{"id":"bgbl1-2005-67-3","kind":"bgbl1","year":2005,"number":67,"date":"2005-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/67#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-67-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_67.pdf#page=5","order":3,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik","law_date":"2005-10-19T00:00:00Z","page":3037,"pdf_page":5,"num_pages":11,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005               3037\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik\nVom 19. Oktober 2005\nAuf Grund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des        und bewerten; technische Voraussetzungen und Rea-\nBerufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I                lisierbarkeit mechatronischer Problemlösungen klä-\nS. 931) verordnet das Bundesministerium für Bildung und          ren; Lösungen erarbeiten und implementieren; das\nForschung nach Anhörung des Hauptausschusses des                 Konfigurations- und Änderungsmanagement überwa-\nBundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit            chen; Service- und Kundenunterstützungsleistungen\ndem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:                 intern und vor Ort bei Kunden konzipieren und durch-\nführen einschließlich Teleservice; Systemtests bei und\n§1                                  mit Kunden betreuen und begleiten; Audits und Quali-\ntätssicherungsmaßnahmen betreuen und durchfüh-\nZiel der Prüfung\nren; technische Störungen und Qualitätssicherungs-\nund Bezeichnung des Abschlusses\naktivitäten dokumentieren; Wirtschaftlichkeit und\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungs-       Kundenorientierung sicherstellen; Arbeitsplätze nach\nprüfungen zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften           ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die\nIndustriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik nach den           Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vor-\n§§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen       schriften, Verordnungen und Normen einrichten; tech-\nAufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Hand-            nische Weiterentwicklungen im Unternehmen umset-\nlungsfähigkeit nachzuweisen ist.                                 zen, Neuanläufe organisieren und überwachen; für\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation       den Werterhalt von Materialien und Produkten bei\nzum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industrie-          Transport und Lagerung Verantwortung tragen; Mate-\nmeisterin – Fachrichtung Mechatronik und damit die Be-           rial, Bau- und Ersatzteile disponieren; bei der Entwick-\nfähigung:                                                        lung von Vorschlägen für neue technische Konzepte\nmitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produkti-\n1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen-            onsverbesserungsprozess mitgestalten; bei der Fest-\nzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen           legung von Qualitätszielen und -anforderungen für\nund Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organi-         Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse\nsations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und               und ihrer Umsetzung mitwirken;\n2. sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf\nsich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation      2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Mate-\nund auf neue Methoden der Organisationsentwick-              rial und Betriebsmitteln planen und sich an der Pla-\nlung, der Personalführung und -entwicklung flexibel          nung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken beteili-\neinzustellen sowie den technisch-organisatorischen           gen; das Projektmanagement durchführen, Kosten-\nWandel im Betrieb mitzugestalten.                            pläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen\nund auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei der\n(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifi-      Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen\nkation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfel-         und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und Quanti-\ndern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage              tätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termi-\nund Inbetriebnahme“ sowie „Betriebserhaltung und Ser-            ne sorgen; die Instandhaltung in Abstimmung mit den\nvice“ insbesondere folgende in Zusammenhang stehen-              zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie\nde Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer              den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren\nGeprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatro-            und überwachen; Gefährdungsbeurteilungen durch-\nnik wahrnehmen zu können:                                        führen, in enger Zusammenarbeit mit dem verantwort-\n1. Produktions- und Prozessabläufe mechatronischer               lichen Vorgesetzten und der Sicherheitsfachkraft die\nProdukte und Systeme überwachen; über den Einsatz            Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Ge-\nvon Ressourcen bei der Integration und dem Betrieb           sundheitsvorschriften gewährleisten, rechtzeitig und\nmechatronischer Produkte und Systeme entscheiden;            angemessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie\ntechnische Schnittstellenprobleme bei heterogenen            beteiligte betriebliche Bereiche informieren und unter-\nKomponenten und komplexen Aufgaben lösen; Sys-               weisen sowie die Maßnahmen dokumentieren; in Zu-\nteme konfigurieren und parametrieren sowie deren             sammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterin-\nFunktionalität auch als Elektrofachkraft in Betrieb          nen übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie\nnehmen und sicherstellen; Kundenanfragen, Fehler-            Daten und Ergebnisse aus dem Verantwortungsbe-\nmeldungen und Kundenreklamationen aufnehmen                  reich in die Planungsprozesse einbringen;","3038             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005\n3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der             (4) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 1 ist schriftlich in\nUnternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter         Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen\nBerücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirt-         gemäß § 4 zu prüfen, im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2\nschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung           ist schriftlich in Form von funktionsfeldbezogenen und\nihrer individuellen Eignung, Kompetenzen und Interes-     die Handlungsbereiche integrierenden Situationsaufga-\nsen zuordnen; die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu     ben und mündlich in Form eines situationsbezogenen\nselbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten,       Fachgesprächs gemäß § 5 zu prüfen.