{"id":"bgbl1-2005-20-1","kind":"bgbl1","year":2005,"number":20,"date":"2005-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/20#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_20.pdf#page=2","order":1,"title":"Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes","law_date":"2005-03-23T00:00:00Z","page":930,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["930 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2005\nSiebtes Gesetz\nzur Änderung des Strafvollzugsgesetzes\nVom 23. März 2005\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung des Strafvollzugsgesetzes\nIn § 115 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088,\n1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 27. Dezember\n2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, werden dem Absatz 1 folgende Sät-\nze angefügt:\n„Der Beschluss stellt den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt\nnach gedrängt zusammen. Wegen der Einzelheiten soll auf bei den Gerichtsak-\nten befindliche Schriftstücke, die nach Herkunft und Datum genau zu bezeich-\nnen sind, verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand\nausreichend ergibt. Das Gericht kann von einer Darstellung der Entscheidungs-\ngründe absehen, soweit es der Begründung der angefochtenen Entscheidung\nfolgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.“\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 23. März 2005\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries"]}