{"id":"bgbl1-2004-73-8","kind":"bgbl1","year":2004,"number":73,"date":"2004-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/73#page=62","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-73-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_73.pdf#page=62","order":8,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (11. RSA-ÄndV)","law_date":"2004-12-22T00:00:00Z","page":3722,"pdf_page":62,"num_pages":29,"content":["3722           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nElfte Verordnung\nzur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung\n(11. RSA-ÄndV)\nVom 22. Dezember 2004\nAuf Grund des § 266 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung                 3. In § 28b Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „1, 3, 5 und 7“\nmit Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Ge-                       durch die Angabe „1, 3, 5, 7, 9 und 11“ ersetzt.\nsetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes\nvom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), Num-\nmer 3 geändert und Satz 2 eingefügt durch Artikel 1 Nr. 2               4. In § 28d Abs. 1 Nr. 1 wird nach der Angabe „6b“\nBuchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc des Gesetzes                         das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach\nvom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3465), verordnet das                     der Angabe „8b“ ein Komma und die Angabe „10a\nBundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche-                        und 10b oder 12a und 12b“ eingefügt.\nrung:\n5. § 28f wird wie folgt geändert:\nArtikel 1\na) In Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe „2a, 4a, 6a und\nDie Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Janu-                         8a“ durch die Angabe „2a, 4a, 6a, 8a, 10a und 12a“\nar 1994 (BGBl. I S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 67                     ersetzt.\ndes Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242),\nwird wie folgt geändert:                                                   b) Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Buchstabe d wird nach der Angabe „8b“ ein\n1. In § 2 Abs. 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Brust-                               Komma eingefügt.\nkrebs“ das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und\nnach dem Wort „Herzkrankheit“ ein Komma und die                             bb) Nach Buchstabe d werden folgende Buch-\nWörter „für Asthma bronchiale oder für chronisch                                staben e und f eingefügt:\nobstruktive Lungenerkrankung“ eingefügt.\n„e) in den Zeilen 1 bis 17 der Erstdokumenta-\ntion nach Anlage 10b und\n2. In § 3 Abs. 3 Satz 8 Nr. 3 wird die Angabe „8a oder 8b“\ndurch die Angabe „8a, 8b, 10a, 10b, 12a oder 12b“                               f)   in den Zeilen 1 bis 11 der Erstdokumenta-\nersetzt.                                                                             tion nach Anlage 12b“.\n6. Nach Anlage 8b werden folgende Anlagen 9 bis 12b angefügt:\n„Anlage 9\n(zu §§ 28b bis 28g)\nAnforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme\nfür Patientinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen\nTeil I: Asthma bronchiale\n1.          Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft\nunter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der\njeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des\nj e w e i l i g e n V e r s o r g u n g s s e k t o r s ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 1 d e s F ü n f t e n\nBuches Sozialgesetzbuch)\n1.1         Definition des Asthma bronchiale\nAsthma bronchiale ist eine chronische entzündliche Erkrankung der Atemwege, charakterisiert durch bronchiale\nHyperreagibilität und variable Atemwegsobstruktion.\n1.2         Diagnostik\nDie Diagnostik des Asthma bronchiale basiert auf einer für die Erkrankung typischen Anamnese, ggf. dem Vorliegen\ncharakteristischer Symptome, und dem Nachweis einer (partiell-)reversiblen Atemwegsobstruktion bzw. einer\nbronchialen Hyperreagibilität.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                         3723\n1.2.1           Anamnese, Symptomatik und körperliche Untersuchung\nAnamnestisch sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:\n– wiederholtes Auftreten anfallsartiger, oftmals nächtlicher Atemnot und/oder Husten mit oder ohne Auswurf, ins-\nbesondere bei Allergenexposition, während oder nach körperlicher Belastung, bei Infekten, thermischen Reizen,\nRauch- und Staubexposition,\n– jahreszeitliche Variabilität der Symptome,\n– positive Familienanamnese (Allergie, Asthma bronchiale),\n– berufs-, tätigkeits- sowie umgebungsbezogene Auslöser von Atemnot bzw. Husten.\nDie körperliche Untersuchung zielt ab auf den Nachweis von Zeichen einer bronchialen Obstruktion, die aber auch\nfehlen können.\n1.2.2           Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik\nDie Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und Variabilität. Die Lun-\ngenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung zu\nanderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle1), 2), 3).\nFür eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf\nMonate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer 1.2.1 und das Vorliegen von mindestens einem\nder folgenden Kriterien erforderlich:\nBei Erwachsenen ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich:\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme\nder FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympa-\nthomimetikums,\n– Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen\nGlukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden2), 4),\n– circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage,\n– Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhala-\ntiven Provokationstest.\nIm Alter von 5 bis 17 Jahren ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich:\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme\nder FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums,\n– Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden\noder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden2), 4),\n– circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage,\n– Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht inhalativen oder\ndurch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest.\nEine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungs-\nprogramms ist nicht möglich.\nDie Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer 3. Die Ärztin\noder der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3 genannten Therapie-\nziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.\n1.2.3           Allergologische Stufendiagnostik\nBei Verdacht auf eine allergische Genese des Asthma bronchiale ist zu prüfen, ob eine allergologische Stufen-\ndiagnostik durchzuführen ist.\nDie allergologische Diagnostik und Therapieentscheidung soll durch eine/einen\n– allergologisch qualifizierte/n und pneumologisch kompetente/n oder\n– allergologisch und pneumologisch qualifizierte/n\nÄrztin/Arzt erfolgen.\n1) Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft: Empfehlungen zur Therapie des Asthma bronchiale im Erwachsenenalter, 1. Aufl. 2001, AVP Son-\nderheft.\n2) British Thoracic Society (BTS), Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN): British Guideline on the management of Asthma. A national clinical\nguideline. Thorax 2003; 58 (Suppl.): i1-i94.\n3) National Institute of Health: Global Initiative for Asthma – Global Strategy for Asthma Management and Prevention. www.ginasthma.com: 2002\n(Zugriff am 23. 1. 2003).\n4) Weir DC et al.: Time course of response to oral and inhaled corticosteroids in non-asthmatic chronic airflow obstruction. Thorax 1990; 45: 118-121.","3724              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\n1.3            Therapieziele\nDie Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der asthma-\nbezogenen Lebensqualität.\nDabei sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patien-\nten anzustreben:\n1. Vermeidung/Reduktion von:\n– akuten und chronischen Krankheitsbeeinträchtigungen (z. B. Symptome, Asthma-Anfälle/Exazerbationen),\n– krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der physischen, psychischen und geistigen Entwicklung bei Kin-\ndern/Jugendlichen,\n– krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitäten im Alltag,\n– einer Progredienz der Krankheit,\n– unerwünschten Wirkungen der Therapie\nbei Normalisierung bzw. Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion und Reduktion der bronchialen Hyper-\nreagibilität;\n2. Reduktion der Asthma-bedingten Letalität.\n1.4            Differenzierte Therapieplanung\nGemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ist eine differenzierte Therapieplanung auf der Basis einer indivi-\nduellen Risikoabschätzung vorzunehmen, dabei ist auch das Vorliegen von Mischformen (Asthma bronchiale und\nCOPD) zu berücksichtigen.\nDer Leistungserbringer hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer 1.3 genannten\nTherapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die Durchführung der diagnostischen und thera-\npeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten nach Aufklärung über Nutzen\nund Risiken.\nAuf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele sind gemeinsam mit der\nPatientin oder dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen.\n1.5            Therapeutische Maßnahmen\n1.5.1          Nicht-medikamentöse Therapie und allgemeine Maßnahmen\nDie/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf:\n– relevante Allergene und deren Vermeidung (soweit möglich),\n– sonstige Inhalationsnoxen und Asthmaauslöser (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, emotionale Belastung) und\nderen Vermeidung,\n– Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung des Asthma bronchiale führen kön-\nnen.\n1.5.2          Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme\nJede Patientin und jeder Patient mit Asthma bronchiale soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, ziel-\ngruppenspezifischen und publizierten Behandlungs- und Schulungsprogramm erhalten. Im Übrigen gelten die unter\nZiffer 4.2 genannten Zugangs- und Qualitätssicherungskriterien.\n1.5.3          Körperliche Aktivitäten\nKörperliche Aktivität kann zu einer Verringerung der Asthma-Symptomatik und zur Verbesserung von Belastbarkeit\nund Lebensqualität beitragen5), 6), 7), 8), 9).\nDaher sollte die/der behandelnde Ärztin/Arzt regelmäßig darauf hinweisen, dass die Patientin oder der Patient in\nEigenverantwortung geeignete Maßnahmen der körperlichen Aktivität ergreift. Art und Umfang der körperlichen\nAktivität sollen einmal jährlich überprüft werden. Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass Schulkinder\nmit Asthma bronchiale unter Berücksichtigung der individuellen und aktuellen Leistungsfähigkeit regelmäßig am\nSchulsport teilnehmen.\n5) Worth H.A., Meyer et al.: Empfehlungen der Deutschen Atemwegsliga zum Sport und körperlichen Training bei Patienten mit obstruktiven Atemwegs-\nerkrankungen. Pneumologie 2000; 54: 61-67.\n6) Cochrane LM, Clark CJ: Benefits and problems of a physical training programme for asthmatic patients. Thorax 1990; 45: 345-351.\n7) Clark CJ: The role of physical training in asthma. Principles and practice of pulmonary rehabilitation. Casabury and Petty. Saunders, Philadelphia,\n1993.\n8) Meyer A et al.: Ambulanter Asthmasport verbessert die körperliche Fitness. Pneumologie 1997; 51: 845-849.\n9) Emtner M et al.: A 3-Year Follow-Up of Asthmatic Patients Participating in a 10-Week Rehabilitation Program with Emphasis on Physical Training.\nArch Phys Med Rehabil 1998; 79: 539-544.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                       3725\n1.5.4         Rehabilitation\nDie ambulante oder stationäre pneumologische Rehabilitation ist ein Prozess, bei dem asthmakranke Patientinnen\nund Patienten mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physi-\nsche und psychische Gesundheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten sowie die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder\nwieder herzustellen und selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Eine Reha-\nbilitationsleistung soll Benachteiligungen durch Asthma bronchiale und/oder ihre Begleit- und Folgeerkrankungen\nvermeiden helfen oder ihnen entgegenwirken. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen betroffener Kinder und\nJugendlicher Rechnung zu tragen.