{"id":"bgbl1-2005-10-6","kind":"bgbl1","year":2005,"number":10,"date":"2005-02-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/10#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2005-10-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2005/bgbl1_2005_10.pdf#page=21","order":6,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes)","law_date":"2005-02-07T00:00:00Z","page":253,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2005                                                                  253\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 – 2 BvF\n1/03 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:\nArtikel 1 Nummern 3 und 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hoch-\nschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) vom 8. August 2002 (Bundesgesetzblatt\nTeil I Seite 3138) ist mit Artikel 70, Artikel 75 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit\nArtikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesver-\nfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.\nBerlin, den 7. Februar 2005\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 4, ausgegeben am 10. Februar 2005\nTag                                                                  Inhalt                                                                                 Seite\n6. 2. 2005 Gesetz zu dem Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nTschechischen Republik über die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze im\nBereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus – Rozvadov/Roßhaupt . . . . . . . . . . .                                                        106\nGESTA: XA011\n6. 2. 2005 Gesetz zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Re-\ngierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten\nvon ATHENA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  120\nGESTA: XA013\n6. 2. 2005 Gesetz zu dem Protokoll V vom 28. November 2003 zum VN-Waffenübereinkommen . . . . . . . .                                                            122\nGESTA: XA015\n6. 2. 2005 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahn-\nbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfelden (Aargau)                                                               134\nGESTA: XJ010\n6.12. 2004 Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen über\nFinanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          140\n14.12. 2004 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                         142\n11. 1. 2005 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für\nVersuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      144\n11. 1. 2005 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderungsvereinbarung zum Protokoll vom\n1. Dezember 1981 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für mobile\nSatellitenkommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       146\n11. 1. 2005 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von\nINMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeers und in Häfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      146"]}