{"id":"bgbl1-2001-75-3","kind":"bgbl1","year":2001,"number":75,"date":"2001-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/75#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-75-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_75.pdf#page=8","order":3,"title":"Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau","law_date":"2001-12-20T00:00:00Z","page":3992,"pdf_page":8,"num_pages":18,"content":["3992 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nGesetz\nüber die Aufhebung des Gesetzes\nzur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau\nVom 20. Dezember 2001\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nAufhebung\ndes Gesetzes zur Förderung\nder Rationalisierung im Steinkohlenbergbau\nDas Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau vom\n29. Juli 1963 (BGBl. I S. 549), zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung\nvom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird aufgehoben.\nArtikel 2\nAufhebung von Verordnungen\n(1) Die Verordnung über das Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Rationa-\nlisierungsverband des Steinkohlenbergbaus vom 19. Januar 1971 (BGBl. I S. 58),\nzuletzt geändert durch Artikel 343 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I\nS. 2785), wird aufgehoben.\n(2) Die Verordnung über die Auflösung des Rationalisierungsverbandes des\nSteinkohlenbergbaus vom 6. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1417) wird aufgehoben.\nArtikel 3\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 20. Dezember 2001\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nM üller\nDer B und esm inist er d er Finanzen\nH a n s Ei c h e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001              3993\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2002\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2002)\nVom 20. Dezember 2001\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:         plans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nBetrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn\n§1                              Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes\n§5\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,         (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       nologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992           ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\n(BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan – Teil I     sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das              lichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis\nJahr 2002 – wird in Einnahmen und Ausgaben auf               zum Gesamtbetrag von 1 280 000 000 Euro zu Lasten des\nERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n6 400 300 000 Euro\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nfestgestellt.                                                Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\n§2                              gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-         genommen werden kann oder in Anspruch genommen\nnologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für        worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen\ndas Jahr 2002 Kredite in Höhe von                            Ersatz erlangt hat.\n2 550 676 000 Euro                         (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\naufzunehmen.                                                 leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die             genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2002 fällig werdenden        den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-          der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                  Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-          (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nlogie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung      nahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\nim laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur           erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nOptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von\nrechnen.\nZinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von\nhöchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese                                      §6\nHöchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht ange-            Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten\nrechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden             Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind\nVerträgen verringern oder ganz ausschließen.                 von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über\ndie Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten\n(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2000\nZweckbestimmung ausgenommen.\nund 2001 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\n§7\n§3                                 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie       für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nwird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe      Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\nvon 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages\naufzunehmen.                                                                               §8\n§4                                 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge             des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2003 weiter.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des                                      §9\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-        Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.","3994 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 20. Dezember 2001\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nM üller\nDer B und esm inist er d er Finanzen\nH a n s Ei c h e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001 3995\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2002\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2000\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953,\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","3996     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nKap. 1\nBetrag         Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                             für            für\nund                        Zw ec kb est immung                                                  2002           2001            2000\nFunktion                                                                                         1 000 €        1 000 €         1 000 €\n(1 000 DM)     (1 000 DM)      (1 000 DM)\n1                                               2                                                3              4              5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Haupt-\nleihinstituten vergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . .                        3 825 000      4 345 981       3 914 278\n(7 481 050)    (8 500 000)     (7 655 663)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                   944 800 T€\nfällig im Jahr 2003\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umwelt-\nschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 000 000      1 099 278       1 660 209\n(1 955 830)    (2 150 000)     (3 247 086)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                 40423 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       210 000 T€\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       213 000 T€\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge\nWissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendaustausches . . . . . . . . . . .                                 2 600          2 556         2 646\n(5 085)        (5 000)        (5 175)\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . .                               3 600          3 579         2 633\n(7 041)        (7 000)        (5 150)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .                     