{"id":"bgbl1-2004-63-2","kind":"bgbl1","year":2004,"number":63,"date":"2004-12-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/63#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-63-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_63.pdf#page=3","order":2,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung","law_date":"2004-11-23T00:00:00Z","page":3071,"pdf_page":3,"num_pages":20,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004 3071\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung\nVom 23. November 2004\nAuf Grund des § 659 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 2 Abs. 2 des\nGesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist, verordnet das\nBundesministerium der Justiz:\nArtikel 1\nDie Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364),\nzuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I\nS. 3022), wird wie folgt geändert:\n1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 1 werden nach den Wörtern „für die das Kind Hilfe nach dem\nBundessozialhilfegesetz,“ die Wörter „Sozialgeld nach dem Zweiten Buch\nSozialgesetzbuch,“ und nach dem Wort „Sozialhilfe,“ die Wörter „des\nSozialgeldes,“ eingefügt.\nb) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „§ 91 Abs. 3 Satz 2 des Bundes-\nsozialhilfegesetzes“ die Wörter „ , § 33 Abs. 2 Satz 4 des Zweiten Buches\nSozialgesetzbuch“ eingefügt.\n2. Die Anlagen 1 und 2 werden durch die Anlagen I und II zu dieser Verordnung\nersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 23. November 2004\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries","3072                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\nAnlage I\n(zu Artikel 1 Nr. 2)\nAnlage 1\n햲\n햳\n햴\n햵\n햶\n햷\n햸\n€\n€\n€\n€\n햹                                                                   €\n햺\n€                 €\n햻\n햽\n€\n햾","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004 3073\n앸\n€\n€\n€\n€\n€\n€                 €\n€","3074 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n€               €          €\n€\n€\n€\n€\n€                                                                    €\n€\n€\n€","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004 3075","3076 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004 3077\n햲\n햳\n\u0003\n\u0004\n\u0005\n\u0006\n\u0007\n€                  €                   €","3078 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n€\n\b\n\u0007","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004          3079\nAnlage II\n(zu Artikel 1 Nr. 2)\nAnlage 2\n앴                                  앴\n쑽    쑽\n€   앮     €     앮       €       앮\n앸","3080 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n쑽\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n왘   €                        €        €             €                 €\n왘    €        €              €        €             €                 €\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004         3081\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","3082 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n€\n€\n€\n€                                    €                                €\n€                                    €                                €\n€                                    €                                €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004                                                                        3083\nD    Antragsgegner/in (Vorname, Name, Anschrift):          D\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nAbschrift für Antragsteller/in\n• Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAn das                                                                       das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das\nAmtsgericht–Familiengericht                                                  Zweitstück (Abschrift für Antragsteller/in) ausgefüllt und\nunterschrieben zurück.\n• Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt,\nVerzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige\nNummer in das dafür im Formular vorgesehene Kästchen ein.\nPLZ, Ort                                                                   • Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen\nAnlagen eine Kopie für den/die Antragsteller/in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                       in eigenem als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter/in des Kindes beantragt             Namen      Vertreter/in\n>            >\nE\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                geboren am\n1\n2\n3\nBeistand/Prozessbevollmächtigte/r\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte Ver-             Der Unterhalt kann erst      Der Zeitraum/Die Höhe      Kindbezogene Leistun-     Ich habe zu dem Verfahren\nfahren ist nicht zulässig.        verlangt werden ab:          des Unterhalts ist dem     gen (z. B. Kindergeld)    keinen Anlass gegeben und\nA                                  B                               C Antrag entsprechend      D sind, wie von mir auf   E verpflichte mich hiermit zur\nDatum                        richtig, wie von mir auf   dem beigefügten Blatt     Unterhaltszahlung gemäß\ndem beigefügten Blatt      angegeben, anzurechnen.   dem Antrag.\nangegeben, festzusetzen.\nAnlage\nBitte auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau darstellen. Bestimmt                                  Nr.\nanzugeben ist bei Einwand C der nach Ihrer Ansicht richtige Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D , in welcher Höhe und ab\nwelchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) anzurechnen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zu-\ngelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ be-\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit                     zeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\ngezahlt habe, nicht richtig angegeben.\n€ für Kind C\n1             € für Kind C\n2              € für Kind C\n3\nF     Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nnebenstehenden Betrag hinausgeht, verpflichte ich mich hiermit, ihn zu begleichen.\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                              Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden                                   Anlage\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                                                                                                                          Nr.\nEinwand.