{"id":"bgbl1-2004-10-4","kind":"bgbl1","year":2004,"number":10,"date":"2004-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/10#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2004-10-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2004/bgbl1_2004_10.pdf#page=8","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung","law_date":"2004-03-08T00:00:00Z","page":340,"pdf_page":8,"num_pages":42,"content":["340               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nVerordnung\nzur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung\nVom 8. März 2004\nAuf Grund des § 99 Abs. 2 des Einkommensteuer-                      vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), das\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                        zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Sep-\n19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), der                tember 2003 (BGBl. I S. 1798) geändert worden ist,\nzuletzt durch Artikel 82 der Verordnung vom 25. Novem-                in der jeweils geltenden Fassung vorsieht. Sie hat\nber 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet             dies durch Datensatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 an\ndas Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen                    die zentrale Stelle zu übermitteln. Im Falle des § 10a\nmit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale                  Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes\nSicherung und dem Bundesministerium des Innern:                       hat die zuständige Stelle zu bestätigen, dass die\nGewährleistung einer Versorgungsanwartschaft\nArtikel 1                                   unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1\ndes Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf diese\nDie Altersvorsorge-Durchführungsverordnung vom\nBeschäftigung erstreckt wird. Sie hat dies durch\n17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4544) wird wie folgt ge-\nDatensatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 an die zentra-\nändert:\nle Stelle zu übermitteln. Die Datenbeschreibung\nder Mitteilungen nach den Sätzen 1, 5 und 7 ergibt\n1. In § 5 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Anbieter“ durch                sich aus der Anlage 4 Abschnitt 2.1 (Meldegrund\ndas Wort „Auftraggeber“ ersetzt.                                   BZ01).“\n2. § 7 wird wie folgt geändert:                               3. Nach § 10 Abs. 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:\na) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:                       „(4a) Der Anbieter hat der zentralen Stelle durch\naa) Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort                Datensatz nach Anlage 7 Abschnitt 17 zu übermitteln,\n„Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort             dass er den nach § 90 Abs. 3 Satz 3 des Einkommen-\n„und“ gestrichen.                                     steuergesetzes an die zentrale Stelle abzuführenden\nbb) Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch              Rückforderungsbetrag und den nach § 94 Abs. 1\ndas Wort „und“ ersetzt und folgende Num-              Satz 3 des Einkommensteuergesetzes an die zentrale\nmer 4 angefügt:                                       Stelle abzuführenden Rückzahlungsbetrag sowie einen\nerhobenen Verspätungs- oder Säumniszuschlag ge-\n„4. Beamten, Richter, Berufssoldaten und Sol-         zahlt hat. Die Datenbeschreibung ergibt sich aus An-\ndaten auf Zeit im Sinne des § 10a Abs. 1          lage 8 Abschnitt 1.8 (Meldegrund AZRR).“\nSatz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergeset-\nzes der zur Zahlung des Arbeitsentgelts       4. § 11 wird wie folgt geändert:\nverpflichtete Arbeitgeber.“\na) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:\nb) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\n„Der Anbieter des bisherigen Vertrags kann die\n„(3) Hat der Steuerpflichtige die nach § 10a                Mitteilung nach Satz 1 über die zentrale Stelle dem\nAbs. 1a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes                     Anbieter des neuen Vertrags durch Datensatz\nerforderliche Einverständniserklärung abgegeben,               übermitteln. Die zentrale Stelle leitet die Mitteilung\nist die zuständige Stelle verpflichtet, die für die            ohne inhaltliche Prüfung an den Anbieter des\nErmittlung des Mindesteigenbeitrags und für die                neuen Vertrags. Der Anbieter des bisherigen Ver-\nGewährung der Kinderzulage erforderlichen Daten                trags hat den Anbieter des neuen Vertrags über\nzu erfassen und an die zentrale Stelle durch Daten-            eine Abweisung eines Datensatzes (Meldegrund\nsatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 zu übermitteln.                 AZ01) nach § 12 Abs. 2 Satz 4 oder 5 unverzüglich\nSind für ein Beitragsjahr mehrere zuständige Stel-             zu unterrichten.“\nlen zur Meldung der Daten nach § 10a Abs. 1a des\nEinkommensteuergesetzes verpflichtet, meldet je-           b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:\nde zuständige Stelle die Daten für den Zeitraum,                  „(1a) Wird das Altersvorsorgevermögen im lau-\nfür den jeweils das Beschäftigungs-, Amts- oder                fenden Beitragsjahr vollständig auf einen neuen\nDienstverhältnis bestand. Ist das Kindergeld für               Anbieter übertragen, ist dieser Anbieter zur Aus-\nden Zulageberechtigten nicht von der zuständigen               stellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkom-\nStelle festgesetzt worden, entfällt die Meldung der            mensteuergesetzes für das gesamte Beitragsjahr\nkinderbezogenen Daten. In den Fällen des § 10a                 verpflichtet.“\nAbs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuer-\ngesetzes hat die zuständige Stelle zu bestätigen,          c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\ndass das auf den Steuerpflichtigen anzuwendende                   „(2) Ist vor einer Übertragung nach § 1 Abs. 1\nVersorgungsrecht eine entsprechende Anwendung                  Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b des Altersvorsorge-\ndes § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungs-                 verträge-Zertifizierungsgesetzes ein Altersvorsor-\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                     ge-Eigenheimbetrag an den Zulageberechtigten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004                341\nausgezahlt worden, hat der Anbieter nach § 1                  nung) durch Datensatz nach Anlage 7 Abschnitt 19\nAbs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungs-            übermitteln. Die Datenbeschreibung ergibt sich\ngesetzes des bisherigen Vertrags dem Anbieter                 aus Anlage 8 Abschnitt 2.9 (Meldegrund ZAMG).“\nnach § 1 Abs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifi-\nc) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\nzierungsgesetzes des neuen Vertrags die Angaben\nnach § 92b Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuer-                 „Abweichend von Satz 1 kann die Mitteilung nach\ngesetzes sowie die Höhe des Auszahlungsbetra-                 § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes\nges, der monatlichen Rückzahlungsraten, der be-               über die Festsetzung der Zulage auch schriftlich\nreits geleisteten Rückzahlungsbeträge und Daten               erfolgen, wenn das bisherige Ermittlungsergebnis\nüber einen Zahlungsrückstand zu übermitteln. Der              im Festsetzungsverfahren nicht geändert wird.“\nAnbieter des bisherigen Vertrags kann die Mittei-         d) In Absatz 8 Satz 2 wird das Wort „Rückforderungs-\nlung nach Satz 1 über die zentrale Stelle dem                 betrag“ durch das Wort „Rückzahlungsbetrag“\nAnbieter des neuen Vertrags durch Datensatz                   ersetzt.\nübermitteln. Die zentrale Stelle leitet die Mitteilung\nohne inhaltliche Prüfung an den Anbieter des\nneuen Vertrags weiter. Die Sätze 1 bis 3 gelten ent-   6. § 17 wird wie folgt geändert:\nsprechend für die Fälle des § 92a Abs. 4 Satz 3           a) In der Überschrift wird das Wort „Rückzahlungsbe-\nNr. 3 des Einkommensteuergesetzes.“                           träge“ durch die Wörter „Forderungen der zentra-\nd) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Absatzes 2                len Stelle“ ersetzt.\nSatz 2“ durch die Angabe „Absatzes 2 Satz 4“              b) In Satz 1 wird das Wort „Rückzahlungsbeträge“\nersetzt.                                                      durch die Wörter „Forderungen der zentralen Stel-\ne) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „Absatzes 2                le“ ersetzt.\nSatz 2“ durch die Angabe „Absatzes 2 Satz 4“\nersetzt.                                               7. In § 18 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Absendung“\nf) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Absätze 1             durch die Wörter „Aufgabe zur Post“ ersetzt.\nbis 4“ durch die Angabe „Absätze 1 und 2 bis 4“\nersetzt.                                               8. § 19 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:\n5. § 12 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 6 wird das Wort „und“ gestrichen.\na) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:\nbb) Der Punkt am Ende der Nummer 7 wird durch\n„Das Ermittlungsergebnis kann auch durch Ab-                       ein Komma ersetzt, das Wort „und“ und fol-\nweisung des Datensatzes (Meldegrund AZ01), der                     gende Nummer 8 angefügt:\num eine in der Anlage 2 Abschnitt 6.2 besonders\ngekennzeichnete Fehlermeldung ergänzt wird,                        „8. Beiträge und Zulagen, die zur Hinterblie-\nübermittelt werden. Ist der Datensatz (Meldegrund                      benenabsicherung im Sinne des § 1 Abs. 1\nAZ01) auf Grund von unzureichenden oder fehler-                        Satz 1 Nr. 6 des Altersvorsorgeverträge-\nhaften Angaben des Zulageberechtigten abgewie-                         Zertifizierungsgesetzes verwendet wur-\nsen sowie um eine Fehlermeldung ergänzt worden                         den.“\nund werden die Angaben innerhalb der Antragsfrist         b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\ndes § 89 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuer-\ngesetzes von dem Zulageberechtigten an den                    „Die Aufzeichnungen nach den Absätzen 1 bis 3\nAnbieter nicht nachgereicht, gilt auch diese Abwei-           und der Antrag auf Altersvorsorgezulage sind für\nsung des Datensatzes als Übermittlung des Ermitt-             die Dauer von zehn Jahren nach dem Ende des\nlungsergebnisses.“                                            Beitragsjahres geordnet aufzubewahren.“\nb) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:\n9. Die Anlagen der Altersvorsorge-Durchführungsver-\n„(2a) Die zentrale Stelle hat dem Anbieter die         ordnung werden durch die aus dem Anhang zu dieser\nAuszahlung der Zulage nach § 90 Abs. 2 Satz 1 des         Verordnung ersichtlichen Bestimmungen geändert.\nEinkommensteuergesetzes und § 15 durch Daten-\nsatz nach Anlage 7 Abschnitt 18 zu übermitteln.\nArtikel 2\nDie Datenbeschreibung ergibt sich aus Anlage 8\nAbschnitt 2.8 (Meldegrund ZARA). Die zentrale            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in\nStelle kann eine Mahnung (§ 259 der Abgabenord-        Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 8. März 2004\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","342             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nA n h a n g z u A r t i k e l 1 N r. 9\n1. Anlage 1 Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\na) Die Bezeichnung des simpleType ,ISO-3166Type‘ wird in ,ISO-3166MitStaatenlosType‘ geändert. Nach dem\nLänderkennzeichen ,CR‘ ist die Zeile\n<enumeration value = \"CS\"/>\nneu aufzunehmen. Nach dem Länderkennzeichen ,KG‘ ist die Zeile\n<enumeration value = \"KH\"/>\nneu aufzunehmen. Die Zeile mit dem Länderkennzeichen ,YU‘ ist zu löschen. Nach dem Länderkenn-\nzeichen ,ZW‘ ist die Zeile\n<enumeration value = \"ZZ\"/> <!-- staatenlos -->\nneu aufzunehmen.\nb) Vor dem ,BundeslandType‘ wird folgender Typ neu aufgenommen:\n<simpleType name = \"ISO-3166Type\">\n<restriction base=\"zusy:ISO-3166MitStaatenlosType\">\n<pattern value = \"([A-Z][A-Y])|([A-Y][A-Z])\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\nc) Im ,ISO-4217Type‘ ist die ,<enumeration value = “RUR“/>‘ in ,<enumeration value = “RUB“/>‘ zu\nändern.\nd) Der ‚ZusyIDType’ wird wie folgt angepasst:\n<simpleType name = \"ZusyIDType\">\n<restriction base = \"string\">\n<maxLength value = \"18\"/>\n<minLength value =\"1\"/>\n<pattern value = \"[0-9]{1,18}\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\ne) Der ,ABNrType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<simpleType name = \"ABNrType\">\n<restriction base = \"string\">\n<length value = \"10\"/>\n<pattern value = \"[0-9]{10}\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\nf) Der ‚BetriebsnummerType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<simpleType name = \"BetriebsnummerType\">\n<restriction base = \"string\">\n<length value = \"8\"/>\n<pattern value = \"[0-9]{8}\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\ng) Nach dem Abschluss des ‚MeldegrundType‘ ist der ‚MerkmalBeamtVgType‘ neu aufzunehmen. Der Typ lautet\nwie folgt:\n<simpleType name = \"MerkmalBeamtVgType\">\n<restriction base = \"string\">\n<!-- Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nach § 10a\nAbs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 EStG sind erfüllt -->\n<enumeration value = \"1\"/>\n<!-- Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 4\nEStG sind erfüllt -->\n<enumeration value = \"2\"/>\n<length value = \"1\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\nh) Der ‚MerkmalKuerzungType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<simpleType name = \"MerkmalKuerzungType\">\n<restriction base = \"string\">\n<!-- keine Kuerzung -->\n<enumeration value = \"00\"/>\n<!-- Mindesteigenbetrag nicht erreicht -->\n<enumeration value = \"01\"/>\n<!-- Prozentsatz Verteilung geaendert -->\n<enumeration value = \"02\"/>","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004     343\n<!-- Aenderung der Einnahmen -->\n<enumeration value = \"03\"/>\n<!-- Aenderung der Kinderanzahl nach Bestaetigung der Familienkasse -->\n<enumeration value = \"04\"/>\n<!--Keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung -->\n<enumeration value = \"10\"/>\n<!--Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung -->\n<enumeration value = \"11\"/>\n<!--Keine Auszahlung wegen schaedlicher Verwendung -->\n<enumeration value = \"20\"/>\n<!--Teilauszahlung wegen schaedlicher Verwendung -->\n<enumeration value = \"21\"/>\n<!-- kein Anspruch auf Zulage -->\n<enumeration value = \"99\"/>\n<length value = \"2\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\ni) Nach dem Abschluss des ‚MerkmalBerechtigungType‘ ist der ‚MerkmalTeilentnahmeType‘ neu aufzunehmen.\nDer Typ lautet wie folgt:\n<simpleType name = \"MerkmalTeilentnahmeType\">\n<restriction base = \"string\">\n<!-- Teilentnahme -->\n<enumeration value = \"01\"/>\n<!-- vollstaendige Vertragsaufloesung -->\n<enumeration value = \"02\"/>\n<!