\nDie Rehabilitation kann Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung von Patien-\ntinnen und Patienten mit Asthma bronchiale sein.\nDie Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung ist gemäß Ziffer 1.6.4 individuell zu prüfen.\n1.5.5         Psychische, psychosomatische und psychosoziale Betreuung\nAuf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen Faktoren bei Patien-\ntinnen und Patienten mit Asthma bronchiale ist durch die/den Ärztin/Arzt zu prüfen, inwieweit Patientinnen und\nPatienten von psychotherapeutischen (z. B. verhaltenstherapeutischen) und/oder psychiatrischen Behandlungen\nprofitieren können. Bei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert sollte die Behandlung durch qualifizier-\nte Leistungserbringer erfolgen.\n1.5.6         Medikamentöse Maßnahmen\nZur medikamentösen Therapie sind mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller Therapieplan zu erstellen\nund Maßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer 4)).\nVorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente\nverwendet werden, deren positiver Effekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele\nin prospektiven randomisierten kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. Dabei sollen diejenigen Wirkstoffe/\nWirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen erbringen.\nSofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser\nAnlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese\nWirksamkeitsbelege bezüglich der unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele vorliegen.\nIn der medikamentösen Behandlung des Asthma bronchiale werden Dauertherapeutika (Medikamente, die als\nBasistherapie regelmäßig eingenommen werden) und Bedarfstherapeutika (Medikamente, die bei Bedarf, z. B. bei\nzu erwartenden körperlichen Belastungssituationen oder zur Behandlung von Dyspnoe eingenommen werden)\nunterschieden.\n1.5.6.1       Dauertherapie\nVorrangig sollen zur Dauertherapie die folgenden Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen verwendet werden:\n– inhalative Glukokortikosteroide10), 11), 12), 13), 14), 15), 16) (Beclometason, Budesonid, Fluticason) (Basistherapie),\n10) Adams N, Bestall JM, Jones PW: Inhaled beclomethasone versus budesonide for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library,\nIssue 2, 2003. Oxford: Update Software.\n11) Adams N, Bestall JM, Jones PW: Inhaled fluticasone at different doses for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2,\n2003. Oxford: Update Software.\n12) Adams N, Bestall J, Jones PW: Inhaled fluticasone proprionate for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2, 2003.\nOxford: Update Software.\n13) Adams NP, Bestall JM, Jones PW: Inhaled beclomethasone versus placebo for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2,\n2003. Oxford: Update Software.\n14) Adams N, Bestall J, Jones P: Inhaled budesonide at different doses for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2, 2003.\nOxford: Update Software.\n15) Adams N, Bestall J, Jones PW: Budesonide for chronic asthma in children and adults (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2, 2003.\nOxford: Update Software.\n16) Adams N, Bestall J, Jones P: Inhaled beclomethasone at different doses for chronic asthma (Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2,\n2003. Oxford: Update Software.","3726              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\n– als Erweiterung der Basistherapie kommen in Betracht:\n– inhalative lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika17), 18), 19), 20), 21), 22) (Formoterol, Salmeterol),\n– in begründeten Fällen:\n– systemische Glukokortikosteroide,\n– Leukotrien-Rezeptor-Antagonisten23), 24), 25) (Montelukast),\n– Theophyllin (Darreichungsform mit verzögerter Wirkstofffreisetzung).\nNach einer initialen Einweisung in die Inhalationstechnik sollte diese in jedem Dokumentationszeitraum mindestens\neinmal überprüft werden.\nBei Undurchführbarkeit einer Therapie mit inhalativen Glukokortikosteroiden (z. B. Ablehnung oder Unverträglich-\nkeit) als Basismedikation ist vor Verordnung einer unterlegenen, alternativen antientzündlichen Therapie ein Auf-\nklärungsgespräch über Risiken dieser Therapieoptionen zu führen.\n1.5.6.2        Bedarfstherapie\nVorrangig sollen zur Bedarfstherapie die folgenden Wirkstoffgruppen verwendet werden:\n– kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika26) (Fenoterol, Salbutamol, Terbutalin) (bevorzugt inhalativ),\n– in begründeten Fällen:\n– kurz wirksame Anticholinergika1), 27), 28) (Ipratropiumbromid),\n– Theophyllin (Darreichungsform mit rascher Wirkstofffreisetzung),\n– systemische Glukokortikosteroide (maximal 1 bis 2 Wochen).\n1.5.6.3        Spezifische Immuntherapie/Hyposensibilisierung\nWenn bei Vorliegen eines allergischen Asthma bronchiale Symptome mit Allergenkarenzversuch und Pharmako-\ntherapie nicht ausreichend zu beseitigen sind, ist die Indikation zur Durchführung einer spezifischen Immuntherapie/\nHyposensibilisierung zu prüfen.\n1.5.6.4        Schutzimpfungen\nSchutzimpfungen gegen Influenza und Pneumokokken sollten gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen\nImpfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) bei Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale erwogen\nwerden.\n1.6            Kooperation der Versorgungssektoren\nDie Betreuung von Patientinnen und Patienten mit chronischem Asthma bronchiale erfordert die Zusammenarbeit\naller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Ver-\nsorgungskette gewährleistet sein.\n1) Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Empfehlungen zur Therapie des Asthma bronchiale im Erwachsenenalter, 1. Aufl. 2001, AVP\nSonderheft.\n17) Shrewsbury S, Pyke S, Britton M: Meta-analysis of increased dose of inhaled steroid or addition of salmeterol in symptomatic asthma (MIASMA).\nBMJ 2000; 320: 1368-73.\n18) http://www.fda.gov/bbs/topics/ANSWERS/2003/ANS01192.html; Zugriff am 25.1.2003.\n19) http://www.fda.gov/medwatch/SAFETY/2003/serevent.htm; Zugriff am 25.1.2003.\n20) Pauwels RA, Löfdahl CG, Postma DS, et al.: Effect of inhaled formoterol and budesonide on exacerbations of asthma. N Engl J Med 1997; 337:\n1405-1411.\n21) Lazarus SC, Boushey HA, Fahy JV, et al.: Long-acting ß2-agonist monotherapy vs continued therapy with inhaled corticosteroids in patients with\npersistent asthma. A randomized controlled trial. JAMA 2001; 285: 2583-2593.\n22) Lemanske RF, Sorkness CA, Mauger EA, et al.: Inhaled corticosteroid reduction and elimination in patients with persistent asthma receiving salme-\nterol. A randomized controlled trial. JAMA 2001; 285: 2594-2603.\n23) Ducharme FM, Hicks GC: Anti-leukotriene agents compared to inhaled corticosteroids in the management of recurrent and/or chronic asthma\n(Cochrane Review). In: The Cochrane Library, Issue 2, 2003. Oxford: Update Software.\n24) Ducharme F, Hicks K, Kakuma R: Addition of anti-leukotriene agents to inhaled corticosteroids for chronic asthma (Cochrane Review). In: The\nCochrane Library, Issue 2, 2003. Oxford: Update Software.\n25) Robinson DS, Campbell C, Barnes PJ: Addition of leukotriene antagonists to therapy in chronic persistant asthma: a randomised double-blind\nplacebo-controlled trial. Lancet 2001; 357: 2007-2011.\n26) Walters EH, Walters J: Inhaled short acting beta2-agonist use in asthma: regular versus as needed treatment (Cochrane Review). In: The Cochrane\nLibrary, Issue 2, 2003. Oxford: Update Software.\n27) Plotnick LH, Ducharme FM: Combined inhaled anticholinergics and beta2-agonists for initial treatment of acute asthma in children (Cochrane\nReview). In: The Cochrane Library, Issue 2, 2003. Oxford: Update Software.\n28) National Institute of Health. Global Initiative for Asthma - Global Strategy for Asthma Management and Prevention. www.ginasthma.com: 2002\n(Zugriff am 23.1.2003).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                   3727\n1.6.1        Koordinierende/r Ärztin/Arzt\nDie Langzeit-Betreuung der Patientin oder des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen des strukturierten\nBehandlungsprogramms erfolgt grundsätzlich durch die Hausärztin oder den Hausarzt im Rahmen der im § 73 des\nFünften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben.\nIn Ausnahmefällen kann eine Patientin oder ein Patient mit Asthma bronchiale eine zugelassene/n oder ermächtig-\nte/n qualifizierte/n Fachärztin/Facharzt oder eine qualifizierte Einrichtung, die für die Erbringung dieser Leistung\nzugelassen oder ermächtigt ist oder die nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärzt-\nlichen Versorgung teilnimmt, auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination der weiteren Maßnah-\nmen im strukturierten Behandlungsprogramm wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patientin oder der\nPatient bereits vor der Einschreibung von dieser Ärztin oder diesem Arzt von dieser Einrichtung dauerhaft betreut\nworden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Überweisungsregeln gemäß Zif-\nfer 1.6.2 sind von der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt oder der gewählten Einrichtung zu beachten, wenn\nihre besondere Qualifikation für eine Behandlung der Patientinnen und Patienten aus den dort genannten Überwei-\nsungsanlässen nicht ausreicht.\nBei Patientinnen und Patienten, die sich in kontinuierlicher Betreuung der/des qualifizierten Fachärztin/Facharztes\noder der qualifizierten Einrichtung befinden, hat diese/dieser bei einer Stabilisierung des Zustandes zu prüfen, ob\neine Rücküberweisung an die Hausärztin oder den Hausarzt möglich ist.\n1.6.2        Überweisung von der/dem koordinierenden Ärztin/Arzt zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Fach-\narzt oder zur qualifizierten Einrichtung\nDie Ärztin oder der Arzt hat zu prüfen, ob insbesondere bei folgenden Indikationen/Anlässen eine Überweisung/\nWeiterleitung zur Mitbehandlung und/oder zur erweiterten Diagnostik von Patientinnen und Patienten zur/zum\njeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung erfolgen soll:\n– bei unzureichendem Therapieerfolg trotz intensivierter Behandlung,\n– wenn eine Dauertherapie mit oralen Steroiden erforderlich wird,\n– vorausgegangene Notfallbehandlung,\n– Beenden einer antientzündlichen Dauertherapie,\n– Begleiterkrankungen (z. B. COPD, chronische Sinusitis, rezidivierender Pseudo-Krupp),\n– Verdacht auf eine allergische Genese des Asthma bronchiale,\n– Verdacht auf berufsbedingtes Asthma bronchiale,\n– Verschlechterung des Asthma bronchiale in der Schwangerschaft.\nIm Übrigen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über\neine Überweisung.\n1.6.3        Einweisung in ein Krankenhaus\nIndikationen zur sofortigen stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten\n(Erwachsene und Kinder/Jugendliche) unter folgenden Bedingungen:\n– Verdacht auf lebensbedrohlichen Anfall,\n– schwerer, trotz initialer Behandlung persistierender Anfall.\nDarüber hinaus ist eine stationäre Behandlung zu erwägen insbesondere:\n– bei Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen,\n– bei Erwachsenen: Absinken des Peakflows unter ca. 30 % des persönlichen Bestwertes bzw. unter 100 l/min29),\nAtemfrequenz mehr als ca. 25 pro Minute, Sprech-Dyspnoe und/oder deutliche Abschwächung des Atem-\ngeräusches,\n– bei Kindern und Jugendlichen: Absinken des Peakflows unter ca. 50% des persönlichen Bestwertes, fehlendes\nAnsprechen auf kurzwirksame Beta-2-Sympathomimetika, deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung, Sprech-\nDyspnoe, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, deutliche Zunahme der Herz- und Atemfrequenz und/oder deutliche\nAbschwächung des Atemgeräusches,\n– bei asthmakranken Schwangeren mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes.\nIm Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.\n29) Wettengel R, Berdel D, Hofmann J, et al.: Empfehlungen zur Asthmatherapie bei Kindern und Erwachsenen. Pneumologie 1998; 52: 591-601.","3728              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\n1.6.4          Veranlassung einer Rehabilitationsleistung\nEine Rehabilitationsleistung ist insbesondere zu erwägen bei schweren Asthmaformen mit relevanten Krankheits-\nfolgen trotz adäquater medizinischer Betreuung, insbesondere bei Ausschöpfung der Therapie bei schwierigen und\ninstabilen Verläufen mit schwerer bronchialer Obstruktion, ausgeprägter bronchialer Hyperreagibilität, psycho-\nsozialer Belastung und/oder bei schweren medikamentös bedingten Folgekomplikationen30), 31), 32), 33), 34), 35).\nBei Kindern und Jugendlichen ist eine Rehabilitationsmaßnahme außerdem zu erwägen bei krankheitsbedingt dro-\nhender Leistungs- und Entwicklungsstörung.