{"id":"bgbl1-2001-72-3","kind":"bgbl1","year":2001,"number":72,"date":"2001-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/72#page=50","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-72-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_72.pdf#page=50","order":3,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung","law_date":"2001-12-19T00:00:00Z","page":3842,"pdf_page":50,"num_pages":10,"content":["3842 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001\nErste Verordnung\nzur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung\nVom 19. Dezember 2001\nAuf Grund des § 659 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 3 Nr. 9 des\nGesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666) eingefügt worden ist, verordnet das\nBundesministerium der Justiz:\nArtikel 1\nDie Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364),\ngeändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206),\nwird wie folgt geändert:\n1. § 1 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:\n„1. für Zeiträume, für die das Kind Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz,\nHilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch\nSozialgesetzbuch, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder\nUnterhalt nach § 1607 Abs. 2 oder 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhal-\nten hat, von dem Träger der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, dem\nLand oder dem Dritten aus übergegangenem Recht oder“.\n2. In § 3 Nr. 3 werden die Wörter „als drei“ gestrichen.\n3. Die Anlagen 1 und 2 werden durch die Anlagen I und II dieser Verordnung\nersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 19. Dezember 2001\nDie Bundesministerin der Justiz\nDäubler-Gmelin","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001                                                                                    3843\nAnlage I\n(zu Artikel 1 Nr. 3)\n„Anlage 1\nAn das\n햲 Amtsgericht –Familiengericht\nPlz, Ort\nRaum für Geschäftsnummer des Gerichts\n햳          Antragsgegner/in\n– Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Merkblatt zu diesem Vordruck –\n햴           Antrag auf Festsetzung                                                                                    Ergänzungsblatt zum Antrag\nvon Unterhalt                                                                                             auf Festsetzung von Unterhalt\nEs sind         Ergänzungsblätter beigefügt                                                                    für ein weiteres Kind\n– Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) –\nElternteil,                                                Kind,\nA   Antragsteller/in:                 im eigenen Namen                                           vertreten durch:                Elternteil                    Beistand\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt\n햵\nVorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                             geboren am\n햶\nBeistand/Prozessbevollmächtigte/r\n햷\nEs wird beantragt, den Unterhalt, den der/die Antragsgegner/in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:\nUnterhalt gemäß den Altersstufen der                             Unterhalt                              Soweit unter „beginnend ab“ Unterhalt für die Vergangenheit\n햸            Regelbetragverordnung veränderlich                          gleich bleibend                           verlangt wird, liegen die Voraussetzungen, unter denen Unterhalt\nfür die Vergangenheit geltend gemacht werden kann, seither vor.\nbeginnend ab                                      beginnend ab                    € mtl.                         Auf diesen Unterhalt sind seit dem unter „beginnend ab“\nbezeichneten Zeitpunkt bis heute gezahlt:\nin Höhe von                                       ab                              € mtl.\nProzent\n€\n,                                   ab                              € mtl.\nder Regelbeträge\n햹      Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von:                                                     €. Belege sind beigefügt.\nDie kindbezogenen Leistungen                                                                              andere Person (Bezeichnung)\n햺                                                             die Mutter                  der Vater\n(z. B. Kindergeld) erhält:\nab                          € mtl.                  ab                       € mtl.\nDie kindbezogenen Leistungen\n(z. B. Kindergeld) betragen:\n햻            Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe beantragt.                           Die Beiordnung von Rechtsanwalt/Rechtanwältin\nEine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.                                                                                      wird beantragt.\n햽            Der/Die Antragsgegner/in wurde zur Erteilung der Auskunft über die Einkünfte und Vermögen aufgefordert am:\nEr/Sie ist dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nachgekommen.\nDer/Die Antragsgegner/in wurde zur Unterhaltsleistung aufgefordert am:\n€\nEs wird beantragt, die von dem/der Antragsgegner/in an den/die Antragsteller/in zu erstat-\ntenden Kosten laut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf:\n햾      Zwischen Kind und Antragsgegner/in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.\nDas Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Un-\nterhalt festgesetzt werden soll, weder Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII oder dem Unterhaltsvor-\nschussgesetz noch Unterhalt von einer verwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leis-\ntungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene Ansprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen.\nÜber den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein\nVollstreckungstitel (z. B. Urteil über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden.\nOrt, Datum                                                      Unterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.               Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 1: Antrag nach § 645 ZPO","3844          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001\n(zu Anlage 1)\nMerkblatt\nzum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein\nminderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren\nAllgemeine Hinweise\nWorum geht es im vereinfachten Verfahren?\nDas vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht ver-\nheirateter – Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm\nzusammenlebt, rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Besteht schon ein Unter-\nhaltstitel, kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden.\nWo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen?\nZuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind\nwohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.\nAntragsvordrucke sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hilfe\nbeim Ausfüllen des Vordrucks.\nUm zu klären, ob und mit welchem Ziel das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten Sie sich\nan einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt) oder an das\nJugendamt wenden. Dessen gesetzliche Aufgabe ist es unter anderem, allein erziehende Mütter und Väter\nbei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind kostenfrei zu beraten und zu unter-\nstützen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechts-\nberatung nach dem Beratungshilfegesetz, über die Sie sich bei Ihrem Amtsgericht oder einer Rechts-\nanwältin oder einem Rechtsanwalt erkundigen sollten.\nWas geschieht im vereinfachten Verfahren?\nIn dem Verfahren setzt das Gericht den Unterhalt auf Antrag des Kindes oder des Elternteils, der den Un-\nterhalt für das Kind geltend macht, in einem Beschluss fest. Aus dem Beschluss kann wie aus einem Urteil\ndie Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird.\nDas Kind oder der Elternteil, der die Festsetzung des Unterhalts für das Kind beantragt, wird in dem Ver-\nfahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf Unterhaltszahlung in Anspruch genom-\nmene Elternteil als Antragsgegner oder Antragsgegnerin.\nIn welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren be-\nantragt werden?\nNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung ent-\nsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der\nKosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Die Höhe des Unterhalts, den das Kind verlangen\nkann, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils ist, das zur Er-\nfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbar ist.\nDas Kind kann den Unterhalt nach seiner Wahl als gleich bleibenden Monatsbetrag oder veränderlich in\nHöhe eines bestimmten Prozentsatzes der Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung verlangen.\nDie Festlegung des Unterhalts als Prozentsatz der Regelbeträge hat den Vorteil, dass dem Kind wegen des\nhöheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat, oder\nwegen der allgemeinen Einkommensentwicklung künftige Klagen auf Abänderung des Unterhalts weitge-\nhend erspart werden.\nDie Regelbeträge sind in der Regelbetrag-Verordnung nach dem Alter des Kindes gestaffelt, und zwar für\ndie Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur\nVollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an\n(dritte Altersstufe). Diese Beträge veränderten sich erstmals zum 1. Juli 1999 und werden seit dem zum\n1. Juli jedes zweiten Jahres gemäß einer gesetzlichen Berechnungsformel angepasst. Für Kinder, die in\nden neuen Bundesländern leben, gelten bis auf weiteres noch niedrigere Regelbeträge als für Kinder in den\nalten Ländern. Bis zum 30. Juni 2003 betragen die Regelbeträge:\n1. Altersstufe, €         2. Altersstufe, €        3. Altersstufe, €\nalte Länder                           188                       228                       269\n(§ 1 Regelbetragverordnung)\nneue Länder                           174                       211                       249\n(§ 2 Regelbetragverordnung)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001                   3845\nDie Regelbeträge bezeichnen nicht den Bedarf, der für den Unterhalt des Kindes bei einfacher\nLebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten Verfahren fest-\ngesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der es statthaft ist, auf das Eineinhalbfache (150 %) der\nRegelbeträge festgelegt worden.\nKann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen\nerheben?\nGegen die Festsetzung des Unterhalts in der für das Kind beantragten Höhe kann der in Anspruch ge-\nnommene Elternteil Einwendungen nur erheben, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt. Das gilt insbesondere\nfür den wichtigsten der möglichen Einwände: den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen\nUnterhalts nicht oder nicht in der beantragten Höhe aufbringen zu können oder dazu nicht verpflichtet zu\nsein. Diesen Einwand lässt das Gericht nur zu, d. h. es setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das\nKind beantragten Höhe fest, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil\n1. nach einem dafür eingeführten Vordruck ordnungsgemäß Auskunft über seine persönlichen und\nwirtschaftlichen Verhältnisse erteilt, die für die Bemessung der Unterhaltshöhe bedeutsam sind,\n2. Belege über seine Einkünfte vorlegt (z. B. Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommenssteuer-\nbescheid) und\n3. eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist.\nKommt er diesen gesetzlichen Auflagen nicht rechtzeitig in allen Punkten nach, lässt das Gericht den Ein-\nwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest.\nWerden die genannten Auflagen erfüllt, teilt das Gericht die erteilte Auskunft und die vorgelegten Belege\ndem anderen Elternteil bzw. der Person oder Stelle mit, die das Kind in dem Verfahren vertritt. Auf Antrag\nsetzt es den Unterhalt für das Kind – gerichtskostenfrei – in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch\ngenommene Elternteil zur Zahlung verpflichtet hat. Gerichtskosten werden in diesem Fall nicht erhoben,\num es den Parteien zu erleichtern, die Kosten einer Rechtsberatung aufzuwenden.