-- Ruecknahme schaedliche Verwendung -->\n<enumeration value = \"03\"/>\n<length value = \"2\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\nj) Der ,StaatType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<simpleType name = \"StaatType\">\n<restriction base = \"zusy:ISO-3166MitStaatenlosType\">\n</restriction>\n</simpleType>\nk) Der ,VsNrType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<simpleType name = \"VsNrType\">\n<restriction base = \"string\">\n<length value = \"12\"/>\n<pattern value =\n\"(02|03|04|08|09|10|11|12|13|14|15|16|17|18|19|20|21|23|24|25|26|28|29|38|39|40|42|43|44|4\n8|49|50|51|52|53|54|55|56|57|58|59|60|61|63|64|65|66|68|69|78|79|80|81|82|89)(97|96|95|94|\n93|92|91|90|89|88|87|86|85|84|83|82|81|80|79|78|77|76|75|74|73|72|71|70|69|68|67|66|65|64|\n63|62|61|60|59|58|57|56|55|54|53|52|51|50|49|48|47|46|45|44|43|42|41|40|39|38|37|36|35|34|\n33|32|31|30|29|28|27|26|25|24|23|22|21|20|19|18|17|16|15|14|13|12|11|10|09|08|07|06|05|04|\n03|02|01|00)(00|01|02|03|04|05|06|07|08|09|10|11|12)([0-9]{2})([a-z]|[A-Z])([0-9]{3})\"/>\n</restriction>\n</simpleType>\n2. Anlage 1 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\na) Nach der ,VergabedatenGroup’ wird folgender Typ neu aufgenommen:\n<complexType name=\"VergabedatenErw\">\n<sequence>\n<element name=\"Geschlecht\" type=\"zusy:GeschlechtType\"/>\n</sequence>\n<attribute name=\"staat\" type=\"zusy:StaatType\" use=\"optional\"/>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VergabedatenGroup\"/>\n</complexType>\nb) Nach dem ,AnlegerMitAnschriftType‘ wird folgender Typ neu aufgenommen:\n<complexType name= \"AnlegerMitOptionalAnschriftType\">\n<complexContent>\n<extension base= \"zusy:AnlegerType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anschrift\" type=\"zusy:AnschriftType\" minOccurs=\"0\"\nmaxOccurs=\"1\"/>\n</sequence>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>","344              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nc) Der ,AnlegerOhneNrType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"AnlegerOhneNrType\">\n<complexContent>\n<extension base= \"zusy:PersType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anschrift\" type=\"zusy:AnschriftType\"/>\n<element name=\"staat\" type=\"zusy:StaatType\"/>\n</sequence>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VergabedatenGroup\"/>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\nd) Nach dem ,AnlegerOhneNrType‘ werden folgende Typen neu aufgenommen:\n<complexType name=\"AnlegerAZ01Type\">\n<complexContent>\n<extension base=\"zusy:PersType\">\n<attribute name=\"zuNr\" type=\"zusy:VsNrType\" use=\"optional\"/>\n<attribute name=\"gebOrt\" type=\"zusy:OrtType\" use=\"required\"/>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\n<complexType name=\"AnlegerErgType\">\n<complexContent>\n<extension base=\"zusy:VergabedatenErw\">\n<attribute name=\"telefon\" type=\"zusy:AktzType\" use=\"optional\"/>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\n3. Anlage 2 Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\nIn der zweiten Spalte der Tabelle sind die Zeilen der LVA Württemberg und der LVA Baden zu verbinden. Die bis-\nherigen Bezeichnungen sind durch die Bezeichnung ‚LVA Baden-Württemberg‘ zu ersetzen.\n4. Anlage 2 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\na) Nach der Zeile der Währungsangabe für den Staat ‚Jugoslawien‘ ist eine Leerzeile aufzunehmen. In den Spal-\nten ‚Land‘, ‚Währung (bis 31. 12. 2001)‘ und ‚Schlüssel (bis 31. 12. 2001)‘ ist die Zeile mit den Einträgen für den\nStaat ‚Jugoslawien‘ mit der eingefügten Leerzeile zu verbinden. In der eingefügten Leerzeile sind die Spalten\n‚Währung (ab 01. 01. 2002)‘ und ‚Schlüssel (ab 01. 01. 2002)‘ miteinander zu verbinden. In die zuletzt verbunde-\nnen Zellen ist folgender Text aufzunehmen:\nbis 03. 02. 2003 – siehe auch ‚Serbien und Montenegro‘.\nb) Die zweite Zeile für die Währungsangabe der Russischen Föderation (Schüssel = RUR) ist zu entfernen.\nc) Nach dem Staat ‚Senegal‘ sind die nachstehenden Zeilen aufzunehmen:\nSerbien und Montenegro                       –                       –              neuer            YUM\nGebiet ‚Serbien‘                                                                    jugoslawischer\nDinar\nSerbien und Montenegro                       Deutsche Mark           DEM            Euro             EUR\nGebiet ‚Montenegro‘\n5. Anlage 2 Abschnitt 5 wird wie folgt geändert:\na) In der Zeile des Staats ,Fidschi‘ ist in der Spalte ,Vollform‘ der bisherige Eintrag durch ,Republik Fidschi-Inseln‘\nzu ersetzen.\nb) Die Zeile mit folgendem Eintrag ist zu löschen:\nJugoslawien                                 Bundesrepublik Jugoslawien                                YU\nc) In der Zeile des Staats ,Komoren‘ ist in der Spalte ,Vollform‘ der bisherige Eintrag durch ,Union der Komoren‘ zu\nersetzen.\nd) Nach der Republik Senegal ist folgende Zeile neu aufzunehmen:\nSerbien und Montenegro                      Serbien und Montenegro                                    CS","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004          345\n6. Anlage 2 Abschnitt 6.2 wird wie folgt gefasst:\nFehler- Fehlertext                                                     zu prüfende         nach § 12\nnummer                                                                 Datensätze          Abs. 2 Satz 4\nbesonders\ngekennzeich-\nnete Fehler-\nmeldung\nDatensätze/Datenbausteine\n0001 Liegt eine mittelbare Berechtigung (BERECH                       AZ01\ngleich false) vor, muss der Datenbaustein Ehe-\ngatte vorhanden sein.\n0003 Liegt eine mittelbare Berechtigung (BERECH                       AZ01\ngleich false) vor, darf der Datenbaustein Einkom-\nmen nicht vorhanden sein.\n0004 Erstellungsdatum (DT-ERST) ist kleiner                           AZ06, AZ07,\n„20050101“.                                                  FZ03\n0007 Konto ist für den angegebenen Zeitraum nicht                     ZF02\ngültig.\n0008 Keine Steuernummer im Bestand enthalten.                         ZF01, ZF02\n0009 Stornosatz nicht verarbeitungsfähig, da kein zu                  AZ01–07, BZ01,\nstornierender Datensatz vorhanden.                           BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n0010 Stornierung nicht zulässig, da Festsetzungs-                     AZ01\nbescheid erteilt.\n0011 Stornierung nicht möglich, ZUNR bzw. Konto                       AZ01–07, BZ01,\nnicht im Bestand enthalten.                                  BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02\n0013 Datenbaustein FEHLER darf nicht vorhanden sein, AZ01–07, BZ01,\nwenn das Erstellungsdatum alt (ERST-ALT) nicht BZ02, FZ01–03,\nvorhanden ist.                                               KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n0014 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da das                  AZ01–07, BZ01\nKonto stillgelegt ist.\n0015 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da                      AZ02–07, BZ01,\nKonto nicht vorhanden bzw. Anleger nicht im                  FZ01, FZ03\nBestand.\nIdentifizierung über ZUNR, VNAME und GEBDT\nnicht möglich.\n0016 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da Ver-                 ZA01–07\ntrag schädlich verwendet wurde.\n0017 Eine Zulage wird für diesen Vertrag nicht gewährt, AZ01                                     X\nda der Vertrag durch eine Kapitalübertragung auf\neinen anderen Vertrag vollständig aufgelöst\nwurde.\n0018 Datensatz kann programmtechnisch nicht ver-                      AZ01–07, BZ01,\narbeitet werden, da undefinierbare Inhalte vorhan- BZ02, FZ01–03,\nden sind.                                                    KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01","346         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n0019 Für das angeforderte Veranlagungsjahr liegt keine ZF02\naktuelle Steuererklärung vor („Kennbuchstabe\nÜberwachung“).\n0020 Für das angeforderte Veranlagungsjahr liegt noch ZF02\nkeine aktuelle Veranlagung vor.\n0022 Eine Kapitalübertragung nach dem Tod des                     AZ04, AZ05\nAnlegers auf einen Vertrag des Ehegatten können\nzurzeit vom System nicht bearbeitet werden.\n0023 Die Rücksendung eines Datensatzes an den                     AZ01–07, BZ01,\nAbsender ohne Fehlernummer ist unzulässig.                   BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n0025 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da das              ZA01–07\nKonto stillgelegt bzw. nicht vorhanden ist.\n0026 Eine Zulage wird für diesen Vertrag nicht gewährt, AZ01                              X\nda der Vertrag schädlich verwendet wurde.\n0027 Da die Meldung zur schädlichen Verwendung                    AZ02–07, FZ03\nbereits erfolgte und der Vertrag infolgedessen\nvollständig aufgelöst wurde, ist der Datensatz\nunzulässig.\n0028 Die Stornierung des Datensatzes ist bis zum                  AZ01\nAbschluss der hier angemeldeten Kapitalüber-\ntragung nicht möglich.\n0029 Unter der angegebenen Zulagenummer kann kein FZ02, KZ01,\nAnleger im Bestand der ZfA identifiziert werden.             KZ02\n0030 Der Datensatz ist unzulässig, da die Daten des               AZ01\nAnlegers identisch mit den Daten des Ehegatten\nsind.\n0031 Eine Stornierung dieses Datensatzes kann nicht               AZ02, AZ03\ndurchgeführt werden, da zwischenzeitlich eine\nweitere schädliche Verwendung oder eine Kapital-\nübertragung verarbeitet wurde.\n0032 Datensatz wird zurzeit noch nicht vom System                 AZ06, AZ07\nbearbeitet.\n0033 Eine Stornierung dieses Datensatzes kann nicht               AZ02\ndurchgeführt werden, da der zurückgeforderte\nBetrag bereits gezahlt wurde.\n0034 Für einen mittelbar Berechtigten (BERECH gleich AZ01                                 X\nfalse) besteht kein Zulageanspruch für Verträge\neiner betrieblichen Altersversorgung (3. Stelle der\nAnbieternummer = 0 und 4. Stelle der Anbieter-\nnummer = 5, 6 oder 7).\nANBIETER, ANBIETER-NEU – Anbieternummer\n0101 Es muss eine gültige Anbieternummer des absen- AZ01–07\ndenden Anbieters enthalten sein.\nZERTIFI, ZERTIFI-NEU, ZERTIFI-BIS – Zertifizierungsnummer\n0201 Mit Ausnahme von Organisationen der betriebli-               AZ01–07, FZ01,\nchen Altersversorgung (3. Stelle der Anbieter-               FZ03\nnummer = 0 und 4. Stelle der Anbieternummer = 5,\n6 oder 7, wenn vorhanden) und Direktversicherun-\ngen (Pseudozertifizierungsnummer „000001“) ist\neine gültige Zertifizierungsnummer vorzugeben.\nDie Zertifizierungsnummer muss dann in der Zerti-\nfizierungsnummerndatei der BaFin vorhanden\nsein.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 347\n0202 Die Zertifizierungsnummer ist nicht für den Anbie-           AZ01–07, FZ01,\nter registriert.                                             FZ03\nFANR – zuständiges Finanzamt\n0301 Es muss eine gültige Finanzamtsnummer enthal-                FZ01–03,\nten sein.                                                    ZF01–03\nSTNR – Steuernummer\n0401 Wenn FINANZAMT belegt ist, muss die Steuer-                  AZ01\nnummer (STNR) versorgt sein.\nFINANZAMT – Finanzamt\n0501 Wenn die Steuernummer (STNR) belegt ist, muss                AZ01\nauch FINANZAMT versorgt sein.\nZUNR, ZUNR-ALT, ZUNR-G – Zulagenummer\n0601 Prüfziffernprüfung                                           AZ01–07, BZ01,\nBZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02\n0602 Im Datenbaustein EHEGATTE: Liegt eine mittel-                AZ01\nbare Berechtigung (BERECH gleich false) vor,\nmuss die Versicherungsnummer bzw. Zulagenum-\nmer des unmittelbar Zulageberechtigten immer\nvorhanden sein.\n0603 Die Zulagenummer (ZUNR) muss vorhanden sein, AZ01\nwenn Baustein VERGABEDATEN leer ist.\n0604 Eine Verarbeitung des Datensatzes unter dieser               AZ01 AZ02,\nZulagenummer (ZUNR) ist nicht möglich. Der                   AZ03, AZ04,\nAnleger hat eine neue Zulagenummer erhalten.                 AZ05, FZ01,\nBZ01\nREFNR – Referenznummer für den Anbieter im Berechnungsquartal\n0701 JJ im Berechnungsquartal muss größer oder                    ZA02, ZA03,\ngleich dem Jahr im Antragsdatum (JJ im                       ZA06, ZA07\nANTRAG-DT (Element GRUNDDATEN)) sein.\nBBNR – Betriebsnummer der Zahlstelle\n0801 Es muss eine gültige Betriebsnummer einer                    BZ01, BZ02,\nzuständigen Stelle enthalten sein.                           ZB01, KZ01,\nKZ02, ZK01,\nZK02\nLFD-BER-NREF - Laufende Referenz der Berechnung\n0901 Es muss die laufende Referenz der Berechnung                 ZA02, ZA03\nenthalten sein, auf der die Auszahlung basiert.\nVTNR – Vertragsnummer\n0A01 Die Vertragsnummer muss im Bestand der ZfA                   AZ02–07, FZ03\nenthalten sein.\nVTNR-NEU – Vertragsnummer des neuen Anbieters\n0B01 Stornierung nicht zulässig, da Vertragsnummer-               AZ04, AZ05\nNeu nicht im Bestand der ZfA enthalten ist.\nZUSY-ID – Identifikationsnummer ZfA\n0C01 Die Identifikationsnummer (ZUSY-ID) ist nicht                FZ02, KZ01,\nzutreffend bzw. nicht bekannt.                               KZ02\nNNAME, NNAME-G – Familienname\n1001 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01–07, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01","348        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n1002 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01–07, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Familiennamens sind BZ02, FZ01–03,\nunzulässig.                                                  KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1003 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  AZ01–07, BZ01,\nzeichen erlaubt.                                             BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1004 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01–07, BZ01,\nBindestriche, Apostrophe oder ein Punkt.                     BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1006 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern                  AZ01–07, BZ01,\noder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander BZ02, FZ01–03,\nstehen.                                                      KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1007 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des              AZ01–07, BZ01,\nFamiliennamens zugelassen.                                   BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1008 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen                   AZ01–07, BZ01,\n(z. B. Maier 3).                                             BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1009 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur             AZ01–07, BZ01,\nein Buchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                       BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1010 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur            AZ01–07, BZ01,\nein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zuge-              BZ02, FZ01–03,\nlassen.                                                      KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1014 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur             AZ01–07, BZ01,\nein Großbuchstabe zugelassen.                                BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1015 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01–07, BZ01,\nzugelassen.                                                  BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 349\nVNAME, VNAME-G – Vorname\n1101 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01–07, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1102 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01–07, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Vornamens sind                      BZ02, FZ01–03,\nunzulässig.                                                  KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1103 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  AZ01–07, BZ01,\nzeichen erlaubt.                                             BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1105 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder                  AZ01–07, BZ01,\nLeerzeichen.                                                 BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1109 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein              AZ01–07, BZ01,\nBuchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                           BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1111 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zuge-           AZ01–07, BZ01,\nlassen.                                                      BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1116 Der Vorname muss aus mindestens 2 aufeinander AZ01–07, BZ01,\nfolgenden Buchstaben bestehen.                               BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1120 Keine Identität mit den unter der angegebenen                AZ01–07, BZ01,\nZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten.                   FZ01, FZ03\nGNAME, GNAME-G – Geburtsname\n1201 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01–07, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1202 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01–07, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Geburtsnamens sind BZ02, FZ01–03,\nunzulässig.                                                  KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1203 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  AZ01–07, BZ01,\nzeichen erlaubt.                                             BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01","350         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n1204 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01–07, BZ01,\nBindestriche, Apostrophe oder ein Punkt.                     BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1206 Der Geburtsname enthält mehr als 2 Ziffern                   AZ01–07, BZ01,\noder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander BZ02, FZ01–03,\nstehen.                                                      KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1207 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des              AZ01–07, BZ01,\nGeburtsnamens zugelassen.                                    BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1208 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen                   AZ01–07, BZ01,\n(z. B. Maier 3).                                             BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1209 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur              AZ01–07, BZ01,\nein Buchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                       BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1210 Auf der letzten Stelle des Geburtsnamens sind nur AZ01–07, BZ01,\nein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zuge-              BZ02, FZ01–03,\nlassen.                                                      KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1212 Der Geburtsname (GNAME-G) im Datenbaustein AZ01\nEhegatte des unmittelbar Zulageberechtigten\nmuss vorhanden sein, sofern der erste Buchstabe\ndes Namens (NNAME) vom Buchstaben in der\nVSNR/ZUNR (ZUNR) abweicht.\n1214 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur              AZ01–07, BZ01,\nein Großbuchstabe zugelassen.                                BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n1215 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01–07, BZ01,\nzugelassen.                                                  BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\nNNAME-KIZA – Familienname des Kindergeldberechtigten\n1301 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01, KZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 KZ02, ZK01\n1302 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01, KZ01,\nBuchstaben am Beginn des Familiennamens sind KZ02, ZK01\nunzulässig.\n1303 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  AZ01, KZ01,\nzeichen erlaubt.                                             KZ02, ZK01\n1304 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01, KZ01,\nBindestriche, Apostrophe oder ein Punkt.                     KZ02, ZK01","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 351\n1306 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern                   AZ01, KZ01,\noder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander KZ02, ZK01\nstehen.\n1307 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des               AZ01, KZ01,\nFamiliennamens zugelassen.                                   KZ02, ZK01\n1308 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen                    AZ01, KZ01,\n(z. B. Maier 3).                                             KZ02, ZK01\n1309 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur              AZ01, KZ01,\nein Buchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                       KZ02, ZK01\n1310 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur             AZ01, KZ01,\nein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zuge-              KZ02, ZK01\nlassen.\n1314 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur              AZ01, KZ01,\nein Großbuchstabe zugelassen.                                KZ02, ZK01\n1315 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe              AZ01, KZ01,\nzugelassen.                                                  KZ02, ZK01\nVNAME-KIZA – Vorname des Kindergeldberechtigten\n1401 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                  AZ01, KZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 KZ02, ZK01\n1402 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                     AZ01, KZ01,\nBuchstaben am Beginn des Vornamens sind                      KZ02, ZK01\nunzulässig.\n1403 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                   AZ01, KZ01,\nzeichen erlaubt.                                             KZ02, ZK01\n1405 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder                   AZ01, KZ01,\nLeerzeichen.                                                 KZ02, ZK01\n1409 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein               AZ01, KZ01,\nBuchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                           KZ02, ZK01\n1411 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zuge-            AZ01, KZ01,\nlassen.                                                      KZ02, ZK01\nTITEL, TITEL-G – Titel\n1501 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                  AZ01, BZ02,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03\n1502 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                     AZ01, BZ02,\nBuchstaben am Beginn des Titels sind unzulässig. FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03\n1503 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                   AZ01, BZ02,\nzeichen erlaubt.                                             FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03\n1505 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte,                AZ01, BZ02,\nBindestriche oder Klammern.                                  FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03\n1509 Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buch-            AZ01, BZ02,\nstabe ungleich „ß“ zugelassen.                               FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03\n1510 Auf der letzten Stelle des Titels ist nur ein                 AZ01, BZ02,\nBuchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer                FZ01, FZ03,\nzugelassen.                                                  KZ01, ZF01–03\n1513 Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe                  AZ01, BZ02,\nerforderlich.                                                FZ01, FZ03,\nKZ01, ZF01–03","352         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nGNAME-KIZA – Geburtsname des Kindergeldberechtigten\n1601 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 KZ01, KZ02,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 ZK01\n1602 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    KZ01, KZ02,\nBuchstaben am Beginn des Geburtsnamens sind ZK01\nunzulässig.\n1603 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  KZ01, KZ02,\nzeichen erlaubt.                                             ZK01\n1604 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              KZ01, KZ02,\nBindestriche, Apostrophe oder ein Punkt.                     ZK01\n1606 Der Geburtsname enthält mehr als 2 Ziffern                   KZ01, KZ02,\noder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander ZK01\nstehen.\n1607 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des              KZ01, KZ02,\nGeburtsnamens zugelassen.                                    ZK01\n1608 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen                   KZ01, KZ02,\n(z. B. Maier 3).                                             ZK01\n1609 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur              KZ01, KZ02,\nein Buchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                       ZK01\n1610 Auf der letzten Stelle des Geburtsnamens ist nur             KZ01, KZ02,\nein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zuge-              ZK01\nlassen.\n1614 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur              KZ01, KZ02,\nein Großbuchstabe zugelassen.                                ZK01\n1615 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe KZ01, KZ02,\nzugelassen.                                                  ZK01\nNNAME-KN – Familienname\n1701 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 KZ01, KZ02,\nZK01\n1702 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Familiennamens sind KZ01, KZ02,\nunzulässig.                                                  ZK01\n1703 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                  AZ01, BZ01,\nzeichen erlaubt.                                             KZ01, KZ02,\nZK01\n1704 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01, BZ01,\nBindestriche, Apostrophe oder ein Punkt.                     KZ01, KZ02,\nZK01\n1706 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern                  AZ01, BZ01,\noder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander KZ01, KZ02,\nstehen.                                                      ZK01\n1707 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des              AZ01, BZ01,\nFamiliennamens zugelassen.                                   KZ01, KZ02,\nZK01\n1708 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen                   AZ01, BZ01,\n(z. B. Maier 3).                                             KZ01, KZ02,\nZK01\n1709 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur             AZ01, BZ01,\nein Buchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                       KZ01, KZ02,\nZK01","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 353\n1710 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur             AZ01, BZ01,\nein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zuge-              KZ01, KZ02,\nlassen.                                                      ZK01\n1714 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur              AZ01, BZ01,\nein Großbuchstabe zugelassen.                                KZ01, KZ02,\nZK01\n1715 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01, BZ01,\nzugelassen.                                                  KZ01, KZ02,\nZK01\nVNAME-KN – Vorname\n1801 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                  AZ01, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 KZ01, KZ02,\nZK01\n1802 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                     AZ01, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Vornamens sind                      KZ01, KZ02,\nunzulässig.                                                  ZK01\n1803 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leer-                   AZ01, BZ01,\nzeichen erlaubt.                                             KZ01, KZ02,\nZK01\n1805 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder                   AZ01, BZ01,\nLeerzeichen.                                                 KZ01, KZ02,\nZK01\n1809 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein               AZ01, BZ01,\nBuchstabe ungleich „ß“ zugelassen.                           KZ01, KZ02,\nZK01\n1811 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zuge-            AZ01, BZ01,\nlassen.                                                      KZ01, KZ02,\nZK01\nSTR – Straße\n2001 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                  AZ01, AZ02,\nmehrfach aufeinander folgen.                                 BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2002 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                     AZ01, AZ02,\nBuchstaben am Beginn der Straße sind unzuläs-                BZ02, FZ03,\nsig, es sei denn, die Straße beginnt mit „III“ und           ZF01, ZF02,\nan der 4. Stelle folgt ein Punkt, der nicht letztes          ZK01\nZeichen der Straße ist.\n2003 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,               AZ01, AZ02,\nPunkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche,                BZ02, FZ03,\nApostrophe oder Klammern.                                    ZF01, ZF02,\nZK01\n2004 Soweit eine Straße vorhanden ist, muss diese aus AZ01, AZ02,\nmindestens 2 Zeichen bestehen.                               BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2005 Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buch-            AZ01, AZ02,\nstabe oder eine Ziffer zugelassen.                           BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2006 Eine auf Stelle 1 beginnende Ziffernfolge muss                AZ01, AZ02,\nvon einem Buchstaben, einem Punkt, ein Leer-                 BZ02, FZ03,\nzeichen oder einem Bindestrich gefolgt sein.                 ZF01, ZF02,\nBei Auslandsanschriften ist auch ein Komma als               ZK01\nFolgezeichen zulässig.","354         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n2007 Auf der letzten Stelle der Straße ist nur ein                AZ01, AZ02,\nBuchstabe, eine Ziffer, ein Punkt oder eine rechte          BZ02, FZ03,\nKlammer zugelassen.                                         ZF01, ZF02,\nZK01\n2008 Vor einem Punkt muss ein Buchstabe oder eine                 AZ01, AZ02,\nZiffer stehen.                                              BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\nHAUS-NR – Hausnummer\n2101 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01, AZ02,\nmehrfach aufeinander folgen.                                BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2102 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Kommata,                  AZ01, AZ02,\nLeerzeichen, Binde- oder Schrägstriche.                     BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2103 Das erste und das letzte Zeichen muss ein Buch-              AZ01, AZ02,\nstabe oder eine Ziffer sein.                                BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\nPLZ – Postleitzahl\n2201 Bei Anschriften sind die gültigen Postleitzahlen im AZ01, AZ02,\nRahmen der Ziffern „01000“ bis „99999“ zulässig. BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2202 Länderkennzeichen passt nicht zur Postleitzahl.              AZ01, BZ02\nORT – Wohnort\n2301 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01, AZ02,\nmehrfach aufeinander folgen.                                BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2302 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01, AZ02,\nBuchstaben am Beginn der Ortsangabe sind                    BZ02, FZ03,\nunzulässig.                                                 ZF01, ZF02,\nZK01\n2303 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01, AZ02,\nPunkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche,               BZ02, FZ03,\nApostrophe oder Klammern.                                   ZF01, ZF02,\nZK01\n2304 Auf der ersten Stelle der Ortsangabe ist nur ein             AZ01, AZ02,\nBuchstabe zugelassen, außer es handelt sich um              BZ02, FZ03,\neine Auslandsanschrift (PLZ = 99999).                       ZF01, ZF02,\nZK01\n2305 Die Ortsangabe muss aus mindestens 2 Buch-                   AZ01, AZ02,\nstaben bestehen.                                            BZ02, FZ03,\nZF01, ZF02,\nZK01\n2306 Auf der letzten Stelle der Ortsangabe ist nur ein            AZ01, AZ02,\nBuchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer               BZ02, FZ03,\nzugelassen.                                                 ZF01, ZF02,\nZK01\nGORT, GORT-G – Geburtsort\n2401 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht                 AZ01, BZ01,\nmehrfach aufeinander folgen.                                BZ02","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 355\n2402 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende                    AZ01, BZ01,\nBuchstaben am Beginn des Ortsangabe sind                     BZ02\nunzulässig.\n2403 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen,              AZ01, BZ01,\nPunkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche,                BZ02\nApostrophe oder Klammern.\n2404 Auf der ersten Stelle der Ortsangabe ist nur ein             AZ01, BZ01,\nBuchstabe zugelassen.                                        BZ02\n2405 Die Ortsangabe muss aus mindestens 2 Buch-                   AZ01, BZ01,\nstaben bestehen.                                             BZ02\n2406 Auf der letzten Stelle der Ortsangabe ist nur ein            AZ01, BZ01,\nBuchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer                BZ02\nzugelassen.\n2417 Der Geburtsort enthält einen unzulässigen Eintrag, AZ01, BZ01,\nwie ‚unbekannt‘, ‚fehlt‘ oder ‚ohne‘.                        BZ02\n2420 Keine Identität mit den unter der angegebenen                AZ01, BZ01,\nZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten.                   BZ02\nUNIPOST-Prüfungen zur Anschrift allgemein\n2501 Anschrift postalisch nicht korrekt.                          AZ01, BZ02\n2502 Inlandsanschrift als Auslandsanschrift gemeldet.             AZ01, BZ02\n2503 Postleitzahl/Wohnort nicht eindeutig zuzuordnen. AZ01, BZ02\n2504 Straße nicht eindeutig zuzuordnen.                           AZ01, BZ02\n2505 Postleitzahl/Wohnort nicht identifizierbar.                  AZ01, BZ02\n2506 Straße nicht identifizierbar.                                AZ01, BZ02\n2507 Straße nicht gefunden, Hausnummer nicht zu-                  AZ01, BZ02\nzuordnen.\n2508 Postleitzahl nicht zu ermitteln, da Straßenname              AZ01, BZ02\nmehrfach vorhanden.\nGESCHL, GESCHL-G – GESCHLECHT\n2601 Die Angabe des Geschlechts des Ehegatten ist ab AZ01\ndem Beitragsjahr 2003 zwingend erforderlich.\n2602 Das Geschlecht des Zulageberechtigten                        AZ01\n(GESCHL) darf nicht mit Geschlecht des Ehe-\ngatten (GESCHL-G) identisch sein.\n2603 Es fehlt die Angabe des Geschlechtsmerkmals.                 BZ02\nLDKZ – Länderkennzeichen\n2701 Es fehlt die Angabe des Länderkennzeichens.                  BZ01\nGEBDT, GEBDT-G – Geburtsdatum\n3001 Das Geburtsdatum muss logisch sein.                          AZ01–07, BZ01,\nAnmerkung: Bei Personen ohne bestimmbares                    BZ02, FZ01–03,\nGeburtsdatum sind auch die Tagesangaben „00“                 KZ01, KZ02,\nund Monatsangaben mit „00“ zulässig. Tages-                  ZA01–07, ZB01,\nangaben größer „31“ und Monatsangaben größer                 ZF01–03, ZK01\n„12“ sind nicht zulässig.\n3002 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Voll-                 AZ01, BZ01,\nendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburts-                 BZ02, FZ01–03,\ndatum kleiner Antragsdatum (wenn nicht vorhan-               KZ01, KZ02,\nden Erstellungsdatum) minus 70 Kalenderjahre).               ZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01","356         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n3003 Das Geburtsdatum muss gleich dem Geburts-                    AZ01–AZ07,\ndatum in der ZUNR (Stellen 3 – 8 ZUNR (Element FZ01, KZ02\nANLEGERDATEN oder Element EHEGATTE)) sein.\nAnmerkung: Für den Vergleich der Daten wird in\nden Fällen, in denen die Seriennummern der Zu-\nlagenummer „49“ bzw. „99“ überschritten werden,\ndie Addition der Zahl 32 oder 64 (bei Personen,\ndie ein unbestimmbares Geburtsdatum (Tages-\nangabe „00“) oder am Ersten eines Monats ge-\nboren sind, auch die Zahl 96) auf die Tagesangabe\nder Zulagenummer berücksichtigt. Für den Jahres-\nvergleich mit dem Geburtsdatum ist das Jahr-\nhundert bei einem Geburtsjahr größer 35 mit 19\nzu bilden. Für Geburtsjahre kleiner oder gleich 35\nist das Jahrhundert 20 zu verwenden.\n3004 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Voll-                 AZ02, AZ03,\nendung des 85. Lebensjahres liegen (Geburts-                 AZ04, AZ05,\ndatum kleiner Verarbeitungsdatum minus                       AZ06\n85 Kalenderjahre).\n3005 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Voll-                 AZ07\nendung des 90. Lebensjahres liegen (kleiner Ver-\narbeitungsdatum minus 90 Kalenderjahre).\n3007 Unzulässig sind Geburtsdaten, die vor Vollendung             AZ01–07, BZ01,\ndes 14. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum                    BZ02, FZ01–03,\ngrößer Antragsdatum (ersatzweise Verarbeitungs-              KZ01, KZ02,\ndatum) minus 14 Kalenderjahre).                              ZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n3020 Keine Identität mit den unter der angegebenen                AZ02–07, BZ01,\nZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten.                   FZ01, FZ03\nDT-ERST – Erstellungsdatum\n3102 Das Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das              AZ01–07, BZ01,\nVerarbeitungsdatum minus 6 Monate sein.                      BZ02, FZ02,\nFZ03, KZ01,\nKZ02, ZA01–07,\nZB01, ZF01–03,\nZK01\n3103 Das Jahr des Erstellungsdatums ist größer als das BZ01\nBeitragsjahr plus 4 Jahre.\n3104 Das Erstellungsdatum liegt vor dem 01. 12. des               BZ01\nJahres vor dem Beitragsjahr.\n3105 Das Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das              FZ01\nVerarbeitungsdatum minus 18 Monate sein.\n3121 Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das               AZ01–07, BZ01,\nVerarbeitungsdatum sein.                                     BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\nBTJAHR – Beitragsjahr\n3201 Das Beitragsjahr muss größer oder gleich 2002                AZ01, BZ01,\nsein.                                                        FZ01–03,\nZA02–04, ZF02\n3202 Der Zulageanspruch entsteht erst nach Ablauf des AZ01, ZA02,                         X\nBeitragsjahres. Dem Antrag kann nicht entspro-               ZA03\nchen werden, da das Beitragsjahr nicht vor dem\nJahr (JHJJ im Feld ANTRAG-DT im Element\nGRUNDDATEN) der Antragstellung liegt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 357\n3203 Das Beitragsjahr muss kleiner als das aktuelle                AZ01, BZ01,\nJahr (Tagesdatum) sein.                                      FZ01–03,\nZA02–04, ZF02\n3299 Zulageanträge für das Beitragsjahr 2003 sind bis              AZ01\nzum Einsatz des erweiterten Datensatzes AZ01\nunzulässig.\nANTRAG-DT – Antragsdatum\n3301 Das Jahr (JHJJ) in der Meldung muss größer oder AZ01\ngleich 2002 sein.\n3321 Das Antragsdatum darf nicht größer als das                    AZ01\nErstellungsdatum sein.\nLF-JAHR – Jahr für das der Steuerbescheid gilt\n3401 Das LF-JAHR muss dem Beitragsjahr minus 2                     FZ02\nentsprechen.\nBIS-E Datum Einkommen\n3603 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum                    AZ01\n(VON-E) liegen.\nVON-KIZA – Von-Datum Kindergeldzahlung\n3701 Das Von-Datum muss im Beitragsjahr (BTJAHR)                   AZ01, KZ01,\nliegen.                                                      KZ02, ZK01\n3702 Von-Datum Kindergeldzahlung (JHJJMM) liegt vor AZ01, KZ01,\ndem Geburtsdatum (JHJJMM).                                   KZ02, ZK01\n3703 Das Jahr des Von-Datums (JHJJ) muss dem Jahr                  AZ01, KZ01,\ndes Bis-Datums (JHJJ aus BIS-KIZA) entsprechen.              KZ02, ZK01\nBIS-KIZA – Bis-Datum Kindergeldzahlung\n3801 Das Bis-Datum muss im Beitragsjahr (BTJAHR)                   AZ01, KZ01,\nliegen.                                                      ZK01\n3803 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum                    AZ01, KZ01,\n(VON-KIZA) liegen.                                           ZK01\n3821 Das Bis-Datum darf nicht größer als das Erstel-               AZ01, KZ01,\nlungsdatum sein.                                             ZK01\nBIS-R – Bis-Datum Rückzahlungszeitraum\n3903 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum                    ZA05\n(VON-R) liegen.\n3921 Das Bis-Datum darf nicht größer als das Erstel-               ZA05\nlungsdatum sein.\nDT-KAPUE – Datum der Kapitalübertragung\n3A01 Das Datum der Kapitalübertragung darf nur einen AZ04, AZ05\nMonat vor dem Erstellungsdatum des Daten-\nsatzes liegen.\n3A02 Das Datum muss auf den Ersten eines Quartals                  AZ04, AZ05\nfallen (01. 01., 01. 04., 01. 07., 01. 10.).\n3A03 Das Datum der Kapitalübertragung muss sich auf AZ04, AZ05\neinen gültigen Vertrag beziehen.\n3A22 Das Datum der Kapitalübertragung darf nicht                   AZ04, AZ05\ngrößer als das Erstellungsdatum plus 4 Monate\nsein.\nDT-AUSZ – Auszahlungszeitpunkt\n3B01 Der Auszahlungszeitpunkt muss größer oder                     AZ06, AZ07,\ngleich 01. 01. 2002 sein.                                    ZA05","358          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nQUTL – Berechnungsquartal\n3C01 JJ im Berechnungsquartal muss größer oder                     ZA02, ZA03\ngleich dem Antragsdatum (JJ im ANTRAG-DT\n(Element GRUNDDATEN)) sein.\n3C21 Das Berechnungsquartal darf nicht größer als das ZA02, ZA03\nQuartal des Erstellungsdatums sein.\nFEST-DT – Datum der Ermittlung der Altersvorsorgezulage\n3D01 Das Datum darf nicht vor dem Datum des                        ZA02, ZA03,\nAntrages (ANTRAG-DT (Element GRUNDDATEN)) ZA04\nliegen.\n3D21 Das Datum darf nicht größer als das Erstellungs-              ZA02, ZA03,\ndatum sein.                                                  ZA04\nDT-STU – Ende des Stundungszeitraumes\n3E01 Wenn eine Stundung oder Verlängerung der                      ZA07\nStundung (MM-STU = 1, 2 oder 4) vorliegt, muss\nein gültiges Datum vorgegeben sein.\nSV-DT – Datum der schädlichen Verwendung\n3G01 Das Jahr des Datums der schädlichen Ver-                      ZF01\nwendung muss größer oder gleich 2003 sein.\n3G21 Das Datum der schädlichen Verwendung darf                     ZF01\nnicht größer als das Erstellungsdatum sein.\nGEBDT-KIZA – Geburtsdatum Kindergeldberechtigter\n3I01 Das Geburtsdatum muss logisch sein.                           AZ01, KZ01,\nAnmerkung: Bei Personen ohne bestimmbares                    KZ02, ZK01\nGeburtsdatum sind auch die Tagesangaben „00“\nund Monatsangaben mit „00“ zulässig. Tages-\nangaben größer „31“ und Monatsangaben größer\n„12“ sind nicht zulässig.\n3I02 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Voll-                  AZ01, KZ01,\nendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburts-                 KZ02, ZK01\ndatum kleiner Verarbeitungsdatum minus\n70 Kalenderjahre).\n3I06 Das Geburtsdatum muss kleiner als das Antrags-                AZ01, KZ01,\ndatum sein.                                                  KZ02, ZK01\n3I07 Unzulässig sind Geburtsdaten, die vor Vollendung AZ01, KZ01,\ndes 14. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum                    KZ02, ZK01\ngrößer Antragsdatum (ersatzweise Erstellungs-\ndatum) minus 14 Kalenderjahre).\n3I20 Keine Identität mit Bestand der ZfA.                          KZ01, KZ02,\nZK01\nGEBDT-KN – Geburtsdatum Kind\n3J01 Das Geburtsdatum muss logisch sein.                           AZ01, BZ01,\nKZ01, KZ02,\nZK01\n3J02 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Voll-                  AZ01, BZ01,\nendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburts-                 KZ01, KZ02,\ndatum kleiner Verarbeitungsdatum minus                       ZK01\n70 Kalenderjahre).\n3J06 Das Geburtsdatum muss kleiner als das Antrags-                AZ01, BZ01,\ndatum sein.                                                  KZ01, KZ02,\nZK01","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 359\nDT-ERST-ALT – ursprüngliches Erstellungsdatum\n3K01 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht                 AZ01–07, BZ01,\ngrößer als das Verarbeitungsdatum sein.                      BZ02, FZ02,\nFZ03, KZ01,\nKZ02, ZA01–07,\nZB01, ZF01–03,\nZK01\n3K02 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht                 AZ01–07, BZ01,\nkleiner als das Verarbeitungsdatum minus                     BZ02, FZ02,\n6 Monate sein.                                               FZ03, KZ01,\nKZ02, ZA01–07,\nZB01, ZF01–03,\nZK01\n3K03 Das ursprüngliche Erstellungsdatum ist nur                    AZ01–07, BZ01,\nzulässig, wenn eine Stornierung einer Meldung                BZ02, FZ01–03,\nvorliegt oder eine Fehlernummer vorhanden ist.               KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n3K04 Das ursprüngliche Erstellungsdatum ist größer als AZ01–07, BZ01,\ndas Erstellungsdatum.                                        BZ02, FZ01–03,\nKZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n3K05 Das ursprüngliche Erstellungsdatum muss vor-                  AZ01–07, BZ01,\nhanden sein, wenn eine Stornierung einer Meldung BZ02, FZ01–03,\nvorliegt oder eine Fehlernummer vorhanden ist.               KZ01, KZ02,\nZA01–07, ZB01,\nZF01–03, ZK01\n3K06 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht                 FZ01\nkleiner als das Verarbeitungsdatum minus\n18 Monate sein.\nBIS-KIR – Bis-Datum Kindergeldrückforderung\n3L03 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum                    KZ02\n(VON-KIR) liegen.\n3L21 Das Datum der Kindergeldrückforderung darf                    KZ02\nnicht größer als das Erstellungsdatum sein.