{"id":"bgbl1-2003-22-5","kind":"bgbl1","year":2003,"number":22,"date":"2003-06-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/22#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_22.pdf#page=24","order":5,"title":"Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung","law_date":"2003-05-07T00:00:00Z","page":764,"pdf_page":24,"num_pages":2,"content":["764                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2003\nAnordnung\nzur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung\nVom 7. Mai 2003\nI.                                S. 1213), zuletzt geändert durch die vorstehende Ziffer I.\nIm Namen und im Einvernehmen mit dem Präsidenten               dieser Anordnung, wie folgt geändert:\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und\nmit Zustimmung des Bundesministers des Innern wird die            1. Im Einleitungssatz wird die Angabe „– dem Bundes-\nBMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung vom 27. Ja-                 ministerium für Wirtschaft und Technologie“ geändert in\nnuar 2000 (BGBl. I S. 1213), zuletzt geändert durch die              „– dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“.\nAnordnung vom 4. Juli 2002 (BGBl. I S. 2709) in der be-              Die Angabe „– dem Bundesministerium für Arbeit und\nrichtigten Fassung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3197),             Sozialordnung“ wird gestrichen. Die Angabe „– dem\nwie folgt geändert:                                                  Bundesministerium für Gesundheit“ wird geändert in\n„– dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale\n1. Im Einleitungssatz wird nach der Angabe „– dem Kura-              Sicherung“. Nach der Angabe „– dem Präsidenten der\ntorium der Museumsstiftung Post und Telekommuni-                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ wird\nkation“ die Angabe „– dem Präsidenten der Bundes-                die Angabe „– dem Vorstand der Unfallkasse des Bun-\nanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ eingefügt.            des“ eingefügt.\n2. In Buchstabe A. Ziffer II. wird vor Absatz 1 folgende          2. In Ziffer 10, Spalte 1 und in Ziffer 10.1, Spalte 2a der\nNummer 1. eingefügt: „Örtlich zuständig ist die Zoll-            Anlage zur BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versor-\nund Verbrauchsteuerabteilung der in der Anlage be-               gung werden die Worte „Bundesministerium für Wirt-\nzeichneten Oberfinanzdirektion. Soweit diese dort                schaft und Technologie“ durch die Worte „Bundes-\nnicht näher bezeichnet ist, gilt Folgendes:“. Der bishe-         ministerium für Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt.\nrige Absatz 1 wird zu Absatz 2 der neuen Nummer 1.\nDer bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3 der neuen             3. In Ziffer 12, Spalte 1 der Anlage zur BMF-Zuständig-\nNummer 1. Der bisherige Absatz 3 wird durch Voran-               keitsanordnung – Versorgung wird vor den Worten\nstellen der Ziffer „2.“ zur Nummer 2.                            „Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung“ das\nWort „Ehemaliges“ angefügt. In der Spalte 2a werden\n3. In Buchstabe B. Ziffer II. wird vor der Nummer 1.                 die Worte „Bundesministerium für Arbeit und Sozial-\nfolgender Absatz 1 angefügt: „Örtlich zuständig ist die          ordnung“ gestrichen und durch einen Bindestrich er-\nZoll- und Verbrauchsteuerabteilung der in der Anlage             setzt. In der Spalte 5 werden die Worte „Aktive: wie 2a\nbezeichneten Oberfinanzdirektion. Soweit diese dort              Versorgungsempfänger:“, in der Spalte 7 wird der\nnicht näher bezeichnet ist, gilt Folgendes:“. In der             Halbsatz: „ , soweit Bescheid erlassen oder abgelehnt“,\nNummer 4. wird die Ziffer „4.“ gestrichen. Die ehema-            in der Spalte 8 der Halbsatz: „ , soweit für den Erlass\nlige Nummer 4. wird zu Absatz 2 und erhält folgende              des Widerspruchsbescheids zuständig“ gestrichen.\nFassung: „Liegt der maßgebliche Hauptwohnsitz des\nunter Absatz 1 Nummer 2 und 3 aufgeführten Perso-             4. In Ziffer 14, Spalte 1 und in Ziffer 14.1, Spalte 2a der\nnenkreises im Ausland, ist die Zoll- und Verbrauch-              Anlage zur BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versor-\nsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Köln zustän-             gung werden die Worte „Bundesministerium für\ndig.“                                                            Gesundheit“ durch die Worte „Bundesministerium für\nGesundheit und Soziale Sicherung“ ersetzt. Spalte 1\n4. Spalte 1 der Anlage zur BMF-Zuständigkeitsanord-                  wird um die Ziffer „14.3“ sowie um die Worte „Unfall-\nnung – Versorgung wird um die Ziffer „28.“ sowie um              kasse des Bundes“ ergänzt und in der neuen Ziffer 14.3\ndie Worte „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-              werden in den Spalten 2a bis 8 die Worte „Oberfinanz-\naufsicht“ ergänzt. In der neuen Ziffer 28. werden in den         direktion Köln“ eingefügt.