{"id":"bgbl1-2002-80-1","kind":"bgbl1","year":2002,"number":80,"date":"2002-11-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/80#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-80-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_80.pdf#page=2","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg","law_date":"2002-10-30T00:00:00Z","page":4398,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["4398 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2002\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg\nVom 30. Oktober 2002\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verord-\nnet das Bundesministerium der Finanzen:\nArtikel 1\nÄnderung der Grenzen des Freihafens\nDie Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August\n1997 (BGBl. I S. 2320), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 3. Mai 2002\n(BGBl. I S. 1546), wird wie folgt geändert:\n1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 1\n(zu § 1 Abs. 1)\nAlter Freihafen\nDie Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Freihafens\nHamburg – Alter Freihafen – verläuft am westlichen Rand der Eisenbahn-\nbrücke über die Norderelbe nach Süden, vom Ende der Brücke 380 Meter am\nMaschenzaun entlang – diesen im Freihafen belassend – in südsüdwestlicher\nRichtung bis zum Eisenbahntor über der Tunnelstraße. Hier überquert sie auf\neiner Länge von 5 Metern das Gleis der Hafenbahn in nordwestlicher Rich-\ntung. Sodann verläuft sie am Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend –\n790 Meter erst in südsüdwestlicher und dann in westsüdwestlicher Richtung\nbis hin zum Ende des Maschenzauns am Schnittpunkt der Straßen Veddeler\nDamm und Am Saalehafen. Dort biegt sie nach Südosten und führt in gerader\nLinie über Fahrbahnen und Bürgersteige bis zum Grenzweiser auf der Stütz-\nmauer der Hafenbahnanlage und folgt ihr in nordöstlicher Richtung bis zur\nwestlichen Ecke der Fußgängerunterführung, überquert die Gleisanlagen bis\nzur südlichen Ecke dieser Unterführung, wendet sich dann nach Südwesten\nund verläuft in dieser Richtung 7,8 Meter auf der Flügelmauer. Sie folgt dann\ndem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – in südwestlicher\nRichtung über die Venloer Brücke, wendet sich von deren südlichen Wider-\nlager auf einer Länge von 2,4 Metern in westliche, dann 21,2 Meter in süd-\nwestliche Richtung, biegt erneut in westliche Richtung um und wendet sich\nnach 68,8 Metern auf einer Länge von 9,9 Metern in südwestliche Richtung\nbis zum Bahnübergang Harburger Chaussee. Sie überquert in dieser Rich-\ntung die Gleise auf einer Länge von 26 Metern und folgt dem Maschenzaun\n– diesen im Freihafen belassend – auf dem Deich am Berliner Ufer über den\nGrenzübergang Harburger Chaussee 1257 Meter in westsüdwestlicher Rich-\ntung. Sie führt dann 8 Meter nach Südwesten, biegt erneut in westsüdwest-\nlicher Richtung um und überquert die Deichauffahrt in einer Länge von\n13 Metern. Von dort folgt sie wieder dem Maschenzaun – diesen im Freihafen\nbelassend – zunächst in gleicher Richtung 200 Meter, wendet sich dann in\neinem Bogen von 53 Metern nach Nordwesten und verläuft 544 Meter in\ndieser Richtung bis 30 Meter vor die Klütjenfelder Straße. Sie biegt – dem\nMaschenzaun weiter folgend – nach Süden ab und führt, nach 2 Metern\nerneut in westsüdwestlicher Richtung abbiegend, 23 Meter in gerader Linie\nbis zum Ende des Maschenzauns. Dort überquert sie in nordnordwestlicher\nRichtung das Potsdamer Ufer, knickt nach 53 Metern – durch Grenzweiser\ngekennzeichnet – im rechten Winkel ab, überquert die Klütjenfelder Straße bis\nzum Geländer auf der Hochwasserschutzwand, wendet sich – zunächst