\nDT-SCHAEDL – Datum der schädlichen Verwendung\n3M01 Das Jahr des Datums der schädlichen Verwendung AZ02, AZ03,\nmuss größer oder gleich 2003 sein.                           ZA06, ZA07\n3M22 Das Datum der schädlichen Verwendung                           AZ02, AZ03,\nDT-SCHAEDL darf nicht mehr als 5 Monate nach                 ZA06, ZA07\ndem Erstellungsdatum des Datensatzes liegen.\nDT-STUNDUNG – Datum des Stundungsantrags\n3N01 Das Stundungsdatum muss vorhanden sein, wenn AZ02\ndas Stundungskennzeichen gleich 1 oder 2 ist.\n3N21 Das Datum des Stundungsantrags darf nicht                      AZ02\ngrößer als das Erstellungsdatum sein.\nRV-EIN – Beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung\n4003 RV-EIN, RV-EG und LF-EG sind nicht vorhanden                  AZ01, ZA02,\nund es liegt eine unmittelbare Berechtigung                  ZA03\n(BERECH gleich true) vor und der Anleger ist kein\nBeamter (BEAMTER gleich false).","360         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nRV-WKZ-EIN, RV-WKZ-EG, LF-WKZ-EG, BESOLD-WKZ – Währungskennzeichen\n4101 Für das Veranlagungs- bzw. Besoldungsjahr 2001 AZ01, BZ01,\nsind in den Feldern LF-WKZ-EG und BESOLD-                   FZ02\nWKZ nur die Währungsangaben DEM und EUR,\nab dem Veranlagungs- bzw. Besoldungsjahr 2002\nausschließlich EUR zulässig.\n4102 Ab dem Beitragsjahr 2003 sind in den Feldern                 AZ01\nRV-WKZ-EIN und RV-WKZ-EG folgende Währun-\ngen unzulässig:\nBEF, DEM, FIM, FRF, GRD, ITL, LUF, NLG, ATS,\nPTE, ESP\nLF-EG – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft\n4303 LF-EG muss größer oder gleich 0,00 sein.                     FZ02, ZF03\nBT-ABGEF – an ZfA abgeführte Betragssumme\n4401 Der im Datensatz enthaltene Betrag ist geringer              AZ03\nals der tatsächlich an die ZfA gezahlte Rück-\nzahlungsbetrag.\nAUSZBT – Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag\n4601 Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag darf nicht AZ02\ngrößer als GESKTL sein.\nSU-AVOR – Summe der zu übertragenden Altersvorsorgezulage\n4A01 SU-AVOR muss größer 0,00 sein, wenn                          AZ04, AZ05\nANBIETER ungleich ANBIETER-NEU.\n4A02 SU-AVOR muss gleich 0,00 sein, wenn ANBIETER AZ04, AZ05\ngleich ANBIETER-NEU (interner Vertragswechsel).\nBT-NGEZ – nicht zurückgezahlter Betrag\n4B01 Der Inhalt BT-NGEZ muss größer 0,00 sein.                    AZ07\nBT-ZUL – Summe der bis zum Auszahlungszeitpunkt gutgeschriebenen Altersvorsor-\ngezulage\n4C01 BT-ZUL muss größer 0,00 sein.                                AZ06\nBEI-AV-GES – Altersvorsorgebeitrag Gesamt\n4D01 BEI-AV-GES muss größer oder gleich 0,00 sein.                FZ01\nBEI-AV – Altersvorsorgebeitrag je Vertrag\n4E01 BEI-AV muss größer oder gleich 0,00 sein.                    FZ01\nBEI-STVER – Altersvorsorgebeitrag (ohne den Betrag Altersvorsorgezulage), auf den\n§ 10a EStG angewendet wurde\n4F01 BEI-STVER muss größer oder gleich 0,00 sein.                 FZ01\nGESKTL – Vorhandenes Altersvorsorgevermögen\n4G01 GESKTL muss größer 0,00 sein.                                AZ02\nAUSZBT – Zulageschädlicher Auszahlungsbetrag\n4H01 AUSZBT muss größer 0,00 sein.                                AZ02\n4H02 Wenn MM-SCHAEDL gleich 01, 04, 14 muss                       AZ02\nAUSZBT gleich GESKTL, für MM-SCHAEDL\ngleich 10 muss AUSZBT kleiner oder gleich\nURKAP sein.\n4H03 Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag darf nicht AZ02\ngrößer als GESKTL bzw. URKAP sein.\nBTR-ZUL-GES – Betrag Altersvorsorgezulage Gesamt\n4I01 BTR-ZUL-GES muss größer oder gleich 0,00 sein. FZ01","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 361\nBTR-ZUL – Gesamtbetrag der Altersvorsorgezulage\n4J01 BTR-ZUL entspricht nicht der Summe aus                       ZA02, ZA03\nBTR-GRUZUL (Grundzulage) und BTR-KIZUL\n(Kinderzulage).\nBTR-RU-ZUL – Rückzahlungsbetrag der Zulage\n4M01 Wenn BTR-RU-ST gleich 0,00 ist, muss BTR-RU- ZA07\nZUL vorhanden sein.\n4M02 Wenn MM-STU gleich 0 (keine Stundung) ist,                    ZA07\nmuss BTR-RU-ST vorhanden sein.\nBTR-RU-ST – Rückzahlungsbetrag der Steuerermäßigung\n4N01 Wenn BTR-RU-ZUL gleich 0,00 ist, muss BTR-                    ZA07\nRU-ST vorhanden sein.\n4N02 Wenn MM-STU gleich 0 (keine Stundung) ist,                    ZA07\nmuss BTR-RU-ST vorhanden sein.\nBTR-MAUSZ – Auszahlungsbetrag aus Mitteilung\n4O01 Der Auszahlungsbetrag darf nicht größer als der               ZA02, ZA03\nBetrag der Altersvorsorgezulage sein.\n4O02 Wenn BTR-MRUECK gleich 0,00 ist, muss BTR- ZA02, ZA03\nMAUSZ größer 0,00 sein.\nBTR-MRUECK – Betrag der Rückforderung aus Mitteilung\n4P01 Wenn BTR-MAUSZ gleich 0,00 ist, muss BTR-                    ZA02, ZA03\nMRUECK größer 0,00 sein.\nBTR-QAUSZ – saldierter Betrag der Auszahlung für Quartal\n4Q01 Der Auszahlungsbetrag darf nicht größer als der               ZA02, ZA03\nBetrag der Altersvorsorgezulage sein.\n4Q03 BTR-QAUSZ darf nicht größer 0,00 sein, wenn                   ZA02, ZA03\nBTR-QRUECK größer 0,00 ist.\nBTR-QRUECK – saldierter Betrag der Rückzahlung für Quartal\n4R03 BTR-QRUECK darf nicht größer 0,00 sein, wenn ZA02, ZA03\nBTR-QAUSZS größer 0,00 ist.\nBT-EINB – vom Anbieter einbehaltene Betragssumme\n4T01 Ist BT-EINB größer als 0,00, muss sie mit BT-                AZ03\nABGEF identisch sein.\nURKAP – ursprüngliches Altersvorsorgevermögen\n4U01 Ursprüngliches Altersvorsorgevermögen muss bei AZ02\nMerkmal schädliche Verwendung (MM-SCHAEDL)\ngleich 10, 11, 12, 13 vorhanden sein.\nBTR-GRUZUL – Betrag der Grundzulage\n4V01 Der Betrag der Grundzulage darf nicht größer als             ZA02, ZA03\nder Gesamtbetrag der Altersvorsorgezulage\n(BTR-ZUL) sein.\n4V02 Wenn BTR-ZUL größer 0,00, dann muss BTR-                     ZA02, ZA03\nGRUZUL größer 0,00 sein.\nBTR-KIZUL – Betrag der Kinderzulage\n4W01 Der Betrag der Kinderzulage muss kleiner als der              ZA02, ZA03\nGesamtbetrag der Altersvorsorgezulage (BTR-\nZUL) sein.\n4W02 Wenn BTR-GRUZUL kleiner BTR-ZUL, dann muss ZA02, ZA03\nBTR-KIZUL größer 0,00 sein.\n4W03 Wenn ANZ-KI vorhanden, dann muss BTR-KIZUL ZA02, ZA03\ngrößer 0,00 sein.","362         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nANZ-KI\n4X01 Wenn BTR-KIZUL größer 0,00, dann muss ANZ-KI ZA02, ZA03\nvorhanden sein.\nMM-KAN – Merkmal kein Anspruch auf Zulage\n5001 Ein Feldinhalt ungleich 00 ist nur zulässig, wenn            ZA02, ZA03\nMM-KUEZ gleich 99 ist.\nMM-KUEZ – Merkmal Kürzung der Zulage\n5101 Ein Feldinhalt gleich 00 bis 21 ist nur zulässig,            ZA02, ZA03\nwenn MM-KAN gleich 00 ist.\nSTD-KZ – Kennzeichen zur Stundung\n5201 Ein Inhalt ungleich 0 ist nur zulässig, wenn es sich AZ02\num eine schädliche Verwendung als Folge des\nWegfalls der Steuerpflicht (MM-SCHAEDL\ngleich 04) handelt.\nSTANG, STANG-G – Staatsangehörigkeit\n5301 Es sind nur die vom Statistischen Bundesamt                  AZ01, BZ02\nfestgelegten Schlüssel zulässig (z. B. ,DE‘ für\nDeutschland).\n5302 Die Angabe der Staatsangehörigkeit des Zulage-               AZ01\nberechtigten ist für das Beitragsjahr 2002\nzwingend erforderlich, da keine Zulagenummer\n(ZUNR) angegeben wurde.\n5303 Die Angabe der Staatsangehörigkeit ist ab dem                AZ01\nBeitragsjahr 2003 zwingend erforderlich.\nKIZUAN – Merkmal, ob Kinderzulage beantragt ist\n5401 Kinderzulage ist beantragt, aber keine Angabe von AZ01\nKindern.\n5402 Kinderzulage ist nicht beantragt, aber Angabe von AZ01\nKindern.\nMM-MITTELBAR – Merkmal zur Art der Berechtigung\n5701 Wenn mittelbare Berechtigung vorliegt                        FZ01\n(MM-MITTELBAR gleich true), sind Daten in den\nFeldern RV-EIN, RV-EG, LF-EG und BESOLD nicht\nzulässig.\n5702 Wenn unmittelbare Berechtigung vorliegt                      FZ01\n(MM-MITTELBAR gleich false), muss in einem der\nFelder RV-EIN, RV-EG, LF-EG oder BESOLD ein\nInhalt größer 0,00 vorhanden sein.\nMM-SCHAEDL – Merkmal schädliche Verwendung\n5801 Das Merkmal „teilweise Entnahme § 92a EStG“                  AZ02\n(MM-SCHAEDL gleich 05) ist zurzeit unzulässig,\nda das Mindestentnahmekapital noch nicht vor-\nliegen kann.\nBEAMTER – Merkmal, ob Berechtigter ausschließlich Beamter ist\n5901 Ist BERECH gleich false (mittelbar berechtigt) oder AZ01\nnicht vorhanden, darf das Merkmal BEAMTER\nnicht true sein.\nBERECH – Kennzeichnung der Zulageberechtigung\n5A01 Ab dem Beitragsjahr 2003 ist die Angabe der                  AZ01\nZulageberechtigung zwingend erforderlich.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004   363\nGrundsätzliche Prüfungen gegen den Bestand der ZfA\n6001 Identischer Datensatz mit gleicher Anbieter-                 AZ01–07, BZ01,\nnummer oder gleicher Dienststelle oder gleicher              BZ02, FZ01–03,\nFinanzamtsnummer und gleicher ZUNR und                       KZ01, KZ02,\ngleichem Erstellungsdatum bereits vorhanden.                 ZA01–07, ZB01,\nZF01–04, ZK01\n6002 Vertragsnummer und Anbieternummer aus der                    AZ02–07\nMeldung nicht im Konto vorhanden.\n6003 Die Mitteilung des Rückzahlungsbetrages                      AZ03\n(Meldegrund ZA06) für gleiche Vertragsnummer\nnoch nicht erstellt.\n6004 Datensatz AZ02 mit gleicher Vertragsnummer und AZ04\nMerkmal schädliche Verwendung (MM-SCHAEDL)\ngleich 01, 08, 10, 12 oder 14 vorhanden und\nDT-KAPUE (Datum Kapitalübertragung) größer\nErstellungsdatum aus AZ02.\n6005 Das Datum Kapitalübertragung (DT-KAPUE)                      AZ05\nentspricht nicht Datum Kapitalübertragung im\nBestand bei gleicher Vertragsnummer.\n6006 SU-AVOR entspricht nicht dem mitgeteilten                    AZ04, AZ05\nBetrag des anderen Beteiligten.\n6007 Ein Zulageantrag für einen zweiten bzw. weiteren             AZ01                    X\nVertrag ist bei einem mittelbaren Berechtigten\n(BERECH gleich false) unzulässig.\n6008 Mindestens einer der Inhalte der Felder VTNR-                AZ04\nNEU, ZERTIFI-NEU oder ANBIETER-NEU müssen\nsich gegenüber dem Bestand ändern.\n6010 Das Datum Kapitalübertragung (DT-KAPUE) ist bei AZ04\nWechsel der Vertragsnummer oder Zertifizierungs-\nnummer bereits vorhanden.\n6011 Bei Erstmeldung: Eine Meldung zur Kapital-                   AZ04, AZ05\nübertragung mit diesem Datum (DT-KAPUE) liegt\nbereits vor.\nBei Stornierung: Die Vertragsnummer ist nicht im\nBestand der ZfA enthalten.\n6013 PROZ-UEB (Prozentsatz des zu übertragenden                   AZ04\nAltersvorsorgevermögens) entspricht nicht dem\nVerhältnis gezahlte Zulage – zu übertragende\nZulage.\n6015 Zertifizierungsnummer passt nicht zum ange-                  AZ02–07, FZ01\ngebenen Vertrag.\n6016 Vertragswechsel (0,00 EUR übertragenes Kapital) AZ04, AZ05\nnicht zulässig, da Vertragsnummer für den\ngleichen Anbieter bereits im Bestand.\n6019 UEB-RUECKZ-EIGH entspricht nicht dem Merk-                   AZ05\nmal im Bestand bei gleicher Vertragsnummer\n(aus Meldegrund AZ04).\n6020 Für den in der Meldung genannten Vertrag sind                AZ02\nkeine Förderungen in Form von Zulagen oder\nSteuerermäßigungen gezahlt worden.\n6021 Datensatz nicht zulässig, da bereits ein Datensatz AZ02, AZ03\nmit gleichem Meldegrund, gleicher Anbieter-\nnummer, gleicher Vertragsnummer und gleichem\nDatum der schädlichen Verwendung\n(DT-SCHAEDL) im Bestand der ZfA vorhanden ist.","364              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n6022 Datensatz nicht zulässig, da bereits eine Kapital-                   AZ04, AZ05\nübertragung zum gleichen Vertrag gemeldet\nwurde, aber noch nicht abgeschlossen ist.\nDie Meldung ist nach Abschluss der laufenden\nKapitalübertragung zu wiederholen.\nWeiterzuleitende Datensätze\n7001 Eine Weiterleitung der Mitteilung der Vertrags-                      AA01\nhistorie im Rahmen der förderunschädlichen\nKapitalübertragung (AA01) ist nicht möglich, da\nder Empfänger nicht bekannt ist.\n7. Anlage 3 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\nDer ,MiteilungBerechType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"MiteilungBerechType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name=\"KGDat\" type=\"zusy:KGDatenType\" minOccurs=\"0\" maxOccurs=\"unbounded\"/>\n<element name=\"Besold\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"1\" maxOccurs=\"12\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type = \"gYear\"/>\n<attribute name= \"beamtVersorg\" use= \"required\" type = \"zusy:MerkmalBeamtVgType\"/>\n<attribute name= \"gebOrt\" use= \"required\" type = \"zusy:OrtType\"/>\n</complexType>\n8. Anlage 3 Abschnitt 6 wird wie folgt geändert:\nDer ,KGAnlegerOptZunrType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"KGAnlegerOptZunrType\">\n<complexContent>\n<extension base= \"zusy:PersType\">\n<attribute name=\"zuNr\" use=\"required\" type=\"zusy:VsNrType\"/>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\n9. Anlage 4 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert:\nIm Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern. Ferner ist in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort ,Dienststelle‘ durch ,Zahlstelle‘ zu ersetzen.\n10. Anlage 4 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert:\na) In der Überschrift ist die Angabe „des Merkmals, ob das Versorgungsrecht des Steuerpflichtigen eine entspre-\nchende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 BeamtVG vorsieht“ durch die Angabe „die Bestätigung, dass der\nAnleger die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 1, 2,\n3 oder 4 EStG erfüllt“ zu ersetzen.\nb) In der Erläuterung vor der Zeichendarstellung ist das Wort „Besoldungsstelle“ durch die Wörter „zuständige\nStelle“ zu ersetzen. Nach dem Wort „übermitteln“ wird die Angabe „sofern dem Beamten im Beitragsjahr eine\nBesoldung ausgezahlt wurde oder ein Zeitraum nach § 50a BeamtVG vorlag“ durch die Angabe „sofern der\nzuständigen Stelle eine Einverständniserklärung zum Datenaustausch vorliegt.“ ersetzt.\nc) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern. In der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort ,Dienststelle‘ durch ,Zahlstelle‘ zu ersetzen.\nd) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,DT-ERST-ALT‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in\n,m‘ zu ändern.\ne) Im Baustein 1 FEHLER ist in der Zeile des Feldes ,FENR‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,m‘ zu ändern.\nf) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GNAME‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,m‘\nzu ändern.\ng) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist das Wort ‚Besoldung‘ durch die Wörter ‚Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2\nNr. 2 und 3 EStG‘ zu ersetzen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004                   365\nh) Die Zeile des Feldes ,BEAMTVG‘ ist wie folgt neu zu definieren:\nBEAMT-VERSORG                   Das Element muss 1 mal vorhanden\nBaustein 5                      sein\n001      n    M     BEAMTVG                         Bestätigung, dass der Anleger die Voraus-\nsetzungen für die Zugehörigkeit zum\nbegünstigten Personenkreis erfüllt\n1 = Voraussetzungen für die Zugehörigkeit\nzum begünstigten Personenkreis nach\n§ 10a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 EStG sind\nerfüllt\n2 = Voraussetzungen für die Zugehörigkeit\nzum Personenkreis nach § 10a Abs. 1\nNr. 4 EStG sind erfüllt\n11. Anlage 4 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern. Ferner ist in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort ,Dienststelle‘ durch ,Zahlstelle‘ zu ersetzen.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,DT-ERST-ALT‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in\n,m‘ zu ändern.\nc) Im Baustein 1 FEHLER ist in der Zeile des Feldes ,FENR‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,m‘ zu ändern.