\nderen Motivation fördern und sie an Entscheidungs-\nprozessen beteiligen; bei der Planung des Personal-\nbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; den                                       §3\nPersonalbedarf im externen Serviceeinsatz feststellen                    Zulassungsvoraussetzungen\nund Personal befristet einstellen; Arbeitsgruppen\nbetreuen und moderieren; die zielorientierte Koopera-        (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsüber-\ntion und Kommunikation zwischen und mit den Mitar-        greifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Fol-\nbeitern und Mitarbeiterinnen sowie mit Kunden, Füh-       gendes nachweist:\nrungskräften und dem Betriebsrat fördern; Einzelne\n1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in\nund Gruppen beurteilen sowie die Personalentwick-\ndem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/\nlung, eine systematische Weiterbildung und die Inno-\nMechatronikerin oder einem anerkannten Ausbil-\nvationsbereitschaft fördern; neue Mitarbeiter und Mit-\ndungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechni-\narbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die\nschen und informationstechnischen Berufen zugeord-\nAusbildung der zugeteilten Auszubildenden verant-\nnet werden kann, und danach eine mindestens einjäh-\nworten; die Qualitätsmanagementziele im zuständi-\nrige Berufspraxis oder\ngen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Quali-\ntätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen      2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nfördern; Kunden schulen, beraten und unterstützen;            sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach\ndie Kundenzufriedenheit fördern; die technische Ein-          mindestens 18 Monate Berufspraxis oder\nweisung und Sicherheitsunterweisung beim Kunden\ndurchführen und dokumentieren; den Übergabe- und          3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.\nAbnahmeprozess gemeinsam mit dem Kunden pla-                 (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische\nnen und durchführen.                                      Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nach-\n(4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum aner-      weist:\nkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte         1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrich-\nIndustriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik.                    tungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht\nlänger als fünf Jahre zurückliegt, und\n§2                              2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den\ndort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres\nUmfang der Industriemeister-\nJahr Berufspraxis.\nqualifikation und Gliederung der Prüfung\n(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll\n(1) Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/      wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften\nzur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mecha-        Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin –\ntronik umfasst:                                               Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und\n1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,           elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwen-\ndung einschließen.\n2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,\n(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2\n3. Handlungsspezifische Qualifikationen.                      genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch\nzugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\n(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen        oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,\nQualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverord-           Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähig-\nnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund             keit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung\neiner anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die       rechtfertigen.\nnachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach\n§ 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwer-\ntig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifi-                                   §4\nkationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil\nFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen\n„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfol-\ngen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungs-           (1) Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Ba-\nleistung zu erbringen.                                        sisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu\nprüfen:\n(3) Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur\nGeprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatro-         1. Rechtsbewusstes Handeln,\nnik gliedert sich in die Prüfungsteile:\n2. Betriebswirtschaftliches Handeln,\n1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,\n3. Anwendung von Methoden der Information, Kommu-\n2. Handlungsspezifische Qualifikationen.                          nikation und Planung,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005             3039\n4. Zusammenarbeit im Betrieb,                                3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwick-\nlung;\n5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und tech-\nnischer Gesetzmäßigkeiten.                               4. Anwendung von Methoden der Entgeltfindung und\nder kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung;\n(2) Im Prüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“\nsoll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen an-        5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und\nwendungsbezogener Handlungen einschlägige Rechts-                Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulations-\nvorschriften berücksichtigen zu können. Dazu gehört, die         verfahren.\nArbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen\nunter arbeitsrechtlichen Aspekten zu gestalten sowie            (4) Im Prüfungsbereich „Anwendung von Methoden\nnach rechtlichen Grundlagen die Arbeitssicherheit, den       der Information, Kommunikation und Planung“ soll die\nGesundheitsschutz und den Umweltschutz zu gewähr-            Fähigkeit nachgewiesen werden, Projekte und Prozesse\nleisten und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden        analysieren, planen und transparent machen zu können.