{"id":"bgbl1-2003-64-3","kind":"bgbl1","year":2003,"number":64,"date":"2003-12-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/64#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-64-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_64.pdf#page=17","order":3,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004)","law_date":"2003-12-22T00:00:00Z","page":2785,"pdf_page":17,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003             2785\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004)\nVom 22. Dezember 2003\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                       §4\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\n§1\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes         nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der             Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirt-\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,        schaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert         einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder\ndurch § 14 Abs. 14 des Gesetzes vom 11. Dezember 2001          wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n(BGBl. I S. 3519), aufgestellte Wirtschaftsplan – Teil I des\nGesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr\n2004 – wird in Einnahmen und Ausgaben auf                                                   §5\n5 254 800 000 Euro\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit\nfestgestellt.                                                  wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeri-\nums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige\n§2                                Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirt-\nschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamt-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit\nbetrag von 799 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sonder-\nwird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr\nvermögens zu übernehmen.\n2004 Kredite in Höhe von\n1 387 600 000 Euro                          (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nauf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\naufzunehmen.\nplangesetze übernommenen Gewährleistungen ange-\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die              rechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in An-\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2004 fällig werdenden          spruch genommen werden kann oder in Anspruch\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsüber-        genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen\nsicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                        keinen Ersatz erlangt hat.\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit           (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleis-\nwird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im           tung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen,\nlaufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Opti-          in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\nmierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zins-          genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf\nänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchs-          den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei\ntens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchst-       der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für\ngrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet,          Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\ndie Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen ver-\nringern oder ganz ausschließen.                                  (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\n(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2002             nahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für er-\nund 2003 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von          brachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.              Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nrechnen.\n§3\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird                                     §6\nermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von\n20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-         Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten\nnehmen.                                                        Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der","2786        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nBegrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung                                     §8\ndes ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestim-\nmung ausgenommen.                                                Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2005 weiter.\n§7\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können                                      §9\nunter Einschaltung von Förderinstituten vergeben wer-\nden.                                                             Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 22. Dezember 2003\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Arbeit\nWo l f g a n g C l e m e n t\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003 2787\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2004\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2002\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953,\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2001\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","2788      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nKap. 1\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                                Zweckbestimmung\n2004         2003            2002\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                                   2                                           3            4              5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten\nvergeben.\n862 01-691  Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirschaft . . . . . . . . . .                  2 950 000     3 825 000       1 665 404\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .               1 304 800 T€\ndavon fällig:\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 094 800 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       110 000 T€\nJahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        50 000 T€\nJahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        50 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 870 01\n862 02-330  Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz\nund Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     900 000    1 000 000       1 463 679\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 417 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       200 000 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       217 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029  Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen-\nschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/jüdisch-\namerikanischen Jugendaustausches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2 600        2 600         2 230\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   1 040 T€\ndavon fällig:\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           520 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           520 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029  Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Pro-\ngramms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 3 600        3 600         2 121\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 500 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben    3 856 200     4 831 200\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 200        6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 850 000     4 825 000\nGesamtausgaben    3 856 200     4 831 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003                                       2789\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                         Zu Tit. 862 02\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -stei-                   Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\ngerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen vor-                    a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute kommen,                           sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in\nohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten Bundeslän-                           Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\ndern vernachlässigt werden.\nb) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . .                  800 Mio. €\nd) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nb) Existenzgründungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 300 Mio. €       dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken                                                  e) umweltfreundliche Produktionsanlagen.\nsowie Refinanzierung privater Kapital-\nbeteiligungsgesellschaften und                                                     Zu Tit. 681 02\nBeteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     300 Mio. €\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf Stipen-\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   550 Mio. €   dienprogramme, und zwar\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwi-                      – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nschen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.                                         Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                         südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-                         Deutschland ermöglicht wird,\nda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für fol-                     – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\ngende Zwecke gewährt werden:                                                              gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                        gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                        den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen                     – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nnicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82)                      ship Program.\nerhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mit-\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\ntelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und\nstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nBerlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.\nund Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der gewerb-                        lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\nlichen Wirtschaft.                                                                 der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms oder eines Nachfol-                       0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdisch-\ngeprogramms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an                        amerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\nnatürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen der Gründung                      Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\nund Festigung einer selbständigen Existenz auch im Zuge der                        und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\nPrivatisierung und Reprivatisierung. Auch Existenzgründungen                       und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.\nFreier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben                          Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem\nEigenkapitalfunktion, da sie – abgesehen von der persönlichen                      Bayerisch-Amerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München un-\nHaftung – vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden                          ter dem Namen „Bridge of Understanding – The Jewish Experience of\nbrauchen und im Konkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrecht-                     Modern Germany“ durchgeführt.\nerhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapi-\nBei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von\ntalhilfedarlehen muss der Bund den Banken gegenüber für Aus-\n1,040 Mio. € für die Jahre 2005 – 2006 zur kontinuierlichen Fortset-\nfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer\nzung des deutsch/amerikanisch-jüdischen Begegnungsprojekts ver-\nund das ERP-Sondervermögen eine nach dem Prinzip der Selbst-\nanschlagt.\nfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundes-\nhaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem                       Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkos-\nEinzelplan 32 geleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich.                        ten/Verwaltungskosten u. a. geleistet werden.\nExistenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Be-\nZu Tit. 681 03\nrufe (mit Ausnahme der Heilberufe) können durch Existenzgrün-\ndungsdarlehen gefördert werden.                                                    Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\nund Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\nBeschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für\nDarlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme\nWirtschaft und Arbeit (BMWA) grundsätzlich im Einvernehmen mit\nvon Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unter-\ndem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der\nnehmen und Angehöriger Freier Berufe.\nUnterausschuss des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bun-\nd) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwick-                       destages „ERP-Wirtschaftspläne“ regelmäßig zu unterrichten.\nlung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                   Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € ist bei diesem Titel eine Ver-\nMarkteinführung.                                                                   pflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veran-\nIm Rahmen dieses Programms dürfen Haftungsfreistellungen bis                       schlagt, fällig in den Jahren 2005 bis 2008, um auch mehrjährige Pro-\nzu einer Obergrenze von 60 v. H. erteilt werden.                                   jekte fördern zu können.\nIm Rahmen dieser Finanzierungshilfen können auch bis zu 10 Mio. €                      Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Ver-\nfür neue Förderansätze gewährt werden.                                                 waltungskosten u. a. geleistet werden.","2790      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nKap. 2\nBetrag     Betrag     Ist-Ergebnis\nTitel\nfür        für\nund                           Zweckbestimmung\n2004       2003          2002\nFunktion\n1 000 €    1 000 €       1 000 €\n1                                           2                                                   3          4            5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe\neiner Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben.\n866 01-023  Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwick-\nlungsländer (Exportfonds). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    150 000    175 000        64 391\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 000 T€\nfällig im Jahr 2007\nGesamtausgaben           150 000    175 000\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    150 000    175 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003 2791\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermäch-\ntigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen\nund Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederauf-\nbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","2792      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nKap. 3\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                              Zweckbestimmung\n2004         2003            2002\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                               2                                                       3            4              5\nAusgaben\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 500        1 500            76\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  100          100              –\n575 01-928  Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 207 000     1 294 300       1 281 440\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . .                           40 000       25 000          3 140\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTitel 862 01 geleistet werden.\nGesamtausgaben              1 248 600     1 320 900\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 600        1 600\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 207 000     1 294 300\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              40 000       25 000\nGesamtausgaben              1 248 600     1 320 900","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003 2793\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über\nTätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent-\nstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-\nmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-\nshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-\nlung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem\nAnsatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge-\nzahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen (insbeson-\ndere für BTU-Programm) vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2002 290,8 Mio. €,\n– davon 272,6 Mio. € BTU-Programm,\n– davon 18,2 Mio. € ausgelaufene Garantie- und Bürgschafts-\nprogramme.","2794      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nKap. 4\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel\nfür          für\nund                           Zweckbestimmung\n2004         2003            2002\nFunktion\n1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                            2                                                       3            4              5\nEinnahmen\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   500          500            76\n119 99-680  Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               500          500           926\n141 02-680  Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                            100          200            93\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 004 100     1 071 150         965 997\n162 03-872  Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      60 000       60 000        185 587\n182 01-691  Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2 802 000     2 834 500       3 988 601\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 387 600     2 360 245         239 961\n331 01-680  Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . .                           –            –              –\nGesamteinnahmen               5 254 800     6 327 100\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 000        1 000\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    5 253 800     6 326 100\nGesamteinnahmen               5 254 800     6 327 100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003                                                          2795\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99                                                                            c) Weberbank\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                  30 000 T€\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-\ngebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 000 T€\nZu Tit. 162 01                                                                                                                                                      2 802 000 T€\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . .                 