{"id":"bgbl1-2005-62-8","kind":"bgbl1","year":2005,"number":62,"date":"2005-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/62#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-62-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_62.pdf#page=18","order":8,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz","law_date":"2005-09-28T00:00:00Z","page":2906,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["2906            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2005\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz\nVom 28. September 2005\nAuf Grund des § 115 des Bundespersonalvertretungs-          4. In § 34 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „den Gruppen\ngesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), der zuletzt         der Beamten, Angestellten und Arbeiter“ durch das\ndurch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 10. Juli 1989            Wort „Gruppenzugehörigkeit“ ersetzt.\n(BGBl. I S. 1380) geändert worden ist, verordnet die Bun-\ndesregierung:\n5. § 37 Abs. 3 wird wie folgt geändert:\na) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe\nArtikel 1\n„Beamten, Angestellten und Arbeitern“ durch das\nWort „Gruppen“ ersetzt.\nDie Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsge-\nsetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezem-             b) In Nummer 3 wird die Angabe „Beamten, Ange-\nber 1994 (BGBl. I S. 3653), zuletzt geändert durch Arti-             stellten und Arbeiter“ durch das Wort „Gruppen“\nkel 68 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818),             ersetzt.\nwird wie folgt geändert:\n1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                  6. In § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „den Grup-\npen der Beamten, Angestellten und Arbeiter, und\n„Der Wahlvorstand stellt ein nach Gruppen getrenntes         innerhalb der Gruppen die Anteile der Geschlechter“\nVerzeichnis der wahlberechtigten Beschäftigten               durch die Angabe „ihrer Gruppenzugehörigkeit und\n(Wählerverzeichnis) auf.“                                    innerhalb der Gruppen nach den Anteilen der Ge-\nschlechter,“ ersetzt.\n2. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Beamten, Ange-\nstellten und Arbeiter“ durch die Wörter „Beschäftigten\nder einzelnen Gruppen“ ersetzt.                           7. In § 53 wird die Angabe „11. Dezember 1994“ durch\ndie Angabe „1. Oktober 2005“ und die Angabe\n3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                           „10. Dezember 1994“ durch die Angabe „30. Septem-\nber 2005“ ersetzt.\na) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe\n„Beamten, Angestellten und Arbeitern“ durch das\nWort „Gruppen“ ersetzt.\nArtikel 2\nb) In Nummer 3 wird die Angabe „Beamten, Ange-\nstellten und Arbeiter“ durch das Wort „Gruppen“\nersetzt.                                                 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.\nBerlin, den 28. September 2005\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister des Innern\nSchily"]}