\nInstitutionen sicherzustellen. In diesem Rahmen können       Dazu gehört, Daten aufbereiten, technische Unterlagen\nfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:               erstellen, entsprechende Planungstechniken einsetzen\nsowie angemessene Präsentationstechniken anwenden\n1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und       zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifi-\nBestimmungen bei der Gestaltung individueller            kationsinhalte geprüft werden:\nArbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitar-\nbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter         1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess-\nBerücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des              und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Be-\nTarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen;        werten visualisierter Daten;\n2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfas-      2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemetho-\nsungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte           den sowie deren Anwendungsmöglichkeiten;\nbetriebsverfassungsrechtlicher Organe;\n3. Anwenden von Präsentationstechniken;\n3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsicht-\n4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen,\nlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie\nStatistiken, Tabellen und Diagrammen;\nder Arbeitsförderung;\n5. Anwenden von Projektmanagementmethoden;\n4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicher-\nheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in        6. Auswählen und Anwenden von Informations- und\nAbstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen          Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes\nInstitutionen;                                               entsprechender Informations- und Kommunikations-\nmittel.\n5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts,\ninsbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der         (5) Im Prüfungsbereich „Zusammenarbeit im Betrieb“\nAbfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärm-     soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen\nbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes        anwendungsbezogener Handlungen Zusammenhänge\nvor gefährlichen Stoffen;                                des Sozialverhaltens erkennen, deren Auswirkungen auf\ndie Zusammenarbeit beurteilen und durch angemessene\n6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher      Maßnahmen auf eine zielorientierte und effiziente Zusam-\nVorschriften und Bestimmungen, insbesondere hin-         menarbeit hinwirken zu können. Dazu gehört, die Leis-\nsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaf-      tungsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen\ntung sowie des Datenschutzes.                            fördern, betriebliche Probleme und soziale Konflikte\nlösen, Führungsgrundsätze berücksichtigen und ange-\n(3) Im Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Han-\nmessene Führungstechniken anwenden zu können. In\ndeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Rah-\ndiesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte\nmen anwendungsbezogener Handlungen betriebswirt-\ngeprüft werden:\nschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen und volks-\nwirtschaftliche Zusammenhänge herstellen zu können.          1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung\nEs sollen Unternehmensformen dargestellt sowie deren             Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufswe-\nAuswirkungen auf die eigene Aufgabenwahrnehmung                  ges und unter Berücksichtigung persönlicher und so-\nanalysiert und beurteilt werden können. Weiterhin soll die       zialer Gegebenheiten;\nFähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Abläufe\nnach wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurtei-       2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Ar-\nlen und beeinflussen zu können. In diesem Rahmen kön-            beitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialver-\nnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:               halten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von\nMaßnahmen zu deren Verbesserung;\n1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzi-\npien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirt-       3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf\nschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkun-              das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit so-\ngen;                                                         wie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen;\n2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Auf-         4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Füh-\nbau- und Ablauforganisation;                                 rungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen;","3040            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005\n5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken              lungsbereiche werden durch die in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 ge-\neinschließlich von Vereinbarungen entsprechender         nannten Qualifikationsschwerpunkte beschrieben. Es\nHandlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und        werden drei funktionsfeldbezogene und die Handlungs-\nZusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen      bereiche integrierende Situationsaufgaben nach den\nzu fördern;                                              Absätzen 3 bis 5 unter Berücksichtigung der fachrich-\n6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch           tungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei\nAnwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher           der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine\nProbleme und sozialer Konflikte.                         Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezoge-\nnen Fachgespräches nach Absatz 6. Die Situationsauf-\n(6) Im Prüfungsbereich „Berücksichtigung naturwis-        gaben sind so zu gestalten, dass alle Qualifikations-\nsenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten“ soll      schwerpunkte der Handlungsbereiche mindestens ein-\ndie Fähigkeit nachgewiesen werden, einschlägige natur-       mal thematisiert werden. Die Prüfungsdauer der schriftli-\nwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten           chen Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens vier\nzur Lösung technischer Probleme einbeziehen sowie            Stunden, insgesamt jedoch nicht mehr als zehn Stunden.