{"id":"bgbl1-2005-53-4","kind":"bgbl1","year":2005,"number":53,"date":"2005-09-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/53#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-53-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_53.pdf#page=18","order":4,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk (Zweiradmechanikemeisterverordnung - ZwrMechMstrV)","law_date":"2005-08-29T00:00:00Z","page":2562,"pdf_page":18,"num_pages":4,"content":["2562             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 1. September 2005\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild\nund über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II\nder Meisterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk\n(Zweiradmechanikermeisterverordnung – ZwrMechMstrV)\nVom 29. August 2005\nAuf Grund des § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung in                ter, lösemittelfreier Produkte sowie von Informations-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 24. September                    und Kommunikationstechniken,\n1998 (BGBl. I S. 3074), der durch Artikel 1 Nr. 39 des           3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,\nGesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934)                    durchführen und überwachen,\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium\nfür Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bun-           4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\ndesministerium für Bildung und Forschung:                           sichtigung von Instandhaltungs- und Fertigungs-\ntechniken, Instandhaltungsalternativen, berufsbezo-\ngenen rechtlichen Vorschriften und technischen Nor-\n§1                                    men sowie der anerkannten Regeln der Technik, Per-\nGliederung und Inhalt der Meisterprüfung                    sonal, Material und Geräten sowie Einsatzmöglich-\nkeiten von Auszubildenden,\nDie Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zweirad-\nmechaniker-Handwerk umfasst folgende selbständige                5. Logistikkonzepte entwickeln und umsetzen,\nPrüfungsteile:                                                   6. Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen, auch unter\nEinsatz rechnergestützter Systeme, erstellen; Pro-\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der\nzessabläufe planen,\nwesentlichen Tätigkeiten (Teil I),\n7. Arten und Eigenschaften zu verarbeitender Werk-\n2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen                 stoffe, einschließlich der Verfahren zur Wärme- und\nKenntnisse (Teil II),                                           Oberflächenbehandlung sowie des Korrosions-\n3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftli-             schutzes bei der Planung und Instandhaltung\nchen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse                 berücksichtigen,\n(Teil III) und                                               8. manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitungsver-\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-              fahren sowie Füge- und Umformtechniken beherr-\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).                             schen,\n9. motorisierte und nichtmotorisierte Zwei- und Dreirä-\n§2                                    der, mehrspurige Motorräder, Sonderfahrzeuge und\nderen Systeme, Baugruppen und Bauteile instand\nMeisterprüfungsberufsbild                         halten, umbauen und herstellen,\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, dass         10. mechanische, hydraulische, pneumatische, elektri-\nder Prüfling befähigt ist, einen Betrieb selbständig zu füh-        sche und elektronische Systeme, Baugruppen und\nren, technische, kaufmännische und personalwirtschaft-              Bauteile prüfen, demontieren und montieren, warten\nliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen, die Ausbildung                 und einstellen, Funktionen kontrollieren und Systeme\ndurchzuführen und seine berufliche Handlungskompe-                  in Betrieb nehmen sowie auf Verkehrssicherheit prü-\ntenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Be-                 fen,\ndarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.                      11. Fehler und Störungen feststellen sowie deren Ursa-\n(2) Im Zweiradmechaniker-Handwerk sind zum Zwecke                chen bestimmen; Fehler und Störungen beseitigen,\nder Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse             Ergebnisse bewerten und dokumentieren,\nals ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:           12. Leistungen kontrollieren, beurteilen und protokollie-\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Ser-                  ren, dem Kunden übergeben, Leistungen abrechnen\nviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen                 sowie Nachkalkulation durchführen; Auftragsab-\nführen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kal-            wicklung auswerten.\nkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,\n§3\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-                            Gliederung des Teils I\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der                 Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und           fungsbereiche:\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haf-\ntungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des            1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes\nDatenschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich             Fachgespräch,\nder Verwendung lösemittelarmer oder wasserbasier-          2. eine Situationsaufgabe.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 1. September 2005             2563\n§4                                  (2) Als Situationsaufgabe sind jeweils zwei der unter\nNummer 1 oder unter Nummer 2 aufgeführten Arbeiten\nMeisterprüfungsprojekt\nsowie die Arbeiten nach Nummer 3 auszuführen. Werden\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durch-    die Arbeiten nach Nummer 1 ausgeführt, ist in jedem Fall\nzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Vorschlä-      die Arbeit nach Buchstabe a sowie die Instandhaltung\nge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen berück-        nach Nummer 3 am nichtmotorisierten Zwei- oder Drei-\nsichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kundenanforde-        rad auszuführen. Werden die Arbeiten nach Nummer 2\nrungen werden vom Meisterprüfungsausschuss festge-           ausgeführt, ist die Instandhaltung nach Nummer 3 am\nlegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein       motorisierten Zwei- oder Dreirad auszuführen:\nUmsetzungskonzept, einschließlich einer Zeit- und Mate-\n1. Diagnosen an zwei der unter Buchstabe a bis g aufge-\nrialbedarfsplanung. Dieses hat er vor der Durchführung\nführten Systeme ausführen und Prüfprotokolle erstel-\ndes Meisterprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsaus-\nlen:\nschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Meisterprü-\nfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den               a) elektronische Motormanagement-Systeme unter\nauftragsbezogenen Kundenanforderungen entspricht.                    