{"id":"bgbl1-2002-85-7","kind":"bgbl1","year":2002,"number":85,"date":"2002-12-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/85#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-85-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_85.pdf#page=22","order":7,"title":"Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und der Bekanntmachung der Neufassung der Abwasserverordnung","law_date":"2002-12-16T00:00:00Z","page":4550,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["4550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 85, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2002\nBerichtigung\nder Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung\nund der Bekanntmachung der Neufassung der Abwasserverordnung\nVom 16. Dezember 2002\nDie Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 2. Juli\n2002 (BGBl. I S. 2497) und die Bekanntmachung der Neufassung der Abwasser-\nverordnung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4047) sind wie folgt zu berichtigen:\n1. In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b der Verordnung vom 2. Juli 2002 ist in Teil C\nAbs. 4 der Satz 2 durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:\n„In der Zulassung müssen die für eine ordnungsgemäße, an den Anforde-\nrungen nach Absatz 1 ausgerichtete Funktionsweise erforderlichen Anfor-\nderungen an den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Anlage festgelegt\nsein.“\n2. Die Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Okto-\nber 2002 ist wie folgt zu berichtigen:\na) In Anhang 1 Teil C Abs. 4 ist der Satz 2 durch folgenden Wortlaut zu\nersetzen:\n„In der Zulassung müssen die für eine ordnungsgemäße, an den Anfor-\nderungen nach Absatz 1 ausgerichtete Funktionsweise erforderlichen\nAnforderungen an den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Anlage\nfestgelegt sein.“\nb) In Anhang 40 Teil D Abs. 1 ist in der letzten Zeile der Tabelle das Wort\n„Zinn“ durch das Wort „Zink“ zu ersetzen.\nBonn, den 16. Dezember 2002\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nDr. V e l t w i s c h"]}