{"id":"bgbl1-2002-72-6","kind":"bgbl1","year":2002,"number":72,"date":"2002-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/72#page=99","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-72-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_72.pdf#page=99","order":6,"title":"Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung","law_date":"2002-09-20T00:00:00Z","page":3963,"pdf_page":99,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 10. Oktober 2002 3963\nAnordnung\nzur Änderung der Allgemeinen Anordnung über\ndie Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren\nund über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder\nWehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung\nVom 20. September 2002\nI.\nDie Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im\nWiderspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten-\noder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung\nvom 9. Juni 1976 (BGBl. I S. 1492), zuletzt geändert durch die Änderung der All-\ngemeinen Anordnung vom 10. Juli 1985 (BGBl. I S. 1498), wird wie folgt geändert:\n1. In § 1 Abs. 1 wird in der Auflistung der Dienststellen nach dem „Bundesamt\nfür Wehrtechnik und Beschaffung“ das „Bundesamt für Informationsmana-\ngement und Informationstechnik der Bundeswehr“ aufgenommen. Das Wort\n„Bundeswehrverwaltungsamt“ wird durch die Wörter „Bundesamt für Wehr-\nverwaltung“ ersetzt.\n2. In § 3 Abs. 1 wird in der Auflistung der Dienststellen nach dem „Bundesamt\nfür Wehrtechnik und Beschaffung“ das „Bundesamt für Informationsmana-\ngement und Informationstechnik der Bundeswehr“ aufgenommen. Das Wort\n„Bundeswehrverwaltungsamt“ wird durch die Wörter „Bundesamt für Wehr-\nverwaltung“ ersetzt.\nII.\nDiese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.\nBonn, den 20. September 2002\nDer Bundesminister der Verteidigung\nPeter Struck"]}