Einbeziehung der Abgaszusammensetzung,\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,         b) elektronische Zündsysteme,\nDurchführungs- und Dokumentationsarbeiten.\nc) Ladesysteme,\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der nachfolgen-\nd) Gemischaufbereitungssysteme,\nden Aufgaben durchzuführen:\ne) hydraulische Bremssysteme mit Anti-Blockier-\n1. Umbau eines motorisierten Zwei- oder Dreirades oder\nSystem,\neines mehrspurigen Motorrades oder eines Sonder-\nfahrzeuges im Bereich Motor, Fahrwerk oder Elektrik          f) elektronische Kommunikations- oder Navigations-\noder                                                             systeme,\n2. Herstellung von Baugruppen und Bauteilen für ein              g) elektronische Fahrwerkkontrollsysteme;\nmotorisiertes Zwei- oder Dreirad oder ein mehrspuri-     2. Diagnosen an zwei der unter Buchstabe a bis d aufge-\nges Motorrad oder ein Sonderfahrzeug                         führten Systeme, Baugruppen oder Bauteile von\noder                                                         nichtmotorisierten Zwei- oder Dreirädern ausführen\nund Prüfprotokolle erstellen:\n3. Herstellung eines nichtmotorisierten Zwei- oder Drei-\nrades                                                        a) Schaltungssysteme und Kraftübertragung,\noder                                                         b) Bremssysteme,\n4. Umbau von Baugruppen und Bauteilen eines nicht-               c) gefederte Radaufhängungen,\nmotorisierten Zwei- oder Dreirades                           d) Hilfsantriebe durch Elektro- oder Verbrennungs-\nentwerfen, planen und kalkulieren, die Arbeiten durchfüh-            motoren;\nren sowie eine Dokumentation mit Prüfprotokoll und           3. Instandhaltung am Zwei- oder Dreirad nach Herstel-\nNachkalkulation erstellen.                                       lervorgaben ausführen und dokumentieren.\n(4) Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunter-          (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird\nlagen werden mit 30 vom Hundert, die durchgeführten          aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen\nArbeiten mit 50 vom Hundert und die Dokumentations-          nach Absatz 2 gebildet.\nunterlagen mit 20 vom Hundert gewichtet.\n§7\n§5\nPrüfungsdauer\nFachgespräch                                            und Bestehen des Teils I\nNach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist            (1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts soll\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der          nicht länger als zwei Arbeitstage, das Fachgespräch\nPrüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusammen-        nicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Situa-\nhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt         tionsaufgabe nicht länger als acht Stunden dauern.\nzugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungspro-\njekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt              (2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Situa-\nverbundene berufsbezogene Probleme sowie deren               tionsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prüfungs-\nLösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue     leistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachge-\nEntwicklungen zu berücksichtigen.                            spräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet. Hieraus wird\neine Gesamtbewertung gebildet. Diese Gesamtbewer-\ntung wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe\n§6\nim Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\nSituationsaufgabe\n(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und      der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prü-\nvervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meis-     fungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprü-\nterprüfung im Zweiradmechaniker-Handwerk. Die Aufga-         fungsprojekt noch im Fachgespräch noch in der Situa-\nbenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsaus-            tionsaufgabe mit weniger als 30 Punkten bewertet wor-\nschuss.                                                      den sein darf.","2564          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 1. September 2005\n§8                                    c) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und\n-organisation unter Berücksichtigung der Ferti-\nGliederung, Prüfungsdauer\ngungs-, Verarbeitungs-, Herstellungs-, Ausfüh-\nund Bestehen des Teils II\nrungs- und Instandsetzungstechnik, des Einsatzes\n(1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den in         von Material, Geräten und Personal bewerten,\nAbsatz 2 genannten Handlungsfeldern seine Handlungs-                   dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie\nkompetenz dadurch nachweisen, dass er berufsbezoge-                    Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berück-\nne Probleme analysieren und bewerten sowie Lösungs-                    sichtigen,\nwege aufzeigen und dokumentieren und dabei aktuelle                d) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-\nEntwicklungen berücksichtigen kann.                                    nische Normen sowie anerkannte Regeln der\n(2) Handlungsfelder sind:                                            Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der\nHerstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleis-\n1. Zweirad- und Instandhaltungstechnik,                                tungen beurteilen,\n2. Auftragsabwicklung,                                             e) Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbei-\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.                           