{"id":"bgbl1-2003-42-7","kind":"bgbl1","year":2003,"number":42,"date":"2003-08-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/42#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-42-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_42.pdf#page=20","order":7,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte)","law_date":"2003-08-11T00:00:00Z","page":1672,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["1672                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2003\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 – 1 BvR\n238/01 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:\n§ 3 Absatz 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 29. November 1996\n(BRAK-Mitteilungen 1996 Seite 241) ist mit Artikel 12 Absatz 1 des Grund-\ngesetzes unvereinbar und nichtig. Dies gilt auch für inhaltsgleiche Fassungen\ndieser Vorschrift in späteren Bekanntmachungen.\nBerlin, den 11. August 2003\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 20, ausgegeben am 18. August 2003\nTag                                                                                  Inhalt                                                                                         Seite\n10. 8. 2003        Gesetz zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urheberrecht sowie über\nDarbietungen und Tonträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   754\nGESTA: XC001\n8. 8. 2003        Dritte Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtspolizeilicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               788\nFNA: 9501-46\n28. 7. 2003        Bekanntmachung über den Übergang der Souveränitätsrechte für Macau von Portugal auf China\nsowie über die Fortsetzung der Anwendung von Verträgen auf die Sonderverwaltungsregion Macau\ndurch China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  789\nPreis dieser Ausgabe: 6,65 € (5,60 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,25 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50)\noder gegen Vorausrechnung."]}