{"id":"bgbl1-2002-55-3","kind":"bgbl1","year":2002,"number":55,"date":"2002-08-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/55#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-55-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_55.pdf#page=7","order":3,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2003 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003)","law_date":"2002-08-01T00:00:00Z","page":2983,"pdf_page":7,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002              2983\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2003\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003)\nVom 1. August 2002\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:         plans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nBetrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn\n§1                              Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes\n§5\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,         (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       nologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992           ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\n(BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan – Teil I     sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das              lichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis\nJahr 2003 – wird in Einnahmen und Ausgaben auf               zum Gesamtbetrag von 1 410 000 000 Euro zu Lasten des\nERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n6 327 100 000 Euro\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nfestgestellt.                                                Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\n§2                              gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-         genommen werden kann oder in Anspruch genommen\nnologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für        worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen\ndas Jahr 2003 Kredite in Höhe von                            Ersatz erlangt hat.\n2 360 245 000 Euro                         (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\naufzunehmen.                                                 leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die             genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2003 fällig werdenden        den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-          der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                  Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-          (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nlogie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung      nahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\nim laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur           erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nOptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von\nrechnen.\nZinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von\nhöchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese                                      §6\nHöchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht ange-            Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten\nrechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden             Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind\nVerträgen verringern oder ganz ausschließen.                 von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über\ndie Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten\n(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2001\nZweckbestimmung ausgenommen.\nund 2002 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\n§7\n§3                                 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie       für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nwird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe      Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\nvon 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages\naufzunehmen.                                                                               §8\n§4                                 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge             des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2004 weiter.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des                                      §9\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-        Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.","2984 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist\nim Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 1. August 2002\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Technologie\nMüller\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002 2985\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2003\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2001\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953,\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","2986        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nKap. 1\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                           für          für\nund                        Zweckbestimmung                                                    2003         2002            2001\nFunktion                                                                                       1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                               2                                              3            4              5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Haupt-\nleihinstituten vergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . .                      3 825 000    3 825 000       2 521 175\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   944 800 T€\nfällig im Jahr 2004\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umwelt-\nschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 000    1 000 000       1 640 048\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 40427 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       213 000 T€\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       214 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge\nWissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendaustausches . . . . . . . . . . .                               2 600        2 600         2 346\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                     6 240 T€\ndavon fällig:\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 080 T€\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 080 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 080 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig\ndeckungsfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . .                             3 600        3 600         3 548\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                     5 600 T€\ndavon fällig:\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 000 T€\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig\ndeckungsfähig.\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben   4 831 200    4 831 200\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              6 200        6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4 825 000    4 825 000\nGesamtausgaben   4 831 200    4 831 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002                                          2987\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                             Zu Tit. 862 02\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und                              Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel                               a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nsollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern                                    sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\nzugute kommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in                                     in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\nden alten Bundesländern vernachlässigt werden.\nb) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . 1 175 Mio. €\nd) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nb) Existenzgründungen\ndung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,\n– Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . .               725 Mio. €\n– Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 1 125 Mio. €                            e) umweltfreundliche Produktionsanlagen.\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken\nsowie Refinanzierung privater Kapital-\nbeteiligungsgesellschaften und                                                         Zu Tit. 681 02\nBeteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     150 Mio. €\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 Mio. €   Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf\nStipendienprogramme, und zwar\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.                                       – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                              südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-                              in Deutschland ermöglicht wird,\nda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für\nfolgende Zwecke gewährt werden:                                                            – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                             lichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                             schule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen\nnicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kap. 09 02 Tit. 882 82)                           – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nerhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender                                 ship Program’s.\nmittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern                               Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\nund Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.                             stellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-                                und Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nwerblichen Wirtschaft.                                                                 lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsver-                               der genannten Stipendienpogramme finanziert werden.\nbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt.                         0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdisch-\nDie Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selb-                             amerikanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikani-\nständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Re-                             schen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können                           an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\ngefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da                          Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern\nsie – abgesehen von der persönlichen Haftung – vom Existenz-                           zu machen. Dieses Programm ist langfristig angelegt. Es wird seit\ngründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Kon-                               1999 von dem Bayerisch-Amerikanischen Zentrum im Amerika-\nkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigen-                         Haus München unter dem Namen „Bridge of Understanding – The\nkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen                            Jewish Experience of Modern Germany“ durchgeführt.\nmuss der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften                           Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von\nübernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-                                6,240 Mio. € für die Jahre 2004 bis 2006 zur kontinuierlichen\nSondervermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzie-                               Fortsetzung der Stipendienprogramme veranschlagt.\nrung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaus-\nhaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem\nEinzelplan 32 geleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich.\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-                                 Zu Tit. 681 03\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der\nHeilberufe) gefördert werden.                                                          Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaf-                           dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\nten und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unterneh-                              atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell\nmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern,                              gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium\nsowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken                               für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einverneh-\nzur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittel-                          men mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte\nständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe.                                 ist der Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses des Deutschen\nd) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Ent-                               Bundestages „ERP-Wirtschaftspläne“ regelmäßig zu unterrichten.\nwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie                         Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € ist bei diesem Titel eine Ver-\nihrer Markteinführung.                                                                 pflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,6 Mio. € ver-\nIm Rahmen dieser Finanzierungshilfen können auch bis zu 10 Mio. €                          anschlagt, fällig in den Jahren 2004 bis 2007, um auch mehrjährige\nneue Förderansätze erprobt werden.                                                         Projekte fördern zu können.","2988        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nKap. 2\nBetrag     Betrag     Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                          für        für\nund                        Zweckbestimmung                                                   2003       2002          2001\nFunktion                                                                                      1 000 €    1 000 €       1 000 €\n1                                   2                                                         3          4             5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maß-\ngabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nvergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       175 000    175 000       117 074\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 000 T€\nfällig im Jahr 2006\nGesamtausgaben               175 000    175 000\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    175 000    175 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002 2989\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und\nLeistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","2990       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nKap. 3\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                                      für          für\nund                       Zweckbestimmung                                                                2003         2002            2001\nFunktion                                                                                                  1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                            2                                                            3            4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 500        1 500            80\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    100          100              –\n575 01-928 Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 294 300    1 368 000       1 248 326\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                25 000       24 500            310\nGesamtausgaben                  1 320 900    1 394 100\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 600        1 600\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 294 300    1 368 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  25 000       24 500\nGesamtausgaben                  1 320 900    1 394 100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002 2991\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über\nTätigkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz\nentstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-\nmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-\nshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-\nlung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem\nAnsatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Haftungszusagen, Haf-\ntungsfreistellungen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Ge-\nwährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2000 32,1 Mio. €.","2992        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nKap. 4\nBetrag       Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                                      für          für\nund                       Zweckbestimmung                                                                2003         2002            2001\nFunktion                                                                                                  1 000 €      1 000 €         1 000 €\n1                                            2                                                            3            4               5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          500          511           191\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    500          511           506\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            –            –           703\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . .                                                5            5              –\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                   200          256            66\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 071 150    1 074 633          855 940\n162 03-872 Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         60 000       76 694        292 310\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 834 500    2 697 014       3 286 797\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2 360 245    2 550 676          779 030\n162 04-872 Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der\nDeutschen Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            –            –              –\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . .                                    –            –              –\nGesamteinnahmen                    6 327 100    6 400 300\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 000        1 022\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       6 326 100    6 399 278\nGesamteinnahmen                    6 327 100    6 400 300","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002                                                      2993\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99                                                                           Deutschland, das ERP-Sondervermögen und das Sondervermögen\nAusgleichsfonds, ihre Anteile an die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits\nabgeben. Die Höhe des Erlöses für das ERP-Sondervermögen und\nausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\nder Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sind noch nicht bekannt.