dem\nGeländer folgend – erneut in nordnordwestlicher Richtung bis zum westlichen\nBürgersteig der Klütjenfelder Straße, biegt im rechten Winkel in westsüdwest-\nlicher Richtung ab und stößt wieder auf den Maschenzaun. Sie verläuft weiter","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2002 4399\nam Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – um das Grundstück des\nZollamts Ernst-August-Schleuse herum auf dem Damm zwischen Klütjenfel-\nder Hafen und Ernst-August-Kanal bis an dessen Ende. Von dort setzt sie sich\nin nordwestlicher Richtung auf dem Wasser fort bis zu dem Punkt im Reiher-\nstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch zwei Grenzweiser auf den\nsich gegenüberliegenden Ufern bestimmt werden. Von dort führt sie in gera-\nder Linie über den Reiherstieg zu der durch Grenzweiser bezeichneten Stelle\nam oberen Rand der südlichen Uferböschung neben der östlichen Einfahrt zur\nEllerholzschleuse und setzt sich dort 47,5 Meter nach Westen auf der\nBöschungsoberkante bis zum Maschenzaun quer zur Uferböschung fort. Sie\nfolgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – zuerst 1,5 Meter\nnach Süden, dann 16 Meter nach Westen und schließlich 4 Meter nach\nSüden. Sie überquert den Ellerholzweg auf einer Länge von 10 Metern in süd-\nwestlicher Richtung und folgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belas-\nsend – 5 Meter in südlicher und 253 Meter in südsüdwestlicher Richtung. Dort\nwendet sie sich 15,5 Meter nach Süden und anschließend 30,5 Meter nach\nSüdsüdwesten. Sie knickt im rechten Winkel nach Westnordwest ab, über-\nquert das zum Ellerholzweg führende Gleis der Hafenbahn auf einer Länge\nvon 7 Metern, wendet sich dann im rechten Winkel nach Südsüdwesten und\nfolgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – 495 Meter in die-\nser Richtung. Sie wendet sich sodann nach Südsüdosten, um nach 5 Metern\nwieder nach Südsüdwesten abzubiegen, folgt weiter dem Maschenzaun\n– diesen im Freihafen belassend –, bis sie nach 138 Metern im rechten Winkel\nnach Westnordwesten abbiegt und 5 Meter in dieser Richtung verläuft. Von\ndort führt sie 134,5 Meter in einem Bogen über Südsüdwesten nach Süden,\nbis sie 3 Meter vor der östlichen Brückenrampe der Brückenauffahrt Neuhof\nnach Südosten abknickt. Von dort folgt sie der Brückenrampe und der\nBrückenauffahrt Neuhof in einem Abstand von 3 Metern bis zur Nordostecke\nder Fußgängertreppe an der Ostseite der Brückenauffahrt. Sie folgt der Ost-\nkante dieser Treppe und biegt vor der Brückenauffahrt in einem annähernd\nrechten Winkel nach Westnordwesten ab, überquert auf einer Länge von\n29 Metern die Fahrbahnen bis zum westlichen Geländer an der Brücken-\nabfahrt. Dort wendet sie sich nach Nordwesten, verläuft 43 Meter in dieser\nRichtung und knickt dann im rechten Winkel nach Südwesten ab. Sie folgt in\neinem Abstand von 5 Metern der Köhlbrandbrücke 135 Meter in südwest-\nlicher Richtung. Dann wendet sie sich nach Südsüdwesten und verläuft\n30 Meter in dieser Richtung. Sie knickt dann nach Westnordwesten ab, über-\nquert das Freihafengleis der Hafenbahn und folgt anschließend 1615 Meter\ndem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – entlang der Köhlbrand-\nbrücke. Anschließend führt sie in einem Bogen von 237 Metern in nördlicher\nRichtung bis zur Roßbrücke. Sie überquert den Roßkanal 55 Meter auf der\nöstlichen Seite der außerhalb des Freihafens liegenden Brücke, biegt am\nNordende der Brücke 2 Meter nach Osten ab und folgt dem Maschenzaun\nund der westlichen Außenmauer des Gebäudes auf dem Flurstück 454 am\nRoßweg – beide im Freihafen belassend – 193 Meter in nördlicher Richtung.