{"id":"bgbl1-2004-34-1","kind":"bgbl1","year":2004,"number":34,"date":"2004-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/34#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_34.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin imTischlerhandwerk","law_date":"2004-07-06T00:00:00Z","page":1482,"pdf_page":2,"num_pages":5,"content":["1482              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2004\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk\nVom 6. Juli 2004\nAuf Grund des § 42 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksord-            min- und Lieferabsprachen sowie Absprachen über\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Sep-              Zahlungsbedingungen; Durchführen von Maßnahmen\ntember 1998 (BGBl. I S. 3074), der zuletzt durch Artikel 1       zur Qualitätssicherung; Bearbeiten von Reklamatio-\nNr. 35 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I               nen und Unterstützen der Betriebsleitung bei Marke-\nS. 2934) geändert worden ist, verordnet das Bundesmi-            tingmaßnahmen; Anwenden von Grundsätzen der Ge-\nnisterium für Bildung und Forschung nach Anhören des             sprächsführung; Berücksichtigen einschlägiger Rege-\nStändigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufs-            lungen;\nbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für        2. Erfassen von Kundenanforderungen; Erarbeiten von\nWirtschaft und Arbeit:                                           Gestaltungs- und Konstruktionsvorschlägen im Kon-\ntakt mit dem Kunden; Entwerfen von Alternativen zu\n§1                                  Kundenanforderungen; Erstellen von Konstruktions-\nZiel der Prüfung                            plänen; Beachten von gestalterischen, fertigungs-\nund Bezeichnung des Abschlusses                       technischen, wirtschaftlichen und ökologischen\nAspekten; Nutzen von rechnergestützten Präsentati-\n(1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und\nonsmöglichkeiten; kundengerechtes Gestalten der\nErfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum\nPräsentation;\nGeprüften Kundenberater/zur Geprüften Kundenberate-\nrin im Tischlerhandwerk erworben worden sind, kann die       3. Erstellen von Vorkalkulation und Angebot; Überneh-\nzuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 6 durch-           men der Projektplanung; Erstellen der Auftragsdaten\nführen.                                                          für die Auftragsbearbeitung; Einschätzen der perso-\nnellen und sachlichen Leistungsfähigkeit des Betrie-\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation\nbes für die Auftragsabwicklung; Berücksichtigen wirt-\nzum Geprüften Kundenberater/zur Geprüften Kundenbe-\nschaftlicher Aspekte; Bearbeiten von Änderungen;\nraterin im Tischlerhandwerk und damit die Befähigung:\nKooperieren mit der Fertigungsplanung.\n1. Kundenanforderungen und -erwartungen entgegen-\nzunehmen und umzusetzen sowie die mit der Auf-             (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum aner-\ntragsbeschaffung, -abwicklung und Endabnahme ver-        kannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte\nbundenen Aufgaben durchzuführen;                         Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.\n2. Objekte und Produkte zu gestalten und zu konstruie-\n§2\nren;\nZulassungsvoraussetzungen\n3. Angebote zu erstellen, Projekte zu planen und die Auf-\ntragsabwicklung vorzubereiten.                             (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\n(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifi-  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem\nkation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang ste-              anerkannten Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin und\nhende Aufgaben eines Geprüften Kundenberaters/einer              danach mindestens ein Jahr einschlägige Berufspra-\nGeprüften Kundenberaterin im Tischlerhandwerk wahr-              xis oder\nnehmen zu können:                                            2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\n1. Werben, Beraten und Betreuen von Kunden; Klären               anderen anerkannten holzbe- oder holzverarbeiten-\nund Beschaffen von Aufträgen in Abstimmung mit               den Beruf und danach mindestens ein Jahr Berufspra-\ndem Kunden und Mitarbeitern; Vereinbaren von Ter-            xis in der Kundenberatung nachweist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2004            1483\n(2) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Vor-         che Umsetzung vermitteln zu können. Dazu gehört, zur\naussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen wer-           Vermeidung von Reklamationen beitragen zu können. Es\nden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere        soll ferner die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kunden\nWeise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und          fachgerecht beraten, örtliche Gegebenheiten berück-\nErfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur         sichtigen, Alternativen entwickeln, Kundenanforderun-\nPrüfung rechtfertigen.                                       