\nd) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GNAME‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,m‘\nzu ändern.\ne) Im Baustein 3 ANSCHRIFT ist in der Zeile des Feldes ,PLZ‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu ändern.\nf) Im Baustein 4 VERGABEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,VWORT‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,K‘\nzu ändern.\n12. Anlage 4 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\nb) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR‘ in der Spalte ‚art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘ zu\nändern.\n13. Anlage 5 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\nDer ,KGAnlegerOptZunrType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"KGAnlegerOptZunrType\">\n<complexContent>\n<extension base= \"zusy:PersType\">\n<attribute name=\"zuNr\" use=\"required\" type=\"zusy:VsNrType\"/>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\n14. Anlage 5 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\na) Vor dem ,KGBezugDatenKZ01Type‘ wird folgender Typ neu aufgenommen:\n<complexType name=\"KGBerechtKZ01Type\">\n<attribute name= \"nachname\" use= \"optional\" type= \"zusy:NameType\"/>\n<attribute name= \"vorname\" use= \"optional\" type= \"zusy:NameType\"/>\n<attribute name= \"gebDat\" use= \"optional\" type= \"zusy:DatumMit0Type\"/>\n<attribute name= \"gebName\" use= \"optional\" type= \"zusy:NameType\"/>\n</complexType>\nb) Der ,KGBezugDatenKZ01Type‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"KGBezugDatenKZ01Type\">\n<sequence>\n<element name=\"KGBerecht\" type=\"zusy:KGBerechtKZ01Type\"/>\n<element name=\"KGDaten\" type=\"zusy:KGDatenType\"/>\n</sequence>\n<attribute name=\"zuord\" type=\"zusy:MerkmalKGZuordnungType\"/>\n</complexType>","366             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n15. Anlage 6 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUSY-ID‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\n16. Anlage 6 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUSY-ID‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern. Ferner ist in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in ,K‘ zu ändern.\nc) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘ zu\nändern. Ferner ist in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ der ergänzende Hinweis ,Familienkassen, denen die ZUNR\ndurch eine vorherige Anforderung der Überprüfungsdaten bekannt ist, müssen diese angeben.‘ zu löschen.\nd) Im Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN ist in der Zeile des Feldes ,NNAME-KIZA‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘\nin ,m‘ zu ändern.\ne) Im Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN ist in der Zeile des Feldes ,VNAME-KIZA‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘\nin ,m‘ zu ändern.\n17. Anlage 6 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\nb) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘ zu\nändern. Ferner ist in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ der ergänzende Hinweis ,Familienkassen, denen die ZUNR\ndurch eine vorherige Anforderung der Überprüfungsdaten bekannt ist, müssen diese angeben.‘ zu löschen.\n18. Anlage 7 Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\na) Der ,NuHeaderAnbZahlungType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"NuHeaderAnbZahlungType\">\n<attribute name= \"anbieter\" use= \"required\" type= \"zusy:ABNrType\"/>\n<attribute name= \"erstDat\" use= \"required\" type= \"zusy:DatumZeitMicroSecType\"/>\n<attribute name= \"meGd\" use= \"required\" type= \"zusy:MeldegrundType\"/>\n</complexType>\nb) Der ,NuHeaderZA01Type‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"NuHeaderZA01Type\">\n<complexContent>\n<restriction base=\"zusy:NuHeaderAnbType\">\n<attribute name=\"meGd\" use=\"required\" fixed=\"ZA01\" type= \"zusy:MeldegrundType\"/>\n</restriction>\n</complexContent>\n</complexType>\n19. Anlage 7 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\na) Der ,DatenBerechType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<attributeGroup name=\"DatenBerechType\">\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type= \"gYear\"/>\n<attribute name= \"berechQ\" use= \"required\" type= \"zusy:QuartalType\"/>\n<attribute name= \"refNr\" use= \"required\" type= \"zusy:RefNrAnbType\"/>\n<attribute name= \"datumFest\" use= \"required\" type= \"date\"/>\n<attribute name= \"anzKi\" use= \"optional\" type= \"byte\"/>\n<attribute name= \"mmKeinAnspruch\" use= \"required\" type= \"zusy:MerkmalKeinAnspruchType\"/>\n<attribute name= \"mmKeinKuerz\" use= \"required\" type= \"zusy:MerkmalKuerzungType\"/>\n<attribute name= \"datumAntrag\" use= \"required\" type= \"date\"/>\n</attributeGroup>","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004          367\nb) Der ,AntrEinnahmeType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"AntrEinnahmeType\">\n<choice>\n<sequence>\n<element name=\"RVEin\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"1\"        maxOccurs=\"1\"/>\n<element name=\"RVEnt\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"0\"        maxOccurs=\"1\"/>\n</sequence>\n<sequence>\n<element name=\"RVEnt\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"1\"        maxOccurs=\"1\"/>\n<element name=\"RVEin\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"0\"        maxOccurs=\"1\"/>\n</sequence>\n</choice>\n<attribute name=\"vonMonat\" use=\"required\" type=\"gMonth\"/>\n<attribute name=\"bisMonat\" use=\"required\" type=\"gMonth\"/>\n</complexType>\nc) Der ,BetraegeType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"BetraegeType\">\n<sequence>\n<element name= \"Eigen\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"AltVer\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"Ausz\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"Rueck\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"SaldoAusz\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"SaldoRueck\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"BtrGruZul\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\" minOccurs=\"0\"/>\n<element name= \"BtrKiZul\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\" minOccurs=\"0\"/>\n</sequence>\n</complexType>\n20. Anlage 7 Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\na) Der ,VDatType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"VDatType\">\n<sequence>\n<element name= \"Betrag\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"zuZul\" default= \"true\" type = \"boolean\"/>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VertragsdatenGroup\"/>\n</complexType>\nb) Der ,KiDatType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"KiDatType\">\n<attribute name=\"nachname\" type=\"zusy:NameType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"vorname\" type=\"zusy:NameType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"vorwort\" type=\"zusy:VorWortType\" use=\"optional\"/>\n<attribute name=\"namZus\" type=\"zusy:NamenszusatzType\" use=\"optional\"/>\n<attribute name=\"gebDat\" type=\"date\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"nachnameKG\" type=\"zusy:NameType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"vornameKG\" type=\"zusy:NameType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"zahlst\" type=\"zusy:ZahlstelleType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"kgNr\" type=\"zusy:KGNrType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"vonKG\" type=\"gYearMonth\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"bisKG\" type=\"gYearMonth\" use=\"required\"/>\n</complexType>\nc) Nach dem Typ ,KiDatType’ wird der Typ ,AnlegerDatenType’ neu aufgenommen. Der Typ lautet wie folgt:\n<complexType name=\"AnlegerDatenType\">\n<complexContent>\n<extension base=\"zusy:AnlegerAZ01Type\">\n<sequence>\n<element name=\"Anschrift\" type=\"zusy:AnschriftType\"/>\n<element name=\"AntrE\" type=\"zusy:AntrEinnahmeType\" minOccurs=\"0\"\nmaxOccurs=\"unbounded\"/>\n<element name=\"LFEnt\" type=\"zusy:WaehrungLFType\" minOccurs=\"0\"/>\n<element name=\"VDat\" type=\"zusy:VDatType\" maxOccurs=\"unbounded\"/>\n<element name=\"KiDat\" type=\"zusy:KiDatType\" minOccurs=\"0\"\nmaxOccurs=\"unbounded\"/>\n</sequence>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>","368             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nd) Die Typen ,ALAntrType’, ,ALAntrMitNrType’ und ,ALAntrOhneNrType‘ sind zu löschen.\ne) Der ,EGatType’ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"EGatType\">\n<complexContent>\n<extension base=\"zusy:AnlegerAZ01Type\">\n<sequence>\n<element name=\"EGatErw\" type=\"zusy:VergabedatenErw\"/>\n</sequence>\n</extension>\n</complexContent>\n</complexType>\nf) Der ,ZAntrType’ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"ZAntrType\">\n<sequence>\n<element name=\"AnlegerDaten\" type=\"zusy:AnlegerDatenType\"/>\n<element name=\"AnlegerDatenErg\" type=\"zusy:AnlegerErgType\"/>\n<element name=\"StDat\" type=\"zusy:StDatType\" minOccurs=\"0\"/>\n<element name=\"EGat\" type=\"zusy:EGatType\" minOccurs=\"0\"/>\n</sequence>\n<attribute name=\"antrDat\" type=\"date\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"bJahr\" type=\"gYear\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"berech\" type=\"boolean\" use=\"optional\">\n<!--true= Pflichtversicherung gesetzl. RV-->\n<!--false= Keine Pflichtversicherung -->\n</attribute>\n<attribute name=\"beamter\" type=\"boolean\" default=\"false\">\n<!--true= Berechtigter ist Beamter-->\n<!--false= kein Beamter (Grundstellung) -->\n</attribute>\n<attribute name=\"kgBeantragt\" type=\"boolean\" default=\"true\">\n<!--true= Kindergeldzulage beantragt-->\n<!--false= keine Kindergeldzulage beantragt -->\n</attribute>\n</complexType>\n21. Anlage 7 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Erläuterung der ,enumeration value=02“‘ ist von ,Teilauflösung‘ in ,Teilkündigung‘ zu ändern.\nb) Der ,SchaedlVerwType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"SchaedlVerwType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerMitOptionalAnschriftType\"/>\n<element name=\"Gesamtkapital\" type=\"zusy:WaehrungType\"/>\n<element name=\"Auszahlung\" type=\"zusy:WaehrungType\"/>\n<element name=\"KapitalAlt\" type=\"zusy:WaehrungType\" minOccurs=\"0\"/>\n</sequence>\n<attribute name=\"merkmal\" use=\"required\" type=\"zusy:MerkmalSchaedlVerwType\"/>\n<attribute name=\"datumSchaedLVerw\" use=\"required\" type=\"date\"/>\n<attribute name=\"stundung\" default=\"0\" type=\"zusy:MerkmalStundungType\"/>\n<attribute name=\"datumStundAntrag\" use=\"optional\" type=\"date\"/>\n<attribute name=\"erwerbsmind\" use=\"optional\" type=\"zusy:ProzentType\"/>\n</complexType>\n22. Anlage 7 Abschnitt 5 wird wie folgt geändert:\nDer ,MiteilungBetraegeType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name = \"MiteilungBetraegeType\">\n<sequence>\n<element name= \"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name= \"Ertrag\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"Einbehalten\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"BetragAnZfA\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name=\"datumSchaedLVerw\" use=\"required\" type=\"date\"/>\n</complexType>\n23. Anlage 7 Abschnitt 10 wird wie folgt geändert:\nDer ,MitZuNrType’ wird wie folgt neu gefasst:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 369\n<complexType name=\"MitZuNrType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name=\"GebOrt\" type=\"zusy:OrtType\"/>\n<element name=\"Vertraege\" type=\"zusy:VertragType\" maxOccurs=\"unbounded\"/>\n</sequence>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VergabedatenGroup\"/>\n<attribute name=\"alteZuNr\" type=\"zusy:VsNrType\" use=\"optional\"/>\n</complexType>\n24. Anlage 7 Abschnitt 11 wird wie folgt geändert:\nDer ,ErmitErgType’ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"ErmitErgType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name=\"GebOrt\" type=\"zusy:OrtType\"/>\n<element name=\"Einnahmen\" type=\"zusy:EinnahmenBerechType\"/>\n<element name=\"Betraege\" type=\"zusy:BetraegeType\"/>\n<element name=\"Bei_Zul\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attributeGroup ref=\"zusy:DatenBerechType\"/>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VergabedatenGroup\"/>\n<attribute name=\"mmErmit\" type=\"zusy:MerkmalErmittlungType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"lfd_ber_nref\" type=\"zusy:BerechRefNrType\" use=\"required\"/>\n</complexType>\n25. Anlage 7 Abschnitt 12 wird wie folgt geändert:\nDer ‚FestsetzungType’ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name=\"FestsetzungType\">\n<sequence>\n<element name=\"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name=\"GebOrt\" type=\"zusy:OrtType\"/>\n<element name=\"Einnahmen\" type=\"zusy:EinnahmenBerechType\"/>\n<element name=\"Betraege\" type=\"zusy:BetraegeType\"/>\n<element name=\"Bei_Zul\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attributeGroup ref=\"zusy:DatenBerechType\"/>\n<attributeGroup ref=\"zusy:VergabedatenGroup\"/>\n<attribute name=\"mmFest\" type=\"zusy:MerkmalFestsetzungType\" use=\"required\"/>\n<attribute name=\"lfd_ber_nref\" type=\"zusy:BerechRefNrType\" use=\"required\"/>\n</complexType>\n26. Anlage 7 Abschnitt 13 wird wie folgt geändert:\nDer ,MitAltVorType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"MitAltVorType\">\n<sequence>\n<element name= \"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name= \"AltVor\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type= \"gYear\"/>\n</complexType>\n27. Anlage 7 Abschnitt 14 wird wie folgt geändert:\na) Der ,AuszSchaedlType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"AuszSchaedlType\">\n<sequence>\n<element name= \"Vertrag\" type=\"zusy:VertragType\"/>\n<element name= \"Betrag\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"datumAusz\" use= \"required\" type= \"date\"/>\n</complexType>\nb) Der ,AuszRueckzWohngType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"AuszRueckzWohngType\">\n<sequence>\n<element name= \"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name= \"AuszSchaedl\" type=\"zusy:AuszSchaedlType\" minOccurs=\"0\"\nmaxOccurs=\"unbounded\"/>\n<element name= \"Rueckz\" type=\"zusy:RueckzType\" minOccurs=\"0\" maxOccurs=\"1\"/>\n</sequence>\n</complexType>","370            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n28. Anlage 7 Abschnitt 15 wird wie folgt geändert:\nDer ,RueckzSchaedlEntType‘ wird wie folgt neu gefasst:\n<complexType name= \"RueckzSchaedlEntType\">\n<sequence>\n<element name= \"Anleger\" type=\"zusy:AnlegerType\"/>\n<element name= \"RueckzZulage\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\" minOccurs=\"0\"/>\n<element name= \"RueckzStErm\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\" minOccurs=\"0\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"refNr\" use= \"required\" type= \"zusy:RefNrAnbType\"/>\n<attribute name= \"stundung\" default=\"0\" type= \"zusy:MerkmalStundungType\"/>\n<attribute name=\"datumSchaedLVerw\" use=\"required\" type=\"date\"/>\n<attribute name= \"lfd_ber_nref\" use= \"required\" type=\n\"zusy:BerechRefNrType\"/>\n<attribute name= \"datumAntrag\" use= \"required\" type= \"date\"/>\n</complexType>\n29. Im Anschluss an den Abschnitt 16 sind die folgenden Abschnitte neu aufzunehmen:\n17            ZusyMeldung zur Rückzahlungs-/Rück-\nforderungs-Referenzdatei (ZusyAZRR.xsd)\n<?xml version = \"1.0\" encoding = \"ISO-8859-1\"?