{"id":"bgbl1-2002-28-8","kind":"bgbl1","year":2002,"number":28,"date":"2002-04-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/28#page=35","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-28-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_28.pdf#page=35","order":8,"title":"Erste Verordnung zur Anpassung von Bezeichnungen nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz","law_date":"2002-04-29T00:00:00Z","page":1495,"pdf_page":35,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2002               1495\nErste Verordnung\nzur Anpassung von Bezeichnungen nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz\nVom 29. April 2002\nAuf Grund des § 22 des Finanzdienstleistungsaufsichts-          c) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „das Bun-\ngesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet              desaufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\ndas Bundesministerium der Finanzen:                                  anstalt“ und die Wörter „des Bundesaufsichts-\namtes“ durch die Wörter „der Bundesanstalt“\nersetzt.\nArtikel 1\nd) In Absatz 4 Satz 1 und 2 werden die Wörter „des\nÄnderung des                                 Bundesaufsichtsamtes“ jeweils durch die Wörter\nWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes                        „der Bundesanstalt“ ersetzt.\nDas Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz vom\n20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822), geändert durch            5. § 6 wird wie folgt geändert:\nArtikel 3 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung vom 5. April 2002\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n(BGBl. I S. 1250), wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Beim Bundes-\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                         aufsichtsamt“ durch die Wörter „Bei der Bun-\ndesanstalt“ ersetzt.\na) In der Überschrift des Abschnitts 2 werden die\nWörter „des Bundesaufsichtsamtes für den Wert-               bb) In Satz 2 werden die Wörter „des Bundesauf-\npapierhandel“ durch die Wörter „der Bundes-                       sichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ ersetzt.               anstalt“ ersetzt.\nb) Abschnitt 6 wird wie folgt geändert:                      b) In Absatz 2 Nr.1 bis 3 und in Absatz 3 werden die\nWörter „des Bundesaufsichtsamtes“ jeweils durch\naa) In den §§ 40 und 44 werden die Wörter „des               die Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.\nBundesaufsichtsamtes“ jeweils durch die\nWörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.                  c) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „das Bun-\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\nbb) In § 45 werden die Wörter „das Bundes-                   anstalt“ ersetzt.\naufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\n6. § 7 wird wie folgt geändert:\n2. In der Überschrift des Abschnitts 2 werden die Wörter         a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhan-                „Das Bundeskartellamt und die Bundesanstalt\ndel“ durch die Wörter „der Bundesanstalt für Finanz-            haben einander die für die Erfüllung ihrer Aufgaben\ndienstleistungsaufsicht“ ersetzt.                               erforderlichen Informationen mitzuteilen.“\nb) In Absatz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\n3. § 4 wird wie folgt geändert:\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                            und das Wort „seiner“ durch das Wort „ihrer“\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundes-                 ersetzt.\naufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bun-\ndesaufsichtsamt)“ durch die Wörter „Die Bun-      7. § 8 wird wie folgt geändert:\ndesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht         a) In Absatz 1 werden die Wörter „Dem Bundesauf-\n(Bundesanstalt)“ ersetzt.                               sichtsamt“ durch die Wörter „Der Bundesanstalt“\nbb) In Satz 2 werden das Wort „Es“ durch das                 ersetzt.\nWort „Sie“ und das Wort „ihm“ durch das Wort         b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\n„ihr“ ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „das Bundesauf-\ncc) In Satz 3 werden die Wörter „Das Bundesauf-                   sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-                     anstalt“ und die Wörter „es von seinen“ durch\nanstalt“ ersetzt.                                            die Wörter „sie von ihren“ ersetzt.\nb) In Absatz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-                bb) In Satz 2 werden die Wörter „das Bundesauf-\nsichtsamt nimmt die ihm“ durch die Wörter „Die                    sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\nBundesanstalt nimmt die ihr“ ersetzt.                             anstalt“ ersetzt.\n4. § 5 wird wie folgt geändert:                                  c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Beim Bun-              aa) In Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesauf-\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „Bei der Bun-                   sichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-\ndesanstalt“ ersetzt.                                              anstalt“ ersetzt.\nb) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „das Bun-               bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-                   „Die Bundesanstalt darf die Daten unter Be-\nanstalt“ ersetzt.                                                achtung der Zweckbestimmung den Börsen-","1496              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2002\naufsichtsbehörden und den Handelsüberwa-               b) In Absatz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nchungsstellen der Börsen mitteilen.“                       sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nersetzt.\n8. § 9 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „beim Bun-        13. In § 16 Abs. 3 Satz 2 und 4 werden die Wörter „dem\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „bei der Bun-            Bundesaufsichtsamt“ jeweils durch die Wörter „der\ndesanstalt“ und die Wörter „das Bundesaufsichts-           Bundesanstalt“ ersetzt.\namt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\n14. § 20 wird wie folgt geändert:\nb) In Absatz 3 werden die Wörter „vom Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „von der Bundes-               a) In Absatz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nanstalt“ ersetzt.                                              sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nersetzt.