{"id":"bgbl1-2002-11-1","kind":"bgbl1","year":2002,"number":11,"date":"2002-02-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/11#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2002-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2002/bgbl1_2002_11.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung","law_date":"2002-02-15T00:00:00Z","page":682,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["682             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 22. Februar 2002\nGesetz\nzur Änderung der Strafprozessordnung\nVom 15. Februar 2002\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                     mungen entfällt, wenn die Aussage zur Auf-\nklärung eines Verbrechens beitragen soll oder\nwenn Gegenstand der Untersuchung\nArtikel 1\n1. eine Straftat des Friedensverrats und der\nÄnderung der Strafprozessordnung\nGefährdung des demokratischen Rechts-\nDie Strafprozessordnung in der Fassung der Bekannt-                        staats oder des Landesverrats und der\nmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt                   Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 80a,\ngeändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember                       85, 87, 88, 95, auch in Verbindung mit § 97b,\n2001 (BGBl. I S. 3879), wird wie folgt geändert:                             §§ 97a, 98 bis 100a des Strafgesetzbuches),\n2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbst-\n1. § 53 wird wie folgt geändert:                                             bestimmung nach den §§ 174 bis 176, 179\ndes Strafgesetzbuches oder\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n3. eine Geldwäsche, eine Verschleierung un-\naa) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:\nrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach\n„5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstel-                  § 261 Abs.1 bis 4 des Strafgesetzbuches\nlung oder Verbreitung von Druckwerken,\nist und die Erforschung des Sachverhalts oder\nRundfunksendungen, Filmberichten oder\ndie Ermittlung des Aufenthaltsortes des Be-\nder Unterrichtung oder Meinungsbildung\nschuldigten auf andere Weise aussichtslos\ndienenden Informations- und Kommunika-\noder wesentlich erschwert wäre. Der Zeuge\ntionsdiensten berufsmäßig mitwirken oder\nkann jedoch auch in diesen Fällen die Aussage\nmitgewirkt haben.“\nverweigern, soweit sie zur Offenbarung der\nbb) Folgende Sätze werden angefügt:                                Person des Verfassers oder Einsenders von\n„Die in Satz 1 Nr. 5 genannten Personen dürfen                Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen\ndas Zeugnis verweigern über die Person des                    Informanten oder der ihm im Hinblick auf seine\nVerfassers oder Einsenders von Beiträgen und                  Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gemachten\nUnterlagen oder des sonstigen Informanten                     Mitteilungen oder deren Inhalts führen würde.“\nsowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätig-\nkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt    2. § 53a wird wie folgt geändert:\nsowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Mate-\nrialien und den Gegenstand berufsbezogener            a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 Nr. 1 bis 4“\nWahrnehmungen. Dies gilt nur, soweit es sich             jeweils durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1\num Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und                bis 4“ ersetzt.\nMaterialien für den redaktionellen Teil oder          b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 53 Abs. 2“ durch die\nredaktionell aufbereitete Informations- und              Angabe „§ 53 Abs. 2 Satz 1“ ersetzt.\nKommunikationsdienste handelt.“\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                      3. § 97 wird wie folgt geändert:\naa) Die Angabe „Absatz 1 Nr. 2 bis 3b“ wird durch          a) In Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§ 53 Abs. 1\ndie Angabe „Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b“                Nr. 1 bis 3b“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 1\nersetzt.                                                 Nr. 1 bis 3b“ ersetzt.\nbb) Folgende Sätze werden angefügt:                        b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 Nr. 3a\n„Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung                und 3b“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a\nder in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Genannten über              und 3b“ ersetzt.\nden Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und        c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 Nr. 4“\nden Gegenstand entsprechender Wahrneh-                   durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 22. Februar 2002               683\nd) Absatz 5 wird wie folgt geändert:                                              Artikel 2\naa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 Nr. 5“            Änderung der Wirtschaftsprüferordnung\ndurch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5“\nIn § 44b Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung in der\nersetzt.\nFassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975\nbb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:                   (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes\nvom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3414) geändert\n„Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend; die Be-\nworden ist, wird die Angabe „ § 53 Abs. 1 Nr. 3 der\nschlagnahme ist jedoch auch in diesen Fällen\nStrafprozessordnung“ durch die Angabe „ § 53 Abs. 1\nnur zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung\nSatz 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung“ ersetzt.\nder Grundrechte aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2\ndes Grundgesetzes nicht außer Verhältnis zur\nBedeutung der Sache steht und die Erfor-                                   Artikel 3\nschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung\nInkrafttreten\ndes Aufenthaltsortes des Täters auf andere\nWeise aussichtslos oder wesentlich erschwert        Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nwäre.“                                           in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundes-\ngesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 15. Februar 2002\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDie Bund esminist erin d er Just iz\nDäub ler- Gmelin"]}