{"id":"bgbl1-2002-22-6","kind":"bgbl1","year":2002,"number":22,"date":"2002-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/22#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-22-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_22.pdf#page=46","order":6,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete","law_date":"2002-03-21T00:00:00Z","page":1222,"pdf_page":46,"num_pages":2,"content":["1222              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2002\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung\ndes grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 21. März 2002\nAuf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 und des § 14 Abs. 4              deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Rich-\nSatz 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember                 tung bis zum Schnittpunkt mit der A 210 östlich von\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), von denen § 14              Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter\nAbs. 1 Satz 2 durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a sowie              der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von\n§ 14 Abs. 4 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 1 Nr. 14       Kiel, weiter vom Stadtgebiet von Kiel in südlicher\nBuchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996                      Richtung der B 404 über Bornhöved–Bad Segeberg\n(BGBl. I S. 2030) geändert worden sind, verordnet das               bis zum Schnittpunkt mit der A 24 bei der Auto-\nBundesministerium der Finanzen:                                     bahnauffahrt Schwarzenbek/Grande; von dort folgt\nsie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnitt-\npunkt mit der Landesgrenze zwischen Schles-\nArtikel 1                                 wig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vom\nDie Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen                 Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklen-\nRaumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete              burg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der\nvom 1. Juli 1993 (BGBl. I S. 1132), zuletzt geändert durch          A 24 verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher\ndie Verordnung vom 6. Januar 1999 (BGBl. I S. 39), wird             Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 321 (Aus-\nwie folgt geändert:                                                 fahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Rich-\ntung bis Zippendorf-Mueß und folgt weiter dieser\nStraße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach\n1. Die Anlage 1 (zu § 1) wird wie folgt geändert:\nLeezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang\na) Buchstabe A wird wie folgt geändert:                          in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der\naa) In der Überschrift wird das Wort „Kiel“ durch            B 104 bei Rampe, folgt der B 104 in östlicher Rich-\ndas Wort „Hamburg“ ersetzt.                              tung bis zum Schnittpunkt mit der B 192 bei Brüel\nund läuft weiter entlang der B 192 in nördlicher\nbb) Satz 2 wird aufgehoben.                                  Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahn-\ncc) Nach Satz 1 werden folgende Sätze angefügt:              strecke Bad Kleinen–Bützow–Rostock. Von dort\nverläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in öst-\n„Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in\nlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße\nsüdwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in\nSchwaan–Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser\ndie Elbe und verläuft dann in einer Geraden\nStraße bis zum Schnittpunkt mit der B 103 bei\nüber die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der\nWeitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nord-\nStraße von Oederquart nach Neuenschleuse\nöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum\nund folgt von dort in südlicher Richtung dem\nSchnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und\nWeg nach Bentwitsch-Niederstrich–Achthöfen-\nfolgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnittpunkt\ndeich bis zum Auftreffen auf die B 495 und\nmit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt\ndieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. Von\ndieser Straße in südöstlicher Richtung über Langs-\ndort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher\ndorf bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach\nRichtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung\nFranzburg-Steinhagen bei Triebsees, verläuft ent-\nder Straße nach Lüdingworth kurz vor Alten-\nlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur\nbruch. Sie folgt dieser bis Lüdingworth in süd-\nStraßenabzweigung nach Franzburg, folgt von dort\nlicher Richtung, wendet sich dann am Schnitt-\naus der Straße zunächst in südöstlicher, dann in\npunkt der Straße nach Franzenburg nach\nöstlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen,\nWesten und stößt hinter diesem Ort an die\nWittenhagen und Altenhagen bis zum Schnittpunkt\nL 135, wo sie dieser am Ostrand nach Süden\nmit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser\nbis „Hohe Lieth“ folgt.“\nStraße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt\nb) Die Buchstaben B und E werden aufgehoben.                     mit der Eisenbahnstrecke Stralsund–Greifswald–\nc) Die Buchstaben C und D werden Buchstaben B                    Anklam in Miltzow, verläuft von dort entlang der\nund C.                                                       Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zum\nSchnittpunkt mit der B 96 in Greifswald und folgt\nd) Nach Buchstabe B und vor Buchstabe C werden                   der B 96 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt\ndie Wörter „An der Ostseeküste“ eingefügt.                   mit der B 110 in Jarrmen. Von dort aus verläuft sie\ne) Buchstabe C wird wie folgt gefasst:                           entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum\nSchnittpunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow,\n„C. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirek-            folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien,\ntion Hamburg                                             Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis\nDie rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen              zum Schnittpunkt mit der B 197 bei Sarnow. Sie\nRaumes folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der                verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2002                     1223\nRichtung bis Friedland, von Friedland aus in                     „An der westlichen Seite dieser Straße setzt sie sich\nsüdöstlicher Richtung entlang der Straße über                    in westlicher Richtung über die Hamburger Landes-\nLübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zum                      grenze bis Horneburg bis zum Auftreffen auf die\nSchnittpunkt mit der Straße Strasburg–Torgelow                   L 123 fort. Weiter folgt sie der L 123 über Issendorf,\nund folgt ihr dann in südlicher Richtung bis zur                 Bargstedt, Kutendorf, Essel, Hesedorf bis zur Ein-\nLandesgrenze Mecklenburg-Vorpommern/Branden-                     mündung in die B 71, weiter zur B 74/71 nach\nburg bei Rosenthal.“                                             Bremervörde. Von dort verläuft sie in westlicher\nRichtung bis zum Auftreffen auf die B 495, der\n2. In der Anlage 2 (zu § 2) wird Buchstabe C wie folgt                 B 495 folgend über Ebersdorf, Alfstedt, Lamstedt\ngeändert:                                                           bis zum Schnittpunkt der B 495 mit der B 73 in\nHöhe Hemmoor.“\na) Satz 9 der Beschreibung des Verlaufs der Begren-\nzungslinie des Gebietes, das der Grenzaufsicht\nunterworfen ist, wird aufgehoben.                                                   Artikel 2\nb) Nach Satz 8 der Beschreibung werden folgende               Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in\nSätze angefügt:                                        Kraft.\nBerlin, den 21. März 2002\nDer B und esm inist er d er Finanzen\nH a n s Ei c h e l"]}