{"id":"bgbl1-2004-36-9","kind":"bgbl1","year":2004,"number":36,"date":"2004-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/36#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-36-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_36.pdf#page=47","order":9,"title":"Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG","law_date":"2004-05-16T00:00:00Z","page":1655,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2004                                                              1655\nErste Anordnung\nzur Änderung der Anordnung\nzur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet\ndes Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG\nVom 16. Mai 2004\nAuf Grund des § 1 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom\n14. September 1994 (BGBl. I S. 2353), der zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes\nvom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert wurde, wird durch den Vorstand der\nDeutschen Telekom AG bestimmt:\nI.\nAbschnitt I der Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet\ndes Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 25. Februar\n2004 (BGBl. I S. 472) wird wie folgt geändert:\nNach den Wörtern „– den Niederlassungen“ wird die Angabe\n„– dem Betrieb Bilanzierung, Buchhaltung und Abschlüsse (BBA),“ eingefügt.\nII.\nDiese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2004 in Kraft.\nBonn, den 16. Mai 2004\nD e u t s c h e Te l e k o m A G\nD e r Vo r s t a n d\nKlinkhammer\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 23, ausgegeben am 16. Juli 2004\nTag                                                               Inhalt                                                                                 Seite\n11. 7.2004  Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. August 2002 zwischen den Vertragsstaaten des\nÜbereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Euro-\npäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürf-\ntiger Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1010\nGESTA: XB005\n8. 7. 2004 Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über\ninternationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförde-\nrungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfte Verordnung zur Änderung des\nATP-Übereinkommens) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1016\n9. 6. 2004 Bekanntmachung des deutsch-eritreischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                   1022\n10. 6. 2004 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-24-05)                                                      1023"]}