5 600 T€\ndavon fällig:\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 000 T€\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 300 T€\nJahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 000 T€\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben     4 831 200      5 451 394\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                6 200          6 135\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    4 825 000      5 445 259\nGesamtausgaben     4 831 200      5 451 394","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                                                 3997\nInvestitionsfinanzierung\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                    Im Rahmen dieser Finanzierungshilfen können auch bis zu 10 Mio. €\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und                                     neue Förderansätze erprobt werden.\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel\nsollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern                                       Zu Tit. 862 02\nzugute kommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in                                        Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\nden alten Bundesländern vernachlässigt werden.\na) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:                                                                     sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . .                         1 175 Mio.             in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\nb) Existenzgründungen                                                                             b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\n– Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . .               725 Mio. €\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\n– Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 1 125 Mio. €\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken                                                             d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nsowie Refinanzierung privater Kapital-                                                            dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . .            150 Mio. €          Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 Mio. €          umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen                                      410 Mio. € sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.                                              zugesagt.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-                                 Zu Tit. 681 02\nda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für                                     Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. € auf\nfolgende Zwecke gewährt werden:                                                                   Stipendienprogramme, und zwar\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                    Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen                                    südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt\nnicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Tit. 882 82)                                   in Deutschland ermöglicht wird,\nerhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender\n– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\nmittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern\nund Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.                                        jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\nlichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\n260 Mio. € sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-                                         schule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\ngungen zugesagt.\n– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-\nship Program’s.\nwerblichen Wirtschaft.\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsver-                                      Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\nbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt.                                stellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nDie Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selb-                                    und Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Re-                                    lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\nprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können                                  der genannten Stipendienpogramme finanziert werden.\ngefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da                                 0,520 Mio. € des Baransatzes entfällt auf das deutsch/jüdisch-\nsie – abgesehen von der persönlichen Haftung – vom Existenz-                                  amerikanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikani-\ngründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Kon-                                      schen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigen-                                an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen                                   Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern\nmuss der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften                                  zu machen. Dieses Programm ist langfristig angelegt. Es wird seit\nübernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-                                       1999 von dem Bayerisch-Amerikanischen Zentrum im Amerika-\nSondervermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzie-                                      Haus München unter dem Namen „ Bridge of Understanding – The\nrung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundes-                                           Jewish Experience of Modern Germany“ durchgeführt.\nhaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem\nEinzelplan 32 geleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich.\nZu Tit. 681 03\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der\ntransatlantische Begegung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nHeilberufe) gefördert werden.\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\n684,8 Mio. € sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigun-                                atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell\ngen zugesagt.                                                                                 gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaf-                                  für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einverneh-\nten, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von                                     men mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die bewillig-\nhaftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an                                       ten Projekte ist der Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses\nmittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürg-                                    des Deutschen Bundestages „ERP-Wirtschaftspläne“ regelmäßig\nschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen                                 zu unterrichten.\nund Angehöriger Freier Berufe.                                                                Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. € sind bei diesem Titel Verpflich-\nd) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Ent-                                      tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 5,6 Mio. €, fällig in\nwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie                                den Jahren 2003 bis 2006, veranschlagt, um Zuschusszusagen für\nihrer Markteinführung.                                                                        