\n2.             Q u a l i t ä t s s i c h e r n d e M a ß n a h m e n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 2 d e s F ü n f t e n\nBuches Sozialgesetzbuch)\nDie Ausführungen zu Ziffer 2 der Anlage 1 gelten entsprechend.\nZiel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen integrierter Versorgungsprogramme speziell für struktu-\nrierte Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen.\nDie insoweit Zuständigen sind gleichberechtigt zu beteiligen. Bis zur Einführung einer sektorenübergreifenden Qua-\nlitätssicherung gelten die getrennten Zuständigkeiten auch für die strukturierten Behandlungsprogramme.\n3.             Te i l n a h m e v o r a u s s e t z u n g e n u n d D a u e r d e r Te i l n a h m e d e r V e r s i c h e r t e n\n( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 3 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z b u c h )\nDie/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Diagnose des Asthma bronchiale gesichert ist und ob die\nPatientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profi-\ntieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.\n3.1            Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen\nDie Ausführungen zu Ziffer 3.1 der Anlage 5 gelten entsprechend.\n3.2            Spezielle Teilnahmevoraussetzungen\nFür eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf\nMonate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer 1.2.1 und das Vorliegen von mindestens einem\nder folgenden Kriterien erforderlich. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf\nMonate sein.\nBei Erwachsenen ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich:\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme\nder FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympa-\nthomimetikums,\n– Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen\nGlukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden4),\n– circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage,\n– Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhala-\ntiven Provokationstest.\nIm Alter von 5 bis 17 Jahren ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich:\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-)Reversibilität durch Zunahme\nder FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums,\n– Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden\noder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden4),\n– circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage,\n– Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht inhalativen oder\ndurch einen unspezifischen standardisierten mehrstufigen inhalativen Provokationstest.\n30) Cox NJ, Hendricks JC, Binkhorst RA, van Herwaarden CL: A pulmonary rehabilitation program for patients with asthma and mild chronic obstructive\npulmonary diseases (COPD). Lung 1993; 171: 235-244.\n31) Cambach W, Wagenaar RC, Koelman TW, van Keimpema AR, Kemper HC: The long-term effects of pulmonary rehabilitation in patients with asthma\nand chronic obstructive pulmonary disease: a research synthesis. Arch Phys Med Rehabil 1999; 80: 103-111.\n32) Grootendorst DC et al. : Benefits of high altitude allergen avoidance in atopic adolescents with moderate to severe asthma, over and above treat-\nment with high dose inhaled steroids. Clin Exp Allergy 2001; 31: 400-408.\n33) Foglio K, Bianchi L, Bruletti G, Battista L, Pagani M, Ambrosino N: Long-term effectiveness of pulmonary rehabilitation in patients with chronic airway\nobstruction. Eur Respir J 1999; 13: 125-132.\n34) Bauer CP, Petermann F, Kiosz D, Stachow R: Langzeiteffekt der stationären Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen mit mittelschwerem und\nschwerem Asthma bronchiale. Pneumologie 2002; 56: 478-485.\n35) Petermann F, Gulyas A, Niebank K, Stübing K, Warschburger P: Rehabilitationserfolge bei Kindern und Jugendlichen mit Asthma und Neurodermitis.\nAllergologie 2000; 23: 492-502.\n4) Weir DC et al.: Time course of response to oral and inhaled corticosteroids in non-asthmatic chronic airflow obstruction. Thorax 1990; 45: 118-121.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                      3729\nEine/Ein aktuell unter Regelmedikation stehende/r Patientin/Patient mit Asthma bronchiale kann eingeschrieben\nwerden, wenn die Diagnose vor Therapiebeginn wie unter Ziffer 1.2.2 gestellt wurde und eine asthmatypische\nAnamnese aus dem Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Einschreibung vorliegt.\nEine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungs-\nprogramms ist nicht möglich.\nNach zwölfmonatiger Symptomfreiheit ohne asthmaspezifische Therapie ist zeitnah zu prüfen, ob eines der oben\ngenannten Kriterien der Lungenfunktionsdiagnostik aktuell erfüllt ist. Sind diese Kriterien nicht mehr erfüllt, muss\ndies durch die/den koordinierende/n Ärztin/Arzt dokumentiert werden und die Patientin oder der Patient gemäß\n§ 28d Abs. 2 aus dem Programm ausgeschrieben werden.\n4.         S c h u l u n g e n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 4 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z -\nbuch)\nDie Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behand-\nlungsprogramme. Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überwei-\nsungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent\ndarzustellen. Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.\n4.1        Schulungen der Leistungserbringer\nSchulungen der Leistungserbringer dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte\nder Schulungen zielen auf die vereinbarten Management-Komponenten, insbesondere bezüglich der sektorenüber-\ngreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren Anforderungen an die für die strukturierten Behand-\nlungsprogramme relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer. Sie können die dauerhafte\nMitwirkung der Leistungserbringer von entsprechenden Teilnahmenachweisen abhängig machen.\n4.2        Schulungen der Versicherten\nJede Patientin und jeder Patient mit Asthma bronchiale soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgrup-\npenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten.\nPatientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs\nund zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Hierbei ist der Bezug zu den hinterlegten strukturier-\nten medizinischen Inhalten der Programme nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch\nherzustellen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen.\nBei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundes-\nversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer 1.3 genannten Therapiezielen belegt werden.\nSchulungs- und Behandlungsprogramme müssen die individuellen Behandlungspläne berücksichtigen. Schu-\nlungsprogramme für Kinder sollen und für Jugendliche können die Möglichkeit der Schulung von ständigen Betreu-\nungspersonen vorsehen. Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen.\n5.         E v a l u a t i o n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 6 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z -\nbuch)\nDie Ausführungen zu Ziffer 5 der Anlage 1 gelten entsprechend.","3730              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAnlage 10a\n(zu §§ 28b bis 28g)\nAsthma bronchiale – Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                           Ausprägung\nNr.\n1   DMP-Fallnummer                                                                        Von der Ärztin/Vom Arzt zu vergeben\nAdministrative Daten\n2   Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                    Name der Kasse\n3   Name, Vorname der/des Versicherten\n4   Geb. am                                                                                            TT.MM.JJJJ\n5   Kassen-Nr.                                                                                           Nummer\n6   Versicherten-Nr.                                                                                     Nummer\n7   Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                             Nummer\n8   Krankenhaus-IK                                                                                       Nummer\n9   Datum                                                                                              TT.MM.JJJJ\nEinschreibung\nFür die Einschreibung muss eine asthmatypische Anamnese (längstens 12 Monate zurückliegend) vorliegen und\nmindestens eine der Zeilen 10 – 18 ausgefüllt sein. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter\nals 12 Monate sein.\n10    Kinder (5 – 17 Jahre):                                                                       o FEV1/VC <    _ 75 % und\nReversibilitätstest mit Beta-2-Sympathomimetika:                                            Zunahme der FEV1 >   _ 15 %\n11    Kinder (5 – 17 Jahre):\nReversibilitätstest mit Glukokortikosteroide                                              o    Zunahme der FEV1 >  _ 15 %\n(oral 14 Tage, inhalativ 28 Tage):\n12    Kinder (5 – 17 Jahre):\no      Circadiane PEF-Variabilität > 20 %\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n13    Kinder (5 – 17 Jahre):\no          Nachweis bronchiale Hyperreagibilität\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n14    Erwachsene (>     _ 18 Jahre):                                                                o FEV1/VC <   _ 70 % und\nReversibilitätstest mit Beta-2-Sympathomimetika:                                         Zunahme der FEV1 >    _ 15 % und\nabsoluter Wert der Zunahme >    _ 200 ml\n15    Erwachsene (>     _ 18 Jahre):\no FEV1 >  _ 15 % und\nReversibilitätstest mit Glukokortikosteroide\nabsoluter Wert der Zunahme >    _ 200 ml\n(oral 2 Wochen, inhalativ 4 Wochen):\n16    Erwachsene:\no    Circadiane PEF-Variabilität > 20 %\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n17    Erwachsene:\no        Nachweis bronchiale Hyperreagibilität\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n18    Diagnosespezifische Regelmedikation1)\n(asthmatypische Anamnese und Diagnosestellung                                                          o    Ja\nvor Therapiebeginn gemäß Zeile 10 – 17 erfüllt):\nAnamnese\n19    Diagnose bekannt seit                                                                                    JJJJ\n20    Raucher/in                                                                                            Ja/Nein\n21    Häufigkeit aktuell vorliegender Asthma-Symptome                                        Täglich/Wöchentlich/Seltener/Keine\n22    Andere Luftnot verursachende Begleiterkrankungen                                 Keine/COPD/Andere Lungenerkrankung/\nKardiale Erkrankung\n1) Für Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber\nasthmaauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                    3731\nAsthma bronchiale – Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                           Ausprägung\nNr.\nAktuelle Befunde\n23     Körpergröße                                                                                                m\n24     Körpergewicht                                                                                              kg\n25     Durchschnittlicher Peakflow-Wert                                                  Erstmalig dokumentiert2)/Verbessert/\nVerschlechtert/Gleichbleibend/Nicht dokumentiert\nRelevante Ereignisse\n26     Stationäre notfallmäßige Behandlung des Asthmas                                                        Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\n27     Nicht-stationäre notfallmäßige3) Behandlung des                                                       Anzahl\nAsthmas in den letzten 12 Monaten\nBehandlung\nAktuelle Medikation\n28     Kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika                                              Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n(bevorzugt inhalativ)\n29     Inhalative Glukokortikosteroide                                                    Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n30     Inhalative lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika                                   Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n31     Systemische Glukokortikosteroide                                                   Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n32     Sonstige (z. B. Theophyllin, Leukotrien-Rezeptor-                                  Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nAntagonist)\nSchulungen\n33     Asthma-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                     Ja/Nein\ntation)\n34     Asthma-Schulung bereits vor Einschreibung in das                                                      Ja/Nein\nstrukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen\n35     Inhalationstechnik überprüft                                                                          Ja/Nein\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n36     Asthma-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                                   Ja/Nein\n37     Schriftlicher Selbstmanagement-Plan                                                     Ja/Nein/Nicht durchführbar\n38     Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                          Ja/Nein\n39     Dokumentationsintervall                                                           Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n40     Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                       TT.MM.JJJJ\nerstellung4)\n2) Für Ausfüllanleitung: „dokumentiert“ bezieht sich auf die Dokumentation in der Krankenakte.