\nmathematische, physikalische, chemische und techni-\nsche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Lösung von Aufga-          (2) Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifi-\nben aus der betrieblichen Praxis anwenden zu können. In      kationsschwerpunkte:\ndiesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte          1. Handlungsbereich „Technik“:\ngeprüft werden:\n1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissen-                 a) Systemintegration,\nschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf           b) Technische Applikation,\nMaterialien, Maschinen und Prozesse sowie auf\nMensch und Umwelt, insbesondere bei Oxydations-              c) Kundenunterstützung und Service;\nund Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen,\n2. Handlungsbereich „Organisation“:\ngalvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungs-\nvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und             a) Betriebliches Kostenwesen,\npneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen;\nb) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssys-\n2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im                      teme,\nBetrieb sowie Beachten der damit zusammenhängen-\nden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt;                      c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;\n3. Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen         3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:\nGrößen bei Belastungen und Bewegungen;\na) Personalführung,\n4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchfüh-\nren von einfachen statistischen Berechnungen sowie           b) Personalentwicklung,\nihre graphische Darstellung.\nc) Qualitätsmanagement.\n(7) Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufga-\nben in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Prüfungsbe-        (3) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbe-\nreichen soll insgesamt höchstens acht Stunden betra-         reich „Technik“ soll ein Qualifikationsschwerpunkt den\ngen, je Prüfungsbereich nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 min-       Kern bilden. Die Qualifikationsinhalte für diese Situa-\ndestens 90 Minuten, im Prüfungsbereich nach Absatz 1         tionsaufgabe sind etwa zur Hälfte aus diesem Qualifika-\nNr. 5 mindestens 60 Minuten.                                 tionsschwerpunkt zu entnehmen. Die Situationsaufgabe\nsoll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den\n(8) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prü-\nSchwerpunkten der Handlungsbereiche „Organisation“\nfungsleistungen in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten\nsowie „Führung und Personal“ integrativ mitberücksich-\nPrüfungsbereichen mangelhafte Prüfungsleistungen\ntigen. Diese integrativen Qualifikationsinhalte sind in\nerbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche\nannähernd gleichem Umfang den Absätzen 4 und 5 zu\nErgänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer\nentnehmen; sie sollen sich aus Qualifikationsinhalten von\nungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht\nmindestens drei Qualifikationsschwerpunkten zusammen-\ndiese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in\nsetzen und insgesamt etwa die andere Hälfte aller Quali-\nder Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewer-\nfikationsinhalte dieser Situationsaufgabe ausmachen. Im\ntung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der\nEinzelnen kann die Situationsaufgabe folgende Qualifika-\nmündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prü-\ntionsinhalte aus dem Handlungsbereich „Technik“ mit\nfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewer-\nden Qualifikationsschwerpunkten gemäß den folgenden\ntung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewich-\nNummern 1 bis 3 umfassen:\ntet.\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Systemintegration“\n§5                                  soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter\nBerücksichtigung der einschlägigen Vorschriften\nHandlungsspezifische Qualifikationen                   mechatronische Systeme funktionsgerecht installie-\n(1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifika-         ren und koppeln, Schnittstellen und Bussysteme ein-\ntionen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“,                 binden und testen, beim Einsatz neuer Systemele-\n„Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den             mente die Auswirkungen der Funktionsabläufe erken-\nbetrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau            nen und berücksichtigen zu können. In diesem Rah-\nund -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Be-             men können folgende Qualifikationsinhalte in den\ntriebserhaltung und Service“ zuzuordnen sind. Die Hand-          Situationsaufgaben geprüft werden:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005            3041\na) Projektieren sowie Erweitern und Instandsetzen             f) Planen, Durchführen und Dokumentieren anlagen-\nvon mechatronischen Systemen,                                 spezifischer Einweisungen und Schulungen,\nb) Auswählen und Konfigurieren von Komponenten                g) Erstellen von Teil- und Systemdokumentationen an-\nder Sensorik und Aktorik sowie von Teilsystemen               hand vorliegender technischer Daten und Be-\nder Automatisierungstechnik,                                  schreibungen von Maschinen und Anlagen, ein-\nschließlich Erstellen von Inbetriebnahmeprotokol-\nc) Einbauen von Teilsystemen in mechatronische                    len,\nSysteme, Anpassen und Integrieren von Schnitt-\nstellen sowie Einbinden der Energieversorgung,            h) Anwenden von fachbezogenen, sicherheitstechni-\nschen und umweltschutzrelevanten Vorschriften;\nd) Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von           3. im Qualifikationsschwerpunkt „Kundenunterstützung\nmechatronischen Systemen und Anlagen,                     und Service“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,\ne) Planen, Durchführen und Dokumentieren von                  Kundenanforderungen und Reklamationen unter\nFunktions- und Sicherheitsprüfungen,                      Berücksichtigung von Gewährleistungen abklären,\nMaßnahmen zur Überwachung, Optimierung, Ände-\nf) Inbetriebnehmen und Abnehmen von mechatroni-               rung, Instandhaltung und Dokumentation mechatroni-\nschen Systemen, insbesondere als Elektrofach-             scher Systeme planen und organisieren sowie deren\nkraft, sowie unter Beachtung anderer sicherheits-         Durchführung überwachen zu können. Dazu gehört,\ntechnischer und systemspezifischer Vorschriften           die Kundenunterstützung wirtschaftlich und kunden-\nund Normen;                                               orientiert gestalten zu können. In diesem Rahmen\nkönnen folgende Qualifikationsinhalte in den Situati-\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Technische Applikati-           onsaufgaben geprüft werden:\non“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Überga-\nbe- und Abnahmeprozesse gemeinsam mit dem Kun-                a) Überwachen mechatronischer Systeme,\nden planen und gestalten sowie Aufträge zur Monta-            b) Planen und Organisieren von Sicherheits- und\nge, Anpassung und Inbetriebnahme von mechatroni-                  Funktionsprüfungen,\nschen und leittechnischen Systemen, Maschinen und\nAnlagen planen und organisieren sowie deren Durch-            c) Planen und Einsetzen von Serviceroutinen zur vor-\nführung überwachen