{"id":"bgbl1-2003-55-6","kind":"bgbl1","year":2003,"number":55,"date":"2003-11-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/55#page=86","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-55-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_55.pdf#page=86","order":6,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung","law_date":"2003-11-10T00:00:00Z","page":2274,"pdf_page":86,"num_pages":3,"content":["2274            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 19. November 2003\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung\nVom 10. November 2003\nAuf Grund des § 56 des Vierten Buches Sozialgesetz-             b) In Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 werden nach dem Wort\nbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversiche-                 „Fernsprech-“ das Komma und das Wort „Fern-\nrung – (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976,                  schreib-“ gestrichen.\nBGBl. I S. 3845), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes\nc) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nvom 29. April 1997 (BGBl. I S. 968) geändert worden ist,\nin Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsge-                  aa) In Satz 2 Nr. 4 werden nach dem Wort „An-\nsetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem                        schrift“ die Wörter „mit Fernsprech- und Fern-\nOrganisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I                           kopiereranschluss“ angefügt.\nS. 4206) verordnet das Bundesministerium für Gesund-                   bb) In Satz 2 Nr. 10 werden nach dem Wort „Ver-\nheit und Soziale Sicherung:                                                 sichertenälteste“ die Wörter „der Arbeiter oder\nVersichertenälteste der Angestellten“ gestri-\nchen.\nArtikel 1\nÄnderung der Wahlordnung                        7. § 15 Abs. 6 wird aufgehoben.\nfür die Sozialversicherung\nDie Wahlordnung für die Sozialversicherung vom               8. In § 18 Abs. 4 wird das Wort „Wahlankündigung“ durch\n28. Juli 1997 (BGBl. l S. 1946), zuletzt geändert durch            das Wort „Wahlausschreibung“ ersetzt.\nArtikel 45 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I\nS. 1467), wird wie folgt geändert:                              9. In § 20 Abs. 1 Satz 2 und in § 21 Satz 2 wird jeweils\nam Ende der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und\n1. In der Inhaltsübersicht werden die Anlagen 15 und 16          folgender Halbsatz angefügt:\naufgehoben.                                                   „§ 24 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.“\n2. In § 2 Abs. 2 werden nach dem Wort „Fernsprech-“\n10. In § 22 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „zehn“ durch die\ndas Komma und das Wort „Fernschreib-“ gestrichen.\nZahl „14“ ersetzt.\n3. § 3 Abs. 2 Satz 5 wird wie folgt geändert:\n11. Dem § 23 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:\na) Im ersten Halbsatz werden nach dem Wort „Lis-\n„Findet eine Wahl mit Wahlhandlung statt, hat der\ntenvertreters“ die Wörter „oder seines Stellvertre-\nWahlausschuss dies unverzüglich dem Bundeswahl-\nters“ und nach dem Wort „Mitglied“ die Wörter\nbeauftragten und dem zuständigen Landeswahlbe-\n„oder Stellvertreter eines Mitglieds“ eingefügt.\nauftragten mitzuteilen.“\nb) Im zweiten Halbsatz werden nach dem Wort „Lis-\ntenvertreter“ die Wörter „oder dessen Stellvertre-    12. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:\nter“ eingefügt.\n„Eine Erklärung nach § 48 Abs. 7 des Vierten Buches\nSozialgesetzbuch kann noch in der Sitzung des Be-\n4. § 5 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nschwerdewahlausschusses abgegeben werden, in der\n„Jede Briefwahlleitung besteht aus einem Vorsitzen-           über eine Beschwerde nach Satz 1 oder 2 entschie-\nden und mindestens fünf weiteren Mitgliedern, von             den wird.“\ndenen eines als stellvertretender Vorsitzender zu be-\nstimmen ist.“                                             13. § 26 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:\n„(1) Wird eine Wahl mit Wahlhandlung durchge-\n5. In § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 wird das Wort „oder“ durch\nführt, legt der Versicherungsträger in seinen Ge-\ndas Wort „und“ ersetzt.\nschäftsstellen Abschriften der zugelassenen Vor-\nschlagslisten und die Darstellungen der Listenträger\n6. § 14 wird wie folgt geändert:                                 öffentlich aus.“\na) In Absatz 1 werden die Wörter „239. Tag vor dem\nWahltag“ durch die Wörter „1. April des Kalender-     14. § 27 wird wie folgt geändert:\njahres vor dem Kalenderjahr des Wahltages“ er-\na) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:\nsetzt, die Wörter „(Wahlausschreibung nach § 51\nAbs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)“                  „Die Versicherungsträger können ihren Veröffent-\nund der den Satz abschließende Punkt gestrichen               lichungen eine nicht freigemachte Postkarte bei-\nund die Wörter „(Wahlausschreibung nach § 51                  legen, mittels derer die Wahlberechtigten die Dar-\nAbs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch).“                 stellungen der zugelassenen Vorschlagslisten an-\nangefügt.                                                     fordern können.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 19. November 2003               2275\nb) In Absatz 2 werden die Wörter „Treten Zweifel                 „mit den in der Anlage 14 unter den Nummern 1\nauf“ durch die Wörter „Hat der Wahlausschuss                 bis 8 bezeichneten Angaben“ eingefügt.\nZweifel“ und die Wörter „der Wahlausschuss“\nb) Satz 2 wird aufgehoben.\ndurch das Wort „er“ ersetzt.\n15. § 29 wird aufgehoben.                                    26. In § 64 Abs. 2 Nr. 10 werden die Wörter „Arbeiter, An-\ngestellte“ durch das Wort „Versicherte“ ersetzt.\n16. In § 31 Abs. 1 werden die Wörter „die Versicherungs-\nämter und“ gestrichen.                                   27. In § 69 Abs. 1 werden die Zahl „15“ durch die Zahl „9“\nund die Zahl „16“ durch die Zahl „10“ ersetzt.\n17. In § 32 Abs. 1 werden die Wörter „der Arbeiter und der\nVersichertenältesten der Angestellten“ gestrichen.       28. In § 71 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „den Grup-\npen der Arbeiter und Angestellten“ durch die Wörter\n18. § 37 Abs. 4 Satz 3 wird aufgehoben.                          „der Gruppe der Versicherten“ ersetzt.\n19. § 41 wird wie folgt geändert:                            29. § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.\na) Dem Absatz 2 Nr. 3 wird folgender Satz angefügt:\n30. § 75 Abs. 1 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.\n„Satz 1 gilt entsprechend für die Vorschlagsliste\neines Listenträgers, zu dem sich nach der vorher-\ngehenden Wahl mehrere Listenträger zusammen-         31. In § 79 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „oder des Ver-\ngeschlossen haben.“                                      waltungsrates“ gestrichen.\nb) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst:\n32. § 84 wird aufgehoben.\n„Für die Wahl der Versichertenältesten der Bun-\ndesknappschaft sollen die Wahlausweise, Stimm-\nzettel und Stimmzettelumschläge aus hellgelbem       33. § 85 wird aufgehoben.\nPapier bestehen.“\n34. In § 88 Abs. 1 werden nach den Wörtern „üblichen\n20. In § 45 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz einge-        Weise“ das Komma durch einen Punkt ersetzt und\nfügt:                                                        der folgende Spiegelstrich sowie die Wörter „das\nVersicherungsamt in ortsüblicher Weise.“ gestrichen.\n„Wahlbriefe von Wahlberechtigten nach § 50 Abs. 1\nSatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch werden\ndem Ältestensprengel ihres letzten Wohnsitzes in der     35. § 90 Abs. 3 wird aufgehoben.\nBundesrepublik Deutschland zugeordnet.“\n36. In den Anlagen 1, 2, 3 und 18 werden in den Tabellen\n21. § 46 wird wie folgt gefasst:                                 jeweils nach dem Wort „Name“ die Wörter „(wenn\nabweichend auch Geburtsname)“ und in den Anla-\n„§ 46\ngen 4 und 5 jeweils nach dem Wort „Vorname“ die\nBehandlung der Wahlbriefe beim Arbeitgeber              Wörter „ggf. auch Geburtsname“ gestrichen.\nIn den Fällen des § 54 Abs. 2 des Vierten Buches\nSozialgesetzbuch hat der Arbeitgeber oder der sonst      37. In der Anlage 1 wird die Nummer 12 Satz 1 der An-\nfür die Ausgabe der Wahlunterlagen Zuständige da-            merkungen, in der Anlage 2 wird die Nummer 10 Satz 1\nfür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe ordnungs-           der Anmerkungen und in der Anlage 3 wird die Num-\ngemäß in einem Behälter gesammelt, ständig gegen             mer 9 Satz 1 der Anmerkungen jeweils wie folgt ge-\nZugriffe gesichert und unverzüglich an den Adressa-          fasst:\nten abgesandt werden.“\n„Die Vorschlagsberechtigung eines Verbandes (§ 48\nAbs. 1 Satz 2 SGB IV) liegt vor, wenn alle oder mindes-\n22. § 58 wird wie folgt geändert:                                tens drei der vorschlagsberechtigten Mitgliedsorga-\na) In Absatz 1 Nr. 1 wird das Wort „oder“ durch die          nisationen bis zum Ende der Einreichungsfrist eigene\nWörter „und jede“ ersetzt.                               Vorschlagslisten nicht eingereicht haben.“\nb) In Absatz 5 werden die Wörter „auf Vordrucken“\ngestrichen.                                          38. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\nc) Absatz 6 Satz 2 wird aufgehoben.                          a) Nummer 5 Satz 2 der Anmerkungen wird aufge-\nhoben.