{"id":"bgbl1-2002-59-2","kind":"bgbl1","year":2002,"number":59,"date":"2002-08-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/59#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-59-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_59.pdf#page=18","order":2,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes","law_date":"2002-08-16T00:00:00Z","page":3218,"pdf_page":18,"num_pages":2,"content":["3218            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2002\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Postgesetzes\nVom 16. August 2002\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates                  gewicht bis 100 Gramm und deren Einzelpreis\ndas folgende Gesetz beschlossen:                                    weniger als das Dreifache des Preises für entspre-\nchende Postsendungen der untersten Gewichts-\nklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern (ge-\nArtikel 1                                 setzliche Exklusivlizenz).“\nÄnderung des                              b) In Satz 2 werden nach Nummer 6 der Punkt durch\nPostgesetzes zum 1. Januar 2003                         ein Komma ersetzt und folgende Nummern 7 und 8\nDas Postgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I                     angefügt:\nS. 3294), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes            „7. für denjenigen, der für das Ausland bestimmte\nvom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529), wird wie folgt geändert:             abgehende Briefsendungen befördert,\n1. § 30 wird wie folgt geändert:                                     8. für denjenigen, der Briefsendungen aus dem\na) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.                             Ausland bis zu den für internationale Brief-\nb) Folgender Absatz 2 wird angefügt:                                 sendungen zuständigen Annahmestellen der\nDeutschen Post AG befördert.“\n„(2) Die Regulierungsbehörde veröffentlicht in\nihrem Amtsblatt, wann und wo Entgelte und andere\nBedingungen für Teilleistungen nach § 28 sowie                                  Artikel 2\nfür den Zugang zu Postfachanlagen und Adress-\nÄnderung des\nänderungen nach § 29, die nicht in Allgemeinen\nPostgesetzes zum 1. Januar 2006\nGeschäftsbedingungen enthalten sind, eingesehen\nwerden können.“                                          § 51 des Postgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 die-\nses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt ge-\n2. § 49 wird wie folgt geändert:\nändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 8 wird das Wort „oder“ am Ende          1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ndurch ein Komma ersetzt.                             a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nbb) In Nummer 9 wird der Punkt durch das Wort\n„Bis zum 31. Dezember 2007 steht der Deutschen\n„oder“ ersetzt.\nPost AG das ausschließliche Recht zu, Briefsen-\ncc) Nach Nummer 9 wird folgende neue Num-                    dungen und adressierte Kataloge, deren Einzel-\nmer 10 angefügt:                                        gewicht bis 50 Gramm und deren Einzelpreis weni-\n„10. entgegen § 52 Satz 1 in Verbindung mit             ger als das Zweieinhalbfache des Preises für ent-\neiner Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2            sprechende Postsendungen der untersten Ge-\nSatz 1 eine Universaldienstleistung nicht          wichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern\noder nicht richtig erbringt.“                      (gesetzliche Exklusivlizenz).“\nb) In Absatz 2 wird die Angabe „des Absatzes 1 Nr. 1,         b) Satz 2 Nr. 1 wird aufgehoben.\n2, 3, 4 Buchstabe b und Nr. 5“ durch die Angabe\n„des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3, 4 Buchstabe b, Nr. 5     2. Absatz 2 wird aufgehoben.\nund 10“ ersetzt.\n3. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                                Artikel 3\na) Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                                 Inkrafttreten\n„Bis zum 31. Dezember 2005 steht der Deutschen           Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am\nPost AG das ausschließliche Recht zu, Briefsen-       1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2006 in\ndungen und adressierte Kataloge, deren Einzel-        Kraft.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2002 3219\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist\nim Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 16. August 2002\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nM üller"]}