\nG baren Mittel zu meinem und meiner Kinder Un-                     H   Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; soweit Platz nicht\nterhalt – ohne Gefährdung meines eigenen                             ausreicht, auf beizufügendem Blatt:\nUnterhalts nicht oder nicht in voller Höhe\nzahlen oder bin dazu nicht verpflichtet.\nWichtiger Hinweis\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\n• die im zweiten Abschnitt dieses Formulars\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts be-\ndeutsam sind, und\n• Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und\n• im dritten Abschnitt dieses Formulars er-\nklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhalts-\nzahlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie\nsich insoweit verpflichten, den Unterhalts-\nanspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Er-\nklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nAuflagen nicht in allen Punkten erfüllen, kann\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichtigen                   Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im\nund muss dann den Unterhalt wie beantragt                       dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit\nfestsetzen.                                                     sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichten.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 648 ZPO                                                                                                      weiter auf Seite 2 H","3084 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n쑽\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n왘   €                        €        €             €                 €\n왘    €        €              €        €             €                 €\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004         3085\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","3086                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\nSeite 4\n4\nHaben Sie sonstige     Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- und ausländischen Banken/Kredit- Gesamtwert €\nVermögenswerte         instituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen/Außen-\n(Geld, Guthaben,       stände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nWertpapiere usw.)?     • Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollstän-\nNein         Ja      dig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank/des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten,\nStückzahl, Wert.\nAngaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen\n1                                                                                                                                                  Gesamtbetrag der     Anlage\nBestehen Zahlungs- Zahlungsverpflichtungen wie Kreditraten und sonstige Schulden (ohne die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen\nund ohne die Wohnkosten):                                                                                               Verbindlichkeiten,    Nr.\nverpflichtungen,                                                                                                                               Restschulden\nVerbindlichkeiten?        Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig\n•                                                                                                                       €\nauszuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungszweck und Entstehungszeit aufgenom-\nNein         Ja      mener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld.\n2                          Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:\nAußergewöhnliche                                                                                                                               In den letzten\nBelastung                                                                                                                                      12 Monaten €\n• Auf beizufügendem Blatt nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch\nHilfen/Leistungen Dritter genau darstellen.\nFreiwillige Angabe            Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem/der Antragsteller/in Auskunft\nüber meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\nDas vereinfachte Verfahren will dem Kind und dem unterhaltsverpflichteten Elternteil Gelegenheit geben, den Unterhalt einvernehmlich rasch und\nkostengünstig zu regeln, damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für einen teureren Prozess beansprucht werden. Zu diesem gesetz-\nlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle\nsorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen kön-\nnen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem\nim Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen.\nEs setzt bei begründetem Einwand B den Beginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den\nrückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässi-\ngem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das Kind es beantragt.\nBitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorg-\nfältiger Prüfung und etwaiger rechtlicher Beratung der Überzeugung, dass Sie für einen Zeitraum nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, können\nSie dies in Alternative II durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.\nWenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich/zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich\nhierzu an der Mitteilung des Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nder Regelbetrag-Verordnung (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an\nI             Vorname des Kindes                                          Vorname des Kindes                                    Vorname des Kindes\n1                                                          2                                                      3\n%                                                       %                                                       %\ndes Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe abzüglich/zuzüglich anzurechnender kindbezogener Leistung zu zahlen. Ich verpflichte mich insoweit, den Un-\nterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach\nAnrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen schulde, wie nachstehend angegeben (gleich bleibend) zu zahlen, und verpflichte mich insoweit, den\nII    Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen:\nVorname des Kindes                                           Vorname des Kindes                                   Vorname des Kindes\n1                                                          2                                                      3\nbeginnend ab                    € mtl.                    beginnend ab                      € mtl.                beginnend ab                      € mtl.