{"id":"bgbl1-2004-22-1","kind":"bgbl1","year":2004,"number":22,"date":"2004-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/22#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_22.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2004-04-28T00:00:00Z","page":862,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["862 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2004\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 28. April 2004\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verord-\nnet das Bundesministerium der Finanzen:\n§1\nDie Anlage zu § 1 der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerha-\nven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201) wird wie folgt gefasst:\n„Anlage\n(zu § 1)\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Südecke der ostwärti-\ngen Kajenmauer des Vorhafens zur Kaiserschleuse. Sie verläuft auf der oberen\nKante der ostwärtigen Kajenmauer bis zu ihrer Nordostecke und folgt dem obe-\nren Rand der Kajenmauer in östliche Richtung bis zu einem Punkt 4 m ostwärts\nder Fährtreppe. Sie überspringt das Hafenbecken in nordöstliche Richtung, trifft\nauf die Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke Bre-\nmerhaven GmbH, folgt seiner Nordgrenze und schwenkt auf 67 m um 11° nach\nlinks bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in\neinem Abstand von 3 m von der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienst-\ngebäudes „Zollamt Rotersand“ verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen auf der\nwestlichen Seite in einem Abstand von 2,5 m von der Bordsteinkante, überquert\ndabei die Straße Alter Fährweg, folgt dann auf 10 m der westlichen Bordstein-\nkante der Franziusstraße, verschwenkt dann um 75° in östliche Richtung, über-\nquert die Franziusstraße und knickt nach etwa 14 m in südöstliche Richtung ab\nund folgt dann der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebietes in einem\nmittleren Abstand von 1 m bis etwa 30 m vor der Einmündung der Hansastraße in\ndie Batteriestraße. Sie springt etwa 10 m nach Westen zurück, kreuzt dabei das\nzu den Hafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzug-\ngleis), biegt dann im rechten Winkel ab und verläuft im Abstand von 3,6 m west-\nlich dieses Gleises etwa 75 m in nordöstliche Richtung. Hier entfernt sie sich bis\nauf etwa 8 m vom Gleis, läuft dann an dieses wieder heran und verläuft weiter\nentlang dem Gleis in einem Abstand von 4 m etwa 785 m in nordnordöstliche\nRichtung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis im rechten Winkel, ver-\nläuft dann 530 m in einem Abstand von 6 m an diesem Gleis entlang in nordnord-\nöstlicher Richtung weiter, knickt dann um 90° nach Westnordwest und dann\nnach 52 m in nördliche Richtung ab, trifft nach 47 m auf die südöstliche Grenze\ndes Erbbaugrundstücks der Firma „BLG Auto-tec“, folgt dieser, trifft nach 603 m\nauf die Grenze des Naturschutzgebietes „Weserportsee“, knickt dann auf 33 m\num 45° nach Westen und dann auf 388 m nach Südsüdwest ab, trifft auf die vor-\nhandene Grenze und folgt dieser auf 170 m Westnordwest, um 45° abknickend\nfür 30 m nach Nordnordwest, um 45° abknickend für 140 m nach Nordnordost,\num 90° abknickend für 50 m nach Westnordwest, um 90° abknickend für 95 m\nnach Nordnordost, um 90° abknickend für 20 m nach Westnordwest, um 90°\nabknickend für 116 m nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90° nach Westnord-\nwest für 200 m ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und\ntrifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt\nsie um 90° nach Südsüdwest für 97 m und verspringt um 20 m Westnordwest,\num dann der Ostseite der ehemaligen Perimeter Road auf 102 m in südlicher\nRichtung zu folgen, wendet sich nun nach Westnordwest und trifft nach 160 m\nauf die östliche Grenze des Feuchtbiotops, nimmt auf 100 m Richtung Nord-\nnordost und knickt dann nach Westnordwest ab. Nun bildet sie eine 980 m lange\nGerade, kreuzt dann mit 6 m in Nordnordwest die ehemalige Perimeter Road,\nknickt für 7 m nach Westen ab, überspringt mit 10 m in Nordnordwest die ehe-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2004   863\nmalige Massachusetts Avenue und knickt nach Westen ab. Sie biegt nach weite-\nren 8 m nach Nordnordwest ab und folgt auf einer Strecke von 1 060 m, die letz-\nten 215 m im Bogen nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes\nder ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne. Sie wendet sich dann, die Senator-Bortt-\nscheller-Straße überspringend, auf 100 m nach Westnordwest und folgt dann\ndieser in nördlicher Richtung bis zum Bus-Wendeplatz, schwenkt nach Nord-\nwest rechtwinklig auf die Vorstellgruppe „Weddewarder Tief“, bis sie den Dienst-\nweg des Gleiskörpers erreicht und folgt diesem in Richtung Nordost bis zur\nWurster Straße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nord-\nwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 m vor den Lärmschutzwall,\nfolgt dann nach Südwesten dem Wall auf 390 m und anschließend dem Deich-\nverteidigungsweg auf der Südseite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge\nvon ca. 2 100 m bis zum Wendeplatz am Aussichtsturm, verläuft in nördliche\nRichtung am Aussichtsturm vorbei, knickt dann nach 50 m nach Westen ab und\ntrifft nach 50 m auf die Vorderkante der Stromkaje, dieser 112 m in nördliche\nRichtung folgend. Hier knickt sie um 90° für 100 m nach Westsüdwest in die\nWeser ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann in einem Abstand\nvon 100 m vor der Kaje und trifft nach ca. 1 750 m auf die Grenze des stadtbremi-\nschen Überseehafengebietes Bremerhaven, folgt dieser als Gerade vor der\nStromkaje „Container-Terminal“ und vor der Columbuskaje in einem Abstand\nvon 100 m in der Außenweser, verläuft bis in Höhe der Südecke der ostwärtigen\nKajenmauer zur Einfahrt in die Kaiserschleuse. Von hier wendet sie sich im rech-\nten Winkel nach Nordost und stößt an der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer\ndes Vorhafens zur Kaiserschleuse auf den Ausgangspunkt der Grenze des Frei-\nhafens.“\n§2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 28. April 2004\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}