\n9. § 10 wird wie folgt geändert:                                 b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Das Bun-                 aa) In Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesauf-\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-                      sichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ ersetzt.                                                   anstalt“ ersetzt.\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                              bb) In Satz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\naa) Satz 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:                            sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\n„3. der Bundesanstalt“.\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „Das Bundesauf-        15. In § 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 werden die\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-             Wörter „dem Bundesaufsichtsamt“ jeweils durch die\nanstalt“ ersetzt.                                    Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.\nc) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\n16. In § 24 werden die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“\naa) In Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesauf-\ndurch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\nsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\n17. In § 26 Abs. 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „das Bundesauf-            sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-             ersetzt.\nanstalt“ ersetzt.\n18. In § 27 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter „dem Bun-\n10. In § 11 Abs. 5 werden die Wörter „das Bundesauf-              desaufsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-\nsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“               anstalt“ ersetzt.\nersetzt.\n19. In § 28 Abs. 1 werden die Wörter „das Bundesauf-\n11. § 14 wird wie folgt geändert:                                 sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert.                          ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-         20. In § 31 Abs. 7 Satz 2 werden die Wörter „das Bundes-\nanstalt“ ersetzt.                                    aufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“\nersetzt.\nbb) In Satz 2 und 3 werden die Wörter „Das Bun-\ndesaufsichtsamt“ jeweils durch die Wörter\n21. In § 35 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „dem Bun-\n„Die Bundesanstalt“ ersetzt.\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                          anstalt“ ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „das Bundesauf-\nsichtsamt“ jeweils durch die Wörter „die Bun-    22. In § 36 werden die Wörter „Das Bundesaufsichtsamt“\ndesanstalt“ ersetzt.                                 durch die Wörter „Die Bundesanstalt“ ersetzt.\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-         23. § 37 wird wie folgt geändert:\nanstalt“ ersetzt.                                    a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Das Bun-\nc) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „dem Bun-                 desaufsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundes-                 anstalt“ ersetzt.\nanstalt“ ersetzt.                                          b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „das Bun-\ndesaufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\n12. § 15 wird wie folgt geändert:                                     anstalt“ ersetzt.\na) In Absatz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“        24. § 40 wird wie folgt geändert:\nund in der Nummer 3 die Wörter „dem Bundesauf-             a) In der Überschrift werden die Wörter „des Bundes-\nsichtsamt“ durch die Wörter „der Bundesanstalt“                aufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nersetzt.                                                       anstalt“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2002             1497\nb) In Absatz 1 werden die Wörter „des Bundesauf-              b) In Satz 3 werden die Wörter „das Bundesauf-\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-                    sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“\nanstalt“ und die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“              ersetzt.\ndurch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\nc) In Absatz 2 werden die Wörter „des Bundesauf-          32. § 48 wird wie folgt geändert:\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-                a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des Bun-\nanstalt“ und die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“              desaufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bun-\ndurch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.                 desanstalt“ ersetzt.\nd) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des Bun-             b) In Absatz 2 werden die Wörter „dem Bundesauf-\ndesaufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bun-                 sichtsamt“ durch die Wörter „der Bundesanstalt“\ndesanstalt“ und die Wörter „das Bundesaufsichts-              ersetzt.\namt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\ne) In Absatz 4 werden die Wörter „des Bundesauf-\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-                    aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Bundesauf-\nanstalt“ und die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“                   sichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\ndurch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.                      anstalt“ ersetzt.\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „das Bundesauf-\n25. § 41 wird wie folgt geändert:                                          sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des Bun-                      anstalt“ ersetzt.\ndesaufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bun-             d) In Absatz 4 werden die Wörter „des Bundesauf-\ndesanstalt“ ersetzt.                                          sichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                              anstalt“ ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundes-         33. In § 50 Abs. 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nanstalt“ und das Wort „seine“ durch das Wort         sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\n„ihre“ ersetzt.                                      ersetzt.\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „das Bundesauf-\n34. In § 51 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „des Bundes-\nsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\naufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\nanstalt“ ersetzt.\n26. In § 42 werden die Wörter „des Bundesaufsichts-\n35. In § 52 werden die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“\namtes“ durch die Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.