{"id":"bgbl1-2005-23-5","kind":"bgbl1","year":2005,"number":23,"date":"2005-04-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/23#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-23-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_23.pdf#page=17","order":5,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)","law_date":"2005-04-21T00:00:00Z","page":1081,"pdf_page":17,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005            1081\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)\nVom 21. April 2005\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                      §3\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird\n§1                                ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes         20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages auf-\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der             zunehmen.\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,\nveröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch\nArtikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003                                      §4\n(BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, aufgestellte Wirt-         Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\nschaftsplan – Teil I des Gesamtplans des ERP-Sonder-           eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nvermögens für das Jahr 2005 – wird in Einnahmen und            nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nAusgaben auf                                                   Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirt-\n5 239 800 000 Euro                        schaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\neinen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder\nfestgestellt.                                                  wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n§2\n§5\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit\nwird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr            (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit\n2005 Kredite in Höhe von                                       wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeri-\nums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige\n2 028 985 000 Euro\nGewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirt-\naufzunehmen.                                                   schaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamt-\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die              betrag von 690 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sonder-\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2005 fällig werdenden          vermögens zu übernehmen.\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsüber-           (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nsicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                        auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit         plangesetze übernommenen Gewährleistungen ange-\nwird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im           rechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in\nlaufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Opti-          Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch\nmierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zins-          genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen\nänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von                 keinen Ersatz erlangt hat.\nhöchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nHöchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht ange-\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nrechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträ-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in An-\ngen verringern oder ganz ausschließen.\nspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind\n(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2003 und         auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit\n2004 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von              bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.              Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.","1082             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-                                                §7\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für            Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene           unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben wer-\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr an-               den.\nzurechnen.\n§8\n§6\nDie §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nDie in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten        ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2006 weiter.\nBeträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der\nBegrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung\ndes ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestim-                                             §9\nmung ausgenommen.                                                   Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 21. April 2005\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Arbeit\nWo l f g a n g C l e m e n t\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1083\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2005\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2003\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953,\ndas zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung\nvom 25. November 2003 geändert worden ist\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","1084        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nKap. 1\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                               Zweckbestimmung\n2005         2004            2003\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                                  2                                           3            4              5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten\nvergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . .                 2 950 000     2 950 000       1 021 219\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 550 000 T€\nfällig im Jahr 2006\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 870 01\n862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz\nund Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     900 000      900 000       1 327 810\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 300 000 T€\nfällig im Jahr 2006\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen-\nschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen\nvon deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von\nMultiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              2 600        2 600         2 452\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   2 080 T€\ndavon fällig:\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           520 T€\nJahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 040 T€\nJahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           520 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Pro-\ngramms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 3 600        3 600         2 126\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 500 T€\nJahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2009 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben    3 856 200     3 856 200\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 200        6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 850 000     3 850 000\nGesamtausgaben    3 856 200     3 856 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005                                      1085\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                          Zu Tit. 862 02\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -stei-                    Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\ngerung mittelständischer Unternehmen dienen.                                            a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:                                                           sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . .                   750 Mio. €       Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                    b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 300 Mio. €   c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken                                                   d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nsowie Refinanzierung privater Kapital-                                                  dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,\nbeteiligungsgesellschaften und\nBeteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      350 Mio. €   e) umweltfreundliche Produktionsanlagen.\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    550 Mio. €\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwi-                       Zu Tit. 681 02\nschen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.                                       Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf Stipen-\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                       dienprogramme, und zwar\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-                       – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für fol-                         Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\ngende Zwecke gewährt werden:                                                               südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                         Deutschland ermöglicht wird,\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                      – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\nstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen                         gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\nnicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81)                       gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nerhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mit-                        den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\ntelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und\n– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nBerlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.\nship Program.\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-\nscher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.                                      Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben\nfür die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in\nIm Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden                             Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nzinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen                        Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\ngewährt. Die Darlehen dienen der Gründung einer selbständigen                       Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nExistenz in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Auch Ange-                      gramme finanziert werden.\nhörige Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen\nhaben Eigenkapitalfunktion, da sie – abgesehen von der persönli-                    0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdisch-\nchen Haftung – vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden                      amerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\nbrauchen und im Insolvenzfall unbeschränkt haften. Zur Aufrecht-                    Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\nerhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapi-                     und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\ntalhilfedarlehen muss der Bund die eintretenden Ausfälle über-                      und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.\nnehmen. Im Gegenzug zahlen die Darlehensnehmer eine ange-                           Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem\nmessene Gebühr.                                                                     Bayerisch-Amerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München un-\nDarüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital                           ter dem Namen „Bridge of Understanding – The Jewish Experience of\nfür Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unterneh-                      Modern Germany“ durchgeführt. In Einzelfällen dürfen auch Reisen in\nmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden,                       die USA gefördert werden.\ndie der Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem                        Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von\nUnternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrang-                     2,08 Mio. € für die Jahre 2006 bis 2008 zur kontinuierlichen Fort-\ndarlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das                   setzung des Stipendienprogramms MOE/GUS veranschlagt.\nbestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer\nunternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie.                       Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkos-\nten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften\nund Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die\nBeschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-                        Zu Tit. 681 03\nDarlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme                        Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\nvon Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unter-                    transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nnehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der                     dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\nanteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie den neu                         atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\nbegründeten Aktivitäten im Bereich des BTU-Start-Kapitalfonds.                      dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für\nd) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwick-                        Wirtschaft und Arbeit (BMWA) grundsätzlich im Einvernehmen mit\nlung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                    dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der\nMarkteinführung.                                                                    Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirt-\nIm Rahmen dieses Programms dürfen bei der Darlehensvariante                         schaft und Arbeit des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unter-\nHaftungsfreistellungen bis zu einer Obergrenze von 60 v. H. erteilt                 richten.\nwerden. Im Rahmen der Beteiligungsvariante können auch Betei-                       Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € ist bei diesem Titel eine Ver-\nligungen refinanziert werden.                                                       pflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veran-\nIm Rahmen dieser Finanzierungshilfen können auch bis zu 10 Mio. €                       schlagt, fällig in den Jahren 2006 bis 2009, um auch mehrjährige Pro-\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                  jekte fördern zu können.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                         Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Ver-\nwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.                                                  waltungskosten u. Ä. geleistet werden.","1086        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nKap. 2\nBetrag     Betrag     Ist-Ergebnis\nTitel\nfür        für\nund                          Zweckbestimmung\n2005       2004          2003\nFunktion\n1 000 €    1 000 €       1 000 €\n1                                          2                                                   3          4            5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe\neiner Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwick-\nlungsländer (Exportfonds). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    150 000    150 000        57 222\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 500 T€\nfällig im Jahr 2008\nGesamtausgaben           150 000    150 000\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    150 000    150 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1087\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermäch-\ntigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen\nund Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederauf-\nbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","1088        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nKap. 3\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                             Zweckbestimmung\n2005         2004            2003\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                              2                                                       3            4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 500        1 500            58\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  100          100           697\n575 01-928 Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 182 000     1 207 000       1 132 073\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . .                           50 000       40 000         13 765\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTitel 862 01 geleistet werden.\nGesamtausgaben              1 233 600     1 248 600\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 600        1 600\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 182 000     1 207 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              50 000       40 000\nGesamtausgaben              1 233 600     1 248 600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1089\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über\nTätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent-\nstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-\nmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-\nshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-\nlung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem\nAnsatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge-\nzahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2003 331,8 Mio. €.","1090       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nKap. 4\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                          Zweckbestimmung\n2005         2004            2003\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                           2                                                       3            4              5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    500          500           399\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               500          500         1 559\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                            100          100           213\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      791 100    1 004 100         892 009\n162 03-872 Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      60 000       60 000        254 344\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2 358 615     2 802 000       6 479 926\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 028 985     1 387 600        –138 855\nGesamteinnahmen               5 239 800     5 254 800\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 000        1 000\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    5 238 800     5 253 800\nGesamteinnahmen               5 239 800     5 254 800","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005                                                     1091\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99                                                                           Zu Tit. 182 01\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-                        Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\ngebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . .               2 343 600 T€\nZu Tit. 162 01                                                                           b) Weberbank\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                  15 000 T€\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\nc) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          15 T€\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . .                790 000 T€\nb) Weberbank                                                                                                                                                       2 358 615 T€\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                   1 000 T€\nc) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        100 T€\n791 100 T€    Zu Tit. 325 02\nMargen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen ver-                          Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch\nrechnet werden.                                                                          Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditauf-\nnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im\nÜbrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kredit-\nZu Tit. 162 03\naufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens.                           Investitionen in den neuen Bundesländern.\nBetrag                     Betrag            Ist-Ergebnis\nTitel\nfür                        für\nund                                                 Zweckbestimmung\n2005                       2004                 2003\nFunktion\n1 000 €                    1 000 €               1 000 €\n1                                                                 2                                              3                          4                   5\nGegenüber dem Vorjahr entfallene Titel\n331 02-680         Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite und Investitionen\nin den neuen Bundesländern                                                                                                     –                   –","1092            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen       Ausgaben          sächliche    Zinskosten      Zuweisungen    Investitionen\nAusgaben                           und\nKap.         Bezeichnung                                                                         Zuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €       1 000 €          1 000 €        1 000 €\n1    Investitionsfinanzierung                     3 900 000                                                      3 900 000\n2    Exportfinanzierung                             150 000                                                        150 000\n3    Sonstige Ausgaben                            1 189 800             1 600    1 182 000              6 200\n4    Einnahmen                     5 239 800\n5 239 800      5 239 800             1 600    1 182 000              6 200    4 050 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005                    1093\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.\ndavon fällig\n31. 12. 2003\nKapitel, Titel (Titelgr.)                     Ausgaben-     eingegangene\nsowie                                    soll       Verpflichtungen\nZweckbestimmung                                               fällig ab 2005\n(stichwortartig)                              2005                           2005       2006        2007     2008 ff.\nb) VE 2004\nc) VE 2005\nin Mio. €\n1                                      2                 3            4         5             6        7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .              2 950,0      a)     550,000    550,000      —            —        —\nb) 1 304,800    1 094,800    110,000       50,000   50,000\nc)     550,000      —        550,000        —        —\n862 02 Umweltschutz und Energie-\neinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    900,0      a)     300,000    300,000      —            —        —\nb)     417,000    200,000    217,000        —        —\nc)     300,000      —        300,000        —        —\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung Informationsreisen . . . . . . .                 2,6     a)        3,614      2,062     1,552        —        —\nb)        1,040      0,520     0,520        —        —\nc)        2,080     —          0,520         1,040    0,520\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . .                   3,6     a)        1,244      0,882      0,362       —        —\nb)        5,100      1,500     1,300         1,300    1,000\nc)        5,100     —          1,500         1,300    2,300\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . .         150,0      a)       52,000     52,000     —            —        —\nb)      69,000      —          —           69,000    —\nc)      52,000      —          —            —       52,000\nSumme                      a)     906,858    904,944      1,914        —        —\nb) 1 796,940    1 296,820    328,820     120,300    51,000\nc)     909,180      —        852,020         2,340  54,820","1094                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2005                      2004\n1 000 €\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    5 239 800                 5 254 800\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3 210 815                 3 867 200\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2 028 985                 1 387 600\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . .                           5 163 285                 3 498 600\n4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . .                              3 134 300                 2 111 000\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 028 985                 1 387 600\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . .                                        —                         —\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2 028 985                 1 387 600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005                             1095\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2005                     2004\n1 000 €\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 163 300                2 591 900\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   999 985                  906 700\nSumme 1.         5 163 285                3 498 600\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              3 134 300                1 161 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      –                  950 000\nSumme 2.         3 134 300                2 111 000\n3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2 028 985                1 387 600","1096                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31. 12. 2003 am 31. 12. 2002\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              7 631 783 392  3 784 896 405\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   22 752 995 159 26 809 388 434\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          58 975 951     37 069 253\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   160 994 008     95 220 345\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 786 714      1 786 714\n4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               606 500 713    559 089 890\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 088 053 908  1 088 053 908\n2. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      614 280 731    272 467 444\n3. Weberbank Berliner Industriebank – Genussrechtskapital – . . . . . .                                                   —      20 451 675\n32 915 370 576  32 668 424 068\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2003\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      3 168 920 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            —\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               21 219 €\n3 190 139 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005                            1097\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2003\nPassiva:\nStand            Stand\nam 31. 12. 2003 am 31. 12. 2002\n€               €\nA. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    19 261 290 297  19 348 162 992\nB. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        985 000 000     909 300 000\n– BTU-Programm                                                                     190 000 000\n– EKH-Programm                                                                     375 000 000\n– ERP-Rücklage                                                                     350 000 000\n– ERP-Innovationsprogramm                                                            70 000 000\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 669 080 279  12 410 961 076\n32 915 370 576  32 668 424 068\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               331 800 000 €   290 814 740 €"]}