\nDie das Kind beratende Person oder Stelle wird durch die ordnungsgemäß erteilte Auskunft über die\npersönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorgelegten Belege über die Einkünfte in die Lage\nversetzt zu beurteilen, auf welchen Betrag der Unterhalt entsprechend der Leistungsfähigkeit des unter-\nhaltsverpflichteten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt\nwerden muss.\nErgibt die Beratung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als\nder, der nach der Verpflichtungserklärung festgesetzt worden ist, kann der weiter gehende Anspruch des\nKindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches ist mit Kosten verbun-\nden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des unterhalts-\nverpflichteten Elternteils mindern können. Bevor das streitige Verfahren beantragt wird, empfiehlt es sich\ndaher in der Regel, dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zunächst Gelegenheit zu geben, die erforder-\nliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei\naufgenommenen Urkunde freiwillig zur Zahlung des höheren Unterhalts zu verpflichten.\nWird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens gebunden?\nDas Kind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und einer Unterhaltsklage, über die das Familienge-\nricht durch Urteil entscheidet, frei wählen. Es wird durch die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten\nVerfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einer Klage einen Anspruch auf höheren\nUnterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die Verhältnisse, die für die Bemessung des Unterhalts maß-\ngeblich sind, zwischenzeitlich nicht geändert haben.\nWas ist zu beachten?\nBevor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht ein-\ngereicht wird, sollte dem unterhaltsverpflichteten Elternteil grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden,\nsich in einer Urkunde, die das Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des\nUnterhalts in vollstreckbarer Form zu verpflichten. Wird dies nicht beachtet, können dem Kind oder dem\nElternteil, der das Verfahren für das Kind betreibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in\nAnspruch genommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben zu haben, und sich\nsofort zur Unterhaltszahlung verpflichtet.","3846       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001\nAusfüllhinweise\n햲 Der Festsetzungsantrag ist an das Amtsgericht-Familiengericht zu richten, in dessen Bezirk das Kind oder\nder Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.\nEinzutragen sind hier Postleitzahl und Ort dieses Gerichts.\n햳 In diesem Feld bezeichnen Sie bitte den auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommenen Elternteil in der\nForm der Postanschrift mit Vornamen, Namen und Anschrift.\n햴 Für das erste Kind, für das Unterhalt begehrt wird, ist das Feld „Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ an-\nzukreuzen. Für alle weiteren sind Ergänzungsblätter zu diesem Antrag auszufüllen und das entsprechende\nFeld anzukreuzen. Außerdem ist auf dem Antragsformular die Anzahl der beigefügten Ergänzungsblätter zu\nbezeichnen. Für die Festsetzung von Unterhalt muss auf jeden Fall ein Formular, das durch Ankreuzen als\n„Antrag auf Festsetzung“ bezeichnet ist, vorliegen.\nIn der mit A bezeichneten Zeile geben Sie bitte an, wer Antragsteller ist. Dies können Eltern im eigenen\nNamen sein oder aber das Kind. Das Kind wird im letzten Fall entweder durch einen Elternteil gesetzlich\nvertreten oder durch einen Beistand. Solange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache\n(z. B. Scheidungsverfahren) zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des\nKindes gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen. In diesem Fall ist das erste\nKästchen dieser Zeile anzukreuzen. In allen anderen Fällen ist das zweite Kästchen anzukreuzen und\naußerdem ein weiteres Kästchen für den jeweiligen Vertreter des Kindes. Besteht für das Kind eine\nBeistandschaft des Jugendamts, kann der jeweilige Elternteil einen Antrag nicht stellen.\n햵 In dieser Zeile bezeichnen Sie bitte mit Vornamen, Namen und Anschrift den Elternteil, in dessen Obhut\ndas Kind lebt.\n햶 Bitte das Kind, für das die Festsetzung des Unterhalts beantragt wird, jeweils mit Vornamen, Namen, Post-\nleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen; beim Wohnort Berlin bitte zusätzlich den Wohnbezirk des\nKindes angeben.\n햷 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn das Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird oder für das\nvereinfachte Verfahren Prozessvollmacht (z. B. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt) erteilt ist.\n햸 In diesem Abschnitt des Vordrucks ist anzugeben, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der\nUnterhalt für das Kind (ohne Berücksichtigung der kindbezogenen Leistungen, z. B. des Kindergelds) fest-\ngesetzt werden soll. Bei der Angabe des Beginns der Unterhaltszahlungen und der Höhe des Unterhalts\nsollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen. Insbeson-\ndere kann hier eventuell vorhandenes Kindeseinkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sein.\nUnterhalt kann als „Unterhalt gemäß den Altersstufen der Regelbetragverordnung“ veränderlich oder\nals gleich bleibender Unterhalt verlangt werden:\nWird „Unterhalt gemäß den Alterstufen der Regelbetragverordnung veränderlich“ gewählt, so wird seine\nHöhe in einem Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags festgesetzt, der auf das Kind anzuwenden ist. Der\nUnterhalt ändert sich immer, wenn die Regelbeträge durch Rechtsverordnung angepasst werden und wenn\ndas Kind die nächsthöhere Altersstufe erreicht. Hierzu brauchen Sie in der Spalte nur das Datum des\nBeginns der Unterhaltszahlung und den Prozentsatz der Regelbeträge anzugeben.\nAls „Unterhalt gleich bleibend“ kann die Festsetzung eines unveränderlichen Monatsbetrags beantragt\nwerden. Eine Anpassung des Unterhalts findet dann nicht statt. Diese Variante kommt insbesondere in\nBetracht, wenn Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschie-\ndene Zeiträume unterschiedliche Unterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B. wenn sich die Einkom-\nmensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen im zurückliegenden Zeitraum verändert haben und deshalb\nUnterhalt in unterschiedlicher Höhe geschuldet wird.