{"id":"bgbl1-2002-30-2","kind":"bgbl1","year":2002,"number":30,"date":"2002-05-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/30#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-30-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_30.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung)","law_date":"2002-05-03T00:00:00Z","page":1547,"pdf_page":3,"num_pages":19,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                          1547\nVerordnung\nüber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik\n(IT-Fortbildungsverordnung)\nVom 3. Mai 2002\nAuf Grund des § 46 Abs. 2 und des § 21 Abs. 1 des                                              Abschnitt 5\nBerufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I                            Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin\nS. 1112), die zuletzt durch Artikel 212 Nr. 1 Buchstabe a                            (Certified IT Marketing Manager)\nund Nr. 4 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I              § 17 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses\nS. 2785) geändert worden sind, verordnet das Bundes-\n§ 18 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\nministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung\n(IT-Ökonom)\ndes Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufs-\nbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für               § 19 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fach-\naufgaben“ (IT-Ökonom)\nWirtschaft und Technologie:\nAbschnitt 6\nInhaltsverzeichnis                                                Bewertung der Prüfungsteile\nTeil 1                                                  und Bestehen der Prüfung\nStruktur der IT-Fortbildung                     § 20 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung\n§ 1 Struktur der IT-Fortbildung                                     § 21 Ausbildereignung\nTeil 2                                                             Teil 3\nVorschriften für die Prüfung                                        Vorschriften für die Prüfung\nder operativen Professionals                                     der strategischen Professionals\nAbschnitt 1                                                          Abschnitt 1\nGemeinsame Vorschriften                                         Gemeinsame Vorschriften für die\nfür die Prüfung der operativen Professionals                          Prüfung der strategischen Professionals\n§ 2 Zulassungsvoraussetzungen (Operative Professionals)             § 22 Zulassungsvoraussetzungen (Strategische Professionals)\n§ 3 Gliederung der Prüfung (Operative Professionals)\n§ 23 Gliederung der Prüfung (Strategische Professionals)\n§ 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Betriebliche\nIT-Prozesse“                                                  § 24 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Strategische\nProzesse“\n§ 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Profilspezifi-\nsche IT-Fachaufgaben“                                         § 25 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Projekt- und\nGeschäftsbeziehungen“\n§ 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeiter-\nführung und Personalmanagement“                               § 26 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Strategisches\nPersonalmanagement“\n§ 7 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und\nPersonalmanagement“                                                                         Abschnitt 2\nAbschnitt 2                                      Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin\nGeprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin                            (Certified IT Technical Engineer)\n(Certified IT Systems Manager)                    § 27 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses\n§ 28 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Strategische Prozesse“\n§ 8 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses                      (Informatiker)\n§ 9 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\n(IT-Entwickler)                                                                             Abschnitt 3\n§ 10 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fach-         Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschafts-\naufgaben“ (IT-Entwickler)                                                                 informatikerin\n(Certified IT Business Engineer)\nAbschnitt 3\n§ 29 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses\nGeprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin\n§ 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Strategische Prozesse“\n(Certified IT Business Manager)\n(Wirtschaftsinformatiker)\n§ 11 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses\nAbschnitt 4\n§ 12 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\n(IT-Projektleiter)                                                               Bewertung der Prüfungsteile\n§ 13 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fach-                         und Bestehen der Prüfung\naufgaben“ (IT-Projektleiter)                                  § 31 Bestehen der Prüfung\nAbschnitt 4                                                            Teil 4\nGeprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin                                 Gemeinsame Vorschriften,\n(Certified IT Consultant)                                  Übergangs- und Schlussvorschriften\n§ 14 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses               § 32 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\n§ 15 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“     § 33 Wiederholung der Prüfung\n(IT-Berater)\n§ 34 Übergangsvorschriften\n§ 16 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fach-\naufgaben“ (IT-Berater)                                        § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten","1548                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nTeil 1                          1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nanerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der\nStruktur der IT-Fortbildung\nInformations- und Telekommunikationstechnik zuge-\n§1                                 ordnet werden kann und danach eine mindestens\nzweijährige Berufspraxis oder\nStruktur der IT-Fortbildung\n2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\n(1) Die IT-Fortbildung gliedert sich in folgende aufein-        sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach\nander aufbauende Ebenen:                                           eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder\n1. Berufliche Qualifizierung zu den zertifizierten IT-         3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.\nSpezialisten (§ 2 Abs. 2),\n(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich\n2. Aufstiegsfortbildung zu den operativen Professionals\nwesentliche Bezüge zu den in den §§ 8, 11, 14 oder 17\nsowie\ngenannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines\n3. Aufstiegsfortbildung zu den strategischen Professionals.    zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der „Vereinbarung\n(2) Operative Professionals sind befähigt, Geschäfts-       über die Spezialistenprofile im Rahmen des Verfahrens zur\nprozesse in den Bereichen Entwicklung, Organisation,           Ordnung der IT-Weiterbildung vom 14. Februar 2002“\nBeratung oder Vertrieb und Marketing zu gestalten sowie        (BAnz. Nr. 105a vom 12. Juni 2002) oder eine nach Breite\nAufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.                  und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.\n(3) Strategische Professionals sind befähigt, die IT-          (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch\nGeschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt          zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\nstrategisch zu positionieren und entsprechend fortzuent-       oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifika-\nwickeln sowie strategische Allianzen und Partnerschaften       tionen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung recht-\nzu schließen.                                                  fertigen.\n(4) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und                                       §3\nErfahrungen eines operativen Professionals, die durch die\nberufliche Fortbildung                                                            Gliederung der Prüfung\n(Operative Professionals)\n1. zum Geprüften IT-Entwickler/zur Geprüften IT-Ent-\nwicklerin (Certified IT Systems Manager),                     Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert\nsich jeweils in die Prüfungsteile:\n2. zum Geprüften IT-Projektleiter/zur Geprüften IT-Pro-\njektleiterin (Certified IT Business Manager),              1. Betriebliche IT-Prozesse,\n3. zum Geprüften IT-Berater/zur Geprüften IT-Beraterin         2. Profilspezifische IT-Fachaufgaben,\n(Certified IT Consultant) und                              3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.\n4. zum Geprüften IT-Ökonom/zur Geprüften IT-Ökonomin           Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihen-\n(Certified IT Marketing Manager)                           folge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden;\nerworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfun-       dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei\ngen nach den Teilen 2 und 4 dieser Verordnung durchführen.     Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungs-\n(5) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und          teils zu beginnen.\nErfahrungen eines strategischen Professionals, die durch\ndie berufliche Fortbildung                                                                  §4\n1. zum Geprüften Informatiker/zur Geprüften Informatikerin                             Durchführung\n(Certified IT Technical Engineer) und                                      der Prüfung im Prüfungsteil\n„Betriebliche IT-Prozesse“\n2. zum Geprüften Wirtschaftsinformatiker/zur Geprüften\nWirtschaftsinformatikerin (Certified IT Business Engineer)    (1) Im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ erstellt\nder Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine\nerworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfun-       Dokumentation nach Maßgabe der §§ 9, 12, 15 oder 18\ngen nach den Teilen 3 und 4 dieser Verordnung durchführen.     über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus\nbetrieblichen IT-Prozessen. Der Prüfungsteilnehmer/die\nTeil 2                          Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu einen Vorschlag ein.\nDer Prüfungsausschuss führt mit dem Prüfungsteilnehmer/\nVorschriften für die Prüfung\nder Prüfungsteilnehmerin darüber ein Beratungsgespräch\nder operativen Professionals\nund trifft mit ihm/ihr eine Zielvereinbarung über durchzu-\nführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden\nAbschnitt 1                           Dokumentation sowie den Abgabetermin. Dabei darf zwi-\nGemeinsame Vorschriften für die                         schen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Ab-\nPrüfung der operativen Professionals                        gabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum\nvon einem Jahr liegen.