{"id":"bgbl1-2003-13-1","kind":"bgbl1","year":2003,"number":13,"date":"2003-04-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/13#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2003-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2003/bgbl1_2003_13.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze","law_date":"2003-04-03T00:00:00Z","page":462,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["462               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2003\nGesetz\nzur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im\nNeunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze\nVom 3. April 2003\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                     Soziale Sicherung“ und die Angabe „1. Januar\n2003“ durch die Angabe „1. Januar 2004“\nersetzt.\nArtikel 1\nÄnderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch              5. § 77 wird wie folgt geändert:\nDas Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation              a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nund Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des                  aa) In Satz 1 wird das Wort „monatlich“ gestrichen.\nGesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047),\nzuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom                  bb) In Satz 3 werden die Wörter „indem aus den\n23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), wird wie folgt                      monatlichen Beschäftigungsdaten der Mittel-\ngeändert:                                                                wert der Beschäftigungsquote eines Kalender-\njahres gebildet wird“ gestrichen.\n1. § 16 wird wie folgt geändert:                                 b) In Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 werden jeweils die\nWörter „Monat und“ gestrichen.\na) In Satz 1 werden jeweils die Wörter „Arbeit und\nSozialordnung“ durch die Wörter „Gesundheit und           c) In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „Arbeit und\nSoziale Sicherung“ ersetzt.                                  Sozialordnung“ durch die Wörter „Gesundheit und\nSoziale Sicherung“ ersetzt.\nb) Satz 2 wird aufgehoben.\n6. § 104 wird wie folgt geändert:\n2. In § 25 werden die Wörter „Arbeit und Sozialordnung,\nsoweit Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1            a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Arbeit und\nbetroffen sind im Einvernehmen mit dem Bundes-                   Sozialordnung“ durch die Wörter „Gesundheit und\nministerium für Gesundheit,“ durch die Wörter                    Soziale Sicherung“ ersetzt.\n„Gesundheit und Soziale Sicherung“ ersetzt.                   b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) Nach der Angabe „Abs. 3“ wird die Angabe\n3. In § 32 werden die Wörter „Arbeit und Sozialordnung“\n„Satz 1“ eingefügt.\ndurch die Wörter „Gesundheit und Soziale Sicherung“\nersetzt, die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bundes-             bb) Folgender Satz 2 wird angefügt:\nministerium für Gesundheit“ gestrichen und die Wörter                 „Über den Abschluss von Verwaltungsverein-\n„die Bundesministerien“ durch die Wörter „das                         barungen mit den Ländern ist das Bundes-\nBundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche-                   ministerium für Gesundheit und Soziale Siche-\nrung“ ersetzt.                                                        rung zu unterrichten.“\n4. § 71 wird wie folgt geändert:                             7. In § 156 Abs. 1 Nr. 1 wird nach der Angabe „§ 71 Abs. 1\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                          Satz 1“ die Angabe „und 3“ eingefügt.\naa) In Satz 1 werden nach dem Wort „mit“ die\n8. In § 13 Abs. 7 Satz 1 und 3, Abs. 8 Satz 2, § 24 Abs. 2,\nWörter „jahresdurchschnittlich monatlich“ ein-\n§ 50 Abs. 3, § 64 Abs. 1 Satz 1 und 3 und Abs. 2 Satz 2,\ngefügt.\n§ 67, § 78 Satz 1 und 2, § 105 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3,\nbb) Folgender Satz 3 wird angefügt:                       § 115, § 135, § 144 Abs. 2 Satz 1, § 149 Abs. 2 Satz 1,\n„Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit          § 150 Abs. 6 Satz 2, § 152 Satz 1 Nr. 2, § 153 Satz 2\njahresdurchschnittlich monatlich bis zu 39 Ar-        und § 154 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „Arbeit und\nbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat          Sozialordnung“ durch die Wörter „Gesundheit und\neinen schwerbehinderten Menschen, Arbeit-             Soziale Sicherung“ ersetzt.\ngeber mit jahresdurchschnittlich monatlich bis\nzu 59 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je\nArtikel 2\nMonat zwei schwerbehinderte Menschen zu\nbeschäftigen.“                                        Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                         § 124 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz-\nliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom\naa) In Satz 1 wird die Angabe „1. Januar 2003“        20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt\ndurch die Angabe „1. Januar 2004“ ersetzt.        durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „Arbeit und Sozial-   (BGBl. I S. 4637) geändert worden ist, wird wie folgt ge-\nordnung“ durch die Wörter „Gesundheit und         ändert:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. April 2003                   463\n1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:                          zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom\na) In Satz 1 wird die Nummer 2 gestrichen.                 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167), wird wie folgt geändert:\nb) Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die Num-\n1. § 16 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:\nmern 2 und 3.\n„1. des Verbraucherpreisindexes für Deutschland\nc) In Satz 2 wird die Angabe „Nr. 3 und 4“ durch die\noder“.\nAngabe „Nr. 2 und 3“ ersetzt.\nd) Die Angabe „und 2“ wird gestrichen.                     2. In § 30c wird folgender Absatz 4 angefügt:\ne) Satz 3 wird gestrichen.                                       „(4) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht\nfür Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 gilt § 16 Abs. 2\n2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:                              Nr. 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Verbrau-\na) Die Angabe „und 2“ wird gestrichen.                         cherpreisindexes für Deutschland der Preisindex für\ndie Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von\nb) Die Angabe „Nr. 3 und 4“ wird durch die Angabe\nArbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen\n„Nr. 2 und 3“ ersetzt.\ntritt.“\n3. In Absatz 6 wird die Angabe „Absatz 2 Nr. 1, 3 oder 4“\ndurch die Angabe „Absatz 2 Nr. 1, 2 oder 3“ ersetzt.\nArtikel 4\nArtikel 3\nInkrafttreten\nÄnderung\ndes Gesetzes zur Verbesserung                       (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz mit\nder betrieblichen Altersversorgung                 Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.\nDas Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters-          (2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des auf die Verkündung\nversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610),           folgenden Kalendermonats in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist\nim Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 3. April 2003\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin\nfür Gesundheit und Soziale Sicherung\nUlla Schmidt"]}