{"id":"bgbl1-2003-59-4","kind":"bgbl1","year":2003,"number":59,"date":"2003-12-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/59#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-59-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_59.pdf#page=26","order":4,"title":"Verordnung zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen","law_date":"2003-11-14T00:00:00Z","page":2494,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["2494 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 2003\nVerordnung\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen\nVom 14. November 2003\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verord-\nnet das Bundesministerium der Finanzen:\nArtikel 1\nDas Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen vom 19. Dezember\n2000 (BGBl. I S. 1761) wird wie folgt geändert:\n1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n„Gesetz über die Grenze des Freihafens Bremen“.\n2. § 1 wird wie folgt gefasst:\n„§ 1\nGrenze des Freihafens\nDie Grenze beginnt an der Ostseite der Senator-Borttscheller-Straße in\nHöhe der Pumpstation. Von diesem Punkt verläuft sie 435 Meter nach Nord-\nwesten, beschreibt anschließend zwei aufeinander folgende, gegenläufige\nBögen in einer Länge von 1 845 Metern zunächst nach Nordnordosten und\nweiter nach Nordwesten bis zur Südseite des Lankenauer Hafens. Nunmehr\nwendet sie sich nach Westsüdwesten, bis sie auf die Ostkaje des Hafen-\nbeckens des Neustädter Hafens trifft. Dort biegt sie rechtwinklig nach Nord-\nnordwesten ab und verläuft dann 490 Meter parallel zur westseitigen Kaje. In\nHöhe der Nordecke der Kaje biegt sie 202 Meter nach Westen ab und verläuft\ndann 191 Meter nach Westsüdwesten. Dort wendet sie sich nach 200 Metern\nnach Südwesten und läuft dann 1 770 Meter in südöstlicher Richtung in einem\nAbstand von 336 Metern parallel zur Kaje. Hier biegt sie im rechten Winkel\n113 Meter nach Ostnordosten ab, schwenkt nochmals rechtwinklig 213 Meter\nnach Südsüdosten und verläuft dann im 45 Grad Winkel 14 Meter in Richtung\nOstsüdost. Nunmehr verläuft sie entlang des Brückenwiderlagers 23 Meter in\nsüdliche Richtung. Von dort geht der Verlauf 80 Meter nach Ostnordosten\nund dann in einem 155 Meter langen Bogen nach Südosten. Nach weiteren\n265 Metern biegt sie im rechten Winkel nach Nordosten ab, kreuzt die Straße\n„Neustädter Hafentor“ und erreicht nach 135 Metern wieder den Ausgangs-\npunkt.“\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 14. November 2003\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}