{"id":"bgbl1-2005-17-3","kind":"bgbl1","year":2005,"number":17,"date":"2005-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/17#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-17-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_17.pdf#page=17","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung","law_date":"2005-03-07T00:00:00Z","page":777,"pdf_page":17,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. März 2005                777\nVerordnung\nzur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung\nVom 7. März 2005\nAuf Grund                                                   6. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „Bekämpfung\n– des § 12 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der             der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung\nFassung der Bekanntmachung vom 30. August 1971                  (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)“ durch die Wörter\n(BGBl. I S. 1426, 1427), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 14      „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ ersetzt.\nBuchstabe c des Gesetzes vom 14. Dezember 2001\n(BGBl. I S. 3714) geändert worden ist, sowie                7. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „Karlsruhe“\ndie Wörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Heilbronn\n– des § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und des § 409 Satz 2 in            als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die\nVerbindung mit § 387 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Abgaben-            Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des\nordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom                    Bundesgebietes“ eingefügt.\n1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61)\nverordnet das Bundesministerium der Finanzen:                  8. § 6 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:\n„3. des Hauptzollamts Gießen in den Stadtteilen\nArtikel 1                                    westlich der Flüsse Main und Nidda der kreisfrei-\nen Stadt Frankfurt am Main für die Finanzkontrolle\nSchwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des\nDie Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom\nSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des\n8. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2606) wird wie folgt geändert:\nDritten Buches Sozialgesetzbuch, den §§ 107\nund 112 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,\n1. In § 1 Abs. 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „Erfurt“ die              § 13 des Altersteilzeitgesetzes, den §§ 2 und 5\nWörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Dresden als                  des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 16\nerstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die Zu-               des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;“.\nständigkeiten der anderen Hauptzollämter des Bun-\ndesgebietes“ eingefügt.                                   9. In § 6 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Koblenz“\ndie Wörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Gießen\n2. In § 2 Abs. 3 Nr. 1 werden nach den Wörtern „Frank-            als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die\nfurt (Oder)“ die Wörter „sowie, wenn das Hauptzoll-           Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des\namt Potsdam als erstes mit einem Suchverfahren                Bundesgebietes“ eingefügt.\nbefasst ist, die Zuständigkeiten der anderen Haupt-\nzollämter des Bundesgebietes“ eingefügt.                 10. In § 7 Abs. 1 Nr. 1 werden nach dem Wort „Köln“ die\nWörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Aachen als\n3. In § 2 Abs. 4 werden nach dem Wort „Berlin“ ein                erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die\nKomma und die Wörter „Frankfurt (Oder)“ eingefügt.            Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des\nBundesgebietes“ eingefügt.\n4. In § 3 Abs. 4 Nr. 2 werden nach dem Wort „Hamburg“\ndie Wörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Itzehoe         11. In § 8 Abs. 4 Nr. 2 werden vor den Wörtern „die An-\nals erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die           mahnung“ die Wörter „des Hauptzollamts Schwein-\nZuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des                furt für“ eingefügt.\nBundesgebietes“ eingefügt.\n12. § 8 Abs. 6 Nr. 1 wird wie folgt geändert:\n5. In § 4 Abs. 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „Hannover“\ndie Wörter „sowie, wenn das Hauptzollamt Braun-               a) Im Abschnitt vor Buchstabe a wird nach dem\nschweig als erstes mit einem Suchverfahren befasst                Wort „München“ das Wort „für“ gestrichen.\nist, die Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter           b) In Buchstabe a werden vor den Wörtern „das\ndes Bundesgebietes“ eingefügt.                                    Such- und Mahnverfahren“ die Wörter „sowie,","778             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. März 2005\nwenn das Hauptzollamt Rosenheim als erstes mit               Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit einem\neinem Suchverfahren befasst ist, die Zuständig-              Suchverfahren befasst ist, die Zuständigkeiten\nkeiten der anderen Hauptzollämter des Bundes-                der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes\ngebietes für“ eingefügt.                                     für“ eingefügt.\nc) In Buchstabe b wird vor den Wörtern „die Ver-             c) In Nummer 2 wird im Abschnitt vor Buchstabe a\nwertung“ das Wort „für“ eingefügt.                           vor den Wörtern „die Ermittlung“ das Wort „für“\neingefügt.\n13. § 8 Abs. 7 wird wie folgt geändert:\na) Nach dem Wort „Regensburg“ wird das Wort „für“                                Artikel 2\ngestrichen.\nb) In Nummer 1 werden vor den Wörtern „das Such-           Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in\nund Mahnverfahren“ die Wörter „sowie, wenn das       Kraft.\nBerlin, den 7. März 2005\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}