\n§2\n(2) Entspricht die Dokumentation den Anforderungen,\nZulassungsvoraussetzungen                      sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsen-\n(Operative Professionals)                   tieren. Daran schließt sich ein Fachgespräch an. Die\n(1) Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzu-      Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens\nlassen, wer Folgendes nachweist:                               30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zu-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                 1549\nsammen mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minu-                                         §7\nten dauern.\nPrüfungsinhalte im Prüfungsteil „Mit-\n(3) Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll             arbeiterführung und Personalmanagement“\nder Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-\n(1) Die Situationsaufgaben sind so gestaltet, dass jeder\nweisen, dass er/sie in der Lage ist, die in der Dokumentation\nder folgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens\ndargestellten IT-Prozesse zu analysieren, Lösungen zu\neinmal thematisiert wird:\nkonzipieren, Projekte zu planen, getroffene Entscheidun-\ngen transparent zu machen und übergreifende Zusam-            1. Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalplanung und\nmenhänge darzustellen sowie seine/ihre Konzeptionen              -auswahl“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-\nund Lösungsvorschläge zu vertreten.                              teilnehmerin nachweisen, dass er/sie den Personalbe-\ndarf ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend\n§5                                  den betrieblichen Anforderungen sicherstellen kann. In\nDurchführung                              diesem Rahmen können geprüft werden:\nder Prüfung im Prüfungsteil                      a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und\n„Profilspezifische IT-Fachaufgaben“                       quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichti-\n(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin               gung technischer und organisatorischer Verände-\nsoll im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“             rungen; Erstellen von Anforderungsprofilen,\ndrei Situationsaufgaben nach Maßgabe der §§ 10, 13, 16           b) Planen der Personalgewinnung durch Aus- und\noder 19 schriftlich bearbeiten. Eine der Situationsauf-              Fortbildung und durch Rekrutierung von Fachkräf-\ngaben wird in englischer Sprache gestellt. Die Prüfungs-             ten am Arbeitsmarkt,\ndauer der einzelnen Situationsaufgaben beträgt jeweils\nc) Vorbereiten und Durchführen von Personalaus-\nmindestens 150 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als\nwahlgesprächen,\n540 Minuten.\nd) Auswählen und Einstellen von Mitarbeitern, ein-\n(2) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehme-\nschließlich Auszubildenden,\nrin in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangel-\nhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm/ihr darin eine          e) Gestalten von Arbeits- und Ausbildungsverträgen;\nmündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Mitarbeiter- und Team-\nungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht\nführung“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-\ndiese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der\nteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Personalmaß-\nRegel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung\nnahmen durchführen, Mitarbeiter sowie Teams führen,\nder schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen\nentwickeln, motivieren und einsetzen kann. In diesem\nErgänzungsprüfung werden zu einer Note zusammen-\nRahmen können geprüft werden:\ngefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prü-\nfungsleistung doppelt gewichtet.                                 a) Beurteilen von Mitarbeitern, einschließlich Auszu-\nbildenden,\n§6                                  b) Anwenden von Führungsmethoden und -techniken,\nDurchführung der                            c) Motivieren der Mitarbeiter zur Bewältigung betrieb-\nPrüfung im Prüfungsteil „Mitarbeiter-                     licher Aufgaben,\nführung und Personalmanagement“\nd) Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung\n(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin               des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen\nsoll im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalma-             Berufsweges und unter Berücksichtigung persön-\nnagement“ zwei Situationsaufgaben schriftlich bearbeiten             licher und sozialer Gegebenheiten,\nund eine praktische Demonstration vorbereiten und durch-\nführen.                                                          e) Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher\nKonflikte, Berücksichtigen kultureller Unterschiede,\n(2) Die Prüfungsdauer der Situationsaufgaben beträgt\njeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht            f) Führen von Teams, insbesondere\nmehr als 240 Minuten. Die praktische Demonstration soll              aa) gemeinsames Entwickeln von Zielen, Festlegen\nnicht länger als 30 Minuten dauern. Der Prüfungsteil-                     von Handlungsspielräumen und Ergreifen von\nnehmer/die Prüfungsteilnehmerin erhält Gelegenheit, sich                  Aktivitäten bei Zielabweichung,\nmindestens 20 Minuten, höchstens 30 Minuten vorzube-\nbb) Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur\nreiten.\nauf das Gruppenverhalten und die Zusammen-\n(3) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin                arbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von\nin nicht mehr als einer Situationsaufgabe gemäß Absatz 1                  Alternativen,\nmangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihm/ihr in\ncc) Erkennen von Teamkonflikten und Entwickeln\ndieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungs-\nvon Lösungen im Sinne einer gemeinsamen\nprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen\nTeameffizienz;\nPrüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die ein-\nzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als    3. im Qualifikationsschwerpunkt „Qualifizierung“ soll der\n20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prü-          Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-\nfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung           weisen, dass er/sie Personalentwicklungspotentiale ein-\nwerden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die             schätzen, Personalentwicklungs- und Qualifizierungs-\nBewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt             ziele festlegen sowie Qualifizierungsaktivitäten durch-\ngewichtet.                                                       führen kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:","1550              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\na) Ermitteln von kurz- und langfristigen Qualifizie-         wicklungsperspektiven für den Mitarbeiter aufzeigen,\nrungsbedarfen,                                           Kritik annehmen sowie das Gespräch zielgerichtet\nführen kann,\nb) Mitwirken bei Qualifizierungsaktivitäten und Erstel-\nlen von Qualifizierungskonzepten,                    3. im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen\nc) Planen und Organisieren von Einarbeitung, Praktika,       einer Ausbildungseinheit“ soll der Prüfungsteilnehmer/\nAus- und Fortbildung, Auswählen der Qualifizie-          die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Aus-\nbildungseinheiten auswählen und gestalten, Methoden\nrungsorte, Gewinnen und Fortbilden der Ausbilder,\nder Anleitung und Medien auswählen und einset-\nd) Anwenden von Methoden der Unterweisung und                zen, Lernprozesse gestalten, auf Lernschwierigkeiten\ndes Coachings,                                           reagieren sowie Lernerfolge sicherstellen kann,\ne) Zusammenarbeiten mit zuständigen Stellen, Bil-        4. im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen einer\ndungsträgern und Berufsschulen,                          Mitarbeiterqualifizierung“ soll der Prüfungsteilnehmer/\nf) Vorbereiten der Mitarbeiter und Auszubildenden auf        die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Quali-\nPrüfungen und den Erwerb von Qualifikationsnach-         fizierungsthemen auswählen und gestalten, Methoden\nweisen;                                                  der Anleitung und Medien auswählen und einset-\nzen, Lernprozesse gestalten, auf Lernschwierigkeiten\n4. im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeitsrecht“ soll der          reagieren sowie Lernerfolge sicherstellen kann.\nPrüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-\nweisen, dass er/sie bei personellen Einzelmaßnahmen,\nAbschnitt 2\nVeränderungen der Arbeitsorganisation und des Ein-\nsatzes von Personal, insbesondere arbeitsrechtliche                   Geprüfter IT-Entwickler/\nund sozialrechtliche Bestimmungen, Beteiligungsrechte                 Geprüfte IT-Entwicklerin\nder Mitarbeitervertretungen und betriebliche Erforder-            (Certified IT Systems Manager)\nnisse berücksichtigen kann. In diesem Rahmen können\ngeprüft werden:                                                                       §8\na) Anwenden des Betriebsverfassungsgesetzes, Be-                               Ziel der Prüfung\nrufsbildungsgesetzes und des Tarifrechts,                        und Bezeichnung des Abschlusses\nb) Berücksichtigen von Arbeitsschutzbestimmungen            (1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation\nund Arbeitszeitordnungen,                            zum Geprüften IT-Entwickler/ zur Geprüften IT-Entwicklerin\n(Certified IT Systems Manager) und damit die Befähigung,\nc) Berücksichtigen von Rechtsbestimmungen beim\nPersonaleinsatz von Fremdfirmen, insbesondere        1. in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der\ndes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,                    Informations- und Kommunikationstechnologie her-\nstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale\nd) Anwenden von Vorschriften des Sozialversiche-             und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu\nrungs- und Schwerbehindertenrechts,                      implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu\ne) Beenden von Arbeits- und Ausbildungsverhältnis-           steuern und zu kontrollieren,\nsen, Erstellen von Zeugnissen.\n2. sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und\n(2) Für die praktische Demonstration wählt der Prüfungs-      globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einen der folgenden          und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie\nAnwendungsfälle aus:                                             den technisch-organisatorischen Wandel unter Berück-\nsichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestal-\n1. Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsge-\nten,\nspräches,\n3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.\n2. Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeiterge-\nspräches,                                                   (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksichti-\n3. Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit,\ngung von Rechtsvorschriften, Ergonomie und Umwelt-\n4. Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterquali-       aspekten sowie technischer und betriebswirtschaftlicher\nfizierung.                                               Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements folgende\n(3) In den Anwendungsfällen sind folgende Anforderun-     Prozesse durchführen kann:\ngen nachzuweisen:                                            a) Analysieren der vorgegebenen Projektkenngrößen\n1. im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen eines          (fachliches Modell),\nEinstellungsgespräches“ soll der Prüfungsteilnehmer/     b) Designen des zu entwickelnden Produkts anhand der\ndie Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die         Kundenanforderungen,\nRahmenbedingungen für ein Gespräch gestalten, Be-\nc) Entwickeln und Erstellen der Lösungskomponenten\nwerber beurteilen, Einsatz- und Entwicklungsperspek-\n(Implementierung),\ntiven für den Bewerber aufzeigen und das Einstellungs-\ngespräch zielgerichtet führen kann,                      d) Integrieren der Komponenten in die Gesamtlösung,\n2. im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen                Durchführen der Tests und Abnahme der Produkte und\nLösungen,\neines Mitarbeitergespräches“ soll der Prüfungsteilneh-\nmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie     e) Planen, Budgetieren, Leiten und Überwachen von IT-\ndie Rahmenbedingungen für ein Gespräch gestalten,            Projekten, Vorgeben der Rahmenbedingungen für die\nMitarbeiter beurteilen, Zielvereinbarungen treffen, Ent-     Projektarbeit,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                1551\nf) Bewerten und Evaluieren der Produkte, Lösungen und                                    § 10\nEntwicklungsprozesse im Hinblick auf wirtschaftlichen\nPrüfungsinhalte im Prüfungsteil\nErfolg und Kundenzufriedenheit,\n„Profilspezifische IT-Fachaufgaben“\ng) Planen und Zusammenstellen des Projektteams,                                   (IT-Entwickler)\nFühren und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der\n(1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden\nKooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mit-\nGeschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten:\narbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von\nKonfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbeset-  1. Analysieren der Bedingungen für marktgerechte IT-\nzungen und laufenden Beurteilungen,                         Lösungen,\nh) Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterent-       2. Planen des Entwicklungsprozesses von IT-Lösungen,\nwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs, Ein-  3. Durchführen des Entwicklungsprozesses von IT-\nleiten und Unterstützen von Qualifizierungsaktivitäten,     Lösungen.\nPlanen und Leiten der Ausbildung.\n(2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-      jeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte min-\nerkannten Abschluss Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte        destens einmal thematisiert wird:\nIT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager).\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Technical Engineering“\nsoll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\n§9                                nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, vorgegebene\nPrüfungsinhalte                           Projektkenngrößen zu analysieren, Produkte unter\nim Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“              Einbeziehung innovativer Lösungen zu designen,\n(IT-Entwickler)                           Lösungskomponenten zu entwickeln und zu erstellen,\nKomponenten zu integrieren sowie Tests und die\n(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin          Abnahme des Produkts durchzuführen. In diesem\nsoll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen,         Rahmen können geprüft werden:\ndass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben\naus mindestens einem der folgenden betrieblichen IT-Pro-        a) Analysieren und Bewerten von Benutzeranforde-\nzesse planen, durchführen und dokumentieren kann:                   rungen sowie Umsetzen dieser, unter Einbeziehung\ninnovativer Lösungen in eine Produktsicht,\n1. Analysieren von Projektkenngrößen und Designen von\nIT-Lösungen,                                                b) Festlegen des Grob-Gesamt-Designs, Auswählen\nder Plattformen, einschließlich Hard- und Software,\n2. Implementieren und Integrieren der Lösungskom-                   Betriebssystem, Architektur, Datenbank und Daten-\nponenten, Durchführen von Tests und Abnahme der                 kommunikation, Netzwerk und Erstellen der Grob-\nProdukte oder Lösungen,                                         Spezifikationen,\n3. Planen, Steuern und Kontrollieren von IT-Entwick-            c) Festlegen der Hilfsmittel, insbesondere der Pro-\nlungsprojekten.                                                 grammiersprache, Tools, Netzwerk, Quellcode-\n(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analy-           verwaltung,\ntische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Pro-            d) Entwickeln von System- und Softwarearchitekturen\njektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Durch die              und Beschreiben der Schnittstellen,\nDokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-\nteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,           e) Festlegen des Designs, insbesondere Gesamt-\nsystem, Komponenten, Protokolle, Datenbank-\na) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale             modell und Erstellen der Detail-Spezifikationen,\nund globale Marktverhältnisse einzustellen,\nf) Festlegen und Erstellen der Vorgehensmodelle, der\nb) Kundenanforderungen sowie technische und organi-                 Migrationspläne, der Testpläne und der Wartungs-\nsatorische Schnittstellen zu analysieren,                       konzepte,\nc) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu          g) Entwickeln und Testen der Lösungskomponenten,\ndesignen,\nh) Erstellen von Testszenarien, Testwerkzeuge und\nd) IT-Lösungskomponenten zu entwickeln und die Gesamt-              Testmonitore,\nlösung zu implementieren,\ni) Integrieren der Komponenten, Durchführen der\ne) Projektalternativen zu untersuchen,                              Tests und Abnahme des Produkts,\nf) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu          k) Evaluieren der erreichten Leistungsfähigkeit,\nplanen, Risiken zu analysieren,\nl) Erstellen der Dokumentation;\ng) die Finanzierung von Projekten zu planen und zu\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Projektmanagement“\nsichern,\nsoll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\nh) Anforderungen an das Personal zu beschreiben,                nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, IT-Projekte zu\nstrukturieren und zu leiten. In diesem Rahmen können\ni) Entscheidungsträger zu informieren und zu beraten,\ngeprüft werden:\nk) Umsetzung der Projekte zu leiten,\na) Durchführen von Projekten unter Beachtung der\nl) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen und umzu-                gesetzten Projektziele und des dafür vorgegebenen\nsetzen.                                                         Ressourcenrahmens,","1552               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nb) Durchführen der Projektstrukturierung, Aufwands-       a) Beraten von Kunden, Mitarbeiten an der Erstellung von\nschätzung, Ressourcenplanung, Kostenplanung               Angeboten,\nund Risikoanalyse,\nb) Einrichten von neuen und Optimieren von bestehenden\nc) Organisieren effizienter Arbeits- und Systemabläufe,       Leistungsprozessen,\nd) Planen und Umsetzen qualitätssichernder Aktivitä-      c) Einrichten einer projektspezifischen Organisation,\nten im Rahmen des eingesetzten Qualitätsmanage-           Rekrutieren des Projektpersonals sowie Auswählen\nmentsystems,                                              der Arbeitsmittel, Festlegen von Standards und Kon-\ne) Sichern der Qualitätsziele, Steigern des Qualitäts-        ventionen,\nbewusstseins der Mitarbeiter;                         d) Strukturieren des Projektablaufes, Auswählen und An-\n3. im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebswirtschaftliches         passen eines projektspezifischen Vorgehensmodells,\nHandeln“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-        Erstellen und verantwortliches Umsetzen von Plänen,\nnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,             insbesondere Projekt-, Kosten- und Einsatzmittel-\nbetriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kosten-             pläne, sowie Konzipieren und Organisieren der Quali-\nrelevante Einflussfaktoren bei der Entwicklung einer          fizierungsprozesse der Projektmitarbeiter,\ntechnisch optimalen und marktgerechten IT-Lösung zu       e) Erstellen und Fortschreiben der Personaleinsatz-\nbeurteilen und zu berücksichtigen. In diesem Rahmen           sowie Sach- und Finanzmittelplanung; Beauftragen,\nkönnen geprüft werden:                                        Verfolgen und Abnehmen von Arbeitspaketen sowie\na) Planen, Beurteilen und Beeinflussen von betrieb-           Überwachen und Steuern des Projektablaufes unter\nlichen Abläufen in seinem Umfeld nach wirtschaft-         Berücksichtigung von Prioritäten; Wahrnehmen der\nlichen Gesichtspunkten,                                   Aufgaben des Konfigurations- und Claimmanage-\nments, Durchführen der Qualitätssicherung, Erkennen\nb) Planen, Organisieren, Einleiten und Überwachen             und Begrenzen von Risiken,\nvon Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und\nAktivitäten zum kostenbewussten Handeln,              f) Durchführen von Projektnachkalkulationen, Erstellen\nvon Abschlussberichten, Auflösen der Projektorga-\nc) Anwenden von Kalkulationsverfahren,                        nisation unter Berücksichtigung der Interessen der\nd) Konzipieren und Entwickeln von Methoden zur                Projektmitarbeiter,\nbetriebswirtschaftlichen Bewertung von Planungen      g) Pflegen des Kundenkontaktes, Präsentieren der Pro-\nfür Produktverlagerungen, Beschaffungen neuer             jektergebnisse gegenüber dem Kunden und den ver-\nProdukte und Vorgehensweisen von Kostenopti-              schiedenen Mitarbeitergruppen beim Kunden, Sichern\nmierungen.                                                der Akzeptanz des Projektes beziehungsweise seiner\nErgebnisse,\nAbschnitt 3\nh) Planen und Zusammenstellen des Projektteams,\nGeprüfter IT-Projektleiter/                           Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der\nGeprüfte IT-Projektleiterin                           Kooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mit-\n(Certified IT Business Manager)                           arbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von\nKonfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbe-\n§ 11\nsetzungen und laufenden Beurteilungen,\nZiel der Prüfung und\ni) Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterent-\nBezeichnung des Abschlusses\nwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs sowie\n(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation        Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsaktivi-\nzum Geprüften IT-Projektleiter/zur Geprüften IT-Projekt-          täten; Planen und Leiten der Ausbildung.