\n23. In § 59 Abs. 5 Satz 2 werden die Wörter „gesondert           b) Nummer 13 der Anmerkungen wird wie folgt ge-\nfür Arbeiter und Angestellte“ gestrichen.                        ändert:\n24. In § 60 Abs. 1 werden die Wörter „gesondert für Ar-              aa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nbeiter und Angestellte“ gestrichen.                                   „Die erforderlichen Unterstützungsunterschrif-\nten sind nach dem Muster der Anlage 4\n25. § 61 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                  oder 5 beizufügen.“\na) In Satz 1 werden nach dem Wort „es“ die Wörter                bb) Satz 3 wird aufgehoben.","2276          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 19. November 2003\n39. Anlage 2 wird wie folgt geändert:                            b) Seite 2 wird wie folgt geändert:\na) Nummer 5 Satz 2 der Anmerkungen wird wie folgt                aa) Es wird folgende Überschrift eingefügt:\ngefasst:\n„Handlungsanweisungen an den\n„Die jeweils nicht genutzten Teile sind zu strei-                           Listenvertreter bzw. Listenträger“.\nchen.“\nbb) Der Nummer 2 wird folgender Satz angefügt:\nb) Nummer 11 der Anmerkungen wird wie folgt ge-\nändert:                                                              „Anzugeben ist die Betriebs- oder Mitglieds-\nnummer des Arbeitgebers oder Selbständi-\naa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:                                   gen ohne fremde Arbeitskräfte, bei Rentnern\n„Die erforderlichen Unterstützungsunterschrif-                  die Renten- oder Unfallversicherungsnum-\nten sind nach dem Muster der Anlage 4 bei-                      mer.“\nzufügen.“\nbb) Satz 3 wird aufgehoben.                           43. In der Anlage 7 werden nach dem Wort „(Knapp-\nschaftsältesten)“ die Wörter „der – Arbeiter – Ange-\nstellten – 2“ gestrichen.\n40. Anlage 3 wird wie folgt geändert:\na) Auf Seite 1 werden nach dem Wort „(Knapp-\n44. In den Anlagen 9, 10 und 14 werden auf Seite 1 je-\nschaftsältesten)“ die Wörter „der Arbeiter/Ange-\nweils die Kästchen mit dem Wort „Wahlkennziffer“\nstellten 5“ gestrichen.\ngestrichen und in den Anlagen 9 und 10 auf Seite 1\nb) In Nummer 1 Satz 1 der Anmerkungen wird das               nach den Wörtern „Dies gilt auch, wenn“ das Wort\nWort „Vertragsregister“ durch das Wort „Vereins-          „die“ durch das Wort „sie“ ersetzt.\nregister“ ersetzt.\nc) Nummer 5 der Anmerkungen wird aufgehoben.             45. In der Anlage 11 werden auf Seite 1 jeweils nach dem\nWort „(Knappschaftsältesten)“ die Wörter „der Arbei-\nd) In Nummer 9 Satz 3 zweiter Halbsatz der Anmer-\nter/Angestellten“ gestrichen.\nkungen wird das Wort „Wahlberechtigten“ durch\ndas Wort „Wahlberechtigung“ ersetzt.\n46. In der Anlage 12 werden das Wort „(Wahlkennziffer)“\ne) Nummer 10 der Anmerkungen wird wie folgt ge-              und die darüber befindliche Linie gestrichen.\nfasst:\n„Auszufüllen nur bei Vorschlagslisten von Vereini-    47. In der Anlage 13 werden das Wort „(Wahlkennziffer)“\ngungen, bei denen nicht eine ununterbrochene              und die darüber befindliche Linie gestrichen und der\nVertretung nach § 48 Abs. 4 des Vierten Buches            Fußnote 2 die folgenden Sätze angefügt:\nSozialgesetzbuch vorliegt, und bei freien Listen.“\n„Es ist die Maschinenfähigkeit zu beachten (insbesondere Farbton,\nPapier und Codierzone). Im Vorfeld sollten die Sendungen mit dem\n41. Anlage 4 wird wie folgt geändert:                            Automationsbeauftragten Brief (ABB) der Deutschen Post AG abge-\nstimmt werden.“\na) Auf Seite 1 werden nach der Liste für die ersten\nsechs Wahlbewerber der Satz „Die vollständige\n48. In der Anlage 14 werden auf Seite 6 nach dem Wort\nVorschlagsliste enthält .... Wahlbewerber“ und\n„b) Stellvertreter“ die Angabe „3)“ gestrichen und die\nnach dem Wort „Ich“ die Wörter „bestätige, dass\nFußnote 3 aufgehoben.\nmir die vollständige Vorschlagsliste vorgelegen\nhat und“ eingefügt.\n49. Die Anlagen 15 und 16 werden aufgehoben.\nb) Auf Seite 2 wird folgende Überschrift eingefügt:\n„Handlungsanweisungen an den                 50. In der Anlage 18 wird auf Seite 3 Satz 2 der Fußnote 2\nListenvertreter bzw. Listenträger“.              wie folgt gefasst:\n„Die jeweils nicht benutzten Teile sind zu streichen.“\n42. Anlage 5 wird wie folgt geändert:\na) Auf Seite 1 werden nach der Liste für die ersten\nsechs Wahlbewerber der Satz „Die vollständige                                       Artikel 2\nVorschlagsliste enthält ... Wahlbewerber“ und\nInkrafttreten\nnach dem Wort „Ich“ die Wörter „bestätige, dass\nmir die vollständige Vorschlagsliste vorgelegen         Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in\nhat und“ eingefügt.                                   Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 10. November 2003\nDie Bundesministerin\nfür Gesundheit und Soziale Sicherung\nUlla Schmidt"]}