\nFür einen Zeitraum darf immer nur eine der Spalten ausgefüllt werden. Möglich ist aber, für verschiedene\nZeiträume verschiedene Spalten zu wählen. Insbesondere kann Unterhalt für die Vergangenheit mit dem\nunveränderlichen Monatsbetrag in der zweiten Spalte (gleich bleibend), Unterhalt für die Zukunft in der\nersten Spalte (Unterhalt gemäß den Altersstufen der Regelbetragverordnung) angegeben werden.\nBeachten Sie bitte bei der Angabe, dass der Unterhalt im vereinfachten Verfahren nur bis zur Höhe des Ein-\neinhalbfachen der Regelbeträge festgesetzt werden kann. Das Gericht muss den Antrag als unzulässig\nzurückweisen, wenn beantragt wird, den Unterhalt auf einen höheren Betrag als 150 Prozent der Regel-\nbeträge festzusetzen. Nach den bis zum 30. Juni 2003 geltenden Regelbeträgen darf der Unterhalt – vor\nAnrechnung der kindbezogenen Leistungen – im vereinfachten Verfahren auf höchstens folgende Beträge\nfestgesetzt werden:\n1. Altersstufe, €          2. Altersstufe, €         3. Altersstufe, €\nalte Länder                           282                        342                       404\nneue Länder                           261                        317                       374","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001               3847\nAuf die Einhaltung dieser Höchstbeträge ist besonders zu achten, wenn die Festsetzung nicht gemäß den\nAltersstufen der Regelbetrag-Verordnung, sondern für abweichende Zeiträume beantragt wird. Die in die-\nsem Fall in dem Betragsfeld „€ mtl.“ anzugebende Höhe des Unterhalts darf den nach dem Alter des Kin-\ndes maßgebenden Höchstbetrag während des in dem zugehörigen Datumsfeld bezeichneten Zeitraums\nnicht übersteigen.\nBesonders zu beachten ist, dass der tatsächlich geschuldete Unterhalt nicht selten hinter den Höchstbe-\nträgen zurückbleibt. Um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden, ist zu empfehlen, sich zunächst Klarheit\nüber den ungefähr geschuldeten Unterhalt zu verschaffen. Diesen bemisst die Rechtsprechung regelmäßig\nauf der Grundlage von Unterhaltstabellen nach dem verfügbaren Einkommen des Verpflichteten. Über die\nin Ihrem Gerichtsbezirk verwandte Unterhaltstabelle informiert Sie u. a. auch das Jugendamt.\nWenn Sie in dem „beginnend ab“ überschriebenen Datumsfeld einen zurückliegenden Zeitpunkt angeben,\nd. h. Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, beachten Sie bitte die letzte Spalte dieses Abschnitts.\nUnterhalt für die Vergangenheit kann von dem Zeitpunkt an gefordert werden, zu dem der unterhalts-\nverpflichtete Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden\nist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, oder zu dem er in Verzug gekommen ist.\nDer Unterhalt kann in diesen Fällen ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem der Elternteil auf-\ngefordert worden oder in Verzug gekommen ist, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach in diesem\nMonat bereits bestanden hat. Unabhängig davon kann der Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum\nverlangt werden, in dem das Kind aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwor-\ntungsbereich des unterhaltsverpflichteten Elternteils fallen, an der Geltendmachung des Unterhalts-\nanspruchs gehindert war.\nWenn Sie nicht sicher sind, von welchem Zeitpunkt ab Sie den Unterhalt für das Kind verlangen können,\nsollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen.\n햹 In dieser Zeile ist eventuell vorhandenes Einkommen des Kindes, wie z. B. Arbeitseinkommen, Aus-\nbildungsvergütung, Zinserträge, Mieterträge usw., anzugeben, das den Unterhaltsbedarf mindern kann\n(Taschengeld muss hier nicht angegeben werden). Die Angabe hier dient nur der Information des Unter-\nhaltsschuldners. Ob Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, hat schon in die Höhe des\nbeantragten Unterhalts (oben unter 햸) einzufließen.\n햺 Geben Sie in dieser Zeile bitte an, wer das Kindergeld oder die sonstigen kindbezogenen Leistungen erhält,\nin der 2. Zeile, in welcher Höhe für das Kind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen gewährt\nwerden (z. B. Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, im Ausland gezahlte, dem\nKindergeld vergleichbare Leistungen; nicht: Familienzuschlag der Beamtenbesoldung). Wird für das Kind\nein höheres Kindergeld gezahlt, weil sich in der Obhut des betreuenden Elternteils ein nicht gemeinschaft-\nliches Kind befindet, geben Sie dies bitte auf einem beizufügenden Blatt an.\n햻 In der beizufügenden Erklärung sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des\nKindes und der Eltern zu machen. Näheres teilt Ihnen das Jugendamt oder das Amtsgericht mit, die Ihnen\nauch beim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.\n햽 Die Zeilen 1 und 2 dieses Abschnitts sind nur auszufüllen, wenn entsprechende Aufforderungen an den\nAntragsgegner ergangen sind.\nMit einer Angabe in Zeile 3 kann die Festsetzung von Kosten beantragt werden. Diese sind in einer anzu-\nfügenden Aufstellung (in zweifacher Ausfertigung) näher darzulegen.\nEine Festsetzung der Kosten findet im vereinfachten Verfahren nicht statt, wenn der in Anspruch genom-\nmene Elternteil zulässige Einwendungen erhebt, über die auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt\nwird. Über die Kosten wird in diesem Fall in dem Urteil entschieden, das das streitige Verfahren beendet.\n햾 Ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht zwischen dem Kind und seiner Mutter und seinem Vater, einschließlich\ndem Kind und den Personen, die es als Kind angenommen (adoptiert) haben. Nach der gesetzlichen\nRegelung ist Vater, wer im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet war, wer die\nVaterschaft anerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.\nMit der Unterzeichnung des Antrags geben Sie an, dass die in diesem Abschnitt vorgedruckten\nErklärungen der Wahrheit entsprechen.“","3848             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001\nA n l a g e II\n(zu Artikel 1 Nr. 3)\n„Anlage 2\n앴    Antragsgegner/in (Vorname, Name, Anschrift):          앴\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nErstschrift für . . . / Abschrift für . . .