\nleiterin (Certified IT Business Manager) und damit die\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nBefähigung,\nerkannten Abschluss Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte\n1. in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der       IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager).\nInformations- und Kommunikationstechnologie her-\nstellen, anbieten oder anwenden, einmalige Vorhaben,                                    § 12\ndie gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeit-\nliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie                            Prüfungsinhalte\neine projektspezifische Organisation, in der Projekt-             im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\nund Linienorganisation selbständig und eigenverant-                             (IT-Projektleiter)\nwortlich zu leiten,                                          (1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\n2. sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und      soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen,\nglobale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-       dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus\nund Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie        mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse\nden technisch-organisatorischen Wandel unter Berück-      planen, durchführen und dokumentieren kann:\nsichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten,\n1. Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten,\n3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.\n2. Einrichten, Durchführen und Auflösen von Projekten,\n(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-\n3. Einführen, Betreuen und Optimieren von Produktions-\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksichti-\nprozessen,\ngung von Rechtsvorschriften sowie technischer und be-\ntriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitäts-       4. Leiten von Projekten, einschließlich Planen des Per-\nmanagements folgende Prozesse durchführen kann:                   sonaleinsatzes und der Mitarbeiterentwicklung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                 1553\n(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analy-        c) Prüfen der inhaltlichen Konsistenz von Aufgaben-\ntische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projekt-             stellungen und Zielsetzungen und Entwickeln und\narbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Durch die                   Aufzeigen von Alternativen,\nDokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-\nd) Strukturieren von Angeboten und Organisation des\nteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,                Angebotsprozesses,\na) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale          e) Strukturieren von Projektablaufplänen mit Be-\nund globale Marktverhältnisse einzustellen,                      schreibung und Definition von Meilensteinen,\nb) Kundenanforderungen sowie technische und organi-              f) Erkennen und Bewerten von Risiken,\nsatorische Schnittstellen zu analysieren,\ng) Prognostizieren der benötigten Zeitanteile zur Rea-\nc) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen                  lisierung der definierten Meilensteine, Umsetzen\nvorzuschlagen,                                                   des Zeitgerüstes in einen Kostenrahmen,\nd) Projektalternativen zu untersuchen,                           h) Beachten der rechtlichen Bestimmungen zur Ver-\ne) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu               tragsgestaltung, insbesondere Gewährleistungs-\nplanen, Risiken zu analysieren,                                  pflichten und -rechten und sonstigen Haftungs-\nregelungen,\nf) Anforderungen an das Personal zu beschreiben, den\ni) Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen zum\nEinsatz von Projektmitarbeitern zu koordinieren,\nSoftware- und Datenschutz;\ng) Entscheidungsträger zu beraten,\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Projektorganisation und\nh) die Umsetzung der Projekte zu leiten; effiziente              -durchführung“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prü-\nArbeits- und Systemabläufe zu organisieren,                  fungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage\nist, eine aufgabenspezifische Projektorganisation ein-\ni) Controlling-Instrumente einzusetzen, insbesondere zur\nzurichten, den Projektablauf zu strukturieren, zu über-\nÜberwachung von Budgets, Terminen und Qualitäts-\nwachen, zu steuern und das Projekt abzuschließen. In\nzielen,\ndiesem Rahmen können geprüft werden:\nk) geeignete Aktivitäten zur Abwendung von Risiken zu            a) Festlegen der Aufbau- und Ablauforganisation,\nplanen,\nb) Rekrutieren des Projektpersonals,\nl) IT-Lösungen in bestehende Kundenumfelder zu inte-\ngrieren,                                                     c) Auswählen der Arbeitsmittel,\nd) Festlegen von Standards und Konventionen,\nm) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern\nund zu lenken sowie das Qualitätsbewusstsein der             e) Planen der Projektaktivitäten hinsichtlich der\nMitarbeiter zu fördern.                                          Aufwände, Termine und Zeiten, des Personals, der\nSach- und Finanzmittel sowie der Qualitätssiche-\n§ 13                                     rung sowie Fortschreiben der Planung,\nPrüfungsinhalte im                          f) Beauftragen, Verfolgen und Abnehmen von Arbeits-\nPrüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“                 paketen unter Berücksichtigung von Prioritäten,\n(IT-Projektleiter)                         g) Wahrnehmen der Aufgaben des Konfigurations-\nmanagements; Sicherstellen des Change-Manage-\n(1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden\nments,\nGeschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten:\nh) Durchführen der Qualitätssicherung, Erkennen und\n1. Initiieren und Planen von Projekten,                              Begrenzen von Risiken,\n2. Realisieren und Steuern von Projekten,                        i) Informieren von Kunden, Beteiligten und Gremien,\n3. Evaluieren und Verwerten von Projekten und Projekt-           k) Durchführen der Abnahme mit dem Kunden,\nergebnissen.\nl) Auflösen der Projektorganisation und Überführung\n(2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass             in die Linienorganisation,\njeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte min-\nm) Durchführen einer Projektnachkalkulation, Erstellen\ndestens einmal thematisiert wird. In den Qualifikations-\nvon Abschlussberichten, Auswerten und Weiter-\nschwerpunkten gibt es folgende Anforderungen:                        geben der Projekterfahrung;\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Projektanbahnung“ soll      3. im Qualifikationsschwerpunkt „Projektmarketing“ soll\nder Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-        der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-\nweisen, dass er/sie unter Berücksichtigung der unter-        weisen, dass er/sie in der Lage ist, Projekte im Projekt-\nschiedlichen Sichtweisen des Kunden und des eigenen          umfeld des Kunden und im eigenen Unternehmen dar-\nUnternehmens sowie von Rechtsvorschriften in der             zustellen und Projektinteressen zu vertreten. In diesem\nLage ist, Kunden zu beraten und Angebote zu erstellen.       Rahmen können geprüft werden:\nIn diesem Rahmen können geprüft werden:\na) Aufbereiten und Strukturieren von Sachverhalten im\na) zielgerichtetes Strukturieren und Führen von Be-              Hinblick auf Zielsetzung und Zielgruppen,\nratungsgesprächen,\nb) Erkennen und Berücksichtigen von Interessen und\nb) Erkennen und Strukturieren des zusätzlich benötig-            Vorstellungen der am Projekt beteiligten Gremien\nten Informationsbedarfs hinsichtlich der Kunden-             und Abteilungen, Informieren der beteiligten Gremien\naufgabenstellung und Kundenziele,                            und Abteilungen,","1554               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nc) Vorbereiten und Durchführen von Präsentationen,                                     § 15\nGestalten und Formulieren einer Präsentation sowie                         Prüfungsinhalte im\nUmgehen mit Einwänden und Störungen,\nPrüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\nd) Moderieren bei Konflikten und Anwendung von                                     (IT-Berater)\nKonfliktlösungsstrategien,\n(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\ne) Darstellen und Vermarkten des Projektes im Umfeld      soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen,\ndes Kunden.                                           dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben\naus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse\nAbschnitt 4\nplanen, durchführen und dokumentieren kann:\nGeprüfter IT-Berater/\n1. Analysieren von Geschäftsprozessen und Bewertung\nGeprüfte IT-Beraterin\nvon Kunden-, Mitbewerber- und eigenen Systemen\n(Certified IT Consultant)\nunter technischen Gesichtspunkten,\n§ 14                             2. Gestaltung von Veränderungsprozessen in Unter-\nZiel der Prüfung und                           nehmen,\nBezeichnung des Abschlusses                    3. Akquirieren und Durchführen von IT-Beratungspro-\n(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation         jekten,\nzum Geprüften IT-Berater/zur Geprüften IT-Beraterin,          4. Erstellen von kundenspezifischen Lösungsangeboten,\n(Certified IT Consultant) und damit die Befähigung,\n5. Planen und Überwachen der Umsetzung der IT-\n1. Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition, Konzept-           Lösung beim Kunden.\nentwicklung und -umsetzung von IT-Lösungen zu\nberaten, um die Entwicklungspotentiale sowie die             (2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analy-\nWettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken        tische Bewertung über Entstehung und Ablauf der\nund den Unternehmen neue oder erweiterte Geschäfts-       Projektarbeit oder einer Lösungskonzeption enthalten.\nchancen zu ermöglichen,                                   Durch die Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die\nPrüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage\n2. sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und\nist,\nglobale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-\nund Prozessmanagements flexibel einzustellen so-          a) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale\nwie den technisch-organisatorischen Wandel unter               und globale Marktverhältnisse einzustellen,\nBerücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu      b) Kundenanforderungen sowie technische und organi-\ngestalten,                                                     satorische Schnittstellen zu analysieren,\n3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.              c) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen\n(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-       vorzuschlagen,\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksichti-\nd) Projektalternativen zu untersuchen,\ngung von Rechtsvorschriften sowie technischer und be-\ntriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qua-             e) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu\nlitätsmanagements folgende Prozesse durchführen kann:              planen, Risiken zu analysieren,\na) Bewerten von Kunden-, Mitbewerber- und eigenen             f) Finanzierungsstrategien zu prüfen und im Rahmen\nIT-Systemen unter technischen und wirtschaftlichen             strategischer Entscheidungen vorzubereiten,\nGesichtspunkten,                                          g) Anforderungen an das Personal zu beschreiben, den\nb) Gestalten von Veränderungsprozessen in Unternehmen,             Einsatz von Projektmitarbeitern zu koordinieren,\nc) Akquirieren und Durchführen von IT-Beratungspro-           h) Entscheidungsträger zu beraten,\njekten,\ni) Umsetzung der Projekte zu leiten; effiziente Arbeits-\nd) Erstellen kundenspezifischer Lösungsangebote,                   und Systemabläufe zu organisieren,\ne) Planen und Überwachen der Umsetzung der IT-                k) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen und einzu-\nLösung beim Kunden,                                            setzen.\nf) Organisieren von effizienten Arbeits- und System-\n§ 16\nabläufen,\ng) Planen und Zusammenstellen des Projektteams,                                    Prüfungsinhalte im\nFühren und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der            Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben“\nKooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mit-                                 (IT-Berater)\narbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von             (1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden\nKonfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbe-       Geschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten:\nsetzungen und laufenden Beurteilungen,\n1. Beraten von Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition\nh) Planen des Personalbedarfs und der Personalentwick-             und Konzeptentwicklung,\nlung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs und Ein-\n2. Beraten von Unternehmen bei der Einführung und\nleiten von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und Leiten\nUmsetzung von IT-Lösungen,\nder Ausbildung.\n3. Durchführen von Projektevaluationen.\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nerkannten Abschluss Geprüfter IT-Berater/Geprüfte                (2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass\nIT-Beraterin (Certified IT Consultant).                       jeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte min-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                 1555\ndestens einmal thematisiert wird. In den Qualifikations-                            Abschnitt 5\nschwerpunkten gibt es folgende Anforderungen:                               Geprüfter IT-Ökonom/\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Geschäftsprozess-                          Geprüfte IT-Ökonomin\nanalyse“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-           (Certified IT Marketing Manager)\nnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, in\n§ 17\nUnternehmen Analysen durchzuführen. In diesem\nRahmen können geprüft werden:                                                   Ziel der Prüfung\nund Bezeichnung des Abschlusses\na) Beurteilen von IT-Systemen und Lösungen unter\nKosten/Nutzen-Aspekten,                                  (1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation\nzum Geprüften IT-Ökonom/zur Geprüften IT-Ökonomin\nb) Auswählen von IT-Lösungsvarianten,                     (Certified IT Marketing Manager) und damit die Befähi-\nc) Bewerten von Unternehmensentscheidungen unter          gung,\nrechtlichen Aspekten,                                 1. in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der\nd) Integrieren von Kundenanforderungen in den jewei-          Informations- und Kommunikationstechnologie her-\nligen zu modellierenden Geschäftsprozess;                 stellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale\nund marktgerechte IT-Lösungen bereitzustellen, Ver-\n2. im Qualifikationsschwerpunkt „Angebotserstellung“             marktung und Einkauf von IT-Produkten und IT-\nsoll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin          Dienstleistungen zu leiten und unter kaufmännisch-\nnachweisen, dass er/sie in der Lage ist, unter Beach-         betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten strategische\ntung rechtlicher Vorschriften, formaler Vorgaben und          Unternehmensentscheidungen vorzubereiten,\nwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein kundenspe-\nzifisches Angebot zu erstellen. In diesem Rahmen kön-     2. sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und\nnen geprüft werden:                                           globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-\nund Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie\na) Zusammenführen von Daten aus verschiedenen                 den technisch-organisatorischen Wandel unter Be-\nQuellen,                                                  rücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu\nb) Durchführen von Ist-Analysen,                              gestalten,\nc) Identifizieren möglicher Problemursachen,              3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.\nd) Entwickeln von alternativen Vorgehensweisen und           (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-\nLösungswegen,                                         teilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksich-\ntigung von Rechtsvorschriften sowie technischer und be-\ne) Kosten/Nutzen-Analyse eines Projektvorhabens,          triebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitäts-\nf) Erstellen von Vorlagen für Make-or-Buy-Entschei-       managements folgende Prozesse durchführen kann:\ndungen;                                               a) Entwickeln von Marketingstrategien, Analysieren von\n3. im Qualifikationsschwerpunkt „IT-Projektcontrolling“          Kunden- und Marktdaten, Planen und Durchführen von\nsoll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin          Werbung für IT-Produkte, IT-Lösungen oder IT-Dienst-\nnachweisen, dass er/sie in der Lage ist, IT-Lösungen          leistungen,\nzu planen, zu organisieren und zu überwachen. In          b) Erstellen von Projektverlaufsplänen für Marketing-,\ndiesem Rahmen können geprüft werden:                          Beschaffungs- und Vertriebsaktivitäten und deren\na) Erstellen von Projektplänen,                               Umsetzung,\nc) Planen und Zusammenstellen von Projektteams,\nb) Einsetzen von Controllinginstrumenten, insbeson-\nFühren und Motivieren von Mitarbeitern, Fördern der\ndere zur Überwachung von Budgets, Terminen und\nKooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mit-\nQualitätszielen,\narbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von\nc) Planen geeigneter Aktivitäten zur Abwendung von            Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbe-\nRisiken,                                                  setzungen und laufenden Beurteilungen,\nd) Integrieren von IT-Lösungen in bestehenden Kun-        d) Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterent-\ndenumfeldern;                                             wicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs und\n4. im Qualifikationsschwerpunkt „Produktmarketing“ soll          Einleiten von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und\nder Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-         fachliche Leitung der Ausbildung.\nweisen, dass er/sie in der Lage ist, Produkte im Umfeld      (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\ndes Kunden und im eigenen Unternehmen darzustellen        erkannten Abschluss Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte\nund Projektinteressen zu vertreten. In diesem Rahmen      IT-Ökonomin (Certified IT Marketing Manager).\nkönnen geprüft werden:\n§ 18\na) Aufbereiten und Strukturieren von Sachverhalten im\nHinblick auf Zielsetzung und Zielgruppe,                                  Prüfungsinhalte im\nPrüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“\nb) Erkennen von Interessen und Vorstellungen der am\n(IT-Ökonom)\nProjekt beteiligten Gremien und Abteilungen, Infor-\nmieren der beteiligten Gremien und Abteilungen,          (1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\nsoll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen,\nc) Vorbereiten und Durchführen von Präsentationen,\ndass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben\nd) Darstellen und Vermarkten der Produkte im Umfeld       aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse\ndes Kunden.                                           planen, durchführen und dokumentieren kann:","1556              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\n1. Planen und Durchführen von IT-Beschaffungsprozessen,           nehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, im\neinschließlich Durchführen von Bestandsanalysen und           Rahmen seiner/ihrer Handlungen einschlägige Rechts-\nEntwicklung von Beschaffungskonzepten entsprechend            vorschriften zu berücksichtigen. In diesem Rahmen\ndem Marktstandard, Entwickeln von Steuerungsinstru-           können geprüft werden:\nmenten zur Entscheidungsvorbereitung für die Unter-           a) Berücksichtigen von Vertragsrecht und IT-spezifi-\nnehmensleitung sowie Nutzen von IT-Systemen,                      schem Urheberrecht, auch in internationalem\n2. Entwickeln und Umsetzen von IT-spezifischen Ver-                   Rechtszusammenhang,\ntriebsstrategien, einschließlich Entwickeln von Steue-        b) Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtli-\nrungssystemen und -instrumenten zur Entscheidungs-                cher Vorschriften und Bestimmungen, insbeson-\nvorbereitung für die Geschäftsführung, Auf- und Aus-              dere hinsichtlich der Produktverantwortung, der\nbauen von Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu                   Produkthaftung, Gewährleistung,\nstrategischen Kunden, Entwickeln von Kundenbin-\ndungsstrategien sowie Nutzen von IT-Systemen,                 c) Berücksichtigen des Datenschutzes, der Datensi-\ncherheit und des Fernmeldegeheimnisses;\n3. Entwickeln und Umsetzen von IT-spezifischen Marke-\ntingstrategien, einschließlich Initiieren und Durchführen 2. im Qualifikationsschwerpunkt „Wirtschaften und Finan-\nvon Markt- und Kundenanalysen, Entwickeln von Mar-            zieren“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-\nketingstrategien, insbesondere zur Gewinnung von              nehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,\nNeukunden, Durchführen von Produktpräsentationen,             betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in seinen/ihren\nVeranstaltungen und Events, insbesondere bei strate-          Handlungen zu berücksichtigen und volkswirtschaftliche\ngisch bedeutsamen Kunden, Koordinieren von Wer-               Zusammenhänge aufzuzeigen. In diesem Rahmen\nbung und Öffentlichkeitsarbeit.                               