313 000 T€\nZu Tit. 325 02\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . .                  690 000 T€\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch\nc) Weberbank                                                                              Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditauf-\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                     1 000 T€   nahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          100 T€   Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kredit-\naufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für\n1 004 100 T€   Investitionen in den neuen Bundesländern.\nZu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens.                            Zu Tit. 331 01\nZu Tit. 182 01                                                                            Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Vereini-\ngung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung der\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:                                             Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern in einem\nGesamtumfang von rd. 4,8 Mrd. € zugesagt und auf die einzelnen\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . .                1 191 000 T€\nJahre bis 2010 verteilt. Für das Jahr 2004 sind keine Zuschüsse vor-\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 580 000 T€   gesehen.\nBetrag                     Betrag            Ist-Ergebnis\nTitel\nfür                        für\nund                                                  Zweckbestimmung\n2004                       2003                 2002\nFunktion\n1 000 €                    1 000 €               1 000 €\n1                                                                 2                                               3                          4                   5\nGegenüber dem Vorjahr entfallene Titel\n121 02-691          Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung                                                               –                    –\n141 01-680          Vergütung für die Übernahme von Gewährleistungen                                                                                5                   –\n162 04-872          Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der\nDeutschen Ausgleichsbank                                                                                                        –                   –","2796          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen   Ausgaben       sächliche    Zinskosten      Zuweisungen    Investitionen\nAusgaben                            und\nKap.         Bezeichnung                                                                          Zuschüsse\n1 000 €    1 000 €        1 000 €       1 000 €          1 000 €        1 000 €\n1    Investitionsfinanzierung                        3 890 000                                                    3 890 000\n2    Exportfinanzierung . . . . . .                    150 000                                                      150 000\n3    Sonstige Ausgaben . . . . .                     1 214 800           1 600    1 207 000              6 200\n4    Einnahmen. . . . . . . . . . . . .   5 254 800\n5 254 800  5 254 800           1 600    1 207 000              6 200    4 040 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003                  2797\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.\ndavon fällig\n31. 12. 2002\nKapitel, Titel (Titelgr.)                Ausgaben-     eingegangene\nsowie                               soll       Verpflichtungen\nZweckbestimmung                                          fällig ab 2004\n(stichwortartig)                         2004                           2004         2005        2006     2007 ff.\nb) VE 2003\nc) VE 2004\nin Mio. €\n1                                 2                 3            4           5             6        7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .         2 950,0      a)     944,8      944,8          —            —        —\nb)     944,8      944,8          —            —        —\nc) 1304,8           —        1 094,8       110,0     100,0\n862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung                 900,0      a)     214,0      214,0          —            —        —\nb)     427,0      213,0        214,0          —        —\nc)     417,0        —          200,0       217,0       —\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung Jugendaustausch . . . . . . .               2,6     a)        0,512      0,512       —            —        —\nb)        6,240      2,080       2,080         2,080   —\nc)        1,040     —            0,520         0,520   —\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\n3,6     a)        0,921      0,573       0,348        —        —\ndes Deutschen Programms\nb)        5,600      2,000       1,300         1,300    1,000\nfür transatlantische Begegnung . . . . .\nc)        5,100     —             1,500        1,300    2,300\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . .    150,0      a)       69,0       69,0         —            —        —\nb)       72,0       —            —           72,0      —\nc)      69,0        —            —            —       69,0\nSumme                    a)     284,433  1 228,885        0,348        —        —\nb) 1 455,640    1 161,880 217,380            75,380     1,000\nc) 1 796,940        —        1 296,820     328,820   171,300","2798           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2004                      2003\n1 000 €\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    5 254 800                 6 327 100\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3 867 200                 3 966 855\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1 387 600                 2 360 245\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . .                           3 498 600                 6 841 610\n4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . .                              2 111 000                 4 481 365\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 387 600                 2 360 245\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . .                                        —                         —\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1 387 600                 2 360 245","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003                               2799\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2004                     2003\n1 000 €\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 591 900                5 591 610\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   906 700                1 250 000\nSumme 1.         3 498 600                6 841 610\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 161 000                3 231 365\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                950 000                1 250 000\nSumme 2.         2 111 000                4 481 365\n3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1 387 600                2 360 245","2800              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31. 12. 2002 am 31. 12. 2001\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                3 784 896 405  2 896 876 324\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   26 809 388 434 27 605 171 998\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          37 069 253     18 673 850\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    95 220 345    102 918 913\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 786 714      1 786 714\n4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               559 089 890    524 671 443\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 088 053 908     46 016 269\n2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       272 467 444    272 467 444\n3. Weberbank Berliner Industriebank – Genussrechtskapital – . . . . . .                                           20 451 675     20 451 675\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              —               —\n32 668 424 068  31 489 034 630\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2002\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        655 793 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            —\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            3 140 000 €\n3 795 793 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2003                             2801\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2002\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31. 12. 2002 am 31. 12. 2001\n€               €\nA. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    19 348 162 992  19 089 895 092\nB. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         909 300 000     22 650 023\n– BTU-Programm                                                                     133 300 000\n– EKH-Programm                                                                     440 000 000\n– Ausgleich ERP-Rücklage KfW                                                       336 000 000\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12 410 961 076 12 376 489 515\n32 668 424 068  31 489 034 630\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                290 814 740 €   24 250 551 €"]}