{"id":"bgbl1-2003-6-8","kind":"bgbl1","year":2003,"number":6,"date":"2003-02-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/6#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-6-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_6.pdf#page=23","order":8,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes","law_date":"2003-02-10T00:00:00Z","page":179,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 14. Februar 2003 179\nBerichtigung der\nBekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes\nVom 10. Februar 2003\nIn der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom\n19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210) ist der Wortlaut von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buch-\nstabe b des Einkommensteuergesetzes 2002 wie folgt zu fassen:\n„b) Beiträge zu den folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall:\naa) Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen,\nbb) Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht,\ncc) Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitrags-\nleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von zwölf Jahren\nseit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann,\ndd) Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil,\nwenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abge-\nschlossen worden ist.\n2Bei  Steuerpflichtigen, die am 31. Dezember 1990 einen Wohnsitz oder ihren\ngewöhnlichen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genann-\nten Gebiet und vor dem 1. Januar 1991 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen\nAufenthalt im bisherigen Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten, gilt bis\nzum 31. Dezember 1996 Folgendes:\n3Hat  der Steuerpflichtige zurzeit des Vertragsabschlusses das 47. Lebens-\njahr vollendet, verkürzt sich bei laufender Beitragsleistung die Mindest-\nvertragsdauer von zwölf Jahren um die Zahl der angefangenen Lebensjahre,\num die er älter als 47 Jahre ist, höchstens jedoch auf sechs Jahre.\n4Fondsgebundene       Lebensversicherungen sind ausgeschlossen. 5Ausge-\nschlossen sind auch Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall, bei\ndenen der Steuerpflichtige Ansprüche aus einem von einer anderen Person\nabgeschlossenen Vertrag entgeltlich erworben hat, es sei denn, es werden\naus anderen Rechtsverhältnissen entstandene Abfindungs- und Aus-\ngleichsansprüche arbeitsrechtlicher, erbrechtlicher oder familienrechtlicher\nArt durch Übertragung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen\nerfüllt;“.\nBerlin, den 10. Februar 2003\nBundesministerium der Finanzen\nIm Auftrag\nScheurle","180                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 14. Februar 2003\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: DMB Bundesdruckerei GmbH & Co. KG\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2003 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei           Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.                                              Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1095\nen\nla g\nf\nu ne       n\na\nu hie\ne\nN sc\ne  r                 Fundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 2002 – Format DIN A4 – Umfang 726 Seiten\nDer Fundstellennachweis A weist die Fundstellen der im Bundesgesetzblatt oder im\nBundesanzeiger veröffentlichten, noch geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen der\nBundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, die lediglich der Inkraft-\nsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen dienen, sowie das nach Anlage II des Einigungs-\nvertrages noch fortgeltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik nach.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nund Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands\nAbgeschlossen am 31. Dezember 2002 – Format DIN A4 – Umfang 810 Seiten\nDer Fundstellennachweis B weist die Fundstellen der von der Bundesrepublik Deutschland\nund ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie\nder Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands nach, die im\nBundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger oder deren Vorgängern veröffentlicht wurden und\ndie – soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben\nkönnen.\nEinzelstücke können zum Preis von je 30,– € zuzüglich 3,90 € Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH. (Kto. Nr. 399-509) bei\nder Postbank Köln (BLZ 370 100 50) bezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten;\nder angewandte Steuersatz beträgt 7 %."]}