können geprüft werden:\n(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analy-         a) Analysieren und Beurteilen von Unternehmensfor-\ntische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projekt-              men sowie deren Auswirkungen auf die Wahrneh-\narbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Der Dokumen-                 mung der Aufgaben,\ntation ist eine englischsprachige Kurzfassung (Abstract)          b) Planen, Beurteilen und Beeinflussen der IT-Ge-\nmit den wesentlichen Inhalten der Projektdokumentation                schäftsprozesse nach wirtschaftlichen Gesichts-\nvoranzustellen. Durch die Dokumentation soll der Prüfungs-            punkten,\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass\ner/sie in der Lage ist,                                           c) Anwenden von unterschiedlichen Instrumenten der\nAbsatzfinanzierung,\na) Projektalternativen in der Projektinitialisierungsphase\nzu untersuchen,                                               d) Beachten steuerrechtlicher Regelungen,\nb) Projektaufträge zu erstellen,                                  e) Einsetzen von Controllingmethoden,\nf) Planen von Umsätzen,\nc) die Finanzierung von Projekten zu planen und durchzu-\nführen,                                                       g) Gestalten von Preisen;\nd) Finanzierungsstrategien im Projektvorfeld zu prüfen        3. im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kosten-\nund im Rahmen strategischer Entscheidungen vorzu-             wesen“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-\nbereiten,                                                     nehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,\nbetriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kosten-\ne) Finanzierungsalternativen auf der Basis von Kenn-\nrelevante Einflussfaktoren projekt- oder bereichsüber-\nzahlen zu prüfen und zu bewerten,\ngreifend zu erfassen und zu beurteilen. In diesem\nf) Entscheidungsträger zu beraten,                                Rahmen können geprüft werden:\ng) Umsetzung der Projekte budgetwirksam zu leiten,                a) Planen, Organisieren, Einleiten und Überwachen\nh) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern                von Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und\nund zu lenken sowie das Qualitätsbewusstsein der Mit-             Aktivitäten zum kostenbewussten Handeln,\narbeiter zu fördern.                                          b) Anwenden von Kalkulationsverfahren,\n§ 19                                 c) Beurteilen und Berücksichtigen von organisatori-\nschen und personellen Maßnahmen als Kosten-\nPrüfungsinhalte im Prüfungsteil                         faktoren.\n„Profilspezifische IT-Fachaufgaben“\n(IT-Ökonom)                                                  Abschnitt 6\n(1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden                    Bewertung der Prüfungsteile\nGeschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten:                             und Bestehen der Prüfung\n1. Beschaffen von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen,\n§ 20\n2. Vertreiben von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen,\nBewerten der Prüfungsteile\n3. Vermarkten von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen.                         und Bestehen der Prüfung\n(2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass        (1) Der Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“, die drei\njeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte min-       Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-\ndestens einmal thematisiert wird. In den Qualifikations-      Fachaufgaben“ sowie die zwei Situationsaufgaben und\nschwerpunkten gibt es folgende Anforderungen:                 die praktische Demonstration im Prüfungsteil “Mitarbei-\n1. im Qualifikationsschwerpunkt „Rechtsbewusstes Han-         terführung und Personalmanagement” sind gesondert zu\ndeln“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-       bewerten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002               1557\n(2) In den Prüfungsteilen „Profilspezifische IT-Fachauf-      (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich\ngaben“ sowie „Mitarbeiterführung und Personalmanage-          wesentliche Bezüge zu den in § 27 oder § 29 genannten\nment“ ist eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel       Aufgaben haben.\nder Punktebewertungen der jeweiligen einzelnen Prüfungs-         (3) Der Antragsteller/die Antragstellerin muss belegen,\nleistungen zu bilden.                                         dass er/sie\n(3) Aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertun-      1. berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der\ngen der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet.         Fremdsprache Englisch bewältigen und dabei auch die\nDabei hat der Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ das         Gesprächsinitiative ergreifen kann und dabei befähigt\ndoppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prü-                ist, landestypische Unterschiede in der jeweiligen\nfungsteilen.                                                      Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichti-\n(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungs-         gen,\nleistungen nach Absatz 1 mindestens ausreichende Leis-        2. auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situations-\ntungen erbracht wurden.                                           adäquat in englischer Sprache reagieren kann und\n(5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis              über ein angemessenes Ausdrucksvermögen verfügt.\ngemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2         Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt\nauszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 32 sind Ort   durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das\nund Datum der anderweitig abgelegten Prüfung und die          Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines\nBezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.                   berufsrelevanten Auslandsaufenthalts.\n(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch\n§ 21                             zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\nAusbildereignung                        oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Quali-\nfikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung\n(1) Wer die Prüfung nach dieser Verordnung zu einem        rechtfertigen.\nAbschluss der operativen Professionals bestanden hat, ist\nvom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbil-                                § 23\ndungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung                             Gliederung der Prüfung\nbefreit.                                                                     (Strategische Professionals)\n(2) Wer dabei im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und         Die Prüfung für die strategischen Professionals gliedert\nPersonalmanagement“ für die praktische Demonstration          sich in die Prüfungsteile:\nden Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen einer\nAusbildungseinheit“ oder „Vorbereiten und Durchführen         1. Strategische Prozesse,\neiner Mitarbeiterqualifizierung“ ausgewählt hat, hat die      2. Projekt- und Geschäftsbeziehungen,\nberufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem        3. Strategisches Personalmanagement.\nBerufsbildungsgesetz nachgewiesen. Hierüber ist dem\nPrüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin ein Zeugnis       Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihen-\nauszustellen.                                                 folge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden;\ndabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei\nJahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungs-\nTeil 3                            teils zu beginnen.\nVorschriften für die Prüfung                                              § 24\nder strategischen Professionals                                 Durchführung der Prüfung im\nPrüfungsteil „Strategische Prozesse“\nAbschnitt 1\n(1) Im Prüfungsteil „Strategische Prozesse“ soll der\nGemeinsame Vorschriften für die                        Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Fall-\nPrüfung der strategischen Professionals                       studie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28\noder § 30 schriftlich bearbeiten. Prüfungsausschuss und\n§ 22                             Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin entwickeln in\nZulassungsvoraussetzungen                      einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung von\n(Strategische Professionals)                  Vorschlägen des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteil-\nnehmerin und seines/ihres beruflichen Hintergrundes die\n(1) Zur Prüfung der strategischen Professionals ist        Themenstellung der Fallstudie. Der Prüfungsausschuss legt\nzuzulassen, wer                                               auf der Grundlage des Beratungsgesprächs die Themen-\n1. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung in einer     stellung der Fallstudie fest und teilt sie dem Prüfungs-\nder in § 1 Abs. 4 genannten Abschlüsse oder               teilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin schriftlich mit. Der\nPrüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Aus-\n2. eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem        arbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn\nStudiengang, der dem Bereich der Informations- und        Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der\nTelekommunikationstechnik zugeordnet werden kann,         Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin\nsowie Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung       der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der\nund Personalmanagement entsprechend § 7 dieser            Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voran-\nVerordnung                                                zustellen.\nsowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis            (2) Entspricht die Ausarbeitung den Anforderungen, wird\nund englische Sprachkenntnisse nachweist.                     ein Fachgespräch durchgeführt, in dessen Rahmen der","1558              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nPrüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Ergeb-       c) Erschließen neuer regionaler Märkte,\nnisse der Ausarbeitung präsentiert und darüber eine Aus-     d) Neuorganisation eines Betriebes oder eines Kunden-\nsprache geführt wird. Die Präsentation soll mindestens           betriebes,\n20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch\nund die Präsentation zusammen mindestens 90 Minuten          e) Durchführen von strategischen Allianzen und Fusio-\nund höchstens 120 Minuten dauern.                                nen, Bilden von Tochtergesellschaften, Durchführen\nvon Ausgründungen oder Errichten dezentraler Stand-\n§ 25                                orte.\nDurchführung                           (3) Das situationsbezogene Gespräch soll die nachfol-\nder Prüfung im Prüfungsteil                  genden Qualifikationsschwerpunkte berücksichtigen:\n„Projekt- und Geschäftsbeziehungen“                1. im Qualifikationsschwerpunkt „Strategische Personal-\n(1) Im Prüfungsteil „Projekt- und Geschäftsbeziehungen“       planung“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-\nsoll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine        nehmerin nachweisen, dass er/sie entsprechend der\nSituationsaufgabe in höchstens 180 Minuten schriftlich           prognostizierten Geschäftsentwicklung eine Personal-\nbearbeiten. Durch die Bearbeitung soll der Prüfungsteil-         planung für einen Geschäftsbereich vornehmen kann.\nnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie          In diesem Rahmen können geprüft werden:\nGeschäftsprozesse in internationalen Zusammenhängen              a) Planen der strategischen Arbeitsorganisation, ein-\nstrategisch planen und umsetzen kann. Dabei hat er/sie               schließlich Outsourcen von Aufgaben, Einsetzen von\ninsbesondere nachzuweisen, dass er/sie Folgendes be-                 eigenem Personal, freien Mitarbeitern und Fremd-\nrücksichtigt:                                                        firmen, Übergeben von Aufgaben an Kooperations-\n1. rechtliche Rahmenbedingungen sowie Traditionen und                partner,\nGepflogenheiten im Geschäftsverkehr,                         b) Ermitteln des mittelfristig benötigten qualitativen\n2. gesamtwirtschaftliche      Rahmenbedingungen      sowie           und quantitativen Personalbedarfs unter Berück-\nspezifische Märkte,                                              sichtigung von technischen und organisatorischen\nVeränderungen, Vorgeben von Stellenplänen, Pla-\n3. gesellschaftliche und soziale Gegebenheiten,\nnen von Personalaufbau- und Abbauprozessen,\n4. formelle und informelle Regeln für Interaktionen,\nc) Entwickeln von Strategien zur Deckung des Per-\n5. kulturell bedingte emotionale Reaktionen.                         sonalbedarfs, insbesondere zur Ausschöpfung der\nDem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin werden               internen Potentiale sowie unter Berücksichtigung\n14 Tage vor dem Prüfungstermin die in der Aufgabenstel-              nationaler und internationalen Arbeitsmarktent-\nlung berücksichtigte Region oder Nation, die nicht                   wicklungen;\nseinem/ihrem Heimatland entsprechen darf, mitgeteilt.        2. im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ soll\n(2) Nachfolgende internationale IT-Geschäftsprozesse          der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nach-\nkommen als Grundlage für die Situationsaufgabe in                weisen, dass er/sie Fach- und Führungskräfte führen,\nBetracht:                                                        Organisationseinheiten und große Teams aufbauen,\nkoordinieren, motivieren, führen und weiter entwickeln\na) Einführen oder Neupositionieren eines Geschäfts-              sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter gestal-\nfeldes oder einer Produktlinie,                              ten kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:\nb) Etablieren einer Marketingstrategie,                          a) Durchführen von personellen Auf- und Abbau von\nc) Pflege strategisch wichtiger internationaler Kunden               Organisationseinheiten sowie Koordinieren, Moti-\nund Partner,                                                     vieren und Führen der Mitarbeiter, einschließlich der\nMitarbeiter in räumlich getrennt arbeitenden und\nd) Durchführen von strategischen Allianzen und Fusionen,             international zusammengesetzten Teams,\nBilden von Tochtergesellschaften, Durchführen von\nAusgründungen oder Errichten dezentraler Standorte.          b) Beurteilen und Anwenden von Führungssystemen\nzum Führen von unterstellten Fach- und Führungs-\nkräften, einschließlich Zielvereinbarungen, Anwen-\n§ 26\nden von Beurteilungssystemen sowie Einsetzen von\nDurchführung                                 Reportingsystemen und Evaluationsinstrumenten,\nder Prüfung im Prüfungsteil\nc) Entwickeln von Maßnahmen zur Bindung und Moti-\n„Strategisches Personalmanagement“\nvation von Mitarbeitern, insbesondere zur Karriere-\n(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin               entwicklung, zur Übertragung von Handlungs- und\nsoll im Prüfungsteil „Strategisches Personalmanagement“              Entscheidungsfreiheiten, zur Arbeitszeitgestaltung,\nein situationsbezogenes Gespräch vorbereiten und führen.             zu Vergütungs- und Sozialleistungssystemen,\nDas situationsbezogene Gespräch soll nicht länger als\nd) Entwickeln von Lösungsstrategien beim Umgang\n60 Minuten dauern. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-\nmit betrieblichen oder projektbezogenen, sozialen\nteilnehmerin erhält Gelegenheit, sich mindestens 30 Minu-\noder kulturellen Konflikten;\nten, längstens 60 Minuten vorzubereiten.\n3. im Qualifikationsschwerpunkt „Personalentwicklung\n(2) Für das situationsbezogene Gespräch wählt der\nund Qualifizierung“ soll der Prüfungsteilnehmer/die\nPrüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einen der\nPrüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Per-\nfolgenden Anwendungsfälle aus:\nsonalentwicklungsstrategien gestalten kann. In diesem\na) Einführen oder Neupositionieren eines Geschäfts-              Rahmen können geprüft werden:\nfeldes oder einer Produktlinie am Markt,                     a) Einsetzen von Instrumenten zur Analyse und\nb) Etablieren einer neuen Marketingstrategie,                        Bewertung von Kompetenzpotentialen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                 1559\nb) Entwickeln von Qualifizierungskonzepten zur Per-           lungsprozesse, um Risiken zu minimieren und Chancen\nsonalentwicklung, einschließlich Bildungs- und            zu erhöhen,\nPersonaltransfer im In- und Ausland, arbeitsplatz-\ni) Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und\ngebundene und bildungsträgergestützte Aus- und\nqualitativen Zielvorgaben und Zielerreichung, Bestim-\nFortbildung,\nmen von Meilensteinen für Entwicklungsprojekte,\nc) Einsetzen unterschiedlicher Bildungssysteme für\nk) Entwickeln und Fördern von Sensibilität gegenüber\nunterschiedliche Zielgruppen und den spezifischen\nfremden Kulturen,\nbetrieblichen Bedarf,\nl) Entwickeln und Pflegen fremdsprachlicher Kommuni-\nd) Realisieren von Konzepten zum Wissensmanage-\nkation im eigenen Unternehmen.\nment (Knowledge-Management).\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nAbschnitt 2                            erkannten Abschluss Geprüfter Informatiker/Geprüfte\nInformatikerin (Certified IT Technical Engineer).\nGeprüfter Informatiker/\nGeprüfte Informatikerin\n§ 28\n(Certified IT Technical Engineer)\nPrüfungsinhalte im\n§ 27                                        Prüfungsteil „Strategische Prozesse“\nZiel der Prüfung und                                              (Informatiker)\nBezeichnung des Abschlusses                       Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß\n(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation    § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\nzum Geprüften Informatiker/zur Geprüften Informatikerin       nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unter-\n(Certified IT Technical Engineer) und damit die Befähigung,   nehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und\nZeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:\n1. die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft\nam Markt strategisch zu positionieren und ent-            a) Ausarbeiten von Ideen für neue Technologien zur Inte-\nsprechend weiterzuentwickeln,                                 gration in das Portfolio (Gesamtbestand) des eigenen\nUnternehmens,\n2. strategische Allianzen und Partnerschaften zu\nschließen, in den Handlungsfeldern Technologie und        b) Konzipieren von technologischen Analysen,\nEntwicklung strategische Entscheidungen zu treffen,\nc) Planen von Umsetzungskonzepten einschließlich von\n3. strategische Personalmaßnahmen zu entwickeln und               Qualitätssicherungsaktivitäten in Bezug auf die formu-\nzu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.                lierten technologischen und wirtschaftlichen Vorgaben,\n(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-  d) Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Metho-\nteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin folgende Prozesse             den und Verfahren,\nverantwortlich festlegen und koordinieren kann:\ne) analytisches Bewerten der dargestellten Lösungsvor-\na) Entwickeln von Unternehmensstrategien für die Pro-             schläge.\nduktentwicklung auf Basis aktueller technologischer\nEntwicklungen, Marktbedingungen, eigener Visionen\nAbschnitt 3\nund existierender Rahmenbedingungen,\nGeprüfter Wirtschaftsinformatiker/\nb) Koordinieren des technologischen Bereichs auf strate-\nGeprüfte Wirtschaftsinformatikerin\ngischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähig-\nkeit eines Unternehmens,                                          (Certified IT Business Engineer)\nc) Präsentieren von Technologieanalysen und Entwick-                                       § 29\nlungsplänen innerhalb des Unternehmens sowie\nEinleitung von entsprechenden Aktivitäten zu den                              Ziel der Prüfung und\nUmsetzungsstrategien,                                                    Bezeichnung des Abschlusses\nd) Verhandeln und Verantworten von Budgets innerhalb             (1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation\ndes eigenen Unternehmens für Entwicklungspläne            zum Geprüften Wirtschaftsinformatiker/zur Geprüften Wirt-\nsowie Verhandeln von Verträgen mit Kooperations-          schaftsinformatikerin (Certified IT Business Engineer) und\npartnern,                                                 damit die Befähigung,\ne) Bilden von Entwicklungsteams, Vereinbaren von ent-         1. die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft\nsprechenden Zielen, Wahrnehmen von Mitarbeiter-               am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend\nführungsaufgaben im Rahmen der strategischen Ver-             weiterzuentwickeln,\nantwortung,                                               2. strategische Allianzen und Partnerschaften zu\nf) Transparentes Darstellen der Entwicklungsprozesse              schließen, in den Handlungsfeldern Marketing, Ver-\nfür alle im eigenen Unternehmen Beteiligten,                  trieb, Finanzwesen und Controlling sowie Beratung\nstrategische Entscheidungen zu treffen,\ng) Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungskon-\nzepten, bezogen auf den eigenen Verantwortungs-           3. strategische Personalmaßnahmen zu entwickeln und\nbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmens-           zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.\nebenen,                                                      (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungs-\nh) Bilden von strategischen Partnerschaften mit Unter-        teilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin folgende Prozesse\nnehmen des Marktes für Technologie- und Entwick-          verantwortlich festlegen und koordinieren kann:","1560               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\na) Entwickeln von Ideen und Strategien für geschäftliche      e) analytisches Reflektieren der dargestellten Lösungs-\nUnternehmensentwicklung im jeweiligen Marktsegment            vorschläge.\nauf der Basis aktueller geschäfts- und branchenpoliti-\nscher Entwicklungen, eigener Visionen und existieren-                           Abschnitt 4\nder Rahmenbedingungen,                                             Bewertung der Prüfungsteile\nb) Koordinieren des geschäftlichen Bereichs auf strate-                   und Bestehen der Prüfung\ngischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähig-\nkeit eines Unternehmens,                                                               § 31\nc) Präsentieren von Marktanalysen und Vertriebsstrategien                       Bestehen der Prüfung\ninnerhalb des Unternehmens sowie Einleiten von ent-         (1) Die Prüfungsteile gemäß § 23 sind einzeln zu be-\nsprechenden Aktivitäten zu den Vertriebsstrategien,       werten.