{"id":"bgbl1-2005-11-1","kind":"bgbl1","year":2005,"number":11,"date":"2005-02-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_11.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-Schlichtungsstellenverordnung - SStellV-VVG)","law_date":"2005-02-16T00:00:00Z","page":257,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n257\nTeil I                                                                                    G 5702\n2005                      Ausgegeben zu Bonn am 24. Februar 2005                                                                                                 Nr. 11\nTag                                                                 Inhalt                                                                                   Seite\n16. 2.2005 Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fern-\nabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-Schlichtungsstellenverordnung – SStellV-VVG) . . . . . . .                                                     257\nFNA: neu: 7610-15-4\n16. 2.2005 Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer\nRechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    258\nFNA: neu: 791-8-1; 7831-1-41-4, 792-1-4, 791-1-4\n21. 2.2005 Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) . . . . . . . . . .                                                 318\nFNA: neu: 303-1-1\nVerordnung\nüber die Schlichtungsstelle für die Beilegung von\nVerbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen\n(VVG-Schlichtungsstellenverordnung – SStellV-VVG)\nVom 16. Februar 2005\nAuf Grund des § 48e Abs. 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes, der\ndurch Artikel 6 Nr. 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3102) ein-\ngefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einverneh-\nmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:\n§1\nDie Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über\nVersicherungen wird für die private Kranken- und Pflegeversicherung auf den\n„Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung“ und im Übrigen\nauf den „Versicherungsombudsmann e.V.“ übertragen.\n§2\nDie Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und\nSatzungen tätig.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 16. Februar 2005\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries"]}