zu können. Dazu gehört, Opti-                  beugenden Wartung und Instandhaltung, ein-\nmierungsmöglichkeiten zu erkennen und entspre-                    schließlich zur Fernüberwachung und -analyse,\nchende Maßnahmen zur Umsetzung einleiten sowie                d) Planen und Organisieren von Maßnahmen der vor-\nTeildokumentationen zu Gesamtdokumentationen                      beugenden Instandsetzung und Wartung, ein-\nzusammenfügen zu können. Weiterhin soll die Fähig-                schließlich von Software-Updates,\nkeit nachgewiesen werden, anhand von Systemunter-\nlagen und Inbetriebnahmeprotokollen unter Beach-              e) Bearbeiten und Dokumentieren von Kundenanfra-\ntung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften das                gen und Reklamationen, Klären von Gewährleis-\nBedienungs- und Instandhaltungspersonal einweisen                 tungen, Dokumentieren von Änderungsanforde-\nund schulen zu können. In diesem Rahmen können                    rungen,\nfolgende Qualifikationsinhalte in den Situationsaufga-\nf) Planen und Durchführen von Änderungen und\nben geprüft werden:\nOptimierungsmaßnahmen sowie Einsetzen und\na) Planen und Analysieren von Montageaufträgen                    Anpassen neuer Softwarestände,\nnach konstruktiven Vorgaben; Disponieren von              g) Erstellen von Notfallkonzepten, Planen und Durch-\nEigen- und Fremdteilen unter Berücksichtigung                 führen von Störungsanalysen, Dokumentieren von\nterminlicher Vorgaben sowie Festlegen der Monta-              Fehlerursachen,\ngeplätze, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel\nund der Montageprinzipien; Überwachen der Mon-            h) Organisieren der Ersatzteilbeschaffung und von\ntageprozesse,                                                 Instandsetzungen,\nb) Integrieren und Anpassen von Baugruppen und                i) Durchführen und Überwachen von Testläufen und\nTeilsystemen bei Errichtung, Umbau oder Ergän-                Neustarts mechatronischer Systeme, insbesonde-\nzung von Systemen,                                            re als Elektrofachkraft, sowie unter Beachtung\nanderer sicherheitstechnischer und systemspezifi-\nc) Erstellen von Vorgaben zu Konfiguration und Para-              scher Vorschriften und Normen,\nmetrierung von Komponenten, Geräten und elek-             j) Analysieren und Verwalten von Fehlermeldungen,\ntronischen Systemen,                                          Entwicklung von Störungsvermeidungskonzepten\nd) Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und                   zur Erhöhung der Verfügbarkeit mechatronischer\nEinrichtungen, insbesondere als Elektrofachkraft,             Systeme, Gewährleisten der Instandhaltungsquali-\nsowie unter Beachtung anderer sicherheitstechni-              tät,\nscher und systemspezifischer Vorschriften und             k) Betreuen und Begleiten von Qualitätssicherungs-\nNormen,                                                       maßnahmen und Audits, Dokumentieren der Quali-\ntätssicherungsaktivitäten im Hinblick auf Gewähr-\ne) Beurteilen der Auswirkungen des Einsatzes neuer\nleistung und Garantie,\nBauelemente, Baugruppen und Teilsysteme auf\nFunktionsabläufe; Einleiten von Optimierungspro-          l) Dokumentieren von Bestandsaufnahmen inklusive\nzessen,                                                       der Erstellung von Statusberichten und Reports.","3042             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005\n(4) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbe-             a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen\nreich „Organisation“ sollen mindestens zwei der Quali-                sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese\nfikationsschwerpunkte den Kern bilden. Die Qualifika-                 Systeme,\ntionsinhalte für diese Situationsaufgabe sind etwa zur\nb) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produkti-\nHälfte diesen Qualifikationsschwerpunkten zu entneh-\nons-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen,\nmen. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifi-\nkationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten der            c) Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufpla-\nHandlungsbereiche „Technik“ sowie „Führung und Per-                   nung, Materialflussgestaltung, Produktionspro-\nsonal“ integrativ in annähernd gleichem Umfang mitbe-                 grammplanung und Auftragsdisposition ein-\nrücksichtigen. Diese integrativen Qualifikationsinhalte               schließlich der dazugehörenden Zeit- und Daten-\nsollen etwa die andere Hälfte aller Qualifikationsinhalte             ermittlung,\nder Situationsaufgabe ausmachen. Die integrativen Qua-            d) Anwenden von Informations- und Kommunikati-\nlifikationsinhalte sind in annähernd gleichem Umfang den              onssystemen,\nAbsätzen 3 und 5 zu entnehmen; sie sollen sich aus den\nQualifikationsinhalten von mindestens drei Qualifikati-           e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere\nonsschwerpunkten zusammensetzen. Im Einzelnen kann                    im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition,\ndie Situationsaufgabe folgende Qualifikationsinhalte aus          f) Durchführen des Konfigurations- und Änderungs-\ndem Handlungsbereich „Organisation“ mit den Schwer-                   managements;\npunkten gemäß den folgenden Nummern 1 bis 3 umfas-\nsen:                                                          3. im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und\nGesundheitsschutz“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kosten-            werden, einschlägige Vorschriften und Bestimmun-\nwesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,               gen in ihrer Bedeutung erkennen und ihre Einhaltung\nbetriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kosten-            sicherstellen, Gefährdungsbeurteilungen durchfüh-\nrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen,          ren, Gefahren vorbeugen, Störungen erkennen und\nMöglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen              analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung\nund Maßnahmen für ein kostenbewusstes Handeln                oder Beseitigung einleiten zu können. Dazu gehört,\nplanen, organisieren, einleiten und überwachen zu            sicherzustellen, dass sich die Mitarbeiter und Mitar-\nkönnen. Dazu gehört, Kalkulationsverfahren und Me-           beiterinnen arbeits-, umwelt- und gesundheitsschutz-\nthoden der Zeitwirtschaft anwenden, organisatori-            bewusst verhalten und entsprechend handeln kön-\nsche und personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeu-           nen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikati-\ntung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichti-         onsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:\ngen zu können. In diesem Rahmen können folgende\na) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicher-\nQualifikationsinhalte