kommende Jahre geben zu können.","3998     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nKap. 2\nBetrag       Betrag     Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                            für          für\nund                        Zw ec kb est immung                                                 2002         2001          2000\nFunktion                                                                                        1 000 €      1 000 €       1 000 €\n(1 000 DM)   (1 000 DM)    (1 000 DM)\n1                                   2                                                           3            4             5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maß-\ngabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nvergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         175 000      178 952       110 550\n(342 270)    (350 000)     (216 217)\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 500 T€\nfällig im Jahr 2005\nGesamtausgaben                 175 000      178 952\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      175 000      178 952","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001 3999\nExportfinanzierung\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und\nLeistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer aufgrund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","4000     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nKap. 3\nBetrag         Betrag       Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                                        für            für\nund                       Zw ec kb est immung                                                              2002           2001            2000\nFunktion                                                                                                    1 000 €        1 000 €         1 000 €\n(1 000 DM)     (1 000 DM)      (1 000 DM)\n1                                            2                                                              3              4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1 500          1 534           315\n(2 934)        (3 000)          (616)\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      100            102              2\n(196)          (200)             (3)\n575 01-928 Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1 368 000      1 264 936       1 168 495\n(2 675 575)    (2 474 000)     (2 285 378)\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  24 500           6 136               –\n(47 918)       (12 000)              (–)\nGesamtausgaben                    1 394 100      1 272 708\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 600          1 636\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 368 000      1 264 936\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    24 500           6 136\nGesamtausgaben                    1 394 100      1 272 708","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001 4001\nSonstige Ausgaben\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über\nTätigkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz\nentstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-\nmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare,\nWorkshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fort-\nentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem\nAnsatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Haftungszusagen, Bürg-\nschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 2000 32,1 Mio. €.","4002     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nKap. 4\nBetrag           Betrag         Ist-Ergebnis\nTitel                                                                                                        für              für\nund                       Zw ec kb est immung                                                              2002             2001              2000\nFunktion                                                                                                    1 000 €          1 000 €           1 000 €\n(1 000 DM)       (1 000 DM)        (1 000 DM)\n1                                            2                                                              3                4                 5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            511              511            1 153\n(1 000)          (1 000)           (2 255)\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      511              511              548\n(1 000)          (1 000)           (1 072)\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                –            818              703\n(–)        (1 600)           (1 374)\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . .                                                   5                5                 –\n(10)             (10)               (–)\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                     256              102              388\n(501)            (200)             (759)\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1 074 633           988 123           889 259\n(2 101 799)      (1 932 600)       (1 739 239)\n162 03-872 Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           76 694           76 694          171 146\n(150 000)        (150 000)         (334 733)\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           2 697 014        2 387 784         3 122 889\n(5 274 901)      (4 670 100)       (6 107 840)\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               2 550 676        3 448 505         2 352 025\n(4 988 689)      (6 744 690)       (4 600 161)\n162 04-872 Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der\nDeutschen Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                –                –\n(–)              (–)\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . .                                        –                –                –\n(–)              (–)              (–)\nGesamteinnahmen                      6 400 300        6 903 053\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 022            1 840\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 399 278        6 901 213\nGesamteinnahmen                      6 400 300        6 903 053","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                                                               4003\nEinnahmen\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 119 99                                                                                  Deutschland, das ERP-Sondervermögen und das Sondervermögen\nAusgleichsfonds ihre Anteile an die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits\nabgeben. Die Höhe des Erlöses für das ERP-Sondervermögen und\nausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\nder Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sind noch nicht bekannt.\nZu Tit. 121 02\nEs sind für 2002 keine Einnahmen veranschlagt, da das Programm                                  Zu Tit. 182 01\n(Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung der seiner-\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nzeitigen Berliner Industriebank) ausgelaufen ist.\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                 1 202 507 T€\nZu Tit. 141 01                                                                                  b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                1 441 843 T€\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine                                   c) Weberbank\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                                      Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                  51 129 T€\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 534 T€\nZu Tit. 162 01                                                                                                                                                          2 697 013 T€\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\nZu Tit. 325 02\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . .                   