\nDanach folgt sie der Nordseite dieses Gebäudes und dem anschließenden\nMaschenzaun – beide im Freihafen belassend – zuerst 9,3 Meter in östlicher,\ndann 2,5 Meter in nördlicher und anschließend 11,7 Meter in östlicher Rich-\ntung bis zu einem mit einem Grenzweiser versehenen Pfahl. Hier wendet sie\nsich im rechten Winkel – den neuen Roßweg überquerend – nach Norden,\n5 Meter nach Nordosten, wiederum 88 Meter in gerader Richtung an der\nWestseite des Maschenzauns nach Norden und 4,5 Meter nach Nordosten.\nSie folgt sodann dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – an der\nOstseite der Straßen Köhlbranddeich und Tollerortweg zunächst 24 Meter\nnach Norden, 70 Meter nach Nordosten, 135 Meter nach Nordnordosten und\n7 Meter nach Nordosten. Von hier verläuft sie – weiter dem im Freihafen\nverbleibenden Maschenzaun folgend – an der Ostseite des Tollerortweges in\neinem 318 Meter langen weiten Bogen zunächst nach Nordnordosten, darauf\nnach Norden und dann wieder nach Nordnordosten bis zu der am nördlichen\nEnde dieser Straße gelegenen Kehre. Von hier aus folgt sie dem in ca. 5 Meter\nAbstand parallel zur Böschung des Kohlenschiffhafens verlaufenden\nMaschenzaun – diesen im Freihafen belassend – 265 Meter in gerader Linie\nnach Nordnordosten. Danach wendet sie sich – weiter dem Maschenzaun\nfolgend und diesen im Freihafen belassend – in einem leichten Bogen von\n136 Metern nach Nordnordwesten, verläuft dann 655 Meter in dieser Richtung\nbis hin zur Kehre am Ende des Schifferweges. An diesem Punkt wendet sie","4400 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2002\nsich – am Maschenzaun verlaufend und diesen im Freihafen belassend –\n5 Meter nach Nordnordosten, dann 11 Meter nach Nordosten, anschließend\n6,5 Meter nach Norden und schwenkt dann 40 Meter nach Westen. Von dort\nverläuft sie 25 Meter nach Westnordwesten bis hin zu der durch Grenzweiser\ngekennzeichneten Pfahlgruppe. Sie biegt sodann nach Nordnordosten ab\nund verläuft in gerader Linie 90 Meter in die Norderelbe hinein. Sie biegt\nsodann nach Ostnordosten ab und verläuft in gerader Linie im Strom bis in\nHöhe der Westkante der Dockzugangsbrücke – vom Nordufer der Kaizunge\nTollerort und des Wendemuthkais (Steinwerder) zwischen 45 und 125 Meter\nentfernt. Dort wendet sie sich auf 385 Meter in östlicher Richtung – von der\nKaimauer in Höhe des Trockendocks 105 Meter entfernt – und verläuft weiter\nin gerader Linie in der Norderelbe bis zur Flussmitte bei Kilometer 623. Sie\nfolgt dem Elblauf in Flussmitte bis Kilometer 621 und wendet sich dort nord-\nostwärts auf einer Länge von 485 Metern bis zur Mitte der Einfahrt zum\nBaakenhafen. Sie verläuft in östlicher Richtung 1123 Meter in der Mitte des\nBaakenhafen, wendet sich dort im rechten Winkel zum Nordufer und trifft\nnach 35 Metern auf den Versmannkai. Sie verläuft in gerader Linie weiter,\nüberquert die Kaianlagen zwischen den Schuppen 24 B und 25 A und trifft\nnach 91 Metern auf die Versmannstraße. Von dort folgt sie der Versmann-\nstraße auf der Südseite 66 Meter nach Osten und knickt dann im rechten\nWinkel über die Versmannstraße nach Norden ab. Nach 58 Metern wendet sie\nsich nach Osten und folgt dort dem weiten Bogen des Maschenzauns – die-\nsen im Freihafen belassend – nach Südosten bis an die Eisenbahnbrücke über\ndie Norderelbe.“\n2. In der Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wird die Angabe „º“ jeweils durch die Angabe\n„Grad“ und die Angabe „m“ jeweils durch die Angabe „Meter“ ersetzt und die\nÜberschrift wie folgt gefasst:\n„Anlage 2\n(zu § 1 Abs. 2)\nWaltershof“.\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 30. Oktober 2002\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}