\n3) Mit „notfallmäßige“ ist gemeint: z. B. schwere Exazerbationen, Änderung der Therapie erforderlich, als Beispiel in die Ausfüllanleitung.\n4) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","3732              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAsthma bronchiale – Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                      Ausprägung\nNr.\n1   DMP-Fallnummer                                                                     Von der Ärztin/Vom Arzt zu vergeben\nAdministrative Daten\n2   Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                              Name der Kasse\n3   Name, Vorname der/des Versicherten\n4   Geb. am                                                                                        TT.MM.JJJJ\n5   Kassen-Nr.                                                                                       Nummer\n6   Versicherten-Nr.                                                                                 Nummer\n7   Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                         Nummer\n8   Krankenhaus-IK                                                                                   Nummer\n9   Datum                                                                                          TT.MM.JJJJ\nAnamnese\nZeile 10 nur ausfüllen bei Patientinnen und Patienten, die mindestens 12 Monate ohne asthmaspezifische Regel-\nmedikation symptomfrei sind.\n10    Kriterien der Lungenfunktionsdiagnostik aktuell noch\nJa/Nein\nerfüllt\n11    Häufigkeit der Asthma-Symptome seit der letzten                                    Täglich/Wöchentlich/Seltener/Keine\nDokumentation\n12    Neu aufgetretene Luftnot verursachende Begleit-                                Keine/COPD/Andere Lungenerkrankungen/\nerkrankungen                                                                               Kardiale Erkrankung\n13    Raucher                                                                                           Ja/Nein\nAktuelle Befunde\nZeilen 14 und 15 nur bei Kindern auszufüllen.\n14    Körpergröße                                                                                          m\n15    Körpergewicht                                                                                       kg\n16    Durchschnittlicher Peakflow-Wert seit der letzten                                 Erstmalig dokumentiert2)/Verbessert/\nDokumentation                                                              Verschlechtert/Gleichbleibend/Nicht dokumentiert\nRelevante Ereignisse\n17    Stationäre notfallmäßige Behandlung von Asthma                                                    Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\n18    Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung von                                                     Anzahl\nAsthma seit der letzten Dokumentation\nBehandlung\nAktuelle Medikation\n19    Aktuelle diagnosespezifische Regelmedikation1)                                                    Ja/Nein\n20    Kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika                                               Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n(bevorzugt inhalativ)\n21    Inhalative Glukokortikosteroide                                                     Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n2) Für Ausfüllanleitung: „dokumentiert“ bezieht sich auf die Dokumentation in der Krankenakte.\n1) Für Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber\nasthmaauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004         3733\nAsthma bronchiale – Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                       Ausprägung\nNr.\n22    Inhalative lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika                    Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n23    Systemische Glukokortikosteroide                                    Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n24    Sonstige (z. B. Theophyllin, Leukotrien-Rezeptor-                   Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nAntagonist)\nSchulungen\n25    Asthma-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                Ja/Nein\ntation)\n26    Empfohlene Asthma-Schulung wahrgenommen                             Ja/Nein/War aktuell nicht möglich/\n(seit der letzten Dokumentation)                          Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen\n27    Inhalationstechnik überprüft                                                     Ja/Nein\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n28    Asthma-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                              Ja/Nein\n29    Schriftlicher Selbstmanagement-Plan                                     Ja/Nein/Nicht durchführbar\n30    Empfehlung zum Tabakverzicht                                                     Ja/Nein\n31    Dokumentationsintervall                                            Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n32    Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                   TT.MM.JJJJ\nerstellung4)\n4) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","3734              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAnlage 10b\n(zu §§ 28b bis 28g)\nAsthma bronchiale – Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                         Ausprägung\nNr.\nAdministrative Daten\n1    Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                 Name der Kasse\n2    Name, Vorname der/des Versicherten\n3    Geb. am                                                                                         TT.MM.JJJJ\n4    Kassen-Nr.                                                                                        Nummer\n5    Versicherten-Nr.                                                                                  Nummer\n6    Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                          Nummer\n7    Krankenhaus-IK                                                                                    Nummer\n8    Datum                                                                                           TT.MM.JJJJ\nEinschreibung\nFür die Einschreibung muss eine asthmatypische Anamnese (längstens 12 Monate zurückliegend) vorliegen und\nmindestens eine der Zeilen 9 – 17 ausgefüllt sein. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter\nals 12 Monate sein.\n9    Kinder (5 – 17 Jahre):                                                                    o FEV1/VC <    _ 75 % und\nReversibilitätstest mit Beta-2-Sympathomimetika:                                         Zunahme der FEV1 >   _ 15 %\n10     Kinder (5 – 17 Jahre):\nReversibilitätstest mit Glukokortikosteroide                                           o    Zunahme der FEV1 >  _ 15 %\n(oral 14 Tage, inhalativ 28 Tage):\n11     Kinder (5 – 17 Jahre):\no     Circadiane PEF-Variabilität > 20 %\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n12     Kinder (5 – 17 Jahre):\no        Nachweis bronchiale Hyperreagibilität\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n13     Erwachsene (>    _ 18 Jahre):                                                              o FEV1/VC <   _ 70 % und\nReversibilitätstest mit Beta-2-Sympathomimetika:                                       Zunahme der FEV1 >   _ 15 % und\nabsoluter Wert der Zunahme >   _ 200 ml\n14     Erwachsene (>    _ 18 Jahre):\no FEV1 >  _ 15 % und\nReversibilitätstest mit Glukokortikosteroide\nabsoluter Wert der Zunahme >      _ 200 ml\n(oral 2 Wochen, inhalativ 4 Wochen):\n15     Erwachsene:\no   Circadiane PEF-Variabilität > 20 %\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n16     Erwachsene:\no      Nachweis bronchiale Hyperreagibilität\nSonstige Diagnosesicherung durch:\n17     Diagnosespezifische Regelmedikation1)\n(asthmatypische Anamnese und Diagnosestellung                                                       o    Ja\nvor Therapiebeginn gemäß Zeile 10 – 17 erfüllt):\nAnamnese\n18     Diagnose bekannt seit                                                                                 JJJJ\n19     Andere Luftnot verursachende Begleiterkrankungen                          Keine/COPD/Andere Lungenerkrankungen/\nKardiale Erkrankung\n1) Für Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber\nasthmaauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                    3735\nAsthma bronchiale – Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                           Ausprägung\nNr.\nRelevante Ereignisse\n20     Stationäre notfallmäßige Behandlung des Asthmas                                                        Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\n21     Nicht-stationäre notfallmäßige2) Behandlung des                                                        Anzahl\nAsthmas in den letzten 12 Monaten\nSchulungen\n22     Asthma-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                     Ja/Nein\ntation)\n23     Asthma-Schulung bereits vor Einschreibung in das                                                      Ja/Nein\nstrukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n24     Asthma-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                                   Ja/Nein\n25     Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                          Ja/Nein\n26     Dokumentationsintervall                                                           Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n27     Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                       TT.MM.JJJJ\nerstellung3)\nAsthma bronchiale – Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                           Ausprägung\nNr.\nAdministrative Daten\n1    Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                   Name der Kasse\n2    Name, Vorname der/des Versicherten\n3    Geb. am                                                                                            TT.MM.JJJJ\n4    Kassen-Nr.                                                                                           Nummer\n5    Versicherten-Nr.                                                                                     Nummer\n6    Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                             Nummer\n7    Krankenhaus-IK                                                                                       Nummer\n8    Datum                                                                                              TT.MM.JJJJ\nAnamnese\nZeile 9 nur ausfüllen bei Patientinnen und Patienten, die mindestens 12 Monate ohne asthmaspezifische Regel-\nmedikation symptomfrei sind.\n9    Kriterien der Lungenfunktionsdiagnostik aktuell noch\nJa/Nein\nerfüllt\n10     Neu aufgetretene Luftnot verursachende Begleit-                              Keine/COPD/Andere Lungenerkrankungen/\nerkrankungen                                                                                  Kardiale Erkrankung\n2) Mit „notfallmäßige“ ist gemeint: z. B. schwere Exazerbationen, Änderung der Therapie erforderlich, als Beispiel in die Ausfüllanleitung.\n3) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","3736              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAsthma bronchiale – Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                      Ausprägung\nNr.