{"id":"bgbl1-2002-48-3","kind":"bgbl1","year":2002,"number":48,"date":"2002-07-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/48#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-48-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_48.pdf#page=11","order":3,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesundheitsstrukturgesetzes","law_date":"2002-07-11T00:00:00Z","page":2595,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 17. Juli 2002     2595\nGesetz\nzur Änderung des Gesundheitsstrukturgesetzes\nVom 11. Juli 2002\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz\nbeschlossen:\nArtikel 1\nIn Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I\nS. 2266), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001\n(BGBl. I S. 3955) geändert worden ist, wird folgender Absatz angefügt:\n„(3) Zusätzliche Mittel der Länder im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 Satz 2 in der bis\nzum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sind bis zum 31. Dezember 2000\nauch die von Krankenhäusern für die Durchführung von förderungsfähigen\nKrankenhausinvestitionen verausgabten Mittel aus einem Darlehen, soweit das\nLand den Schuldendienst im Rahmen der Förderung nach § 9 Abs. 1 und 2 des\nKrankenhausfinanzierungsgesetzes in vollem Umfang übernommen hat; die\nTilgungsleistungen für dieses Darlehen dürfen jedoch auch für das Jahr 2001\nnicht in die Abrechnung gegenüber dem Bund einbezogen werden. Die Länder\nkönnen ihre zusätzlichen Mittel nach Artikel 14 Abs. 2 Satz 3 in der bis zum\n31. Dezember 2001 geltenden Fassung für die Jahre 1995 bis einschließlich 2000\nübergreifend abrechnen. Die ihnen auf der Grundlage der Sätze 1 und 2 zuste-\nhenden Finanzhilfen des Bundes können die Länder bis zum 31. Dezember 2002\nabrechnen.“\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt\nzu verkünden.\nBerlin, den 11. Juli 2002\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin für Gesundheit\nUlla Schmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}