\n• Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAn das                                                                       das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Vordrucks und das\nAmtsgericht–Familiengericht                                                  Zweitstück (Abschrift für Antragsteller/in) ausgefüllt und\nunterschrieben zurück.\n• Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt,\nVerzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige\nNummer in das dafür im Vordruck vorgesehene Kästchen ein.\nPlz, Ort                                                                   • Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Vordrucks von allen\nAnlagen eine Kopie für Antragsteller/in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                       in eigenem als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter/in des Kindes beantragt             Namen      Vertreter/in\n쑽           쑽\nE\nVorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                geboren am\n1\n2\n3\nBeistand/Prozessbevollmächtigte/r\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte Ver-             Der Unterhalt kann erst      Der Zeitraum/Die Höhe           Kindbezogene Leistun-               Ich habe zu dem Verfahren\nfahren ist nicht zulässig.        verlangt werden ab:          des Unterhalts ist dem          gen (z. B. Kindergeld)              keinen Anlass gegeben und\nA                                  B                               C Antrag entsprechend           D sind, wie von mir auf             E verpflichte mich hiermit zur\nDatum                        richtig, wie von mir auf        dem beigefügten Blatt               Unterhaltszahlung gemäß\ndem beigefügten Blatt           angegeben, anzurechnen.             dem Antrag.\nangegeben, festzusetzen.\nAnlage\nBitte auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau darstellen. Bestimmt                                  Nr.\nanzugeben ist bei Einwand C der nach Ihrer Ansicht richtige Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D , in welcher Höhe und ab\nwelchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) anzurechnen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zu-\ngelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ be-\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit                     zeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\ngezahlt habe, nicht richtig angegeben.\n€ für Kind 앮\n1             € für Kind 앮\n2              € für Kind 앮\n3\nF     Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nnebenstehenden Betrag hinausgeht, verpflichte ich mich hiermit, ihn zu begleichen.\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                              Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden                                   Anlage\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                                                                                                                          Nr.\nEinwand.\nG baren Mittel zu meinem und meiner Kinder Un-                     H   Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen, soweit Platz nicht\nterhalt – ohne Gefährdung meines eigenen                             ausreicht, auf beizufügendem Blatt:\nUnterhalts nicht oder nicht in voller Höhe\nzahlen oder bin dazu nicht verpflichtet.\nWichtiger Hinweis\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\n• die im zweiten Abschnitt dieses Vordrucks\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts be-\ndeutsam sind, und\n• Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und\n• im dritten Abschnitt dieses Vordrucks er-\nklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhalts-\nzahlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie\nsich insoweit verpflichten, den Unterhalts-\nanspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Er-\nklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nAuflagen nicht in allen Punkten erfüllen, kann\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichtigen                   Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im\nund muss dann den Unterhalt wie beantragt                       dritten Abschnitt dieses Vordrucks erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit\nfestsetzen.                                                     sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichten.\nweiter auf Seite 2 앸","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001                                                                                 3849\nSeite 2\nZweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\n– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –\nAngaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen                                                                                                              Familienstand\n(l = ledig; vh = verheiratet;\nGeburtsdatum             Erlernter Beruf, Qualifikationen                                                                                                gtrl = getrenntlebend;\ng = geschieden; wvh = wieder-\nverheiratet; vw = verwitwet)\nAusgeübter Beruf/Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer                                                              쑽 seit\nPersonen, denen Sie aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt zu gewähren haben (Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)\nIn Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name)                                              geboren am          Familienverhältnis (z. B. Sohn)            Hat die Person eigene Einnahmen?\nNein     Ja, € mtl. netto\nNein     Ja, € mtl. netto\nNein     Ja, € mtl. netto\nAußerhalb Ihres Haushalts lebende Personen ohne Antragsteller/in (Vorname, Name, Anschrift)      geboren am       Familienverhältnis       Monatsbetrag €       Hat die Person eigene Einnahmen?\nIhrer Unterhaltszahlung\nNein     Ja, € mtl. netto\nNein     Ja, € mtl. netto\nNein     Ja, € mtl. netto\nWohnkosten                           Miete ohne Mietnebenkosten         Nebenkosten einschl. Gesamtbetrag       Auf den Gesamtbetrag zahlen                      Genaue Einzel-           Anlage\n왘\nKosten bei        € mtl.                             