\nRelevante Ereignisse\n11    Stationäre notfallmäßige Behandlung von Asthma                                                    Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\n12    Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung von                                                     Anzahl\nAsthma seit der letzten Dokumentation\nBehandlung\nAktuelle Medikation\n13    Aktuelle diagnosespezifische Regelmedikation1)                                                   Ja/Nein\nSchulungen\n14    Asthma-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                Ja/Nein\ntation)\n15    Empfohlene Asthma-Schulung wahrgenommen                                           Ja/Nein/War aktuell nicht möglich/\n(seit der letzten Dokumentation)                                      Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n16    Asthma-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                              Ja/Nein\n17    Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                     Ja/Nein\n18    Dokumentationsintervall                                                          Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n19    Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                   TT.MM.JJJJ\nerstellung3)\n1) Für Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber\nasthmaauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.\n3) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                 3737\nAnlage 11\n(zu §§ 28b bis 28g)\nAnforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme\nfür Patientinnen und Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen\nTeil II: Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)\n1.          Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft\nunter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der\njeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des\nj e w e i l i g e n V e r s o r g u n g s s e k t o r s ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 1 d e s F ü n f t e n\nBuches Sozialgesetzbuch)\n1.1         Definition der chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)\nDie COPD ist eine chronische, in der Regel progrediente Atemwegs- und Lungenerkrankung, die durch eine nach Gabe\nvon Bronchodilatatoren und/oder Glukokortikosteroiden nicht vollständig reversible Atemwegsobstruktion auf dem\nBoden einer chronischen Bronchitis mit oder ohne Lungenemphysem gekennzeichnet ist.\nEine chronische Bronchitis ist durch dauerhaften Husten, in der Regel mit Auswurf über mindestens ein Jahr gekenn-\nzeichnet. Eine chronische obstruktive Bronchitis ist zusätzlich durch eine permanente Atemwegsobstruktion mit oder\nohne Lungenüberblähung gekennzeichnet. Das Lungenemphysem ist charakterisiert durch eine Abnahme der Gasaus-\ntauschfläche der Lunge. Ausmaß der Obstruktion, Lungenüberblähung und Gasaustauschstörung können unabhängig\nvoneinander variieren.\n1.2         Hinreichende Diagnostik zur Aufnahme in das strukturierte Behandlungsprogramm COPD\nDie Diagnostik der COPD basiert auf einer für die Erkrankung typischen Anamnese, ggf. dem Vorliegen charakteris-\ntischer Symptome, und dem Nachweis einer Atemwegsobstruktion mit fehlender oder geringer Reversibilität.\n1.2.1       Anamnese, Symptomatik und körperliche Untersuchung\nAnamnestisch sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:\n– täglich Husten, meist mit täglichem Auswurf, mindestens über ein Jahr,\n– Atemnot bei körperlicher Belastung, bei schweren Formen auch in Ruhe,\n– langjähriges Inhalationsrauchen,\n– Berufsanamnese,\n– Infektanamnese,\n– differentialdiagnostisch relevante Erkrankungen, insbesondere Asthma bronchiale und Herzerkrankungen.\nDie körperliche Untersuchung zielt ab auf den Nachweis von Zeichen einer bronchialen Obstruktion, einer Lungenüber-\nblähung und eines Cor pulmonale. Bei Patientinnen und Patienten mit geringer Ausprägung der COPD kann der körper-\nliche Untersuchungsbefund unauffällig sein. Bei schwerer COPD können Giemen und Brummen fehlen, in diesen Fällen\nist das Atemgeräusch deutlich abgeschwächt.\nNeben der COPD kann ein Asthma bronchiale bestehen. In solchen Fällen bestehen zusätzlich Zeichen der bronchialen\nHyperreagibilität und eine größere Variabilität bzw. Reversibilität der Atemwegsobstruktion.\n1.2.2       Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik\nDie Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion mit Nachweis einer fehlenden oder geringen\nReversibilität. Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differentialdiagnostischen\nAbgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle.\nFür eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer COPD-typischen Anamnese, der\nNachweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 % des Sollwertes und mindestens eines der folgenden Kriterien erforder-\nlich:\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 %\nund\nZunahme der FEV1 um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml 10 Minuten nach Inhalation eines kurz wirk-\nsamen Beta-2-Sympathomimetikums oder 30 Minuten nach Inhalation eines kurz wirksamen Anticholinergikums\n(Bronchodilatator-Reversibilitätstestung).\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 %\nund\nZunahme der FEV1 um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml nach mindestens 14-tägiger Gabe von\nsystemischen Glukokortikosteroiden oder mindestens 28-tägiger Gabe eines inhalativen Glukokortikosteroids in\neiner stabilen Krankheitsphase (Glukokortikosteroid-Reversibilitätstestung).","3738             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\n– Nachweis einer Atemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung\nbei Patientinnen und Patienten mit FEV1/VC größer 70 % und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane,\ndie eine andere die Symptomatik erklärende Krankheit ausgeschlossen hat.\nEine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungs-\nprogramms ist nicht möglich.\nDie Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer 3. Die Ärztin/\nDer Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele von\nder Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.\n1.3           Therapieziele\nDie Therapie dient der Steigerung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der COPD-bezoge-\nnen Lebensqualität.\nDabei sind folgende Therapieziele in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten\nanzustreben:\n1. Vermeidung/Reduktion von:\n– akuten und chronischen Krankheits-Beeinträchtigungen (z. B. Exazerbationen, Begleit- und Folgeerkrankungen),\n– einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung der körperlichen und sozialen Aktivität im Alltag,\n– einer raschen Progredienz der Erkrankung\nbei Anstreben der bestmöglichen Lungenfunktion unter Minimierung der unerwünschten Wirkungen der Therapie;\n2. Reduktion der COPD-bedingten Letalität.\n1.4           Differenzierte Therapieplanung\nGemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ist eine differenzierte Therapieplanung auf der Basis einer individuel-\nlen Risikoabschätzung vorzunehmen. Dabei ist auch das Vorliegen von Mischformen (Asthma bronchiale und COPD)\nzu berücksichtigen.\nDer Leistungserbringer hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer 1.3 genannten Thera-\npieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die Durchführung der diagnostischen und therapeutischen\nMaßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen\nund Risiken.\nAuf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele sind gemeinsam mit der Patientin\noder dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen. Für die individuelle Risikoabschätzung sind insbesondere\ndie Lungenfunktion (FEV1) und das Körpergewicht prognostisch relevant.\n1.5           Therapeutische Maßnahmen\n1.5.1         Nicht-medikamentöse Maßnahmen\n1.5.1.1       Allgemeine nicht-medikamentöse Maßnahmen\nDie/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll die Patientin oder den Patienten insbesondere hinweisen auf:\n– COPD-Noxen bzw. -Verursacher (z. B. Aktiv- und Passivrauchen, ausgeprägte, auch berufsbedingte Staubbelas-\ntung) und deren Vermeidung,\n– Infektionsprophylaxe,\n– Arzneimittel (insbesondere Selbstmedikation), die zu einer Verschlechterung der COPD führen können,\n– eine adäquate Ernährung (hyperkalorisch) bei Untergewicht1), 2), 3).\n1.5.1.2       Ta b a k e n t w ö h n u n g\nInhalationsrauchen verschlechtert die Prognose einer COPD erheblich. Deswegen stehen Maßnahmen zur Raucher-\nentwöhnung im Vordergrund der Therapie.\n1) Landbo C, Prescott E, Lange P, Vestbo J, Almdal TP: Prognostic value of nutritional status in chronic pulmonary disease. Am J Respir Crit Care Med\n1999; 160: 1856-1861.\n2) Schols AMWJ, Soeters PB, Mostert R, Pluymers RJ, Wouters EFM: Physiological effects of nutritional support and anabolic stroids in COPD patients:\na placebo controlled randomised trial. Am J Respir Crit Care Med 1995; 152: 1268-1274.\n3) Wouters EFM, Schols AMWJ: Nutritional support in chronic respiratory diseases. In: Donner CF, Decramer M (Ed): Pulmonary Rehabilitation 2000; 5:\nMonograph 13: 111-131.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                           3739\nIm Rahmen der Therapie klärt die/der behandelnde Ärztin/Arzt die Patientin oder den Patienten über die besonderen\nRisiken des Tabakrauchens für Patientinnen und Patienten mit COPD auf, verbunden mit spezifischen Beratungs-\nstrategien4), 5), 6), 7) und der dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben:\n– Der Raucherstatus sollte bei jeder Patientin oder jedem Patienten bei jeder Konsultation erfragt werden.\n– Raucherinnen und Raucher sollten in einer klaren, auffordernden und persönlichen Form dazu motiviert werden, mit\ndem Rauchen aufzuhören.\n– Es sollte festgestellt werden, ob die Raucherin oder der Raucher zu dieser Zeit bereit ist, einen Ausstiegsversuch zu\nbeginnen.\n– Für ausstiegsbereite Raucherinnen und Raucher sollte professionelle Beratungshilfe (z. B. verhaltenstherapeutisch)\nzur Verfügung gestellt werden.\n– Es sollten Folgekontakte vereinbart werden, möglichst in der ersten Woche nach dem Ausstiegsdatum.\n1.5.1.3          K ö r p e r l i c h e s Tr a i n i n g\nKörperliches Training führt in der Regel zu einer Verringerung der COPD-Symptomatik, zur Besserung der Belastbarkeit\nund kann zur Verbesserung der Lebensqualität oder Verringerung der Morbidität beitragen8), 9), 10).\nDaher soll die/der behandelnde Ärztin/Arzt regelmäßig darauf hinweisen, dass die Patientin oder der Patient geeignete\nMaßnahmen des körperlichen Trainings ergreift. Ein regelmäßiges, mindestens einmal wöchentliches Training, soll\nempfohlen werden. Art und Umfang des körperlichen Trainings sollen sich an der Schwere der Erkrankung und der\nVerfügbarkeit der Angebote orientieren.\n1.5.1.4          Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme\nJede Patientin und jeder Patient mit COPD soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen\nund publizierten Behandlungs- und Schulungsprogramm erhalten. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 4.2 genannten\nZugangs- und Qualitätssicherungskriterien.\n1.5.1.5          Allgemeine Krankengymnastik (Atemtherapie)\nAllgemeine Krankengymnastik mit dem Schwerpunkt Atemtherapie ist ein ergänzender Teil der nicht-medikamentösen\nBehandlung der COPD11), 12), 13), 14), 15), 16). In geeigneten Fällen (z. B. starke Schleimretention) kann daher die Ärztin\noder der Arzt die Verordnung von Krankengymnastik-Atemtherapie/Physiotherapie unter Beachtung der Heilmittel-\nRichtlinien erwägen.\n1.5.2            Langzeit-Sauerstoff-Therapie\nBei Nachweis einer schweren, chronischen Hypoxämie soll geprüft werden, ob eine Langzeit-Sauerstoff-Therapie\nindiziert ist.\n1.5.3            Häusliche Beatmung\nBei Vorliegen einer chronischen Hyperkapnie kann eine intermittierende nicht-invasive häusliche Beatmung erwogen\nwerden.\n4)  Whitlock EP, Orleans CT, Pender N, Allan J: Evaluating primary care behavioral counseling interventions: an evidence-based approach. Am J Prev\nMed 2002; 22(4): 267-284.\n5)  West R, McNeill A, Raw M: Smoking cessation guidelines for health professionals: an update. Thorax 2000; 55(12): 987-999.\n6)  Silagy, C., Stead, LF: Physician advice for smoking cessation. Cochrane Database Syst Rev 2001; 2: CD 000165.\n7)  van der Meer RM, Wagena EJ, Ostelo RWJG, Jacobs JE, van Schayck CP: Smoking cessation for chronic obstructive pulmonary disease (Cochrane\nReview). In: The Cochrane Library, Issue 2 2003. Oxford: Update Software.\n8)  Griffiths et al.: Results at one-year of out-patient multidisciplinary pulmonary rehabilitation. Lancet 2000, 355: 362-368.