gen einbeziehen und soziale Kompetenz im Umgang mit\ndem Kunden einsetzen zu können. In diesem Rahmen\n§3                              können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nGliederung, Struktur und                    1. Ermitteln von Kundenwünschen und Umsetzen von\nintegrierte Durchführung der Prüfung                   Kundenanforderungen;\n(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche    2. kundenorientierte Beratung, Aufmaße für Angebotser-\n„Umgang mit dem Kunden“, „Gestaltung und Konstrukti-             stellung;\non“ sowie „Projektplanung und Auftragsvorbereitung“.         3. Auftragsklärung und Entwicklung von Lösungsvor-\nEs ist handlungsorientiert und praxisbezogen zu prüfen.          schlägen.\n(2) Die Prüfung besteht aus:                                 (3) Im Qualifikationsschwerpunkt „Marketing“ soll die\n1. einer schriftlichen Situationsaufgabe aus einem der       Fähigkeit nachgewiesen werden, Marketingmaßnahmen\ndrei Handlungsbereiche gemäß Absatz 1. Den Kern          entwickeln, initiieren und umsetzen sowie die Geschäfts-\nder Situationsaufgabe sollen in dem zu prüfenden         leitung in Marketingfragen beraten zu können. In diesem\nHandlungsbereich die Qualifikationsinhalte der Quali-    Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft\nfikationsschwerpunkte gemäß § 4 bilden und etwa          werden:\nzwei Drittel der Situationsaufgabe ausmachen. Die        1. Marktuntersuchungen und -analysen auswerten und\nSituationsaufgabe soll darüber hinaus aus den zwei           nutzen;\nHandlungsbereichen, die nicht Kern der Situations-\naufgabe sind, die Qualifikationsinhalte von jeweils      2. Konzepte entwickeln, umsetzen und bewerten.\neinem Qualifikationsschwerpunkt gemäß § 4 mit etwa          (4) Im Qualifikationsschwerpunkt „Entwurf und kon-\neinem Drittel integrativ einbeziehen. Die Prüfungs-      struktive Umsetzung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\ndauer beträgt mindestens 200 Minuten, höchstens          werden, Kundenwünsche gestalterisch und konstruktiv\n240 Minuten;                                             umsetzen, Zeichnungen anfertigen und dabei einschlägi-\n2. einem situationsbezogenen Fachgespräch. Grundla-          ge Regelungen berücksichtigen zu können. Es soll ferner\nge des Fachgesprächs ist die schriftlich bearbeitete     die Fähigkeit nachgewiesen werden, auf der Grundlage\nSituationsaufgabe gemäß Absatz 2 Nr. 1. Das Fachge-      von Gestaltungsprinzipien, Stilkunde und Materialkennt-\nspräch soll der Erläuterung der Situationsaufgabe die-   nissen Lösungsvorschläge entwickeln zu können. Dazu\nnen und darüber hinaus die Qualifikationsinhalte der     gehört die Fähigkeit, fertigungstechnische Bedingungen\nQualifikationsschwerpunkte nach § 4 integrativ einbe-    berücksichtigen sowie wirtschaftliche und ökologische\nziehen, die nicht in der Situationsaufgabe bearbeitet    Gesichtspunkte umsetzen zu können. In diesem Rahmen\nwurden. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens             können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\n25 Minuten, höchstens 35 Minuten.                        1. Entwurfszeichnungen mit Konstruktionsdetails;\n2. Gestaltungsprinzipien;\n§4\n3. Stilkunde;\nPrüfungsinhalte\n4. Materialkenntnisse;\n(1) Den Handlungsbereichen gemäß § 3 Abs. 1 sind\nfolgende Qualifikationsschwerpunkte zugeordnet:              5. Entwicklung von ökologischen und wirtschaftlichen\nLösungsvorschlägen.\n1. Qualifikationsschwerpunkte im         Handlungsbereich\n„Umgang mit dem Kunden“ sind:                               (5) Im Qualifikationsschwerpunkt „Präsentation“ soll\ndie Fähigkeit nachgewiesen werden, Lösungsmöglich-\na) Gesprächsführung und Kundenberatung,                  keiten kundengerecht darstellen, rechnergestützte Mög-\nb) Marketing.                                            lichkeiten nutzen und Alternativen visualisieren zu kön-\nnen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikations-\n2. Qualifikationsschwerpunkte im Handlungsbereich            inhalte geprüft werden:\n„Gestaltung und Konstruktion“ sind:\n1. Präsentieren von Gestaltungsvorschlägen und Erläu-\na) Entwurf und konstruktive Umsetzung,                       tern von Konstruktionsvorschlägen;\nb) Präsentation.                                         2. rechnergestützte Präsentation.\n3. Qualifikationsschwerpunkte im Handlungsbereich               (6) Im Qualifikationsschwerpunkt „Angebotserstel-\n„Projektplanung und Auftragsvorbereitung“ sind:          lung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Angebote\na) Angebotserstellung,                                   erstellen, Kosten für den Kunden transparent machen\nb) Auftragsvorbereitung,                                 und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen zu\nkönnen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikati-\nc) Projektmanagement.                                    