>\n<schema\nxmlns = \"http://www.w3.org/2001/XMLSchema\"\ntargetNamespace = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nxmlns:zusy = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nversion = \"1.0.0\"\nelementFormDefault = \"qualified\">\n<include schemaLocation=\"ZusyHeaderAnbieter.xsd\"/>\n<element name= \"Rueckzahlungssatz\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"Rueckzahlung\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"vertragNr\" use= \"required\" type= \"zusy:AktzType\"/>\n<attribute name= \"zulageNr\" use= \"required\" type= \"zusy:VsNrType\"/>\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type= \"gYear\"/>\n<attribute name= \"lfd_ber_nref\" use= \"required\" type= \"zusy:BerechRefNrType\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name= \"Rueckzahlungsreferenzdatei\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"SummeRueckzahlung\" type= \"zusy:EuroWaehrungGrossType\"/>\n<element name= \"versp_zuschlag\" minOccurs=\"0\" type= \"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"saeum_zuschlag\" minOccurs=\"0\" type= \"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element ref=\"zusy:Rueckzahlungssatz\" minOccurs=\"0\" maxOccurs=\"500\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"refNr\" use= \"required\" type= \"zusy:RefNrAnbType\"/>\n<attribute name= \"refnr_suf\" use= \"required\" type= \"int\"/>\n<attribute name= \"nummerMeldung\" use= \"required\" type= \"positiveInteger\"/>\n<attribute name= \"gesamtzahlMeldungen\" use= \"required\" type= \"positiveInteger\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name=\"ZusyMeldung\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"TransferHeader\" type=\"zusy:TransferHeaderType\"/>\n<element name=\"Daten\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"Header\" type=\"zusy:NuHeaderAZRRType\"/>\n<element ref=\"zusy:Rueckzahlungsreferenzdatei\"/>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</schema>","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 371\n18           ZusyMeldung zur Zahlungs-Referenzdatei\n(ZusyZARA.xsd)\n<?xml version = \"1.0\" encoding = \"ISO-8859-1\"?>\n<schema\nxmlns = \"http://www.w3.org/2001/XMLSchema\"\ntargetNamespace = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nxmlns:zusy = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nversion = \"1.0.0\"\nelementFormDefault = \"qualified\">\n<include schemaLocation=\"ZusyHeaderAnbieter.xsd\"/>\n<element name= \"Referenzsatz\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"Auszahlung\" type= \"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"vertragNr\" use= \"required\" type= \"zusy:AktzType\"/>\n<attribute name= \"lfd_ber_nref\" use= \"required\" type= \"zusy:BerechRefNrType\"/>\n<attribute name= \"zulageNr\" use= \"required\" type= \"zusy:VsNrType\"/>\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type= \"gYear\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name= \"Referenzdatei\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"SummeAuszahlung\" type= \"zusy:EuroWaehrungGrossType\"/>\n<element ref=\"zusy:Referenzsatz\" maxOccurs=\"500\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"refNr\" use= \"required\" type= \"zusy:RefNrAnbType\"/>\n<attribute name= \"nummerMeldung\" use= \"required\" type= \"positiveInteger\"/>\n<attribute name= \"gesamtzahlMeldungen\" use= \"required\" type=\n\"positiveInteger\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name=\"ZusyMeldung\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"TransferHeader\" type=\"zusy:TransferHeaderType\"/>\n<element name=\"Daten\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"Header\" type=\"zusy:NuHeaderZARAType\"/>\n<element ref=\"zusy:Referenzdatei\"/>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</schema>","372           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n19           ZusyMeldung zur Geldeingangsmahnung\n(ZusyZAMG.xsd)\n<?xml version = \"1.0\" encoding = \"ISO-8859-1\"?>\n<schema\nxmlns = \"http://www.w3.org/2001/XMLSchema\"\ntargetNamespace = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nxmlns:zusy = \"http://www.zusy.de/2002/XMLSchema\"\nversion = \"1.0.0\"\nelementFormDefault = \"qualified\">\n<include schemaLocation=\"ZusyHeaderAnbieter.xsd\"/>\n<element name= \"Einzelsatz\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"Rueckzahlung\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"btr_qrueck_gel\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n<element name= \"btr_qrueck_off\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"vertragNr\" use= \"required\" type= \"zusy:AktzType\"/>\n<attribute name= \"lfd_ber_nref\" use= \"required\" type= \"zusy:BerechRefNrType\"/>\n<attribute name= \"zulageNr\" use= \"required\" type= \"zusy:VsNrType\"/>\n<attribute name= \"bJahr\" use= \"required\" type= \"gYear\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name= \"MahnungGesamtbetrag\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name= \"SummeRueckforderung\" type=\"zusy:EuroWaehrungGrossType\"/>\n<element name= \"SummeGeleistet\" type=\"zusy:EuroWaehrungGrossType\"/>\n<element name= \"SummeOffen\" type=\"zusy:EuroWaehrungGrossType\"/>\n<element name= \"versp_zuschlag\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"\nminOccurs=\"0\"/>\n<element name= \"saeum_zuschlag\" type=\"zusy:EuroWaehrungType\"\nminOccurs=\"0\"/>\n<element ref=\"zusy:Einzelsatz\" minOccurs=\"0\" maxOccurs=\"500\"/>\n</sequence>\n<attribute name= \"refNr\" use= \"required\" type= \"zusy:RefNrAnbType\"/>\n<attribute name= \"nummerMeldung\" use= \"required\" type= \"positiveInteger\"/>\n<attribute name= \"gesamtzahlMeldungen\" use= \"required\" type=\n\"positiveInteger\"/>\n</complexType>\n</element>\n<element name=\"ZusyMeldung\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"TransferHeader\" type=\"zusy:TransferHeaderType\"/>\n<element name=\"Daten\">\n<complexType>\n<sequence>\n<element name=\"Header\" type=\"zusy:NuHeaderZAMGType\"/>\n<element ref=\"zusy:MahnungGesamtbetrag\"/>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</sequence>\n</complexType>\n</element>\n</schema>","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004                  373\n30. Anlage 8 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert:\na) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen:\nDer beschriebene Datenumfang ist ab dem 16. 02. 2004 zu verwenden.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ,Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nc) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BERECH‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,K‘ in ,m‘ zu\nändern.\nd) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist die Zeile des Feldes ,VERTEIL‘ zu löschen.\ne) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEAMTER‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\nf) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist die Zeile des Feldes ,GESCHL‘ zu löschen.\ng) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind im Anschluss an die Zeile des Feldes ,GORT-G‘ folgende Zeilen auf-\nzunehmen:\n001     an    m    GESCHL-G                       Geschlecht des Ehegatten\nM – männlich\nW – weiblich\n002     an    m    STANG-G                        Staatsangehörigkeit des Ehegatten\n020     an    K    VWORT-G                        Vorsatzwort des Ehegatten\n020     an    K    NAMZUS-G                       Namenszusatz des Ehegatten\n020     an    K    TITEL-G                        Titel des Ehegatten\nh) Im Baustein 4 ANSCHRIFT ist in der Zeile des Feldes ,PLZ‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu ändern.\ni) Die Bezeichnung des Bausteins 5 ist von ,VERGABEDATEN‘ in ,ANLEGERDATEN-ERG‘ zu ändern.\nj) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,GESCHL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘\nder ergänzende Hinweis, der mit ,Das Geschlecht ist bei der ...‘ beginnt, zu löschen.\nk) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,STANG‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,M‘ in\n,m‘ zu ändern.\nl) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,VWORT‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,K‘ zu ändern.\nm) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist im Anschluss an die Zeile des Feldes ,TITEL‘ folgende Zeile auf-\nzunehmen:\n020     an    K    TELEFON                        Telefonnummer\nn) Im Baustein 7 EINKOMMENSDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das\nWort ,Lohnersatzleistung‘ in ,Entgeltersatzleistung‘ zu ändern.\no) Im Baustein 7 EINKOMMENSDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘\nder Hinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger‘ durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR‘\nzu ersetzen.\np) Im Baustein 8 KINDERDATEN ist die Zeile des Feldes ,ZU-KN‘ zu löschen.\nq) Im Baustein 8 KINDERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,VNAME-KN‘ folgende Zeilen einzufügen:\n020     an    K    VWORT-KN                       Vorsatzwort Kind\n020     an    K    NAMZUS-KN                      Namenszusatz Kind\n31. Anlage 8 Abschnitt 1.2 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ,Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,MM-SCHAEDL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die\nErläuterungstexte der nachstehenden Merkmale zu ändern:\n02 = Teilkündigung","374              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n08 = Tod des Berechtigten während der Ansparphase ohne Kapitalübertragung und mit Zahlung einer Hinten-\nbliebenenrente\n09 = Tod des Berechtigten während der Ansparphase mit teilweiser Kapitalübertragung und mit Zahlung einer\nHinterbliebenenrente\n10 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase ohne Kapitalübertragung (vollständige Kündigung)\n12 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase ohne Kapitalübertragung und mit Zahlung einer\nHinterbliebenenrente\n13 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase mit teilweiser Kapitalübertragung und mit Zahlung\neiner Hinterbliebenenrente.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GESKTL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ nach dem\nWort „vorhandenes“ ein Komma und das Wort „gefördertes“ einzufügen.\nd) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,URKAP‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ nach dem\nWort „ursprüngliches“ ein Komma und das Wort „gefördertes“ einzufügen.\ne) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,EM-ANTEIL‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,K‘\nzu ändern.\nf) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist die Zeile des Feldes ,DT-BESCHEINIGUNG‘ zu entfernen.\ng) Nach der Zeile mit dem Feldnamen ,DT-STUNDUNG‘ ist der Baustein 4 ANSCHRIFT neu aufzunehmen.\nDer Baustein stellt sich wie folgt dar:\nANSCHRIFT                   Dieses Element kann 0 – 1 mal enthalten sein.\nBaustein 4                  Es sollte angegeben werden, sofern im Feld\n,MM-SCHAEDL‘ das Merkmal=04 vorhanden\nist.\n035      an     M    STR                         Straße\n009      an     K    HAUS-NR                     Hausnummer\n002      an     K    LDKZ                        Länderkennzeichen\n005       n     M    PLZ                         Postleitzahl\n035      an     M    ORT                         Wohnort\n32. Anlage 8 Abschnitt 1.3 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,BT-ERT‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ nach dem\nWort „Ertragssumme“ die Wörter „auf das geförderte Altersvorsorgevermögen“ einzufügen.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BT-EINB‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘ zu\nändern.\n33. Anlage 8 Abschnitt 1.4 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,PROZ-UEB‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die\nAusführungen zur Feldbelegung, die mit „Das Feld ist wie folgt zu füllen:“ beginnen, zu löschen.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,SU-STERM‘ in der Spalte ‚Name‘ vom ,SU-STERM‘ in\n,SU-BEI-ZUL‘ zu ändern. Ferner sind in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ nach der Angabe ,§ 10a‘ die Wörter\n,oder Abschnitt XI‘ einzufügen.\nd) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER-NEU‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘\nin ,n‘ zu ändern.\n34. Anlage 8 Abschnitt 1.5 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004           375\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,SU-STERM‘ in der Spalte ‚Name‘ vom ,SU-STERM‘\nin ,SU-BEI-ZUL‘ zu ändern. Ferner ist in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die Ausführung „Summe der Alters-\nvorsorgebeiträge, auf die § 10a EStG angewendet wurde, in Euro“ durch „Summe der vom bisherigen Anbieter\nübertragenen Altersvorsorgebeiträge, auf die § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro“ zu\nersetzen.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER-BIS‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘\nin ,n‘ zu ändern.\n35. Anlage 8 Abschnitt 1.6 wird wie folgt geändert:\nIm Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\n36. Anlage 8 Abschnitt 1.7 wird wie folgt geändert:\nIm Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\n37. Im Anschluss an die Anlage 8 Abschnitt 1.7 ist folgender Abschnitt neu aufzunehmen:\n1.8             Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei\nDie Grunddaten sind in jeder Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei nur einmal vorhanden.\nFür jeden Einzelfall, für den eine Zulage vom Anbieter zurückgefordert und zurückgezahlt wird, ist ein\nEinzelsatz in die Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei aufzunehmen.\nZeichendarstellung:\nan = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen\nn = numerisches Feld, Grundstellung = Null                b = boolean\nK = Pflichtangabe, soweit bekannt                         k = Kannangabe\nM = Mussangabe                                            m = Mussangabe unter Bedingungen\n(Bedingungen: siehe Fehlerkatalog)\n1.8.1           Grunddaten\nLg      Typ    Art Name                           Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                     Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein\n004      an    M   MEGD                           Meldegrund\nAZRR\n010       n    M   ANBIETER                       Anbieternummer\n023      an    M   DT-ERST                        Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der\nForm:\njhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil\n014      an    M   REFNR                          Referenznummer des Anbieters im Berechnungs-\nquartal\n• 1. Stelle = „C“\n• Anbieternummer (10 Stellen)\n• Quartal (QJJ)\n002       n    M   REFNR-SUF                      Suffix der Referenznummer (laufende Nummer der\nReferenzdatei, sofern mehrere Überweisungen\nerfolgten)\n006      n     M   GES-ANZ-MELD                   Gesamtanzahl der Meldungen, die fachlich eine\nlogisch zusammenhängende Referenzdatei\nergeben und die nur aufgrund der Dateigröße\n(über 100 KB) geteilt wurde\n006       n    M   MELD-NUM                       Eindeutige Nummer der Referenzdatei (fort-\nlaufende Nummerierung bis zur angegebenen\nGesamtanzahl der fachlich zusammengehörenden\nMeldungen)\n012      an    M   GES-BTR-QRUECK                 Gesamtsumme Rückzahlungs- und Rückforde-\nrungsbeträge in Euro für Quartal\n9,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)","376            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\nLg    Typ    Art Name                          Inhalt/Erläuterung\n009    an     K VERSP-ZUSCHLAG                 Summe der Verspätungszuschläge in Euro für\nQuartal\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n009    an     K    SAEUM-ZUSCHLAG              Summe der Säumniszuschläge in Euro für Quartal\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n1.8.2         Einzelsätze\nLg    Typ    Art Name                          Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                  Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nEINZELSAETZE                sein\n020    an    M     VTNR                        Vertragsnummer des Anbieters\n018    an    M     LFD-BER-NREF                Laufende Referenz der Berechnung\nANLEGERDATEN                Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nsein\n012    an    M     ZUNR                        Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form:\nbbttmmjjAssp\nRUECKZAHLUNGS-              Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nDATEN                       sein\n004    n     M     BTJAHR                      Beitragsjahr für Zulagengewährung\njhjj\nSofern der Einzelsatz aufgrund ZA06 oder ZA07\nerstellt wird, ist dieses Feld mit ,9999‘ zu belegen.