\nZu Tit. 121 02\nEs sind für 2003 keine Einnahmen veranschlagt, da das Programm                           Zu Tit. 182 01\n(Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung der seiner-\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nzeitigen Berliner Industriebank) ausgelaufen ist.\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                 1 245 000 T€\nZu Tit. 141 01                                                                           b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                1 558 000 T€\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine                            c) Weberbank\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                               Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                  30 000 T€\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 500 T€\nZu Tit. 162 01                                                                                                                                                   2 834 500 T€\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\nZu Tit. 325 02\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . .                   369 000 T€\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . .                  701 000 T€\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nc) Weberbank                                                                             Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                   1 000 T€   BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       150 T€   aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten ins-\nbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.\n1 071 150 T€\nZu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sonderver-                                 Zu Tit. 331 02\nmögens.                                                                                  Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Ver-\neinigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzie-\nrung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern\nZu Tit. 162 04\nin einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. € zugesagt und auf die\nIm Zuge der Neuordnung der Mittelstandsförderung werden die                              einzelnen Jahre bis 2010 verteilt. Für das Jahr 2003 sind keine\nAnteilseigner der Deutschen Ausgleichsbank, die Bundesrepublik                           Zuschüsse vorgesehen.","2994              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen    Ausgaben                                        Zuweisungen\nsächliche       Zins-\nKap.       Bezeichnung                                                                                und      Investitionen\nAusgaben        kosten\nZuschüsse\n1 000 €     1 000 €            1 000 €       1 000 €           1 000 €       1 000 €\n1    Investitionsfinanzierung                    4 850 000                                                        4 850 000\n2    Exportfinanzierung . . . .                     175 000                                                         175 000\n3    Sonstige Ausgaben . . .                     1 302 100               1 600    1 294 300              6 200\n4    Einnahmen . . . . . . . . . .   6 327 100\n6 327 100   6 327 100               1 600    1 294 300              6 200    5 025 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002                      2995\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                      davon fällig\n31. 12. 2001\nKapitel, Titel (Titelgr.)                    Ausgaben-       eingegangene\nsoll         Verpflichtungen\nsowie                                              fällig ab 2003\n2003                               2003      2004         2005    2006 ff.\nZweckbestimmung                                             b) VE 2002\n(stichwortartig)                                      c) VE 2003\nin Mio. €\n1                                    2                   3              4         5            6        7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .           3 825,0      a)           —00       —00        —00            —00    —00\nb)       944,800   944,800        —00            —00    —00\nc)       944,800       —00    944,800            —00    —00\n862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung                 1 000,0      a)       214,000 1214,000         —00            —00    —00\nb)       423,000 1210,000    1213,000            —00    —00\nc)       414,000       —00   1214,000 1 200,000         —00\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung Jugendaustausch . . . . . . . .                2,6    a)          3,103   12,591 1 110,512 1 11—00            —00\nb)           ––      1—           ––1 1 11 ––1 11 ––\nc)          6,24       —00 1 112,080 01 12,0801 112,080\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . .                 3,6    a)          0,606   10,510 1 110,096 1 11—00            —00\nb)          5,600   12,000 1 111,300 1 111,3001 111,000\nc)          5,600      —00 1 112,000 01 11,3001 112,300\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . .     175,0      a)      0141,000  0 72,000      69,000           —00    —00\nb)         52,000      —00   1 11—00 01 52,000 1 11—00\nc)       072,000       —00        ––00           —00 172,000\nSumme                         a)       358,709 289,101      0 69,608         0 –– 0 00––\nb)     1 425,400 1 156,80000 214,300       0 53,300 11,000\nc)     1 442,640       —00 1 162,880 0 203,380 176,380","2996                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2003                     2002\n1 000 €\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      6 327 100                6 400 300\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       03 966 855               03 849 624\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            02 360 245              002 550 676\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6 841 610               05 600 536\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .                                       04 481 365               03 049 860\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 02 360 245               02 550 676\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      00 000 0—                00 000 0—\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            02 360 245                2 550 676","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002                                             2997\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2003                   2002\n1 000 €\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05 591 610               05 000 000\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 250 000                 600 536\nSumme 1.            6 841 610               05 600 536\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                03 231 365               03 049 860\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                01 250 000                  00––\nSumme 2.           04 481 365               03 049 860\n3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               02 360 245               02 550 676","2998                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand                    Stand\nam 31. 12. 2001               am 31. 12. 2000\n€                       €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2 896 876 324             2 843 279 526\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      27 605 171 998              26 910 754 488\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   18 673 850                7 452 010\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         102 918 913               80 722 469\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1 786 714               1 786 714\n4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         524 671 443              490 438 813\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                46 016 269              46 016 269\n2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             272 467 444              272 467 444\n3. Weberbank Berliner Industriebank – Genussrechtskapital – . . . . . .                                                                        20 451 675              20 451 675\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             ––               ––\n31 489 034 630             30 673 369 408\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2001\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              814 590 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  –– €\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        310 000 €\n€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€                                                                                                                           1 124 590 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 8. August 2002                                       2999\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2001\nPassiva:\nStand            Stand\nam 31. 12. 2001 am 31. 12. 2000\n€               €\nA. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       19 089 895 092  18 310 865 591\nB. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          22 650 023               ––\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12 376 489 515  12 362 503 817\n31 489 034 630  30 673 369 408\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      32 106 366 €"]}