\n9)  Garcia-Aymerich J, Farrero E, Felez MA, Izquierdo J, Marrades RM, Anto JM: Risk factors of readmission to hospital for a COPD exacerbation:\na prospective study. Thorax 2003; 58(2): 100-105.\n10)  Pulmonary Rehabilitation Joint ACCP/AACVPR Evidence-Based Guidelines. Chest 1997; 112(5): 1363-1396.\n11)  Cegla UH, Jost JH, Harten A, Weber T: RC-Cornet(R) improves the bronchodilating effect of Ipratropiumbromide (Atrovent(R)) inhalation in COPD-\npatients [Article in German]: Pneumologie 2001; 55(10): 465-469.\n12)  Cegla UH, Bautz M, Frode G, Werner T: [Physical therapy in patients with COPD and tracheobronchial instability-comparison of 2 oscillating\nPEP systems (RC-Cornet, VRP1 Desitin). Results of a randommized prospective study of 90 patients [Article in German]: Pneumologie 1997; 51(2):\n129-136.\n13)  Bellone A, Spagnolatti L, Massobrio M, Bellei E, Vinciguerra R, Barbieri A, Iori E, Bendinelli S, Nava S: Short-term effects of expiration under positive\npressure in patients with acute exacerbation of chronic obstructive pulmonary disease and mild acidosis requiring non-invasive positive pressure\nventilation. Intensive Care Med 2002; 28(5): 581-585.\n14)  Wijkstra PJ, Ten Vergert EM, van Altena R, Otten V, Kraan J, Postma DS, Koeter GH: Long term benefits of rehabilitation at home on quality of life and\nexercise tolerance in patients with chronic obstructive pulmonary disease. Thorax 1995; 50: 824-828.\n15)  Minoguchi H, Shibuya M, Miyagawa T, Kokubu F, Yamada M, Tanaka H, Altose MD, Adachi M, Homma I: Cross-over comparison between respirato-\nry muscle stretch gymnastics and inspiratory muscle training. Intern Med 2002; 41(10): 805-812.\n16)  Steier J, Petro W: Physikalische Therapie bei COPD – Evidence based Medicine? Pneumologie 2002; 56: 388-396.","3740              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\n1.5.4          Rehabilitation\nDie ambulante oder stationäre pneumologische Rehabilitation ist ein Prozess, bei dem Patientinnen und Patienten mit\nCOPD mit Hilfe eines multidisziplinären Teams darin unterstützt werden, die individuell bestmögliche physische und\npsychische Gesundheit zu erlangen und aufrechtzuerhalten10), 17), 18), 19), 20), 21), 22), 23) sowie die Erwerbsfähigkeit zu\nerhalten oder wieder herzustellen und selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben.\nEine Rehabilitationsleistung soll Benachteiligungen durch die COPD und/oder ihre Begleit- und Folgeerkrankungen\nvermeiden helfen oder ihnen entgegenwirken. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen betroffener Kinder und Jugend-\nlicher Rechnung zu tragen.\nDie Rehabilitation kann Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung von Patientin-\nnen und Patienten mit COPD sein.\nDie Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung ist gemäß Ziffer 1.6.4 individuell zu prüfen.\n1.5.5          Operative Verfahren\nLungenfunktionsverbessernde Verfahren sind in geeigneten Fällen (insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit\ngroßen Bullae bzw. schwerem oberfeldbetontem Emphysem) zu erwägen24).\n1.5.6          Psychische, psychosomatische und psychosoziale Betreuung\nAuf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen Faktoren bei Patientinnen\nund Patienten mit COPD ist durch die Ärztin oder den Arzt zu prüfen, inwieweit die Patientinnen und Patienten von\npsychotherapeutischen (z. B. verhaltenstherapeutischen) und/oder psychiatrischen Behandlungen profitieren können.\nBei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert sollte die Behandlung durch qualifizierte Leistungserbringer\nerfolgen.\n1.5.7          Medikamentöse Maßnahmen\nZur medikamentösen Therapie ist mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller Therapieplan zu erstellen und\nMaßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer 4)).\nVorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Präferenzen der Patientinnen und Patienten\nMedikamente verwendet werden, deren positiver Effekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3 genannten\nTherapieziele in prospektiven randomisierten kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. Dabei sollen vorrangig die-\njenigen Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen\nerbringen.\nDa das Ansprechen auf Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich sein kann (z. B. Theophyllin, inhala-\ntive und orale Glukokortikosteroide), ist ggf. ein Auslassversuch unter Kontrolle der Symptomatik und der Lungenfunk-\ntion zu erwägen.\nSofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage\ngenannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoff-\ngruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege bzgl. der unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele vorliegen.\nZiel der medikamentösen Therapie ist es insbesondere, die Symptomatik (vor allem Husten, Schleimretention und Luft-\nnot) zu verbessern und Exazerbationen zeitnah zu behandeln sowie deren Rate zu reduzieren.\nIn der medikamentösen Behandlung der COPD werden Bedarfstherapeutika (Medikamente, die bei Bedarf, z. B. bei zu\nerwartenden körperlichen Belastungssituationen oder zur Behandlung von Dyspnoe eingenommen werden) und Dau-\nertherapeutika (Medikamente, die als Basistherapie regelmäßig eingenommen werden) unterschieden.\n10) Pulmonary Rehabilitation Joint ACCP/AACVPR Evidence-Based Guidelines. Chest 1997; 112(5): 1363-1396.\n17) Lacasse Y, Guyatt GH, Goldstein RS: The components of a respiratory rehabilitation program: a systematic overview. Chest 1997; 111: 1077-1088.\n18) Lacasse, Y, L. Brosseau, S. Milne et al.: Pulmonary rehabilitation for chronic obstructive pulmonary disease; The Cochrane Library Issue 1, Oxford\n2003.\n19) Devine EC, Pearcy J: Meta-analysis of the effects of psychoeducational care in adults with chronic obstructive pulmonary disease. Patient Educ\nCouns 1996; 29: 167-178.\n20) Donner CF, Muir JF: Rehabilitation and Chronic Care Scientific Group of the European Respiratory Society. Selection criteria and programmes for\npulmonary rehabilitation in COPD patients. Eur Respir J 1997; 10: 744-757.\n21) ATS Official Statement: Pulmonary Rehabilitation – 1999. Am J Respir Crit Care Med 1999; 159: 1666-1682.\n22) Fishman AP: Pulmonary rehabilitation research. Am J Respir Crit Care Med 1994; 149: 825-833.\n23) Bergmann KC, Fischer J, Schmitz M, Petermann F, Petro W: (Statement der Sektion Pneumologische Prävention und Rehabilitation). Die stationäre\npneumologische Rehabilitation für Erwachsene: Zielsetzung – diagnostische und therapeutische Standards – Forschungsbedarf. Pneumologie\n1997; 51: 523-532.\n24) Worth, H, Buhl, R, Cegla, U, Criée, CP, Gillissen, A, Kardos, P, Köhler, D, Magnussen, H, Meister, R, Nowak, D, Petro, W, Rabe, KF, Schultze-\nWerninghaus, G, Sitter, H, Teschler, H, Welte, T, Wettengel, R: Leitlinie der Deutschen Atemwegsliga und der Deutschen Gesellschaft für Pneumo-\nlogie zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (COPD) Pneumologie 2002; 11.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                      3741\nVorrangig sollten folgende Wirkstoffgruppen bzw. Wirkstoffe verwendet werden:\nBedarfstherapie:\n– kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika (Fenoterol, Salbutamol, Terbutalin),\n– kurz wirksame Anticholinergika (Ipratropiumbromid),\n– Kombination von kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetika und Anticholinergika.\nIn begründeten Fällen:\n– Theophyllin (Darreichungsform mit rascher Wirkstofffreisetzung),\n– bei Schleimretention können erwogen werden:\n– Inhalation von Salzlösungen,\n– mukoaktive Substanzen.\nFalls erforderlich zur Dauertherapie:\n– lang wirksames Anticholinergikum (Tiotropiumbromid),\n– lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol, Salmeterol).\nIn begründeten Einzelfällen:\n– Theophyllin (Darreichungsform mit verzögerter Wirkstofffreisetzung),\n– inhalative Glukokortikosteroide25), 26) (bei mittelschwerer und schwerer COPD, insbesondere wenn außerdem Zei-\nchen eines Asthma bronchiale bestehen),\n– systemische Glukokortikosteroide.\nBei gehäuft auftretenden Exazerbationen können mukoaktive Substanzen (Acetylcystein, Ambroxol, Carbocistein)\nerwogen werden.\nNach einer initialen Einweisung in die Inhalationstechnik sollte diese in jedem Dokumentationszeitraum mindestens\neinmal überprüft werden.\n1.5.7.1        Schutzimpfungen\nSchutzimpfungen gegen Influenza und Pneumokokken sollten gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen\nImpfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) bei Patientinnen und Patienten mit COPD erwogen werden.\n1.5.7.2        Atemwegsinfekte\nInfekte führen häufig zu akuten Verschlechterungen der Erkrankung. In diesen Fällen ist primär eine Intensivierung der\nBedarfstherapie, insbesondere auch durch kurzfristige Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden, erforderlich.\nBei Hinweisen auf bakterielle Infekte (z. B. grün-gelbes Sputum) sollte frühzeitig die Durchführung einer Antibiotika-\nbehandlung erwogen werden27).\n1.6            Kooperation der Versorgungssektoren\nDie Betreuung der Patientinnen und Patienten mit COPD erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant und\nstationär) und Einrichtungen. Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet\nsein.\n1.6.1          Koordinierende/r Ärztin/Arzt\nDie Langzeit-Betreuung der Patientin oder des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen des strukturierten\nBehandlungsprogramms erfolgt grundsätzlich durch die Hausärztin oder den Hausarzt im Rahmen der im § 73 des\nFünften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben.\nIn Ausnahmefällen kann eine Patientin oder ein Patient mit COPD eine/n zugelassene/n oder ermächtigte/n qualifizier-\nte/n Fachärztin/Facharzt oder eine qualifizierte Einrichtung, die für die Erbringung dieser Leistung zugelassen oder\nermächtigt ist oder die nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärztlichen Versorgung\nteilnimmt, auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination der weiteren Maßnahmen im strukturierten\nBehandlungsprogramm wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patientin oder der Patient bereits vor der Ein-\nschreibung von dieser Ärztin/diesem Arzt oder von dieser Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreu-\nung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Überweisungsregeln gemäß Ziffer 1.6.2 sind von der/dem gewähl-\nten Ärztin/Arzt oder der gewählten Einrichtung zu beachten, wenn ihre besondere Qualifikation für eine Behandlung der\nPatientinnen und Patienten aus den dort genannten Überweisungsanlässen nicht ausreicht.\n25)  Calverley P, Pauweis R, Vestbo J et al.: Combined salmeterol and fluticasone in the treatment of chronic obstructive pulmonary disease: a ran-\ndomised controlled trial. Lancet 2003; 561: 449-456.\n26) Szafranski W, Cukler A, Ramirez G et al.: Efficacy and safety of budesonide/formoterol in the management of chronic obstructive pulmonary disease.\nEur Respir J 2003; 21: 74-81.\n27) Stockley RA, O’Brien C, Pye A et al.: Relationship of sputum colour to nature and outpatient management of acute exacerbations of COPD. Chest\n2000; 117: 1638-1645.","3742                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nBei Patientinnen und Patienten, die sich in kontinuierlicher Betreuung der Fachärztin/des Facharztes der Einrichtung\nbefinden, hat diese /dieser bei einer Stabilisierung des Zustandes zu prüfen, ob eine Rücküberweisung an die Haus-\närztin oder den Hausarzt möglich ist.\n1.6.2           Überweisung von der/dem koordinierenden Ärztin/Arzt zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt\noder zur qualifizierten Einrichtung\nDie Ärztin oder der Arzt hat zu prüfen, ob insbesondere bei folgenden Indikationen/Anlässen eine Überweisung/Weiter-\nleitung zur Mitbehandlung und/oder zur erweiterten Diagnostik von Patientinnen und Patienten zur/zum jeweils qualifi-\nzierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung erfolgen soll:\n– bei unzureichendem Therapieerfolg trotz intensivierter Behandlung,\n– wenn eine Dauertherapie mit oralen Steroiden erforderlich wird,\n– vorausgegangene Notfallbehandlung,\n– Begleiterkrankungen (z. B. schweres Asthma bronchiale, symptomatische Herzinsuffizienz, zusätzliche chronische\nLungenerkrankungen),\n– Verdacht auf respiratorische Insuffizienz (z. B. zur Prüfung der Indikation zur Langzeitsauerstofftherapie bzw. inter-\nmittierenden häuslichen Beatmung),\n– Verdacht auf berufsbedingte COPD.\nIm Übrigen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine\nÜberweisung.