ten, bewerten und korrigieren,\nf) auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werk-\n(3) In jedem Handlungsfeld ist mindestens eine Aufga-\nstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und\nbe zu bearbeiten, die fallorientiert sein muss:\nbegründen,\n1. Zweirad- und Instandhaltungstechnik                             g) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,          h) Mängel- und Schadensaufnahme an Zweirädern\nAufgaben der Zweirad- und Instandhaltungstechnik                    darstellen, Instandsetzungsalternativen aufzeigen\nunter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökolo-                  sowie die erforderliche Abwicklung festlegen und\ngischer Aspekte in einem Zweiradmechanikerbetrieb                   begründen,\nzu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachver-\ni) Nachkalkulation durchführen;\nhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen\nAufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchsta-          3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nbe a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft wer-          Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nden:                                                            Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisa-\na) Aufbau, Wirkungsweise und Funktionen von Sys-                tion unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschrif-\ntemen beschreiben und bewerten,                             ten, auch unter Anwendung von Informations- und\nKommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der\nb) Maßnahmen, Methoden und Alternativen der                     jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter\nInstandhaltung darstellen und auswählen; Lösun-             Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen ver-\ngen erarbeiten, korrigieren und begründen,                  knüpft werden:\nc) Lösungen für Diagnoseabläufe erarbeiten, aus-                a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nwählen und bewerten,                                            schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nd) technische Änderungen an Zweirädern berechnen,               b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betrieb-\nbewerten und beurteilen,                                        liche Kennzahlen ermitteln,\ne) Funktions- und Wirkpläne skizzieren, Skizzen und             c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nZeichnungen von Systemen, Baugruppen und                        Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\nBauteilen analysieren und bewerten,                             technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nerarbeiten,\nf) Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeiten-\nder Werk- und Hilfsstoffe für Zweiradteile unter-           d) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nscheiden und Verwendungszwecken zuordnen,                       darstellen,\ne) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;\ng) Verfahren der Wärme- und Oberflächenbehand-\nden Zusammenhang zwischen Personalverwal-\nlung sowie des Korrosionsschutzes beschreiben\ntung sowie Personalführung und -entwicklung dar-\nund bewerten sowie dem jeweiligen Verwendungs-\nstellen,\nzweck zuordnen;\nf) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\n2. Auftragsabwicklung\nder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,              des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-\nAuftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-                      ziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-\ndung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-                   meidung und -beseitigung festlegen,\nund qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung           g) Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische\nzu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweili-            Prozesse planen und darstellen,\ngen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buch-\nstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft            h) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation\nwerden:                                                             darstellen und beurteilen.\n(4) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,\nSie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei Stun-\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-           den dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden täg-\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,                lich darf nicht überschritten werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 1. September 2005              2565\n(5) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem            gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-           Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom\nlungsfelder gemäß Absatz 2 gebildet.                            18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078) in der jeweils geltenden\n(6) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Absatz 2    Fassung.\ngenannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüflings\noder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch                                           § 10\neine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprü-                                 Übergangsvorschrift\nfung), wenn dies das Bestehen des Teils II der Meister-\nprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüf-           (1) Die bis zum 31. Oktober 2005 begonnenen Prü-\nling nicht länger als 20 Minuten dauern. In diesem Hand-        fungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften\nlungsfeld sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung         zu Ende geführt. Bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum\nund der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2: 1 zu gewich-         Ablauf des 30. April 2006 sind auf Antrag des Prüflings\nten.                                                            die bisherigen Vorschriften anzuwenden.\n(7) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II         (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\nder Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prü-         31. Oktober 2005 geltenden Vorschriften nicht bestan-\nfungsleistung. Ist die Prüfung in einem Handlungsfeld           den haben und sich bis zum 31. Oktober 2007 zu einer\nauch nach durchgeführter Ergänzungsprüfung mit weni-            Wiederholungsprüfung anmelden, können auf Antrag die\nger als 30 Punkten bewertet worden, so ist die Prüfung          Wiederholungsprüfung nach den bis zum 31. Oktober\ndes Teils II nicht bestanden.                                   2005 geltenden Vorschriften ablegen.\n§9                                                            § 11\nWeitere Anforderungen                                     Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nDie Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV             Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.\nsowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-             Gleichzeitig tritt die Zweiradmechanikermeisterverord-\nprüfung bestimmen sich nach der Verordnung über                 nung vom 24. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1457) außer Kraft.\nBerlin, den 29. August 2005\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Arbeit\nIn Vertretung\nGeorg Wilhelm Adamowitsch"]}