Heizung € mtl.       € mtl.             ich € mtl.\nGröße des Raums, Miete oder                                                                                                            andere Person € mtl.      aufstellung der           Nr.\nden Sie mit Ihren                                                                                                                                                Kosten beifügen,\nAngehörigen zu     dgl.\nzu den Fremd-\nWohnzwecken                                                                                                                                                      mitteln Angabe\nKosten bei        Belastung aus Fremdmitteln         Nebenkosten einschl. Gesamtbetrag       Auf den Gesamtbetrag zahlen\n왘\nnutzen:                                                                                                                                                          der Gläubiger,\neigenge-          Tilgung € mtl.   Zinsen € mtl.     Heizung € mtl.       € mtl.             ich € mtl.             andere Person € mtl.\nm2                                                                                                                                                               Restlaufzeit und\nnutztem\nWohnraum                                                                                                                                      Restschuld\nAngaben zu Ihren Einkommensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die sie betreffenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,\ndie Einnahmen unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder zweckgebunden sind. Einzutragen ist stets der Bruttobetrag ohne Abzug von Werbungskosten,\nBetriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.\nSoweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizufügenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit der\nAngabe besonders zu versichern.\n1                                                                                                                                                                                         Anlage\nHaben Sie               Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Überstundenvergü-              Bruttoeinnahmen                                    Nr.\nEinnahmen aus           tung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), Aufwandsentschädigungen (Spesen,                    der letzten 12 Monate\nnichtselbständiger      Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbeteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergüns-           €\ntigungen (Sachleistungen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).\nArbeit?\n• Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle/n für die letzten 12 Monate, in denen die\nEinnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art ausgewiesen sind und Ihre/ Arbeitgeber/in\nmit Namen/Firma, Anschrift, Ordnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.\nNein        Ja\n2                          Die Angaben sind für die letzten drei vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu machen.\nHaben Sie Ein-                                                                                                                      Die angegebenen Einnahmen/Aus-\nnahmen aus selb-        In dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijahreszeitraums anzu-            gaben hatte ich in der Zeit\nständiger Arbeit,       geben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt, ist dies auf dem bei-\nzufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“ der Tag ihres Beginns zu vermerken.                              vom                      bis\naus freiberuflicher\nTätigkeit, Gewer-       Beizufügen sind:\nbebetrieb, Land-,       • Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit Gewinn- und\n1. Einnahmen €\nForstwirtschaft,           Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmeüberschussrech-\naus Gelegenheits-          nung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommensteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts-/Kalen-\narbeit, Neben-             derjahre;                                                                                                2. Private Vorteile €\ntätigkeit?              • tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und in einer vierten Spalte\nmit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle 3. Steuern €\ndem Betrieb zum Eigenverbrauch entnommenen Waren/Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus\nprivater Nutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Angabe\nder Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und Altersvorsorge, auf- 4. Vorsorgeaufwendungen €\ngeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person/en; 5. die Betriebsaus-\ngaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwendungen;\n5. Betriebsausgaben ohne 3. 4. €\nNein        Ja    • bei Teilhaberschaft/Partnerschaft/Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie vor; in dieser ist\nzusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.\n3                          Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Einlagen, Wertpapieren, Bruttoeinnahmen der\nHaben Sie\nEinnahmen aus           Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind vollständig anzugeben, auch wenn sie letzten 12 Monate\nKapitalvermögen?        steuerfrei sind:                                                                                             €\n• Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw. das letzte Kalenderjahr\nsowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgutschriften o. dgl.\nNein        Ja\nBlatt 3: Vordruck für Einwendungen, § 648 ZPO                                                                                                                     weiter auf Seite 3 앸","3850              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001\nSeite 3\n4                                                                                                                                                                             Anlage\nHaben Sie              Einnahmen aus Vermietung/Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebauter Grundstücke,                   Bruttoeinnahmen\nNr.