\n1.6.3           Einweisung in ein Krankenhaus\nIndikationen zur stationären Behandlung bestehen insbesondere für Patientinnen und Patienten unter folgenden\nBedingungen:\n– Verdacht auf lebensbedrohliche Exazerbation,\n– schwere, trotz initialer Behandlung persistierende oder progrediente Verschlechterung,\n– Verdacht auf schwere pulmonale Infektionen,\n– Einstellung auf intermittierende häusliche Beatmung.\nDarüber hinaus ist eine stationäre Behandlung insbesondere bei auffälliger Verschlechterung oder Neuauftreten von\nKomplikationen und Folgeerkrankungen (z. B. bei schwerer Herzinsuffizienz, pathologischer Fraktur) zu erwägen.\nIm Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung.\n1.6.4           Veranlassung einer Rehabilitationsleistung\nEine Rehabilitationsleistung ist insbesondere zu erwägen bei ausgeprägten Formen der COPD mit relevanten Krank-\nheitsfolgen trotz adäquater medizinischer Betreuung, insbesondere bei Ausschöpfung der Therapie bei schwierigen\nund instabilen Verläufen mit schwerer bronchialer Obstruktion, ausgeprägter bronchialer Hyperreagibilität, psycho-\nsozialer Belastung und/oder bei schweren medikamentös bedingten Folgekomplikationen28), 29).\n2.              Q u a l i t ä t s s i c h e r n d e M a ß n a h m e n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 2 d e s F ü n f t e n\nBuches Sozialgesetzbuch)\nDie Ausführungen zu Ziffer 2 der Anlage 1 gelten entsprechend.\nZiel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen integrierter Versorgungsprogramme speziell für strukturier-\nte Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen. Die inso-\nweit Zuständigen sind gleichberechtigt zu beteiligen. Bis zur Einführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssiche-\nrung gelten die getrennten Zuständigkeiten auch für die strukturierten Behandlungsprogramme.\n3.              Te i l n a h m e v o r a u s s e t z u n g e n u n d D a u e r d e r Te i l n a h m e d e r V e r s i c h e r t e n\n( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 3 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z b u c h )\nDie/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Diagnose der COPD gesichert ist und ob die Patientin oder der\nPatient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der\nUmsetzung mitwirken kann.\n3.1             Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen\nDie Ausführungen zu Ziffer 3.1 der Anlage 5 gelten entsprechend.\n28)  Griffith TL, Phillips CJ, Davies S et al.: Cost effectiveness of an outpatient multidisciplinary pulmonary rehabilitation programme. Thorax 2001; 56:\n779-784.\n29) Griffith TL, Burr ML, Campbell IA et al.: Results at 1 year of outpatient multidisciplinary pulmonary rehabilitation: a randomised controlled trial. Lancet\n2000; 355: 362-368.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                   3743\n3.2          Spezielle Teilnahmevoraussetzungen\nFür die Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer COPD-typischen Anamnese, Nach-\nweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 % des Sollwertes und mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich.\nFür die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 %\nund\nZunahme der FEV1 um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml 10 Minuten nach Inhalation eines kurz wirk-\nsamen Beta-2-Sympathomimetikums oder 30 Minuten nach Inhalation eines kurz wirksamen Anticholinergikums\n(Bronchodilatator-Reversibilitätstestung).\n– Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 %\nund\nZunahme der FEV1 um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml nach mindestens 14-tägiger Gabe von sys-\ntemischen Glukokortikosteroiden oder mindestens 28-tägiger Gabe eines inhalativen Glukokortikosteroids in einer\nstabilen Krankheitsphase (Glukokortikosteroid-Reversibilitätstestung).\n– Nachweis einer Atemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung\nbei Patientinnen und Patienten mit FEV1/VC größer 70 % und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane,\ndie eine andere die Symptomatik erklärende Krankheit ausgeschlossen hat.\nVersicherte unter 18 Jahren können nicht in Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms eingeschrieben\nwerden.\nEine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungs-\nprogramms ist nicht möglich.\n4.           S c h u l u n g e n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 4 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z -\nbuch)\nDie Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungs-\nprogramme. Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln,\ndie zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. Die\nKrankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.\n4.1          Schulungen der Leistungserbringer\nSchulungen der Leistungserbringer dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte\nder Schulungen zielen auf die vereinbarten Management-Komponenten insbesondere bezüglich der sektorenübergrei-\nfenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren Anforderungen an die für die strukturierten Behandlungs-\nprogramme relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer. Sie können die dauerhafte Mitwir-\nkung der Leistungserbringer von entsprechenden Teilnahmenachweisen abhängig machen.\n4.2          Schulungen der Versicherten\nJede Patientin und jeder Patient mit COPD soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen\nund publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten.\nSchulungen der Patientinnen und Patienten dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des\nKrankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Hierbei ist der Bezug zu den hinter-\nlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches\nSozialgesetzbuch herzustellen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen.\nBei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversiche-\nrungsamt benannt, die Erfüllung der Umsetzung der unter Ziffer 1.3 genannten Therapieziele belegt werden. Schu-\nlungs- und Behandlungsprogramme müssen die individuellen Behandlungspläne berücksichtigen. Die Qualifikation\nder Leistungserbringer ist sicherzustellen.\n5.           E v a l u a t i o n ( § 1 3 7 f A b s . 2 S a t z 2 N r. 6 d e s F ü n f t e n B u c h e s S o z i a l g e s e t z -\nbuch)\nDie Ausführungen zu Ziffer 5 der Anlage 1 gelten entsprechend.","3744              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAnlage 12a\n(zu §§ 28b bis 28g)\nCOPD-Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                         Ausprägung\nNr.\n1    DMP-Fallnummer                                                                     Von der Ärztin/Vom Arzt zu vergeben\nAdministrative Daten\n2    Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                 Name der Kasse\n3    Name, Vorname der/des Versicherten\n4    Geb. am                                                                                         TT.MM.JJJJ\n5    Kassen-Nr.                                                                                         Nummer\n6    Versicherten-Nr.                                                                                   Nummer\n7    Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                           Nummer\n8    Krankenhaus-IK                                                                                     Nummer\n9    Datum                                                                                           TT.MM.JJJJ\nEinschreibung\nFür die Einschreibung muss eine COPD-typische Anamnese und eine Reduktion der FEV1 unter 80 % des Sollwerts\nvorliegen und mindestens eine der Zeilen 10 – 12 ausgefüllt sein. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde\ndürfen nicht älter als 12 Monate sein.\n10     Nachweis der Obstruktion und Reversibilitätstest mit                                       o    FEV1/VC <   _ 70 %\nBeta-2-Sympathomimetika oder Anticholinergika                                                         und\nZunahme1) der FEV1 < 15 % und/oder < 200 ml\n11     Nachweis der Obstruktion und Reversibilitätstest mit                                         o  FEV1/VC <   _ 70 %\nGlukokortikosteroiden (oral 14 Tage, inhalativ 28 Tage)                                               und\nin einer stabilen Krankheitsphase                                               Zunahme der FEV1 < 15 % und/oder < 200 ml\n12     Falls FEV1/VC > 70 % und radiologischer Aus-                          o       Atemwegswiderstandserhöhung/\nschluss2) anderer Erkrankungen3) Diagnose\no     Lungenüberblähung/\ngesichert durch:\no   Gasaustauschstörung\nAnamnese\n13     Diagnose bekannt seit                                                                                JJJJ\n14     Raucher/in                                                                                         Ja/Nein\n15     Andere Luftnot verursachende Begleiterkrankungen                            Keine/Asthma bronchiale/Andere Lungenerkrankung/\nKardiale Erkrankung\nAktuelle Befunde\n16     Körpergröße                                                                                             m\n17     Körpergewicht                                                                                          kg\n18     Aktueller FEV1-Wert4)                                                                            o ,o o   Liter\nRelevante Ereignisse\n19     Stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                        Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\n20     Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                  Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\n1) Ausfüllanleitung: Unter einer Zunahme unter 15 % ist auch keine Zunahme zu verstehen.\n2) Röntgenaufnahme des Thorax ausreichend.\n3) Radiologische Untersuchung des Thorax nicht älter als 1 Jahr.\n4) Vor Spasmolyse (in Erläuterung, Ausfüllanleitung).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                                   3745\nCOPD-Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                         Ausprägung\nNr.\nBehandlung\na) Aktuelle Medikation\n21     Aktuelle COPD-spezifische Regelmedikation5)                                                        Ja/Nein\n22     Kurz wirksame Anticholinergika und/oder                                             Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nBeta-2-Sympathomimetika\n23     Lang wirksame Anticholinergika                                                      Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n24     Lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika                                               Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n25     Theophyllin                                                                         Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n26     Systemische Glukokortikosteroide                                                    Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n27     Inhalative Glukokortikosteroide                                                     Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nb) Sonstige Behandlung\n28     Sonstige Therapieformen                                               Langzeitsauerstofftherapie o /Häusliche Beatmung o /\nOperative Verfahren o /Keine o\nSchulungen\n29     COPD-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                    Ja/Nein\ntation)\n30     COPD-Schulung bereits vor Einschreibung in das                                                     Ja/Nein\nstrukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen\n31     Inhalationstechnik überprüft                                                                       Ja/Nein\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n32     COPD-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                                  Ja/Nein\n33     Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                       Ja/Nein\n34     Empfehlung zum körperlichen Training                                                               Ja/Nein\n35     Dokumentationsintervall                                                            Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n36     Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                    TT.MM.JJJJ\nerstellung6)\nCOPD-Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                         Ausprägung\nNr.\n1    DMP-Fallnummer                                                                    Von der Ärztin/Vom Arzt zu vergeben\nAdministrative Daten\n2    Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                Name der Kasse\n3    Name, Vorname der/des Versicherten\n4    Geb. am                                                                                         TT.MM.JJJJ\n5) Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber symp-\ntomauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.