\n009    an    M     BTR-QRUECK                  Betrag der Rückzahlung/Rückforderung in Euro\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n38. Anlage 8 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert:\na) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen:\nDer beschriebene Datenumfang ist ab dem 16. 02. 2004 zu verwenden.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nc) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME‘ folgende Zeilen einzufügen:\n020    an     K    TITEL                       Titel\n020    an     K    VWORT                       Vorsatzwort\n020    an     K    NAMZUS                      Namenszusatz\n035    an     M    GORT                        Geburtsort\nd) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR-A‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,K‘ zu\nändern.\n39. Anlage 8 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert:\na) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen:\nDer beschriebene Datenumfang ist ab dem 16.02.2004 zu verwenden.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004             377\nc) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME‘ folgende Zeilen einzufügen:\n020     an    K    TITEL                           Titel\n020     an    K    VWORT                           Vorsatzwort\n020     an    K    NAMZUS                          Namenszusatz\n035     an    M    GORT                            Geburtsort\nd) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort\n,Lohnersatzleistung‘ in ,Entgeltersatzleistung‘ zu ändern.\ne) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ der\nHinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger‘ durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR‘ zu\nersetzen.\nf) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die For-\nmulierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro‘ durch\n,Altersvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in\nEuro‘ zu ersetzen.\ng) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-GRUZUL‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nh) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-KIZUL‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\ni) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MAUSZ‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\nj) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MRUECK‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nk) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QAUSZ‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\nl) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QRUECK‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nm) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANZ-KI‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort\n,Kinderzulage(n)‘ durch ,Kinder‘ zu ersetzen.\nn) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,MM-KUEZ‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die\nAufzählung nach dem Merkmal ,04 – Änderung der Kinderanzahl nach Bestätigung der Familienkasse‘ um\nfolgende Merkmale zu erweitern:\n10 – keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung\n11 – Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung\n20 – keine Auszahlung/Rückforderung wegen schädlicher Verwendung\n21 – Teilauszahlung/Teilrückforderung wegen schädlicher Verwendung.\n40. Anlage 8 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert:\na) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen:\nDer beschriebene Datenumfang ist ab dem 16.02.2004 zu verwenden.\nb) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nc) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME‘ folgende Zeilen einzufügen:\n020     an    K    TITEL                           Titel\n020     an    K    VWORT                           Vorsatzwort\n020     an    K    NAMZUS                          Namenszusatz\n035     an    M    GORT                            Geburtsort\nd) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort\n,Lohnersatzleistung‘ in ,Entgeltersatzleistung‘ zu ändern.","378             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\ne) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ der\nHinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger‘ durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR‘ zu\nersetzen.\nf) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die Formu-\nlierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro‘ durch ,Alters-\nvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro‘ zu\nersetzen.\ng) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-GRUZUL‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nh) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-KIZUL‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\ni) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MAUSZ‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\nj) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MRUECK‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nk) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QAUSZ‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in ,M‘\nzu ändern.\nl) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QRUECK‘ in der Spalte ‚Art‘ der Wert von ,m‘ in\n,M‘ zu ändern.\nm) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANZ-KI‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ das Wort\n,Kinderzulage(n)‘ durch ,Kinder‘ zu ersetzen.\nn) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,MM-KUEZ‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die\nAufzählung nach dem Merkmal ,04 – Änderung der Kinderanzahl nach Bestätigung der Familienkasse‘ um das\nfolgende Merkmal zu erweitern:\n10 – keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung\n11 – Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung\n20 – keine Auszahlung/Rückforderung wegen schädlicher Verwendung\n21 – Teilauszahlung/Teilrückforderung wegen schädlicher Verwendung.\n41. Anlage 8 Abschnitt 2.4 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ die Formu-\nlierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro‘ durch ,Alters-\nvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro‘ zu\nersetzen.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-STERM‘ zu entfernen.\n42. Anlage 8 Abschnitt 2.5 wird wie folgt geändert:\nIm Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.\n43. Anlage 8 Abschnitt 2.6 wird wie folgt geändert:\na) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘\nzu ändern.\nb) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind die Zeilen der Felder ,BTR-QAUSZ‘ und ,BTR-QRUECK‘ zu entfernen.\nc) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,STD-ML‘ in der Spalte ‚Inhalt/Erläuterung‘ der Erläute-\nrungstext der Ausprägung ,1‘ von ,Stundung beantragt‘ in ,Stundung bewilligt‘ zu ändern.\n44. Anlage 8 Abschnitt 2.7 wird wie folgt geändert:\nIm Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER‘ in der Spalte ‚Typ‘ der Wert von ,an‘ in ,n‘ zu\nändern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004      379\n45. Im Anschluss an die Anlage 8 Abschnitt 2.7 sind folgende Abschnitte neu aufzunehmen:\n2.8           Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA)\nDie Grunddaten sind in jeder Zahlungs-Referenzdatei nur einmal vorhanden. Für jeden Einzelfall, für\nden eine Zulage gezahlt wird, wird ein Einzelsatz in die Zahlungs-Referenzdatei aufgenommen.\nZeichendarstellung:\nan = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen\nn = numerisches Feld, Grundstellung = Null              b = boolean\nK = Pflichtangabe, soweit bekannt                       k = Kannangabe\nM = Mussangabe                                          m = Mussangabe unter Bedingungen\n(Bedingungen: siehe Fehlerkatalog)\n2.8.1         Grunddaten\nLg   Typ    Art Name                             Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                     Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein\n004   an     M    MEGD                           Meldegrund\nZARA\n010    n     M    ANBIETER                       Anbieternummer\n023   an     M    DT-ERST                        Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der\nForm:\njhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil\n014   an     M    REFNR                          Referenznummer des Anbieters im Berechnungs-\nquartal\n• 1. Stelle = „C“\n• Anbieternummer (10 Stellen)\n• Quartal (QJJ)\n006    n     M    GES-ANZ-MELD                   Gesamtzahl der Meldungen, die fachlich eine\nlogisch zusammenhängende Referenzdatei\nergeben und die nur aufgrund der Dateigröße\n(über 100 KB) geteilt wurde\n006    n     M    MELD-NUM                       Eindeutige Nummer der Referenzdatei (fort-\nlaufende Nummerierung bis zur angegebenen\nGesamtanzahl der fachlich zusammengehörenden\nMeldungen)\n012   an     M    GES-BTR-QAUSZ                  Gesamt-Auszahlungsbetrag in Euro für Quartal\n9,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n2.8.2         Einzelsätze\nLg   Typ    Art Name                             Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                     Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein\nEINZELSAETZE\n020   an     M    VTNR                           Vertragsnummer des Anbieters\n018   an     M    LFD-BER-NREF                   Laufende Referenz der Berechnung\nANLEGERDATEN                   Dieses Element muss 1 mal enthalten sein\n012   an     M    ZUNR                           Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form:\nbbttmmjjAssp\nAUSZAHLUNGSDATEN Dieses Element muss 1 mal enthalten sein\n004    n     M    BTJAHR                         Beitragsjahr für Zulagengewährung\njhjj\n009   an     M    BTR-QAUSZ                      Auszahlungsbetrag in Euro\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)","380            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004\n2.9          Aufbau der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG)\nDie Grunddaten der Geldeingangsmahnung sind in jedem Fall der Mahnung (Mahnung an Gesamt-\nbetrag oder Mahnung an Einzelbetrag) zwingend notwendig. Sofern die Voraussetzungen für die\nMahnung an Einzelbeträge erfüllt sind, ist die Geldeingangsmahnung um Einzelsätze zu ergänzen.\nZeichendarstellung:\nan = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen\nn = numerisches Feld, Grundstellung = Null             b = boolean\nK = Pflichtangabe, soweit bekannt                      k = Kannangabe\nM = Mussangabe                                         m = Mussangabe unter Bedingungen\n(Bedingungen: siehe Fehlerkatalog)\n2.9.1        Grunddaten\nLg   Typ    Art Name                           Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                     Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein\n004    an    M   MEGD                           Meldegrund\nZAMG\n010     n    M   ANBIETER                       Anbieternummer\n023    an    M   DT-ERST                        Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der\nForm:\njhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil\n014    an    M   REFNR                          Referenznummer des Anbieters im Berechnungs-\nquartal\n• 1. Stelle = „C“\n• Anbieternummer (10 Stellen)\n• Quartal (QJJ)\n006     n    M   GES-ANZ-MELD                   Gesamtzahl der Meldungen, die fachlich eine\nlogisch zusammenhängende Mahnung ergeben\nund die nur aufgrund der Dateigröße (über 100 KB)\ngeteilt wurde\n006     n    M   MELD-NUM                       Eindeutige Nummer der Mahnung (fortlaufende\nNummerierung bis zur angegebenen Gesamt-\nanzahl der fachlich zusammengehörenden\nMeldungen)\nGESAMT-                        Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein\nBETRAGSDATEN\n012    an    M   GES-BTR-QRUECK                 Gesamtsumme der Rückforderungs- und Rück-\nzahlungsbeträge in Euro sowie Säumnis- und\nVerspätungszuschläge in Euro für Quartal\n9,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n012    an    M   GES-BTR-QRUECK-GEL Geleistete Gesamtsumme der Rückforderungs-\nund Rückzahlungsbeträge sowie Säumnis- und\nVerspätungszuschlag in Euro für Quartal\n9,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n012    an    M   GES-BTR-QRUECK-OFF Offene Gesamtsumme der Rückforderungs- und\nRückzahlungsbeträge in Euro für Quartal\n9,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n009    an     k  VERSP-ZUSCHLAG                 Summe der noch zu zahlenden Verspätungs-\nzuschläge in Euro\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004     381\nLg  Typ    Art Name                           Inhalt/Erläuterung\n009   an     k SAEUM-ZUSCHLAG                  Summe der noch zu zahlenden Säumniszuschläge\nin Euro\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt nicht als Zeichen)\n2.9.2       Einzelsätze\nLg  Typ    Art Name                           Inhalt/Erläuterung\nGRUNDDATEN                     Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nEINZELSAETZE                   sein\n020   an    M VTNR                             Vertragsnummer des Anbieters\n018   an    M LFD-BER-NREF                     Laufende Berechnung der Referenz\nANLEGERDATEN                   Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nsein\n012   an    M   ZUNR                           Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form:\nbbttmmjjAssp\nRUECKZAHLUNGS-                 Dieses Element kann 0 – 500 mal vorhanden\nDATEN                          sein\n004    n    M   BTJAHR                         Beitragsjahr für Zulagengewährung\njhjj\nSofern der Einzelsatz aufgrund einer Mahnung\nzum ZA06 und ZA07 erstellt wird, ist dieses Feld\nmit ,9999‘ zu belegen.\n009   an    M   BTR-QRUECK                     Betrag der Rückforderung/Rückzahlung in Euro für\nQuartal\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n009   an    M   BTR-QRUECK-GEL                 Geleisteter Betrag der Rückforderung/Rück-\nzahlung in Euro für Quartal\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)\n009   an    M   BTR-QRUECK-OFF                 Offener Betrag der Rückforderung/Rückzahlung\nin Euro für Quartal\n6,2 Stellen\n(das Komma gilt als ein Zeichen)"]}