\ndurch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\n27. In § 43 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „das Bundes-\naufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“        36. In § 53 Satz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nersetzt.                                                      sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nersetzt.\n28. In § 44 werden in der Überschrift die Wörter „des Bun-\ndesaufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-          37. § 56 wird wie folgt geändert:\nanstalt“ und im Übrigen die Wörter „Das Bundesauf-            a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“ und\naa) In Satz 1 werden die Wörter „des Bundesauf-\ndas Wort „seine“ durch das Wort „ihre“ ersetzt.\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ und die Wörter „es sie“ durch die\n29. § 45 wird wie folgt geändert:\nWörter „es die Verfügung“ ersetzt.\na) In der Überschrift werden die Wörter „das Bundes-\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „des Bundesauf-\naufsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundes-\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\nanstalt“ ersetzt.\nb) In Satz 1 werden die Wörter „das Bundesaufsichts-\nb) In Absatz 3 werden die Wörter „des Bundesauf-\namt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.\nsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-\nanstalt“ ersetzt.\n30. § 46 wird wie folgt geändert:\nc) In Absatz 4 werden die Wörter „das Bundesauf-\na) In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesaufsichts-\nsichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“,\namt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“ er-\ndas Wort „seinem“ durch das Wort „ihrem“ und\nsetzt.\ndas Wort „es“ durch das Wort „sie“ ersetzt.\nb) In Satz 2 wird das Wort „Es“ durch das Wort „Sie“\nersetzt.                                              38. In § 57 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „Das Bundes-\naufsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\n31. § 47 wird wie folgt geändert:                                 und das Wort „ihm“ durch das Wort „ihr“ ersetzt.\na) In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“       39. In § 61 werden die Wörter „das Bundesaufsichtsamt“\nersetzt.                                                  durch die Wörter „die Bundesanstalt“ ersetzt.","1498             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2002\n40. In § 62 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „des Bundes-     2. In § 1 Abs. 1, § 2 Satz 1 und § 5 Satz 3 werden die\naufsichtsamtes“ durch die Wörter „der Bundes-              Wörter „des Bundesaufsichtsamtes“ jeweils durch die\nanstalt“ ersetzt.                                          Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.\n41. In § 64 werden die Wörter „des Bundesaufsichts-            (3) Die WpÜG-Angebotsverordnung vom 27. Dezember\namtes“ durch die Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.    2001 (BGBl. I S. 4263) wird wie folgt geändert:\n42. § 68 Abs. 3 wird wie folgt geändert:                     1. In § 5 Abs. 3 werden die Wörter „dem Bundesauf-\nsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bundesaufsichts-\na) In Satz 2 werden die Wörter „Das Bundesauf-\namt)“ durch die Wörter „der Bundesanstalt für Finanz-\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\ndienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt)“ ersetzt.\nersetzt.\nb) In Satz 3 werden die Worte „des Bundesauf-           2. In § 8 Satz 1 werden die Wörter „beim Bundesauf-\nsichtsamtes“ durch die Worte „der Bundesanstalt“        sichtsamt“ durch die Wörter „bei der Bundesanstalt“\nersetzt.                                                ersetzt.\n3. In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\nArtikel 2\nsichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nÄnderung                                ersetzt.\ndes Gerichtskostengesetzes\nIn § 12a Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes in       4. In § 11 werden die Wörter „beim Bundesaufsichtsamt“\nder Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember                 durch die Wörter „bei der Bundesanstalt“ ersetzt.\n1975 (BGBl. I S. 3047), das zuletzt durch Artikel 1 Abs. 1\ndes Gesetzes vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 981) geän-     5. § 12 wird wie folgt geändert.\ndert worden ist, werden die Wörter „des Bundesaufsichts-        a) In Satz 1 werden die Wörter „Das Bundesauf-\namtes für den Wertpapierhandel“ durch die Wörter „der               sichtsamt“ durch die Wörter „Die Bundesanstalt“\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ ersetzt.           ersetzt.\nb) In Satz 2 werden die Wörter „das Bundesauf-\nArtikel 3                                  sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“\nersetzt.\nÄnderung von Rechtsverordnungen\nc) In Satz 3 werden die Wörter „vom Bundesauf-\n(1) Die WpÜG-Beiratsverordnung vom 27. Dezember\nsichtsamt“ durch die Wörter „von der Bundes-\n2001 (BGBl. I S. 4259) wird wie folgt geändert:\nanstalt“ ersetzt.\n1. In der Überschrift werden die Wörter „beim Bundes-\naufsichtsamt für den Wertpapierhandel“ durch die            (4) Die WpÜG-Gebührenverordnung vom 27. Dezember\nWörter „bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-       2001 (BGBl. I S. 4267) wird wie folgt geändert:\ntungsaufsicht“ ersetzt.\n1. In § 1 werden die Wörter „Das Bundesaufsichtsamt für\n2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 und 5 und in Abs. 2 Satz 2 werden       den Wertpapierhandel (Bundesaufsichtsamt)“ durch\ndie Wörter „des Bundesaufsichtsamtes“ jeweils durch          die Wörter „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-\ndie Wörter „der Bundesanstalt“ ersetzt.                      tungsaufsicht (Bundesanstalt)“ ersetzt.\n3. In § 5 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „vom Bundes-       2. In § 4 Abs. 3 werden die Wörter „das Bundesauf-\naufsichtsamt“ durch die Wörter „von der Bundes-              sichtsamt“ durch die Wörter „die Bundesanstalt“\nanstalt“ ersetzt.                                            ersetzt.\n(2) Die WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung              3. In § 5 werden die Wörter „Das Bundesaufsichtsamt“\nvom 27. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4261) wird wie folgt          durch die Wörter „Die Bundesanstalt“ ersetzt.\ngeändert:\n1. In der Überschrift werden die Wörter „beim Bundes-                                   Artikel 4\naufsichtsamt für den Wertpapierhandel“ durch die\nInkrafttreten\nWörter „bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-\ntungsaufsicht“ ersetzt.                                     Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.\nBerlin, den 29. April 2002\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel"]}