\nEinnahmen aus          sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rechten. Anzugeben sind die Einnahmen                  der letzten 12 Monate\nVermietung oder        insgesamt einschließlich derjenigen für Neben-/Betriebskosten:                                            €\nVerpachtung?           • Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der die Einnahmen\nunter genauer Bezeichnung des vermieteten/verpachteten/zum Gebrauch überlassenen Gegen-\nNein        Ja     standes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr.\n5\nBeziehen\nSie Wohngeld?          • Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus denen sich das in\nNein        Ja     den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.\n6\nHaben Sie              Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Krankengeld, Arbeits-\nandere Einnahmen? losengeld, Arbeitslosenhilfe, Unfall-, Alters-, oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Ruhegeld, Ruhe-\ngehalt, Sozialhilfe):\nNein        Ja   • Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich die Brutto-Ein-\nnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.\nAbzüge        – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind –                                                     Ich habe gezahlt/aufgewendet            Anlage\nNr.\nEinkommensteuer,        • Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnungen für die letz-            In den letzten 12 Monaten\nKirchensteuer,            ten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Ihres letzten           €\nSolidaritätszu-           Einkommensteuerbescheides und des Vorauszahlungsbescheides für dieses Jahr.\nschlag\nVorsorge-               • Beizufügen: Über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Lohnabrechnung der Arbeitsstelle\naufwendungen              für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Aufwendungen für eine angemessene\nKrankheits- und Altersvorsorge mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten\nPerson/en aufgeschlüsselt darstellen.\nBerufsbedingte          • Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der angegebenen Höhe zur\nAufwendungen              Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten der Fahrt zur Arbeit genau an-\noder sonstige             geben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Entfernung zur Wohnung).\nWerbungskosten\nAngaben zu Ihren Vermögensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die sie betreffenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen,\nalle Verbindlichkeiten/Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden\nStichtag gemacht werden können, ist dies in dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag\nnicht weiter als ein Jahr zurückliegen.\nIn die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.\n1                                                                                                                                                                             Anlage\nSind Sie Inhaber,      Die Angaben zum Geschäfts-/Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Passiva einheitlichen Stichtag Stichtag                                    Nr.\nTeilhaber eines        zu machen, der in das Datumsfeld rechts einzutragen ist. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“ ist nur bei Teil-\nGewerbebetriebs        haberschaft o. dgl. auszufüllen.\noder Unterneh-         Beizufügen sind:\nAktives Betriebsvermögen €\nmens, freiberuflich • besonderes Blatt, auf dem Gewerbebetrieb/Unternehmen/freiberuflicher Tätigkeitsbereich (z. B. Praxis, Kanz-\ntätig oder beteiligt     lei, Notariat)/Gesellschaft/Partnerschaft zu bezeichnen ist mit: Name/Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift;\nan einer Partner-        Registergericht,    Register, Nummer;   zuständigem   Finanzamt,   Steuernummer;     Branche/Art/Gegenstand     der\ngewerblichen/unternehmerischen/freiberuflichen Tätigkeit;\nschaft, Gesell-                                                                                                                               Betriebsverbindlichkeiten €\n• geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsvermögens nach\nschaft?                  Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätzlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst\nsind; Schätzwerte sind zu erläutern;\n• geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkeiten; darin aufgeführte Rück- Saldo €\nstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Notwendigkeit zu erläutern;\n• bei Teilhaberschaft/Partnerschaft/Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich: Zahl der Teilhaber/Partner/\nGesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteiligungsverhältnisses; Wert der von Ihnen eingebrachten\nGegenstände (z. B. Kapitalbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögenswert Wert meines Anteils €\nIhrer Beteiligung am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.\nNein        Ja   Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstände bzw.\nVerbindlichkeiten anzugeben.\n2                         Eigentum/Miteigentum/Eigentumsanteil an bebauten/unbebauten Grundstücken, Familienheim, Ferienhaus; Wert €\nHaben Sie\nGrundvermögen?         grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundvermögen im Ausland:\n• Beizufügen ist Blatt oder Verzeichnis, auf/in dem die Gegenstände nach Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der\nNein        Ja     Bezugsfertigkeit, Wert zu bezeichnen sind, bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.\n3\nHaben Sie              Eigentum/Miteigentum/Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die zu Frage 2 und 4 anzu- Wert €\nandere Sachwerte? gebenden Werte:\n• Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände nach Art, Typ,\nPkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Wert ausweist.