{"id":"bgbl1-2005-2-1","kind":"bgbl1","year":2005,"number":2,"date":"2005-01-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/2#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_2.pdf#page=2","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"2004-12-28T00:00:00Z","page":34,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["34  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2005\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung\ndes grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 28. Dezember 2004\nAuf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 und des § 14 Abs. 4 Satz 1 des Zollverwal-\ntungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), von\ndenen § 14 Abs. 1 Satz 2 durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom\n20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) sowie § 14 Abs. 4 Satz 1 zuletzt durch Arti-\nkel 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 31. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2146) geändert wor-\nden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:\nArtikel 1\nDie Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der\nGrenzaufsicht unterworfenen Gebiete vom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), zuletzt\ngeändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2003 (BGBl. 2004 I\nS. 21), wird wie folgt geändert:\n1. Die Anlage 1 (zu § 1) wird wie folgt geändert:\na) Buchstabe A Satz 4 wird wie folgt gefasst:\n„Sie folgt dieser bis Lüdingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann\nam Schnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem\nStraßenverlauf bis zum Ostrand der A 27.“\nb) Buchstabe B wird wie folgt geändert:\naa) Die Sätze 1 bis 4 werden wie folgt gefasst:\n„Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes schließt\nan der A 27 an die der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft\nweiter am Ostrand der Autobahn, einschließlich der an der Autobahn\ngelegenen Parkplätze, nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt.\nVon hier folgt sie in östliche Richtung der L 120 bis zur Abzweigung\nder L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederke-\nsa-Geeste-Kanals und am Ufer entlang weiter in südlicher Richtung\nbis zur Geeste und weiter am Südufer der Geeste entlang bis zu der\nvon Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt\nsie in südwestlicher Richtung über die Ortschaft Schiffdorf-Bramel bis\nzur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße.“\nbb) Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt:\n„Von dort verläuft sie weiter in südlicher Richtung am Westufer des\ngroßen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmün-\ndung der von Hosermühlen nach Loxstedt – Ortschaft Bexhövede –\nführenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiffdorf und\nSellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße.“\nc) Nach den Wörtern „Im Binnenland“ wird die Angabe „Im Zuständigkeits-\nbereich der Oberfinanzdirektion Cottbus“ wie folgt gefasst:\n„D. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Cottbus“.\n2. In der Anlage 2 (zu § 2) wird Buchstabe D wie folgt gefasst:\n„D. Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs um den Freihafen\nBremen ist das Gebiet der Grenzaufsicht unterworfen, das von der fol-\ngenden Begrenzungslinie umschlossen wird:\nAn der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes am\nSchnittpunkt der B 212 mit der B 437 in Rodenkirchen beginnend folgt\nsie der B 212 nach Süden bis Elsfleth-Huntebrück. Von dort folgt sie der\nL 865 in das Stadtgebiet Oldenburg und dort weiter über die Elsflether\nStraße, Donnerschweer Straße, Wehdestraße, Stau, Paradewall, Damm,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 13. Januar 2005  35\nWestfalendamm, Niedersachsendamm, Cloppenburger Straße, Stedinger\nStraße, Holler Landstraße einmündend in die L 866 bis zur B 212 in\nBerne. Von dort folgt sie der B 212 in Richtung Süden bis zur Einmün-\ndung der L 875 in Krögerdorf. Dieser folgt sie in das Stadtgebiet Delmen-\nhorst und dort weiter dem Straßenzug Stedinger Straße, Friedrich-Ebert-\nAllee, Hasporter Damm bis zur Autobahnanschlussstelle Delmenhorst-\nHasport. Von dort verläuft sie an der Südseite der A 28 bis zur Abzwei-\ngung der B 322 und folgt dieser bis zur Autobahnauffahrt Delmenhorst-\nOst. Die Begrenzungslinie verläuft dann in nordöstlicher Richtung an der\nSüdseite der A 1, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze,\nbis zum Bremer Kreuz. Hier biegt sie ab in die A 27 und folgt dieser auf\nder Ostseite, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze,\nin nördlicher Richtung bis zur an der Anschlussstelle Stotel verlaufenden\nrückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes.“\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 28. Dezember 2004\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}