in den Situationsaufgaben ge-\nheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umwelt-\nprüft werden:\nschutzes im Betrieb,\na) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der            b) Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbe-\nfunktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebe-                wusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und\nnen Plandaten,                                               des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesund-\nb) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Bud-                 heitsschutzes,\ngets,                                                    c) Planen, Durchführen und Dokumentieren von\nc) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter                   Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des\nBerücksichtigung alternativer Konzepte und be-               Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,\ndarfsgerechter Lagerwirtschaft,                          d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs\nmit umweltbelastenden und gesundheitsgefähr-\nd) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitar-\ndenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und\nbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen\nHilfsstoffen,\nFormen der Arbeitsorganisation,\ne) Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen sowie\ne) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung                Planen, Vorschlagen, Einleiten, Überprüfen und\ndurch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kos-              Dokumentieren von Maßnahmen zur Verbesserung\ntenträgerzeitrechnung,                                       der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und\nf) Anwenden der Kalkulationsverfahren in          der            Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und\nKostenträgerstückrechnung einschließlich      der            Gesundheitsbelastungen.\nDeckungsbeitragsrechnung,                               (5) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbe-\ng) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft;             reich „Führung und Personal“ sollen mindestens zwei der\nQualifikationsschwerpunkte den Kern der Situationsauf-\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Planungs-, Steue-            gabe bilden. Die Qualifikationsinhalte für diese Situa-\nrungs- und Kommunikationssysteme“ soll die Fähig-        tionsaufgabe sind etwa zur Hälfte diesen Qualifikations-\nkeit nachgewiesen werden, das Projektmanagement          schwerpunkten zu entnehmen. Die Situationsaufgabe\nunter Verwendung von Planungs-, Steuerungs- und          soll darüber hinaus integrativ in annähernd gleichem\nKommunikationssystemen durchführen und entspre-          Umfang Qualifikationsinhalte aus den Qualifikations-\nchende Systeme zur Überwachung von Planungszie-          schwerpunkten der Handlungsbereiche „Technik“ und\nlen und Prozessen anwenden zu können. In diesem          „Organisation“ mitberücksichtigen. Diese integrativen\nRahmen können folgende Qualifikationsinhalte in den      Qualifikationsinhalte sollen etwa die andere Hälfte aller\nSituationsaufgaben geprüft werden:                       Qualifikationsinhalte der Situationsaufgabe ausmachen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005              3043\nDie integrativen Qualifikationsinhalte sind in annähernd          c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach\ngleichem Umfang den Absätzen 3 und 4 zu entnehmen.                    vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung ent-\nIm Einzelnen kann die Situationsaufgabe folgende Quali-               sprechender Instrumente und Methoden,\nfikationsinhalte aus dem Handlungsbereich „Führung                d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maß-\nund Personal“ mit den Schwerpunkten gemäß den fol-                    nahmen der Personalentwicklung zur Qualifizie-\ngenden Nummern 1 bis 3 umfassen:                                      rung und zielgerichteten Motivierung unter Be-\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung\" soll                rücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der\ndie Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbe-                Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,\ndarf ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend           e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der\nden betrieblichen Anforderungen sicherstellen sowie               Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie För-\nMitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach zielgerichteten             dern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen,\nErfordernissen durch die Anwendung geeigneter\nMethoden zu verantwortlichem Handeln hinführen zu             f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbei-\nkönnen. In diesem Rahmen können folgende Qualifi-                 tern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer berufli-\nkationsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft wer-             chen Entwicklung;\nden:                                                      3. im Qualifikationsschwerpunkt „Qualitätsmanage-\nment“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Quali-\na) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und\ntätsziele durch Anwendung entsprechender Metho-\nquantitativen Personalbedarfs unter Berücksichti-\nden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins\ngung technischer und organisatorischer Verände-\nder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichern sowie bei\nrungen,\nder Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems\nb) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbei-          mitwirken und zu dessen Verbesserung und Weiter-\nterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen        entwicklung beitragen, rechtliche Rahmenbedingun-\nDaten, ihrer Eignung und Interessen sowie der             gen im Kunden-Lieferanten-Verhältnis, Verträge und\nbetrieblichen Anforderungen,                              Vereinbarungen berücksichtigen zu können. In die-\nsem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte in\nc) Feststellen eines zusätzlichen Dienstleistungsbe-          den Situationsaufgaben geprüft werden:\ndarfs vor Ort, Akquirieren von Personal und Verga-\nbe an Dritte,                                             a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsma-\nnagementsystems auf das Unternehmen und auf\nd) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanun-             die Handlungen in den Funktionsfeldern,\ngen und -beschreibungen sowie von Funktionsbe-\nb) Fördern des Qualitätsbewusstseins und der Kun-\nschreibungen,\ndenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin-\ne) Delegieren von Aufgaben und der damit verbunde-                nen,\nnen Verantwortung,                                        c) Anwenden von Verfahren und Methoden zur\nf) Fördern der Kommunikations- und Kooperations-                  Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbe-\nbereitschaft,                                                 sondere der Produkt- und Prozessqualität sowie\nder Kundenzufriedenheit,\ng) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln\nzur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum            d) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanage-\nLösen von Problemen und Konflikten,                           mentziele durch Planen, Sichern und Lenken von\nqualitätswirksamen Maßnahmen,\nh) Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am\ne) Beachten von rechtlichen Rahmenbedingungen,\nkontinuierlichen Verbesserungsprozess,\nVerträgen und Vereinbarungen, insbesondere im\ni) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits-                Hinblick auf Gewährleistung und Garantie, Kulanz\nund Projektgruppen;                                           und Kundenbindung.