{"id":"bgbl1-2002-41-5","kind":"bgbl1","year":2002,"number":41,"date":"2002-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/41#page=54","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-41-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_41.pdf#page=54","order":5,"title":"Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder","law_date":"2002-06-21T00:00:00Z","page":2190,"pdf_page":54,"num_pages":1,"content":["2190 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2002\nNeuntes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über die Errichtung\neiner Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“\nVom 21. Juni 2002\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\n§ 14 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte\nKinder“ vom 17. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2018, 1972 I S. 2045), das zuletzt\ndurch Artikel 3 § 9 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) geändert\nworden ist, wird wie folgt geändert:\n1. In Absatz 2 werden die Angabe „228 Deutsche Mark“ durch die Angabe\n„121 Euro“ und die Angabe „1 024 Deutsche Mark“ durch die Angabe\n„545 Euro“ ersetzt.\n2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 1 werden nach den Wörtern „zum Erwerb“ die Wörter „oder zur\nwirtschaftlichen Stärkung“ eingefügt.\nb) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:\n„Darüber hinaus ist die Rente auf Antrag zu kapitalisieren, wenn dies im\nberechtigten wirtschaftlichen Interesse der oder des Behinderten liegt.“\nc) Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.\nArtikel 2\n(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2002 in Kraft.\n(2) Artikel 1 Nr. 2 tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt\nzu verkünden.\nBerlin, den 21. Juni 2002\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nChristine Bergmann"]}