\n6) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","3746              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nCOPD-Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                             Ausprägung\nNr.\n5     Kassen-Nr.                                                                                            Nummer\n6     Versicherten-Nr.                                                                                      Nummer\n7     Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                              Nummer\n8     Krankenhaus-IK                                                                                        Nummer\n9     Datum                                                                                               TT.MM.JJJJ\nAnamnese\n10      Raucher/in                                                                                            Ja/Nein\n11      Neu aufgetretene Luftnot verursachende Begleit-                        Keine/Asthma bronchiale/Andere Lungenerkrankung/\nerkrankungen                                                                                    Kardiale Erkrankung\nAktuelle Befunde\n12      Aktuelles Körpergewicht                                                                                  kg\n13      Aktueller FEV1-Wert4) (alle 6 – 12 Monate)                                                          o ,o o  Liter\no   Nicht durchgeführt\nRelevante Ereignisse\n14      Stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD7)                                                         Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\n15      Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                     Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\nBehandlung\na) Aktuelle Medikation\n16      Aktuelle COPD-spezifische Regelmedikation5)                                                           Ja/Nein\n17      Kurz wirksame Anticholinergika und/oder                                             Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nBeta-2-Sympathomimetika\n18      Lang wirksame Anticholinergika                                                      Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n19      Lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika                                               Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n20      Theophyllin                                                                         Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n21      Systemische Glukokortikosteroide                                                    Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\n22      Inhalative Glukokortikosteroide                                                     Keine/Bei Bedarf/Dauermedikation\nb) Sonstige Behandlung\n23      Sonstige Therapieformen                                                Langzeitsauerstofftherapie o /Häusliche Beatmung o /\nOperative Verfahren o /Keine o\nSchulungen\n24      Empfohlene COPD-Schulung wahrgenommen                                                Ja/Nein/War aktuell nicht möglich/\n(seit der letzten Dokumentation)                                       Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen\n25      COPD-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                       Ja/Nein\ntation)\n26      Inhalationstechnik überprüft                                                                          Ja/Nein\n4) Vor Spasmolyse (in Erläuterung, Ausfüllanleitung).\n7) Z. B. schwere Exazerbationen, Änderung der Therapie erforderlich, als Beispiel in die Ausfüllanleitung.\n5) Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber symp-\ntomauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004      3747\nCOPD-Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                      Ausprägung\nNr.\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n27    COPD-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                              Ja/Nein\n28    Empfehlung zum Tabakverzicht                                                   Ja/Nein\n29    Empfehlung zum körperlichen Training                                           Ja/Nein\n30    Dokumentationsintervall                                           Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n31    Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                 TT.MM.JJJJ\nerstellung6)\n6) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.","3748              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nAnlage 12b\n(zu §§ 28b bis 28g)\nCOPD-Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                          Ausprägung\nNr.\nAdministrative Daten\n1   Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                   Name der Kasse\n2   Name, Vorname der/des Versicherten\n3   Geb. am                                                                                           TT.MM.JJJJ\n4   Kassen-Nr.                                                                                          Nummer\n5   Versicherten-Nr.                                                                                    Nummer\n6   Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                            Nummer\n7   Krankenhaus-IK                                                                                      Nummer\n8   Datum                                                                                             TT.MM.JJJJ\nEinschreibung\nFür die Einschreibung muss eine COPD-typische Anamnese und eine Reduktion der FEV1 unter 80 % des Sollwerts\nvorliegen und mindestens eine der Zeilen 9 – 11 ausgefüllt sein. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde\ndürfen nicht älter als 12 Monate sein.\n9   Nachweis der Obstruktion und Reversibilitätstest mit                                         o    FEV1/VC < _ 70 %\nBeta-2-Sympathomimetika oder Anticholinergika                                                         und\nZunahme1) der FEV1 < 15 % und/oder < 200 ml\n10    Nachweis der Obstruktion und Reversibilitätstest mit                                           o  FEV1/VC < _ 70 %\nGlukokortikosteroiden (oral 14 Tage, inhalativ 28 Tage)                                               und\nin einer stabilen Krankheitsphase                                                Zunahme der FEV1 < 15 % und/oder < 200 ml\n11    Falls FEV1/VC > 70 % und radiologischer Aus-                           o       Atemwegswiderstandserhöhung/\nschluss2) anderer Erkrankungen3) Diagnose\no     Lungenüberblähung/\ngesichert durch:\no   Gasaustauschstörung\nAnamnese\n12    Diagnose bekannt seit                                                                                 JJJJ\n13    Andere Luftnot verursachende Begleiterkrankungen                             Keine/Asthma bronchiale/Andere Lungenerkrankung/\nKardiale Erkrankung\nRelevante Ereignisse\n14    Stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                         Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\n15    Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                   Anzahl\nin den letzten 12 Monaten\nBehandlung\nAktuelle Medikation\n16    Aktuelle COPD-spezifische Regelmedikation4)                                                         Ja/Nein\n1) Ausfüllanleitung: Unter einer Zunahme unter 15 % ist auch keine Zunahme zu verstehen.\n2) Röntgenaufnahme des Thorax ausreichend.\n3) Radiologische Untersuchung des Thorax nicht älter als 1 Jahr.\n4) Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber symp-\ntomauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004                        3749\nCOPD-Erstdokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                             Ausprägung\nNr.\nSchulungen\n17      COPD-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                      Ja/Nein\ntation)\n18      COPD-Schulung bereits vor Einschreibung in das                                                       Ja/Nein\nstrukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n19      COPD-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                                    Ja/Nein\n20      Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                         Ja/Nein\n21      Empfehlung zum körperlichen Training                                                                 Ja/Nein\n22      Dokumentationsintervall                                                            Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n23      Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                       TT.MM.JJJJ\nerstellung5)\nCOPD-Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                             Ausprägung\nNr.\nAdministrative Daten\n1     Krankenkasse bzw. Kostenträger                                                                    Name der Kasse\n2     Name, Vorname der/des Versicherten\n3     Geb. am                                                                                            TT.MM.JJJJ\n4     Kassen-Nr.                                                                                           Nummer\n5     Versicherten-Nr.                                                                                     Nummer\n6     Vertragsärztin/-arzt-Nr.                                                                             Nummer\n7     Krankenhaus-IK                                                                                       Nummer\n8     Datum                                                                                              TT.MM.JJJJ\nAnamnese\n9     Neu aufgetretene Luftnot verursachende Begleit-                        Keine/Asthma bronchiale/Andere Lungenerkrankung/\nerkrankungen                                                                                   Kardiale Erkrankung\nRelevante Ereignisse\n10      Stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD6)                                                        Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\n11      Nicht-stationäre notfallmäßige Behandlung der COPD                                                    Anzahl\nseit der letzten Dokumentation\n5) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich.\n6) Z. B. schwere Exazerbationen, Änderung der Therapie erforderlich, als Beispiel in die Ausfüllanleitung.","3750              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2004\nCOPD-Folgedokumentation\nLfd.\nDokumentationsparameter                                                         Ausprägung\nNr.\nBehandlung\nAktuelle Medikation\n12     Aktuelle COPD-spezifische Regelmedikation4)                                                        Ja/Nein\nSchulungen\n13     Empfohlene COPD-Schulung wahrgenommen                                              Ja/Nein/War aktuell nicht möglich/\n(seit der letzten Dokumentation)                                       Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen\n14     COPD-Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumen-                                                    Ja/Nein\ntation)\nBehandlungsplanung und vereinbarte Ziele\n15     COPD-spezifische Über- bzw. Einweisung veranlasst                                                  Ja/Nein\n16     Empfehlung zum Tabakverzicht                                                                       Ja/Nein\n17     Empfehlung zum körperlichen Training                                                               Ja/Nein\n18     Dokumentationsintervall                                                            Quartalsweise/Jedes zweite Quartal\n19     Datum der geplanten nächsten Dokumentations-                                                    TT.MM.JJJJ\nerstellung5)                                                                                                                           “.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.\nBonn, den 22. Dezember 2004\nDie Bundesministerin\nfür Gesundheit und Soziale Sicherung\nUlla Schmidt\n4) Ausfüllanleitung: Unter Regelmedikation ist neben einer Dauermedikation auch die in regelmäßigen Abständen bzw. bei Exposition gegenüber symp-\ntomauslösenden Faktoren notwendige Anwendung einer Bedarfsmedikation zu verstehen.\n5) Optionales Feld, keine zwingende Angabe erforderlich."]}