\nd) Verhandeln und Verantworten von Budgets innerhalb            (2) Aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertun-\ndes eigenen Unternehmens für Marketing- und Ver-          gen der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet.\ntriebsaktivitäten sowie Verhandeln von Verträgen mit      Dabei hat der Prüfungsteil „Strategische Prozesse“ das\nKooperationspartnern,                                     doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen\ne) Bilden von gegebenenfalls internationalen Teams für die    Prüfungsteilen.\nBereiche Marketing und Vertrieb sowie Finanzwesen           (3) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungstei-\nund Controlling, Vereinbaren von entsprechenden           len mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.\nZielen, Wahrnehmen von Mitarbeiterführungsaufgaben\n(4) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\nim Rahmen der strategischen Verantwortung,\ngemäß der Anlage 3 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 4\nf) Transparente Darstellung der Marketing- und Vertriebs-     auszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß § 32 sind Ort\nprozesse für alle im eigenen Unternehmen Beteiligten,     und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung und die\ng) Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungs-          Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.\nkonzepten bezogen auf den eigenen Verantwortungs-\nbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmens-                                   Teil 4\nebenen,\nGemeinsame Vorschriften,\nh) Bilden von strategischen Allianzen und Partnerschaften\nmit Unternehmen des Marktes für Marketing-, Vertriebs-\nÜbergangs- und Schlussvorschriften\nund Beratungsprozesse, um Risiken zu minimieren und                                    § 32\nChancen zu erhöhen,\nAnrechnung anderer Prüfungsleistungen\ni) Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und\nqualitativen Zielvorgaben und der Zielerreichung; die       Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann\nVorgabe der Gebiete, Quoten und Vertriebsaktivitäten      auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsleistun-\nfür das Geschäftsjahr und für die Quartale,               gen von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er/sie\nin den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer\nk) Entwickeln und Fördern von Sensibilität gegenüber          zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich aner-\nfremden Kulturen,\nkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen\nl) Entwickeln und Pflegen fremdsprachlicher Kommuni-          Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, die den\nkation im eigenen Unternehmen.                            Anforderungen dieser Prüfungsleistung entspricht. Eine\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-        vollständige Freistellung ist nicht zulässig.\nerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/\nGeprüfte Wirtschaftsinformatikerin (Certified IT Business                                  § 33\nEngineer).                                                                   Wiederholung der Prüfung\n§ 30                               (1) Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können\nPrüfungsinhalte im                       zweimal wiederholt werden. Der Antrag auf Wiederholung\nPrüfungsteil „Strategische Prozesse“               der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom\n(Wirtschaftsinformatiker)                   Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an,\nzu stellen.\nDurch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß\n§ 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin       (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung in\nnachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische         einzelnen Prüfungsteilen wird der Prüfungsteilnehmer/die\nUnternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel-         Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen\nund Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:                befreit, wenn er/sie darin in einer vorangegangenen\nPrüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht\na) Ausarbeiten von Ideen und Strategien für die geschäft-     hat. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin\nliche Entwicklung des eigenen Unternehmens,               kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen\nb) Planen und Realisieren von Umsetzungskonzepten             zu wiederholen. In diesem Fall wird das letzte Ergebnis für\ninklusive der Sicherung der notwendigen Qualitäts-        das Bestehen berücksichtigt.\nstandards in Bezug auf die formulierten marktorientier-\nten und wirtschaftlichen Vorgaben,                                                     § 34\nc) Erläutern der vorgeschlagenen,          einzusetzenden                      Übergangsvorschriften\nMethoden und Verfahren,                                     Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 31. März\nd) Darstellen der Ergebnisse von Marktanalysen und            2005 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt\nMarketingstrategien,                                      werden. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                   1561\nPrüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin die Wieder-        Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirt-\nholungsprüfung auch gemäß dieser Verordnung durch-              schaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin vom\nführen; § 33 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.      20. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1502) sowie die einschlägi-\nIm Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum           gen Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen, insbe-\nAblauf des 30. April 2003 die Anwendung der bisherigen          sondere über die der Prüfungen Informationsorganisator,\nVorschriften beantragt werden.                                  IT-Prozess-Manager, Organisationsprogrammierer, An-\nwendungsprogrammierer, Betriebsinformatiker, Mathe-\n§ 35                               matisch-technischer Assistent, Mathematisch-techni-\nscher Informatiker, Netzwerk-Manager IHK für heterogene\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nNetzwerktechnik und Kommunikation, Programmierer,\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung            Softwareentwickler, IT-Fachwirt und Informatikassistent\nin Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die           außer Kraft.\nBonn, den 3. Mai 2002\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nE. B u l m a h n","1562                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nAnlage 1\n(zu § 20 Abs. 5)\nMuster\n....................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik\n(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547)\nbestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                                                                                              1563\nAnlage 2\n(zu § 20 Abs. 5)\nMuster\n....................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik\n(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte1)              Note\nI.   Betriebliche IT-Prozesse\nThemenstellung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .........               .........\nII. Profilspezifische IT-Fachaufgaben                                                                                                                                            .........               .........\n1. Situationsaufgabe 1\nThemenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      .........\n2. Situationsaufgabe 2\nThemenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      .........\n3. Situationsaufgabe 3\nThemenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      .........\nIII. Mitarbeiterführung und Personalmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     .........               .........\n1. Situationsaufgabe 1\nThemenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      .........\n2. Situationsaufgabe 2\nThemenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    .........\n3. Praktische Demonstration\nAnwendungsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    .........\nIV. Gesamtnote2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             .........\n(Im Fall des § 31: „Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 31 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung\nin dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freigestellt.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n1) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:                                  .......................................................\n............................................................................................\n2) Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der drei Prüfungsteile gebildet. Dabei hat der Prüfungsteil „Betriebliche\nIT-Prozesse“ das doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prüfungsteilen.","1564                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002\nAnlage 3\n(zu § 31 Abs. 4)\nMuster\n....................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik\n(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547)\nbestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2002                                                                                              1565\nAnlage 4\n(zu § 31 Abs. 4)\nMuster\n....................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die\nPrüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 die Prüfung zum anerkannten Abschluss\nGeprüfter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . /Geprüfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik\n(IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte1)              Note\nI.   Strategische Prozesse\nThemenstellung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     .........               .........\nII. Projekt- und Geschäftsbeziehungen\nThemenstellung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       .........               .........\nIII. Strategisches Personalmanagement\nThemenstellung situationsbezogenes Fachgespräch: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                    .........               .........\nIV. Gesamtnote2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             .........\n(Im Fall des § 31: „Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 31 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung\nin dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freigestellt.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n1) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:                                 .......................................................\n............................................................................................................\n2) Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der drei Prüfungsteile gebildet. Dabei hat der Prüfungsteil „Strategische\nProzesse“ das doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prüfungsteilen."]}