{"id":"bgbl1-2002-27-8","kind":"bgbl1","year":2002,"number":27,"date":"2002-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/27#page=55","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-27-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_27.pdf#page=55","order":8,"title":"Berichtigung der Strahlenschutzverordnung","law_date":"2002-04-22T00:00:00Z","page":1459,"pdf_page":55,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2002    1459\nBerichtigung\nder Strahlenschutzverordnung\nVom 22. April 2002\nDie Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714) ist wie folgt\nzu berichtigen:\n1. In § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b ist nach der Angabe „§ 7 Abs. 1“ ein Absatz\neinzufügen. Die Wörter „umgehen darf oder“ sind auszurücken.\n2. In § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b ist nach der Angabe „§ 16 Abs. 1“ ein Absatz\neinzufügen. Die Wörter „befördern darf oder“ sind auszurücken.\n3. In § 17 Abs. 1 Nr. 4 ist das Wort „Gefahrgutgesetz“ durch das Wort „Gefahr-\ngutbeförderungsgesetz“ zu ersetzen.\n4. In § 19 Abs. 5 ist die Angabe „ABl. EG 1999“ durch die Angabe „ABl. EG 1993“\nzu ersetzen.\n5. In § 29 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d ist die Angabe „Punkt 1“ durch die Angabe\n„Nr. 1“ zu ersetzen.\n6. In § 37 Abs. 2 Nr. 2 ist die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 1“ zu\nersetzen.\n7. In § 92 Satz 1 sind die Wörter „dieses Gesetzes“ durch die Wörter „dieser\nVerordnung“ zu ersetzen.\n8. In § 95 Abs. 10 Satz 1 ist das Wort „anzeigepflichtige“ durch das Wort\n„anzeigebedürftige“ zu ersetzen.\n9. In Anlage III ist in den der Tabelle 1 vorangestellten Erläuterungen der letzte\nSatz vor der Tabelle 1 wie folgt zu fassen:\n„Erläuterungen zu den Spalten 5 bis 10a finden sich in § 29 und Anlage IV.“\n10. In Anlage VII Tabelle 4 Spalte 1 ist die Angabe „Sa-46“ durch die Angabe\n„Sc-46“ zu ersetzen.\n11. In Anlage XII Teil B ist in den Nummern 2 und 5 Satz 1 jeweils vor den Wörtern\n„auch im Bereich von Sport- und Spielplätzen“ und nach diesen Wörtern ein\nKomma einzufügen.\n12. In Anlage XII Teil B Nr. 5 ist nach Satz 1 ein Absatz einzufügen. Satz 2 ist als\nneuer Absatz wie Teil C Satz 1 auszurücken.\n13. In Anlage XII Teil C Nr. 2 ist nach Satz 3 ein Absatz einzufügen. Satz 3 ist als\nneuer Absatz wie Teil C Satz 1 auszurücken.\nBonn, den 22. April 2002\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nDr. P e i n s i p p"]}