{"id":"bgbl1-2005-13-3","kind":"bgbl1","year":2005,"number":13,"date":"2005-03-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/13#page=69","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-13-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_13.pdf#page=69","order":3,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten imGeschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien","law_date":"2005-02-18T00:00:00Z","page":453,"pdf_page":69,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 2. März 2005   453\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung\nder Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich\nder Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien\nVom 18. Februar 2005\nI.\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über\ndie Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und\nRichter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruf-\nlich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbe-\namtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 der Bun-\ndesbesoldungsordnung\n– der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs,\n– der Bundesbeauftragten oder dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen\ndes Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen\nRepublik und\n– der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Kultur und Geschich-\nte der Deutschen im östlichen Europa\njeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich.\nII.\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter\nAbschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vor.\nIII.\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig\ntritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen\nund Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregie-\nrung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien vom 2. Juli 2002 (BGBl. I\nS. 2581) außer Kraft.\nBonn, den 18. Februar 2005\nDie Beauftragte\nder Bundesregierung für Kultur und Medien\nD r. C h r i s t i n a W e i s s"]}