400 086 T€\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . .                  672 860 T€\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nc) Weberbank                                                                                    Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                   1 534 T€          BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       153 T€          aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten\ninsbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.\n1 074 633 T€\nZu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sonderver-                                        Zu Tit. 331 02\nmögens.                                                                                         Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Ver-\neinigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzie-\nrung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern\nZu Tit. 162 04\nin einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. € zugesagt und auf die\nIm Zuge der Neuordnung der Mittelstandsförderung werden die                                     einzelnen Jahre bis 2010 verteilt. Für das Jahr 2002 sind keine\nAnteilseigner der Deutschen Ausgleichsbank, die Bundesrepublik                                  Zuschüsse vorgesehen.","4004           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen   Ausgaben                                        Zuweisungen\nsächliche       Zins-\nKap.       Bezeichnung                                                                               und      Investitionen\nAusgaben       kosten\nZuschüsse\n1 000 €    1 000 €            1 000 €      1 000 €            1 000 €       1 000 €\n1    Investitionsfinanzierung                   4 825 000                                                        4 825 000\n2    Exportfinanzierung . . . .                    175 000                                                         175 000\n3    Sonstige Ausgaben . . .                    1 400 300              26 100    1 368 000              6 200\n4    Einnahmen . . . . . . . . . .   6 400 300\n6 400 300  6 400 300              26 100    1 368 000              6 200    5 000 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                      4005\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                      davon fällig\n31. 12. 2000\nKapitel, Titel (Titelgr.)                    Ausgaben-       eingegangene\nsoll         Verpflichtungen\nsowie                                               fällig ab 2002\n2002                               2002      2003         2004    2005 ff.\nZw ec kb est immung                                         b) VE 2001\n(stichwortartig)                                      c) VE 2002\nin Mio. €\n1                                     2                   3              4         5            6        7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .           3 825,0     a)            —00       —00        —00            —00    —00\nb)        966,100   966,100        —00            —00    —00\nc)        944,800       —00    944,800            —00    —00\n862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung                 1 000,0     a)        217,000 1217,000         —00            —00    —00\nb)        432,000 1214,700    1217,300            —00    —00\nc)        423,000       —00   1210,000 1 213,000         —00\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . .                 3,6   a)           0,622   10,494 1 110,128 1 11—00            —00\nb)           5,625   12,045 1 111,534 1 111,0231 111,023\nc)           5,600      —00 1 112,000 01 11,3001 112,300\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . .     175,0     a)       0125,000  0 53,000    0 72,000           —00    —00\nb)          69,000      —00   1 11—00 01 69,000 1 11—00\nc)        052,500       —00        ––00           —00 152,500\nSumme                         b)     1 472,725 1 182,845 0 218,834       0 70,0230 001,023\nc)     1 425,900       —00 1 156,800 0 214,300 154,800","4006             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2002                     2001\n1 000 €\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       6 400 300                6 903 054\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       03 849 624                03 454 549\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            02 550 676               003 448 505\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     5 600 536                05 250 809\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .                                       03 049 860                01 802 304\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 02 550 676                03 448 505\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      00 000 0—                 00 000 0—\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            02 550 676                 3 448 505","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                                             4007\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2002                   2001\n1 000 €\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05 000 000               04 601 627\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    600 536                  649 182\nSumme 1.            5 600 536               05 250 809\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                03 049 860               01 533 876\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    00––                 00 268 428\nSumme 2.           03 049 860               01 802 304\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              02 550 676               03 448 505","4008                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand                    Stand\nam 31. 12. 2000               am 31. 12. 1999\n€                       €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 2 843 279 526             3 175 035 849\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      26 910 754 488              24 349 487 985\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . .                                                                   7 452 010               4 322 015\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           80 722 469              73 111 561\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1 786 714               1 786 714\n4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         490 438 813              230 081 347\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                46 016 269              46 016 269\n2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             272 467 443              272 467 443\n3. Weberbank Berliner Industriebank – Genussrechtskapital – . . . . . .                                                                        20 451 675              20 451 675\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             ––          204 517\n30 673 369 407             28 172 965 375\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2000\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 085 328 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  –– €\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              –– €\n€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€                                                                                                                           1 085 328 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                                   4009\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2000\nPassiva:\nStand            Stand\nam 31. 12. 2000  am 31. 12. 1999\n€                €\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       12 362 503 817   12 214 124 712\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18 310 865 590   15 958 840 663\n30 673 369 407   28 172 965 375\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 32 106 366 €     42 402 930 €"]}