\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Personalentwicklung“            (6) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fä-\nsoll die Fähigkeit nachgewiesen werden, auf der Basis     higkeit nachgewiesen werden, betriebliche Aufgaben-\neiner qualitativen und quantitativen Personalplanung      stellungen analysieren, strukturieren und einer begründe-\neine systematische Personalentwicklung durchführen        ten Lösung zuführen zu können. Dazu gehört, Lösungs-\nzu können. Dazu gehört, Personalentwicklungspoten-        vorschläge unter Einbeziehung von Präsentationstechni-\nziale einschätzen und Personalentwicklungs- und           ken erläutern und erörtern zu können. Das situationsbe-\nQualifizierungsziele festlegen, entsprechende Maß-        zogene Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine\nnahmen planen, realisieren, deren Ergebnisse über-        schriftliche Situationsaufgabe. Es stellt den Handlungs-\nprüfen und die Umsetzung im Betrieb fördern zu kön-       bereich in den Mittelpunkt, der nicht Kern einer schriftli-\nnen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikati-        chen Situationsaufgabe ist und integriert insbesondere\nonsinhalte in den Situationsaufgaben geprüft werden:      die Qualifkationsschwerpunkte, die nicht schriftlich ge-\nprüft werden. Das Fachgespräch soll je Prüfungsteilneh-\na) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Perso-    mer oder Prfungsteilnehmerin mindestens 45 Minuten\nnalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung         und höchstens 60 Minuten dauern.\nder gegenwärtigen und zukünftigen Anforderun-\n(7) Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situati-\ngen,\nonsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht,\nb) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und       ist in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergän-\ninnovationsorientierte Personalentwicklung sowie      zungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer unge-\nder Kategorien für den Qualifizierungserfolg,         nügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese","3044             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005\nMöglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der           len Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leis-\nRegel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung        tungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Quali-\nder schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündli-         fikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und\nchen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleis-           dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindes-\ntung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der             tens ausreichende Leistungen erbracht hat.\nschriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.\n(5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\ngemäß der Anlage 1 sowie ein Zeugnis gemäß der Anla-\n§6                              ge 2 auszustellen. In das Zeugnis gemäß der Anlage 2\nAnrechnung anderer Prüfungsleistungen                  sind die im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende\nBasisqualifikationen“ erzielte Note und die in den Prü-\nAuf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfungsteil-     fungsbereichen erzielten Punkte sowie die in den schrift-\nnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von der Prüfung           lichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen\nim Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisquali-        Fachgespräch erzielten Noten einzutragen. Im Fall der\nfikationen“, in einzelnen Prüfungsbereichen dieses Prü-        Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum sowie Be-\nfungsteils und in den schriftlichen Situationsaufgaben im      zeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abge-\nPrüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ frei-      legten Prüfung anzugeben. Der Nachweis über den Er-\nstellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragsstel-      werb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse\nlung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder     gemäß § 2 Abs. 2 ist im Zeugnis einzutragen.\nstaatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor\neinem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit\nErfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der ent-                                       §8\nsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung                             Wiederholung der Prüfung\nentspricht. Eine Freistellung von der Prüfung im situati-\n(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal\nonsbezogenen Fachgespräch gemäß § 5 Abs. 6 ist nicht\nwiederholt werden.\nzulässig.\n(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird\n§7                              der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin\nvon einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin\nBewerten der                            in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistun-\nPrüfungsteile und Bestehen der Prüfung                gen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteil-\n(1) Die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende           nehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von\nBasisqualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifi-       zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der\nkationen“ sind gesondert nach Punkten zu bewerten.             nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprü-\nfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen\n(2) Für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende\nkönnen auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem\nBasisqualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmeti-\nFall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.\nschen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in\nden einzelnen Prüfungsbereichen zu bilden.