\nSpalten 2a bis 8 die Worte „Oberfinanzdirektion Köln“\neingefügt.\nIII.\nII.                                 Die unter der Ziffer I. vorgenommenen Änderungen tre-\nten zum 1. Mai 2002 in Kraft. Die unter der Ziffer II. vorge-\nIm Namen und im Einvernehmen mit dem Vorstand der\nnommenen Änderungen treten zum 1. Januar 2003 in\nUnfallkasse des Bundes, dem Bundesministerium für Ge-\nKraft.\nsundheit und Soziale Sicherung, dem Bundesministerium\nfür Wirtschaft und Arbeit und mit Zustimmung des Bun-               Die Änderungen der Anlage zur BMF-Zuständigkeits-\ndesministers des Innern wird die BMF-Zuständigkeits-              anordnung – Versorgung sind in der nachstehenden\nanordnung – Versorgung vom 27. Januar 2000 (BGBl. I               Tabelle dargestellt.\nBerlin, den 7. Mai 2003\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nVolker Halsch","Versorgungsbezüge\nWeitere\nFestsetzungen        Versorgungs-                                             Schadens-\nVersorgungs-\nErste            einschließlich      lastenteilung        Bewilligung                           ersatz-\nempfänger                                                                                           Versorgungs-\nFestsetzung          Anwendung            nach den           von Unter-                          ansprüche          Widersprüche                Klagen\naus dem                                                                                              ausgleich\nund Vorweg-         von Kürzungs-,     §§ 107b und 107c       stützungen                            gemäß\nDienstbereich\nentscheidung        Anrechnungs-           BeamtVG                                                § 87a BBG\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2003\nund Ruhens-\nvorschriften\n1                    2a                       2b               3                   4                 5                 6                      7                        8\n10.\nBundesministerium\nfür Wirtschaft\nund Arbeit\n10.1\nAngehörige des        Bundesministe-      Oberfinanz-           Oberfinanz-         Oberfinanz-       Aktive: wie 2a    Oberfinanz-      Oberfinanzdirektionen,   Oberfinanzdirektionen,\nMinisteriums          rium für Wirtschaft direktionen           direktionen         direktionen       Versorgungs-      direktionen      soweit Bescheid erlas-   soweit für den Erlass\nund Arbeit                                                                      empfänger:                         sen oder abgelehnt       des Widerspruchs-\nOberfinanz-                                                 bescheids zuständig\ndirektionen\n12.\nEhemaliges Bundes-                          Oberfinanz-         Oberfinanz-         Oberfinanz-       Oberfinanz-       Oberfinanz-      Oberfinanz-              Oberfinanz-\nministerium für              –              direktionen         direktionen         direktionen       direktionen       direktionen      direktionen              direktionen\nArbeit und Sozial-\nordnung\n14.\nBundesministerium\nfür Gesundheit und\nSoziale Sicherung\n14.1\nAngehörige des        Bundesministe-        Oberfinanz-         Oberfinanz-         Oberfinanz-       Aktive: wie 2a    Oberfinanz-      Oberfinanzdirektionen,   Oberfinanzdirektionen,\nMinisteriums          rium für Gesund-      direktionen         direktionen         direktionen       Versorgungs-      direktionen      soweit Bescheid erlas-   soweit für den Erlass\nheit und Soziale                                                                empfänger:                         sen oder abgelehnt       des Widerspruchs-\nSicherung                                                                       Oberfinanz-                                                 bescheids zuständig\ndirektionen\n14.2\nAngehörige nachge-     Oberfinanz-          Oberfinanz-         Oberfinanz-         Oberfinanz-       Oberfinanz-       Oberfinanz-      Oberfinanz-              Oberfinanz-\nordneter Dienststellen direktionen          direktionen         direktionen         direktionen       direktionen       direktionen      direktionen              direktionen\n14.3\nUnfallkasse           Oberfinanz-           Oberfinanz-         Oberfinanz-         Oberfinanz-       Oberfinanz-       Oberfinanz-      Oberfinanz-              Oberfinanz-\ndes Bundes            direktion Köln        direktion Köln      direktion Köln      direktion Köln    direktion Köln    direktion Köln   direktion Köln           direktion Köln\n28.\nBundesanstalt         Oberfinanz-           Oberfinanz-         Oberfinanz-         Oberfinanz-       Oberfinanz-       Oberfinanz-      Oberfinanz-              Oberfinanz-\nfür Finanzdienst-     direktion Köln        direktion Köln      direktion Köln      direktion Köln    direktion Köln    direktion Köln   direktion Köln           direktion Köln\nleistungsaufsicht\n765"]}