onsinhalte geprüft werden:\n(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Gesprächsführung        1. Vorkalkulation;\nund Kundenberatung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\nwerden, Gespräche kundengerecht führen, Anfragen             2. Angebot;\nbearbeiten, Kundenwünsche ermitteln und deren fachli-        3. Aufbereiten von Daten für die Angebotserstellung.","1484             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2004\n(7) Im Qualifikationsschwerpunkt „Auftragsvorberei-                                 §5\ntung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Auftrags-                             Bewerten\ndaten für die Fertigung erstellen, technische, personelle                  und Bestehen der Prüfung\nund zeitliche Gegebenheiten berücksichtigen und in\nKooperation mit den Bereichen Fertigung und Montage           (1) Die Prüfungsleistungen in der Situationsaufgabe\nplanen zu können. In diesem Rahmen können folgende          und im situationsbezogenen Fachgespräch sind geson-\nQualifikationsinhalte geprüft werden:                       dert nach Punkten zu bewerten. Die Punktebewertungen\nder Leistungen in der Situationsaufgabe und im Fachge-\n1. Aufmaßtechniken;                                         spräch sind im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten und durch\n2. Fertigungszeichnungen;                                   Bilden des arithmetischen Mittels zu einer Note zusam-\n3. Stücklisten;                                             menzufassen.\n4. rechnergestützte Fertigung.                                (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn eine insgesamt\nausreichende Prüfungsleistung erzielt wurde. Dabei darf\n(8) Im Qualifikationsschwerpunkt „Projektmanage-         die Situationsaufgabe nicht mit weniger als 50 Punkten\nment“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Aus-      und das Fachgespräch nicht mit weniger als 30 Punkten\nführung eines Auftrags von der Kundenanfrage über die       bewertet worden sein.\nFertigung bis zur Montagedurchführung und -abnahme\n(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\nplanen, Abläufe auch gewerkübergreifend koordinieren,\ngemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen.\nTerminpläne erstellen, Änderungswünsche einarbeiten\nund die Betriebsorganisation berücksichtigen zu können.\nIn diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte                                 §6\ngeprüft werden:                                                           Wiederholung der Prüfung\n1. Terminpläne;                                               Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal\n2. Projektierung;                                           wiederholt werden.\n3. Arbeitsorganisation;                                                                §7\n4. Vorbereiten und Betreuen der Auftragsabwicklung;                               Inkrafttreten\n5. Qualitätsmanagement;                                       Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\n6. Endabnahme und Reklamationsbearbeitung.                  Kraft.\nBonn, den 6. Juli 2004\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nE. Bulmahn","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2004                                                                                        1485\nAnlage 1\n(zu § 5 Abs. 3)\nMuster\n................................................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk\nHerr/Frau ........................................................................................................................................................................\ngeboren am .....................................................................                           in ....................................................................................\nhat am .............................................................................                       die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kunden-\nberaterin im Tischlerhandwerk vom 6. Juli 2004 (BGBl. I S. 1482)\nbestanden.\nDatum .............................................................................\nUnterschrift(en) ...............................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)","1486                          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2004\nAnlage 2\n(zu § 5 Abs. 3)\nMuster\n................................................................................................................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk\nHerr/Frau ........................................................................................................................................................................\ngeboren am .....................................................................                            in ....................................................................................\nhat am .............................................................................                        die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk\ngemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kunden-\nberaterin im Tischlerhandwerk vom 6. Juli 2004 (BGBl. I S. 1482) mit folgenden Ergebnissen1) bestanden:\nNote ....................\nPunkte\nI. Situationsaufgabe                                                          ...................... x 2 =                      ..................................\nII. Situationsbezogenes Fachgespräch                                         .                                                  ..................................\nDatum .............................................................................\nUnterschrift(en) ...............................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n1)  Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: ........................................................................................................................................"]}