nnet werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch die Beauf-\ntragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundes-\nbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.\nIV.\nAus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,\nFrauen und Jugend wird dem Bundeskanzleramt die Beauftragte der Bundes-\nregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugeordnet, die Aufgabe von\neiner Staatsministerin wahrgenommen.\nV.\nDie Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern\nder Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.\nBerlin, den 22. November 2005\nDie Bundeskanzlerin\nD r. A n g e l a M e r k e l"]}