\nab                              € mtl.                    ab                                € mtl.                ab                                € mtl.\nab                              € mtl.                    ab                                € mtl.                ab                                € mtl.\nFür Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber       Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt/\nFreiwil-   erreichbar unter Rufnummer:                      Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):\nlige An-\ngaben\nOrt, Datum                                                     Unterschrift Antragsgegner/in                             Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 648 ZPO","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004                                                                        3087\nD    Antragsgegner/in (Vorname, Name, Anschrift):          D\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nAbschrift für Antragsgegner/in\n• Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAn das                                                                       das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das\nAmtsgericht–Familiengericht                                                  Zweitstück (Abschrift für Antragsteller/in) ausgefüllt und\nunterschrieben zurück.\n• Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt,\nVerzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige\nNummer in das dafür im Formular vorgesehene Kästchen ein.\nPLZ, Ort                                                                   • Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen\nAnlagen eine Kopie für den/die Antragsteller/in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                       in eigenem als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter/in des Kindes beantragt             Namen      Vertreter/in\n>            >\nE\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                geboren am\n1\n2\n3\nBeistand/Prozessbevollmächtigte/r\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte Ver-             Der Unterhalt kann erst      Der Zeitraum/Die Höhe      Kindbezogene Leistun-     Ich habe zu dem Verfahren\nfahren ist nicht zulässig.        verlangt werden ab:          des Unterhalts ist dem     gen (z. B. Kindergeld)    keinen Anlass gegeben und\nA                                  B                               C Antrag entsprechend      D sind, wie von mir auf   E verpflichte mich hiermit zur\nDatum                        richtig, wie von mir auf   dem beigefügten Blatt     Unterhaltszahlung gemäß\ndem beigefügten Blatt      angegeben, anzurechnen.   dem Antrag.\nangegeben, festzusetzen.\nAnlage\nBitte auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau darstellen. Bestimmt                                  Nr.\nanzugeben ist bei Einwand C der nach Ihrer Ansicht richtige Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D , in welcher Höhe und ab\nwelchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) anzurechnen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zu-\ngelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ be-\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit                     zeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\ngezahlt habe, nicht richtig angegeben.\n€ für Kind C\n1             € für Kind C\n2              € für Kind C\n3\nF     Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nnebenstehenden Betrag hinausgeht, verpflichte ich mich hiermit, ihn zu begleichen.\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                              Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden                                   Anlage\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                                                                                                                          Nr.\nEinwand.\nG baren Mittel zu meinem und meiner Kinder Un-                     H   Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; soweit Platz nicht\nterhalt – ohne Gefährdung meines eigenen                             ausreicht, auf beizufügendem Blatt:\nUnterhalts nicht oder nicht in voller Höhe\nzahlen oder bin dazu nicht verpflichtet.\nWichtiger Hinweis\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\n• die im zweiten Abschnitt dieses Formulars\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts be-\ndeutsam sind, und\n• Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und\n• im dritten Abschnitt dieses Formulars er-\nklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhalts-\nzahlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie\nsich insoweit verpflichten, den Unterhalts-\nanspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Er-\nklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nAuflagen nicht in allen Punkten erfüllen, kann\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichtigen                   Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im\nund muss dann den Unterhalt wie beantragt                       dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit\nfestsetzen.                                                     sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichten.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 648 ZPO                                                                                                      weiter auf Seite 2 H","3088 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n쑽\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n왘   €                        €        €             €                 €\n왘    €        €              €        €             €                 €\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004         3089\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n€\n앸","3090 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2004\n€\n€\n€\n€                                    €                                €\n€                                    €                                €\n€                                    €                                €"]}