{"id":"bgbl1-2001-60-4","kind":"bgbl1","year":2001,"number":60,"date":"2001-11-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/60#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-60-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_60.pdf#page=29","order":4,"title":"Bekanntmachung über die Gestaltung der nationalen Münzseiten der für den Umlauf bestimmten deutschen Euro-Münzen","law_date":"2001-11-04T00:00:00Z","page":3133,"pdf_page":29,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2001              3133\nBekanntmachung\nüber die Gestaltung der nationalen Münzseiten\nder für den Umlauf bestimmten deutschen Euro-Münzen\nVom 4. November 2001\nGemäß den §§ 1 und 4 des am 1. Januar 2002 in Kraft           den höchsten Symbolwert. Es steht für die Teilung und\ntretenden Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I            auch für die Einheit Deutschlands und Europas. Die\nS. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, für den            perspektivische Erweiterung in der Gestaltung des\nUmlauf bestimmte deutsche Euro-Münzen mit nationalen             Motivs betont die Durchlässigkeit des Tores und weist\nMotiven auszuprägen. Insgesamt wird es drei nationale            so besonders auf die wiedergewonnene deutsche und\nMotive geben. Folgende Münzwerte erhalten jeweils eine           europäische Einheit hin. Unterhalb des Tores befinden\neinheitliche Gestaltung:                                         sich untereinander angeordnet die Jahreszahl und das\nMünzzeichen. Der Entwurf stammt von Reinhart Heins-\n– 1, 2 und 5 Cent,\ndorff aus Friedberg.\n– 10, 20 und 50 Cent,\n– Das Motiv für die beiden höchsten Münzwerte, 1 und\n– 1 und 2 Euro.                                                  2 Euro, ist der Adler als traditionelles deutsches\nZu den Motiven im Einzelnen:                                  Hoheitssymbol. Unterhalb des Adlers befindet sich\nmittig die Jahreszahl, rechts davon das Münzzeichen.\n– Auf den kleinen Münzwerten 1, 2 und 5 Cent wird ein            Die 2-Euro-Münze trägt die Randschrift\nEichenzweig mit seinem hohen Erinnerungswert an die\ndeutschen Pfennig-Münzen abgebildet. Der Eichen-                    EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT          .\nzweig füllt die Münzseite harmonisch aus. Er zitiert das\nDer Entwurf stammt von Heinz Hoyer und Sneschana\nbisher auf den Pfennig-Nominalen verwendete Symbol,\nRussewa-Hoyer aus Berlin.\nohne es jedoch zu plagiieren. Im unteren Bereich befin-\ndet sich – durch den Zweig getrennt – links das Münz-         Die nationalen Symbole aller Nominale sind – wie in den\nzeichen und rechts die Jahreszahl. Der Entwurf stammt      übrigen Euro-Teilnehmerländern auch – von einem Kranz\nvon Professor Rolf Lederbogen aus Karlsruhe.               aus zwölf Sternen umgeben.\n– Für die mittleren Münzwerte 10, 20 und 50 Cent wurde           Die Herstellung der Münzen erfolgt in allen fünf deut-\ndas Brandenburger Tor als sinnstiftendes Bauwerk aus-      schen Münzstätten mit den folgenden Münzzeichen:\ngewählt. Dieses Tor hat – insbesondere durch die Tei-      A (Berlin), D (München), F (Stuttgart), G (Karlsruhe) und\nlung Deutschlands – von allen deutschen Bauwerken          J (Hamburg).\nBerlin, den 4. November 2001\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","3134        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2001\n2 Euro\n(Deutsche Rückseite)\n1 Euro\n(Deutsche Rückseite)\n(Abbildungen vergrößert)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2001        3135\n50 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n20 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n10 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n(Abbildungen vergrößert)","3136                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2001\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2001 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten),                      Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.                                                   Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1095\n5 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n2 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n1 Cent\n(Deutsche Rückseite)\n(Abbildungen vergrößert)"]}