\nNein        Ja     Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt wer-\nden, soweit sie den Rahmen der Lebens- oder Haushaltsführung nicht übersteigen.\nBlatt 3: Vordruck für Einwendungen, § 648 ZPO                                                                                                            weiter auf Seite 4 앸","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2001                                                              3851\nSeite 4\n4                          Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- und ausländischen Banken/Kredit- Gesamtwert €\nHaben Sie sonstige\nVermögenswerte         instituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen/Außen-\n(Geld, Guthaben,       stände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nWertpapiere usw.)?     • Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollstän-\nNein         Ja      dig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank/des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten,\nStückzahl, Wert.\nAngaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen\n1                                                                                                                                                  Gesamtbetrag der     Anlage\nBestehen Zahlungs- Zahlungsverpflichtungen wie Kreditraten und sonstige Schulden (ohne die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen\nVerbindlichkeiten,    Nr.\nverpflichtungen,       und ohne die Wohnkosten):\nRestschulden\nVerbindlichkeiten?        Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig\n•                                                                                                                       €\nauszuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungszweck und Entstehungszeit aufgenom-\nNein         Ja      mener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld.\n2                          Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:\nAußergewöhnliche                                                                                                                               In den letzten\nBelastung                                                                                                                                      12 Monaten €\n• Auf beizufügendem Blatt nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch\nHilfen/Leistungen Dritter genau darstellen.\nFreiwillige Angabe            Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem/der Antragsteller/in Auskunft\nüber meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Vordrucks und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\nDas vereinfachte Verfahren will dem Kind und dem unterhaltsverpflichteten Elternteil Gelegenheit geben, den Unterhalt einvernehmlich rasch und\nkostengünstig zu regeln, damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für einen teueren Prozess beansprucht werden. Zu diesem gesetz-\nlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle\nsorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen kön-\nnen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem\nim Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen.\nEs setzt bei begründetem Einwand B den Beginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den\nrückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässi-\ngem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das Kind es beantragt.\nBitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorg-\nfältiger Prüfung und etwaiger rechtlicher Beratung der Überzeugung, dass Sie für einen Zeitraum nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, können\nSie dies in Alternative II durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.\nWenn sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich/zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich\nhierzu an der Mitteilung des Gerichts auf der Rückseite der Antragsschrift orientieren.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nder Regelbetragverordnung (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an\nI             Vorname des Kindes                                          Vorname des Kindes                                    Vorname des Kindes\n1                                                          2                                                      3\n%                                                       %                                                       %\ndes Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe abzüglich/zuzüglich anzurechnender kindbezogener Leistung zu zahlen. Ich verpflichte mich insoweit, den Un-\nterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach\nAnrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen schulde, wie nachstehend angegeben (gleich bleibend) zu zahlen, und verpflichte mich insoweit, den\nII    Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen:\nVorname des Kindes                                           Vorname des Kindes                                   Vorname des Kindes\n1                                                          2                                                      3\nbeginnend ab                    € mtl.                    beginnend ab                      € mtl.                beginnend ab                      € mtl.\nab                              € mtl.                    ab                                € mtl.                ab                                € mtl.\nab                              € mtl.                    ab                                € mtl.                ab                                € mtl.\nFür Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber       Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Vordrucks bin ich beraten worden von Rechtsanwalt/\nFreiwil-   erreichbar unter Rufnummer:                      Rechtsanwältin (Name, Plz, Ort, Rufnummer):\nlige An-\ngaben\nOrt, Datum                                                     Unterschrift Antragsgegner/in                             Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 3: Vordruck für Einwendungen, § 648 ZPO                                                                                                                                 “"]}