\n§9\n(3) Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifika-\ntionen“ ist für jede schriftliche Situationsaufgabe und das                      Übergangsvorschriften\nsituationsbezogene Fachgespräch jeweils eine Note aus             Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum Ablauf\nder Punktebewertung der Prüfungsleistung zu bilden. Bei        des 31. Oktober 2007 nach den bisherigen Vorschriften\nder Bewertung der Leistungen in den Situationsaufgaben         zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige\nund im Fachgespräch sind der Kern und die integrierten         Stelle die Wiederholungsprüfung auch gemäß dieser Ver-\nQualifikationsinhalte je zur Hälfte in die Leistungsbewer-     ordnung durchführen; § 8 Abs. 2 findet in diesem Fall\ntung einzubeziehen. Dabei sind die integrierten Qualifika-     keine Anwendung.\ntionsinhalte je Handlungsbereich etwa gleichgewichtig zu\nbewerten.\n§ 10\n(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteil-\nInkrafttreten\nnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil\n„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in al-          Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.\nBonn, den 19. Oktober 2005\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nE. Bulmahn","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005                                                                                         3045\nAnlage 1\n(zu § 7 Abs. 5)\nMuster\n................................................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik\nHerr/Frau ........................................................................................................................................................................\ngeboren am .....................................................................                           in ....................................................................................\nhat am .............................................................................                       die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industrie-\nmeisterin – Fachrichtung Mechatronik vom 19. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3037)\nbestanden.\nDatum .............................................................................\nUnterschrift(en) .................................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)","3046                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005\nAnlage 2\n(zu § 7 Abs. 5)\nMuster\n................................................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik\nHerr/Frau ........................................................................................................................................................................\ngeboren am .....................................................................                            in ....................................................................................\nhat am .............................................................................                        die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industrie-\nmeisterin – Fachrichtung Mechatronik vom 19. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3037) mit folgenden Ergebnissen bestanden:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2005                                                                              3047\nNote\nI. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen                                                                                                                   ..........................\nPrüfungsbereiche:                                                                                                              Punkte*)\nRechtsbewusstes Handeln                                                                                                  ..........................\nBetriebswirtschaftliches Handeln                                                                                         ..........................\nAnwendung von Methoden der Information,\nKommunikation und Planung                                                                                                ..........................\nZusammenarbeit im Betrieb                                                                                                ..........................\nBerücksichtigung naturwissenschaftlicher\nund technischer Gesetzmäßigkeiten                                                                                        ..........................\n(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 6 im Hinblick auf die am .......................................\nin ........................................................... vor ........................................................... abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/\nPrüfungsbereich ................................................ freigestellt.“)\nII. Handlungsspezifische Qualifikationen                                                                                                                                      Note\nIntegrative schriftliche Situationsaufgaben im\nHandlungsbereich Technik                                                                                                                                        ..........................\nHandlungsbereich Organisation                                                                                                                                   ..........................\nHandlungsbereich Führung und Personal                                                                                                                           ..........................\nSituationsbezogenes Fachgespräch im\nHandlungsbereich .....................................................                                                                                          ..........................\n(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 6 im Hinblick auf die am.........................................\nin ........................................................... vor ........................................................................... abgelegte Prüfung in der schriftlichen\nSituationsaufgabe aus dem Handlungsbereich .................................................... freigestellt.“)\nIII. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen\nDer Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs-\nund arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am ............................................ in .........................................\nvor ............................................. erbracht.\nDatum .............................................................................\nUnterschrift(en) ...............................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ......................................................................................................................................."]}